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	<title>SCHWENKE &#38; DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin &#187; Thomas Schwenke</title>
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	<description>Social Media &#38; Recht, Urheberrecht, Wettbewerbs- sowie AGB-Recht</description>
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		<title>Interview in &#8220;Die besten Facebook Marketing Tipps&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 09:33:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
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		<description><![CDATA[Inga Palme (Modern Communication) hat uns für ihr Buch “Die besten Facebook Marketing Tipps” interviewt, und zwar zum Thema “Facebook aus der Sicht von Machern und Experten”. Es ist immer sehr anregend, solche Interviews zu geben, vor allem wenn man &#8230; <a href="http://spreerecht.de/in-eigener-sache/2012-01/interview-in-die-besten-facebook-marketing-tipps">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><img class="aligncenter size-large wp-image-5685" title="Die besten Facebook Marketing Tipps" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2012/01/inga_palme_buch-592x449.jpg" alt="Die besten Facebook Marketing Tipps" width="592" height="449" /></p>
<p>Inga Palme (Modern Communication) hat uns für ihr Buch “<a href="https://www.facebook.com/modern.communication">Die besten Facebook Marketing Tipps</a>” interviewt, und zwar zum Thema “<strong>Facebook aus der Sicht von Machern und Experten</strong>”. Es ist immer sehr anregend, solche Interviews zu geben, vor allem wenn man wie bei Frau Palme schon vorher weiß dass es spannende Lektüre sein wird!</p>
<p>Ich kann es nur empfehlen, weil es kein Textwälzer ist sondern die ganze Bandbreite an Marketingtipps sehr anschaulich von der Profilerstellung bis zu Gewinnspielen anhand von vielen bebilderten Beispielen erklärt. Ein Lesetipp! Natürlich besonders, weil darin nun zwei Anwälte davon berichten wie es zu ihrer Kanzleipräsenz auf Facebook kam und welche Strategie sie mit der Seite verfolgen. :)</p>
<p>P.S. Und wenn Sie auch die rechtliche Seite, besonders die Vermeidung von rechtlichen Stolperfallen in diesem Bereich interessiert, für den erscheint mein neues Buch<a href="http://www.amazon.de/gp/product/3868991425/ref=as_li_tf_tl?ie=UTF8&amp;tag=httpspreerde-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3868991425"> in nur einem Monat</a>.</p>
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		<title>Kann man sich gegen Abmahnungen im Social Media Marketing versichern? – Interview mit Ralph Günter von exali.de</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 08:00:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
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		<description><![CDATA[Was denken Sie &#8211; kann man sich gegen Abmahnungen versichern? Angesichts des Umstandes, dass man das moderne Netz kaum nutzen kann ohne Rechtsverletzungen zu begehen, ist das eine naheliegende Frage für viele Unternehmer und Agenturen. Weil ich diese Frage sehr &#8230; <a href="http://spreerecht.de/social-media-2/2012-01/kann-man-sich-gegen-abmahnungen-im-social-media-marketing-versichern-interview-mit-ralph-guenter-von-exali-de">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<div id="attachment_5507" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><a href="http://www.rgblog.de/"><img class="size-large wp-image-5507" title="Mein Interviewpartner Ralph Günther ist Experte für Versicherungskonzepte für Dienstleister und freie Berufe im IT-, Kreativ- und Consulting-Bereich" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2012/01/ralph_guenther_blog1-592x354.jpg" alt="Mein Interviewpartner Ralph Günther ist Experte für Versicherungskonzepte für Dienstleister und freie Berufe im IT-, Kreativ- und Consulting-Bereich" width="592" height="354" /></a><p class="wp-caption-text">Mein Interviewpartner Ralph Günther ist Experte für Versicherungskonzepte für Dienstleister und freie Berufe im IT-, Kreativ- und Consulting-Bereich</p></div>
<p><strong>Was denken Sie &#8211; kann man sich gegen Abmahnungen versichern?</strong> Angesichts des Umstandes, dass man das moderne Netz kaum nutzen kann ohne Rechtsverletzungen zu begehen, ist das eine naheliegende Frage für viele Unternehmer und Agenturen.</p>
<p>Weil ich diese Frage sehr häufig von Mandanten höre, wollte ich ihr im Rahmen von Recherchen für mein im März erscheinendes Buch &#8220;<a href="http://www.amazon.de/gp/product/3868991425/ref=as_li_tf_tl?ie=UTF8&amp;tag=httpspreerde-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3868991425">Social Media Marketing und Recht</a>&#8221; nachgehen. Dazu interviewte ich <a href="http://www.exali.de/Ueber-exali/Unternehmen/Das-Team,100378.php">Ralph Günther</a>, den Geschäftsführer des Versicherungsportals <a href="http://exali.de">exali</a> und <strong>Experten für Versicherungskonzepte für Dienstleister und freie Berufe im IT-, Kreativ- und Consulting-Bereich</strong>. Ich habe Ihn über sein <a href="http://www.rgblog.de/">Blog </a>kennen gelernt, in dem er zeigt, dass auch Versicherungsthemen nicht nur informativ, sondern auch sehr spannend sein können.</p>
<p>Genauso spannend und informativ ist auch das Interview geworden, an dessen Ende Sie die eingangs gestellte Frage werden beantworten können.<span id="more-5475"></span></p>
<p class="sd-interview-frage"><strong>Spreerecht: Welche Versicherungsarten kommen im Bereich Social Media Marketing in Betracht – und welche nicht?</strong></p>
<p><strong>Ralph Günther: </strong>An folgende Arten von Versicherungen könnte man in diesem Zusammenhang denken – die meisten davon sind jedoch im Bereich Social Media Marketing nicht geeignet:</p>
<ul>
<li><strong>Betriebshaftpflicht<br />
</strong>Eine herkömmliche Betriebshaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden. Da es sich bei Abmahnungen in Folge von Urheberrechts-, Markenrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen versicherungstechnisch jedoch nicht um Personen- oder Sachschäden handelt, besteht hier standardmäßig kein Versicherungsschutz.  Zudem schließen die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (kurz AHB) – Grundlage der meisten Betriebshaftpflichtversicherungen – Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen explizit aus.<strong><br />
</strong></li>
<li><strong>Privathaftpflicht<br />
</strong>Da auch die Privathaftpflichtversicherung auf den AHB basiert, sind Abmahnungen, die Sie aufgrund der privaten Nutzung der sozialen Medien (z.B. bei einem ehrverletzenden Forumsbeitrag) erhalten, ebenfalls nicht versichert.</li>
<li><strong>Privat- und Firmenrechtsschutz</strong><br />
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten (z.B. Anwaltskosten) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Sofern diese jedoch in ursächlichem Zusammenhang mit Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster- oder Wettbewerbsrechten und daraus resultierenden Abmahnungen stehen, sind diese nicht versichert. Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Schadenersatzzahlungen.</li>
<li><strong>Lösung: Vermögensschadenhaftpflicht<br />
</strong>In diesem Versicherungstyp finden wir die Lösung für unsere Frage. Branchenspezifische Haftpflichtversicherungen, z.B. für Medienberufe bzw. Medienunternehmen oder IT-Unternehmen, bieten durch eine integrierte oder separate Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsschutz für die Verletzung von Rechten Dritter. Wie bereits festgestellt, sind Rechtsverletzungen keine Personen- oder Sachschäden, sondern versicherungstechnisch so genannte „reine“ Vermögensschäden, die durch solche Versicherungskonzepte abgesichert werden können. Ein „reiner“ Vermögensschaden ist einfach gesprochen ein finanzieller Nachteil eines Dritten. Wenn Sie z.B. ein Bild auf Ihrer Webseite verwenden und dazu nicht die nötigen Lizenzrechte erworben haben, entsteht dem Rechteinhaber des Bildes (z.B. dem Fotografen) ein finanzieller Nachteil (nicht enthaltene Vergütung für die Bildlizenz) – sprich ein „reiner“ Vermögensschaden.</li>
</ul>
<p class="sd-interview-frage"><strong>Spreerecht: Heißt das, dass eine Vermögensschadenhaftpflicht einen umfangreichen Schutz bei Rechtsverletzungen bietet?</strong></p>
<p><strong>Ralph Günther: </strong>Nicht jede Vermögensschadenhaftpflicht bietet umfänglichen Versicherungsschutz für Rechtsverletzungen. Je nach Anbieter können bestimmte Rechtsverletzungen (z.B. von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten) ausgeschlossen sein oder von einer vorherigen Prüfung durch geeignete Fachkräfte (z.B. Anwälte) abhängig gemacht werden. Teilweise wird der Versicherungsschutz für Rechtsverletzungen eingeschränkt, indem die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird. In diesem Fall würde der Versicherer keine Leistung bei Rechtsverstößen übernehmen, bei denen die im Geschäftsverkehr erforderliche Sorgfaltspflicht in besonders hohem Maße außer Acht gelassen wurde.</p>
<p class="sd-small"><span class="sd-hinweisbox"><strong>Achtung:</strong> Daher ist in der Praxis von Angeboten abzuraten, die solche Einschränkungen vornehmen. Denn im Geschäftsleben ist die permanente Überprüfung der erbrachten Leistungen durch Anwälte unrealistisch – und genauso wenig kann man einen grob fahrlässigen Verstoß von sich oder seinen Mitarbeitern zu 100% ausschließen.</span></p>
<p class="sd-interview-frage"><strong>Spreerecht: Welche Rechtsverletzungen können versichert werden?</strong></p>
<p><strong></strong><strong>Ralph Günther: </strong>Haftpflichtversicherungen, die Freiberufler und Selbständige im Tätigkeitsbereich Social Media Marketing versichern, werden z.B. als Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflicht für Medienschaffende oder noch spezieller als Media-Haftpflicht bezeichnet.</p>
<p>Unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung versichern gute Anbieter die Verletzung von</p>
<ul>
<li>Urheberrechten,</li>
<li>Persönlichkeitsrechten,</li>
<li>Namensrechten,</li>
<li>Markenrechten,</li>
<li>Wettbewerbsrechten,</li>
<li>Lizenzrechten sowie</li>
<li>Ansprüche wegen der Veröffentlichung von Inhalten für eigene Produkte oder Dienstleistungen (so genanntes Veröffentlichungsrisiko) – zum Beispiel auf eigenen Webseiten bzw. Portalen.</li>
</ul>
<p class="sd-interview-frage"><strong>Spreerecht: Was genau versichern die Anbieter?</strong></p>
<p><strong></strong><strong>Ralph Günther:</strong></p>
<p>„Versichern“ hat in diesem Kontext zwei wichtige Bedeutungen:</p>
<ul>
<li><strong>Schadenersatz</strong> – Der Versicherer befriedigt berechtigte Ansprüche des Dritten, d.h. er zahlt Schadenersatz.</li>
<li><strong>Passiver Rechtsschutz</strong> – Der Versicherer wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab und übernimmt dafür die Kosten (= Schadenregulierung).</li>
</ul>
<p class="sd-interview-frage"><strong>Spreerecht: Könnten Sie ein konkretes Beispiel vorstellen?</strong></p>
<p><strong></strong><strong>Ralph Günther: </strong>Ein typischer Fall könnte so aussehen: Ein Social Media Marketer erhält eine Abmahnung, in der ihm eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen wird. Die Abmahnung enthält eine vorbereitete Unterlassungserklärung und die Kostennote für den beauftragten Anwalt. Der Social Media Marketer schaltet umgehend seinen Versicherer ein.</p>
<p>Der Versicherer wird nun folgende Schritte unternehmen:</p>
<ul>
<li><strong>Prüfung</strong> – Im ersten Schritt überprüft der Versicherer, ob diese Abmahnung generell berechtigt und die Forderung auf Ersatz der Kosten angemessen ist. Dabei wird auch die vom Gegner vorbereitete Unterlassungserklärung unter die Lupe genommen.</li>
<li><strong>Verhandlung</strong> – Ist die Unterlassungserklärung im Sinne des Versicherungsnehmers zu modifizieren oder z.B. der angesetzte Streitwert zu hoch, verhandelt der Versicherer die betreffenden Punkte im zweiten Schritt auf seine Kosten mit dem Gegner bzw. dessen anwaltlichem Vertreter.</li>
<li><strong>Leistung</strong> – Sind die strittigen Punkte geklärt, übernimmt der Versicherer im dritten Schritt die Kosten für den Schadenersatz bzw. die Abmahnung (abzüglich der im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung).</li>
<li><strong>Abwehr (= passiver Rechtsschutz</strong><strong>)</strong> – Sollte der Versicherer im ersten Schritt zu dem Ergebnis gelangen, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, da z.B. keine hinreichende Verwechslungsgefahr – wie von der Gegenseite behauptet – bei der Verwendung der Marke vorliegt, wehrt der Versicherer auf seine Kosten den Anspruch ab. Diese Abwehr kann die Schadenabteilung selbst durchführen oder dazu einen Anwalt beauftragen. Das kann auch der Anwalt des Vertrauens sein, wenn dieser den Fall und/oder das Geschäftsmodell des Freiberuflers sehr gut kennt und dessen Beauftragung mit dem Versicherer abgestimmt wurde.</li>
</ul>
<p class="sd-hinweisbox"><strong class="sd-small">Hinweis:</strong><span class="sd-small"> Der Passive Rechtsschutz in der Haftpflichtversicherung hat nichts mit der aktiven Durchsetzung eigener Ansprüche zu tun. Die Leistung gilt allein der Abwehr fremder Ansprüche – also für Abmahnungen, die Sie erhalten (nicht für Abmahnungen, die Sie aussprechen möchten).</span></p>
<p class="sd-interview-frage"><strong>Spreerecht: Wie sollte eine solche Klausel zum „Passiven Rechtsschutz“ aussehen?</strong></p>
<p><strong>Ralph Günther: </strong>Die Klausel sollte in etwa die Form haben wie in der folgenden Beispielklausel eines Versicherers zur Übernahme der Abwehrkosten im Rahmen des „Passiven Rechtsschutzes“:</p>
<blockquote>
<p class="sd-hinweisbox">„Bei der Abwehr eines Haftpflichtanspruchs ersetzt der Versicherer die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention.</p>
<p class="sd-hinweisbox">Der Versicherer ersetzt ferner notwendige Kosten der Abwehr eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person begehrt wird, selbst wenn die Verfügung einen Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf betrifft. Außerdem ersetzt der Versicherer notwendige Kosten der Abwehr einer gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erhobenen Unterlassungs- oder Widerrufsklage sowie notwendige außergerichtliche Kosten, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person entstehen, wenn ein Widerrufsverlangen oder ein Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht wird. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten eines Verfahrens, mit dem gegen eine gerichtliche Vorladung des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorgegangen wird, soweit die Vorladung im Zusammenhang mit einem versicherten Haftpflichtanspruch steht.</p>
<p class="sd-hinweisbox">Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten …“</p>
</blockquote>
<p class="sd-interview-frage"><strong>Spreerecht: Im welchen Umfang werden Schadensersatzpflichten von einem Versicherer getragen?</strong></p>
<p><strong>Ralph Günther: </strong>Der Schadenersatz für eine Rechtsverletzung (z.B. Bildrechtsverletzung) wird häufig anhand einer fiktiven Lizenzgebühr ermittelt. Der Rechtsverletzer zahlt somit als Schadenersatz den Betrag, den er bei rechtmäßiger Nutzung hätte zahlen müssen (zuzüglich der Kosten für die Abmahnung). Manche Versicherer kürzen daher die Versicherungsleistung um die fiktive Lizenzgebühr. Eine gewisse Logik ist hier nicht von der Hand zu weisen, denn der Versicherer will natürlich der „dann lassen wir es mal auf einen Rechtsverstoß ankommen“-Mentalität keinen Vorschub leisten.</p>
<p>Ich persönlich konnte jedoch in der Schadenpraxis feststellen, dass meist sehr gewissenhaft gearbeitet wird und es durch „unglückliche“ Umstände und das komplexe Medienrecht zu nicht beabsichtigten Rechtsverletzungen kommt. So gesehen darf der Versicherungsnehmer auch erwarten, dass der gesamte Schaden ersetzt wird, was auch meinen Erfahrungen in diesem Bereich entspricht.</p>
<div id="attachment_5486" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><a href="http://exali.de"><img class="size-large wp-image-5486" title="Ralph Günther ist Geschäftsführer des Versicherungsportals exali.de" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2012/01/smrbuch_010_200-592x440.jpg" alt="Ralph Günther ist Geschäftsführer des Versicherungsportals exali.de" width="592" height="440" /></a><p class="wp-caption-text">Ralph Günther ist Geschäftsführer des Versicherungsportals exali.de</p></div>
<p class="sd-interview-frage"><strong>Spreerecht: Was kosten solche Absicherungen und werden sie von allen Versicherern angeboten?</strong></p>
<p><strong>Ralph Günther: </strong>Derzeit gibt es nur eine sehr überschaubare Zahl an speziellen Media-Haftpflicht-Angeboten, welche die Risiken im (New) Media Business, insbesondere Rechtsverletzungen und daraus resultierende Abmahnungen, umfassend absichern. Bitte achten Sie daher bei der Auswahl u.a. auf folgende Punkte:</p>
<ul>
<li>Mitversicherung von reinen Vermögensschäden</li>
<li>Keine Ausschlüsse für bestimmte Rechtsverletzungen</li>
<li>Keine „versteckte“ Reduzierung der Versicherungssumme für Rechtsverletzungen</li>
<li>Kein Ausschluss der groben Fahrlässigkeit</li>
<li>Keine zwingende Prüfung durch Fachkräfte</li>
</ul>
<p>Die nachfolgende Tabelle vermittelt eine Vorstellung, mit welchen Kosten für einen zeitgemäßen Versicherungsschutz Freiberufler im Medienbereich in etwa rechnen müssen:</p>
<div id="attachment_5482" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-large wp-image-5482" title="Übersicht von Kosten für die Versicherung von Vermögensschäden (inkl. Rechtsverletzungen)" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2012/01/smrbuch_010_210-592x327.jpg" alt="Übersicht von Kosten für die Versicherung von Vermögensschäden (inkl. Rechtsverletzungen)" width="592" height="327" /><p class="wp-caption-text">Übersicht von Kosten für die Versicherung von Vermögensschäden (inkl. Rechtsverletzungen)</p></div>
<p><strong>Spreerecht: Kann man sich auch gegen die Verstöße Dritter, für die man haften muss, absichern?</strong></p>
<p><strong>Ralph Günther: </strong>Auch das ist in der Regel der Fall. Je nachdem, wer „der Dritte“ ist, gibt es Unterschiede:</p>
<ul>
<li><strong>Mitarbeiter</strong> – In der Regel sind nicht nur der Geschäftsführer oder Inhaber einer Agentur, sondern auch alle festen Mitarbeiter (auch Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen) versichert.</li>
<li><strong>Subunternehmer</strong> – Darüber hinaus ist auch die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer abgedeckt. Wenn beispielsweise eine Internetagentur die Webtemplates von einem externen Grafiker / Grafikagentur als Subunternehmer erstellen lässt und sich später herausstellt, dass diese Templates die Urheberrechte (z.B. Bildrechte) eines Dritten verletzen, ist dieser Anspruch versichert. Es spielt also keine Rolle, ob die Leistung selbst oder von einem Dritten – hier Subunternehmer – erbracht wurde, da die Internetagentur als Auftragnehmer für den Schaden haftet und deren Media-Haftpflicht (oder schlicht: Versicherung) einspringt.</li>
<li><strong>Nutzer / User</strong> – Auch Verstöße von Nutzern können über eine Media-Haftpflicht versichert werden. Gehen wir hier von einem versicherten Bilderportal aus, auf das User Bilder hochladen können. Der User lädt ein Bild hoch, an dem er nicht die Nutzungsrechte besitzt. Der Portalbetreiber wird daraufhin vom Rechteinhaber (Fotograf) abgemahnt. Für diesen Anspruch eines Dritten – hier des Fotografen – besteht Versicherungsschutz. Es spielt für den Versicherer in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer die Rechtsverletzung sozusagen direkt oder indirekt (Störerhaftung) begangen hat.</li>
</ul>
<p class="sd-hinweisbox"><strong>Hinweis:</strong> Der Versicherer kann den Grafiker jedoch als tatsächlichen Verursacher in Regress nehmen, sich also den Schaden vom Grafiker ersetzen lassen. Insofern ersetzt der Haftpflichtvertrag der Internetagentur nicht den persönlichen Haftpflichtvertrag des beauftragten Grafikers / der Grafikagentur. Dieser muss sich selbst versichern.</p>
<p class="sd-interview-frage"><strong>Spreerecht: Herr Günther, ich danke für das Interview</strong></p>
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		<title>ING-DiBa, Veganer und die Grenzen des Hausrechts auf Facebook-Fanseiten</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 08:00:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Dieser Beitrag ist für alle Betreiber von Facebook-Fanseiten wichtig, die wissen möchten, wie weit ihr Hausrecht reicht und welche Grenzen sie ihren Fans setzen dürfen. Anlass ist die &#8220;Beschlagnahme&#8221; der Facebook-Seite der Bank ING-DiBa für einen erbitterten Streit zwischen Veganern/Vegetariern und Fleischessern. &#8230; <a href="http://spreerecht.de/facebook/2012-01/ing-diba-veganer-und-die-grenzen-des-hausrechts-auf-facebook-fanseiten">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p>Dieser Beitrag ist <strong>für alle Betreiber von Facebook-Fanseiten wichtig</strong>, die wissen möchten, wie weit ihr Hausrecht reicht und welche Grenzen sie ihren Fans setzen dürfen. Anlass ist die &#8220;Beschlagnahme&#8221; der Facebook-Seite der Bank ING-DiBa für einen erbitterten Streit zwischen Veganern/Vegetariern und Fleischessern.</p>
<p>Lesen Sie bitte weiter, wenn Sie wissen möchten, wie Sie sich in einem solchen Fall verhalten sollten und was Sie bei der Ausübung Ihres Hausrechts beachten müssen.</p>
<h3>Der Fall: Shit Storm auf der Facebook-Fanseite der Bank ING-DiBa</h3>
<p>Die <a href="https://www.facebook.com/ingdiba">Facebook-Fanseite der Bank ING-DiBa</a> ist gegenwärtig der Schauplatz einer Auseinandersetzung zwischen Veganern und Vegetariern und Fleischessern. Der Auslöser ist ein <a href="http://www.youtube.com/watch?v=zclA0LjRKns&amp;feature=player_embedded">Werbespot der Bank</a>, der den Basketballstar Dirk Nowitzki in einer Fleischerei zeigt.</p>
<div id="attachment_5458" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-large wp-image-5458" title="Ein (sehr) kurzer Auszug aus der Diskussion auf der Facebook-Fanseite der ING-DiBa " src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2012/01/ingidba_diskussion-592x538.jpg" alt="Ein (sehr) kurzer Auszug aus der Diskussion auf der Facebook-Fanseite der ING-DiBa " width="592" height="538" /><p class="wp-caption-text">Ein (sehr) kurzer Auszug aus der Diskussion auf der Facebook-Fanseite der ING-DiBa</p></div>
<p>Das Problem der Bank liegt in der Intensität und Umfang der Diskussionen, welche zusammen gefasst als ein &#8220;<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Shitstorm">Shitstorm</a>&#8221; bezeichnet werden können. Kunden und Interessenten, die die Seite besuchen, werden eher das Gefühl haben, ein Diskussionsforum zum Thema Ernährungspolitik, als eine Bankseite vor sich zu haben.<span id="more-5450"></span></p>
<p>Die Bank reagierte mit einer eigenem Unterseite, der beim Betreten der Seite als erstes aufgerufen wird. Darin lässt sie die Diskussion weiter zu, bietet jedoch um respektvollen Umgang der Nutzer unter einander.</p>
<div id="attachment_5457" class="wp-caption aligncenter" style="width: 537px"><img class="size-full wp-image-5457" title="Stellungnahme der Ing-Diba zur Diskussion auf der Facebookseite" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2012/01/ingdiba_stellungnahme.jpg" alt="Stellungnahme der Ing-Diba zur Diskussion auf der Facebookseite" width="527" height="459" /><p class="wp-caption-text">Stellungnahme der ING-DiBa zur Diskussion auf der Facebookseite</p></div>
<p>Franz Patzig findet, dass der Schritt zu mild ist. Er empfiehlt in seinem Beitrag &#8220;<a href="http://www.franztoo.de/?p=1929">Darf sich die ING-DiBa erpressen lassen?</a>&#8220;, nach Ankündigung keine neuen Beiträge zuzulassen und eine Linkliste zu bestehenden Beiträgen zur Verfügung zu stellen, in denen die Diskussionen  weiter gehen können. Ob das rechtlich zulässig ist, zeigt der folgende rechtliche Teil.</p>
<h3>Das virtuelle Hausrecht</h3>
<p>Das virtuelle Hausrecht ist bereits mehrfach in Gerichtsentscheidungen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Virtuelles_Hausverbot">anerkannt</a>. Wer das Recht hat über die Nutzung eines Internetangebotes zu bestimmen, darf auch die Grenzen der Nutzung setzen.</p>
<p>Dieses Recht ist vor allem beim Aufbau von Communities wichtig. Wenn Sie zum Beispiel eine Community rund um eine Marke aufbauen, können Sie bestimmen, dass auch die Diskussionen einen Markenbezug haben. Sie können zum Beispiel Diskussionen um Konkurrenzmarken oder brisante Themen wie Religion oder Politik ausklammern. Damit können Sie dank dem Hausrecht Leitplanken für die Diskussionskultur setzen.</p>
<p>Das Hausrecht berechtigt Sie:</p>
<ul>
<li>Nutzerbeiträge zur <strong>korrigieren</strong> oder zu <strong>löschen</strong></li>
<li>Nutzern ein <strong>virtuelles Hausverbot</strong> zu erteilen (was bei Facebook praktisch durch die Nutzer-Blockierfunktion umgesetzt wird)</li>
</ul>
<h3>Was bei der Anwendung des Hausrechts auf Facebook zu beachten ist</h3>
<p>Das Hausrecht ist nicht grenzenlos. Es wird im Fall von Facebook-Fanseiten durch Facebooks Nutzungsbedingungen und das Gesetz eingeschränkt:</p>
<ol>
<li><strong>Sachliche Erwägungen und keine Willkür<br />
</strong>Sie dürfen sich nicht willkürlich Meinungen oder Fans aussuchen. Sie dürfen Nutzer nur dann aussperren oder ihnen die Meinung verbieten, wenn Sie einen sachlichen Grund dazu haben. Sachliche Gründe sind.</li>
<ul>
<li><strong>Störung des Geschäftsbetriebs</strong> &#8211; Der Geschäftsbetrieb einer Fanseite ist gestört, wenn sie ihren Zweck nicht erfüllen kann. Dieser liegt bei einer Bankseite u.a. in der Imagepflege, Vorstellung eigener Angebote oder Beantwortung von Kundenproblemen. Natürlich gehört auch Kritik dazu. Diese darf aber nicht wie in dem hier besprochenen Fall dazu führen, dass die Fanseite im Übrigen lahm gelegt wird.</li>
<li><strong>Rechtliche Gefahren</strong> &#8211; Das Hausrecht darf ausgeübt werden, wenn für den Betreiber oder seine Nutzer rechtliche (Haftungs)Gefahren drohen. Zum Beispiel, wenn Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen oder Urheberrechtsverletzungen gepostet werden.</li>
</ul>
<li><strong>Transparenz<br />
</strong>Für die Nutzer muss erkennbar sein, wie sie sich zu verhalten haben und was der Grund Ihrer Maßnahmen ist. Das ist in der Regel schon anhand des Zwecks der Seite möglich. Eine Bankseite ist zum Beispiel kein Diskussionsforum für Essgewohnheiten. Ist erst ein Mal der Fanseitenbetrieb aus dem Ruder gelaufen, sollten spezielle Maßnahmen angekündigt oder zumindest erklärt werden. Zum Beispiel sinngemäß:</p>
<blockquote><p>Wir werden die Beiträge ab Morgen einzeln frei geben. Wir begrüßen den Regen Meinungsaustausch über unseren Werbespot und nehmen die Diskussion ernst, möchten Sie jedoch auf die bereits vorhandenen Beiträge zum Thema beschränken. Das erachten wir als notwendig, um auch auf die Bedürfnisse unserer Kunden eingehen zu können, die Fragen und ein Informationsinteresse an anderen Themen haben.</p></blockquote>
</li>
<li><strong>Nutzungsbedingungen von Facebook beachten<br />
</strong>Laut Facebooks <a href="https://www.facebook.com/page_guidelines.php">Nutzungsbedingungen für Seiten</a> (Nr. 9, Stand 10.01.2012) dürfen Seitenbetreiber <strong>keine eigenen Richtlinien</strong> aufstellen. Das heißt, Sie dürfen zum Beispiel nicht bestimmen, dass Ihre Fanseite nur noch für Kundenanfragen, aber keine Kritik verwendet werden darf. Oder dass sie nur durch Privatpersonen genutzt werden darf. Jedoch dürfen Sie weiterhin durchgreifen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten oder Rechtsverstöße zu vermeiden. Sie dürfen auch eine &#8220;Netiquette&#8221; führen, in der auf die Einhaltung dieser Punkte hingewiesen wird.</li>
<li><strong>Gesetzliche Regeln beachten<br />
</strong>Sie sollten es unbedingt vermeiden, dass man Ihnen eine der folgenden Benachteiligungen aus dem <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html">§ 19</a> des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes vorwerfen kann:</p>
<blockquote><p>Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität</p></blockquote>
<p>Das heißt, bleiben Sie allgemein. Wenn es bei Ihnen um eine Diskussion zum Thema Christentum vs Islam geht, weisen Sie darauf hin, dass Sie wegen des Themas eingreifen und nicht wegen einzelner Meinungen.</li>
<li><strong>Fragen Sie die Social Media-Abteilung<br />
</strong>Sollte Ihr Unternehmen über eine Social Media Abteilung oder PR-Abteilung verfügen, fragen Sie sie bevor Sie einschreiten. Dieser Schritt ist keine rechtliche Voraussetzung, aber mindestens genauso wichtig. Vor allem Vorgesetzte und Geschäftsinhaber mit Administrationszugang können <strong>mit voreiligen Schritten mehr schaden als helfen</strong>. Es kann auch durchaus sein, dass die Marketingfachleute den Nutzersturm auszunutzen wissen. Oder abwarten und auf das wirksamste aller Schutzmaßnahmen gegen negative Nutzerproteste zurück greifen wollen &#8211; die positiven Gegenmeinungen treuer Fans.</li>
</ol>
<div>
<div id="attachment_5459" class="wp-caption aligncenter" style="width: 485px"><img class="size-full wp-image-5459" title="Wer die Beziehung zu den Fans pflegt, kann auf deren Unterstützung in Krisenzeiten setzen. Diese ist oft wirksamer als eigene Maßnahmen." src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2012/01/ingdiba_positiv.jpg" alt="Wer die Beziehung zu den Fans pflegt, kann auf deren Unterstützung in Krisenzeiten setzen. Diese ist oft wirksamer als eigene Maßnahmen." width="475" height="148" /><p class="wp-caption-text">Wer die Beziehung zu den Fans pflegt, kann auf deren Unterstützung in Krisenzeiten setzen. Diese ist oft wirksamer als eigene Maßnahmen.</p></div>
<p><span style="font-size: small;"><span style="line-height: 24px;"><br />
</span></span></p>
</div>
<h3>Folgen bei Verstößen</h3>
<p>Die rechtlichen Folgen sind das geringste Risiko. Rein theoretisch können Sie von Nutzern verklagt werden, wenn Sie sie ausgesperrt haben. Das dürfte bei Facebook-Seiten jedoch so gut wie nie passieren.</p>
<p>Das viel größere <strong>Risiko liegt in der Reaktion der Nutzer</strong>. Längst wurden Gerichte von der Macht der Nutzer als Kontrollinstanzen in solchen Fällen abgelöst. Negative Kritik und Imageverluste sind die größten Gefahren. Die oben genannten Punkte helfen Ihnen auch diese Gefahr zu vermeiden. Denn auch wenn Sie rechtlich klingen, sie sind das <strong>Ergebnis jahrzehntelanger Erfahrungen</strong> und sollen einen fairen zwischenmenschlichen Umgang sichern. Das heißt, wenn Sie die Regeln bei der Anwendung Ihres Hausrechts beachten, werden Sie Ihr Risiko gering halten.</p>
<h3>Fazit und Praxisempfehlung</h3>
<p>Das Hausrecht ist ein wichtiges Ordnungsinstrument, das auf eine lange Tradition in der &#8220;realen Welt&#8221; zurückblickt. Sie sollten die dabei gewonnenen und im Gesetz verankerten Erfahrungen beim Umgang mit Konfliktsituationen auf Ihrer Facebook-Fanseite einsetzen. So behalten Sie die größtmögliche Kontrolle und Minimieren die Gefahr von Nutzerprotesten und Shitstorms.</p>
<h3>Update</h3>
<p>17.01.2012 &#8211; ING-DiBA hat, wie oben angedacht, ihr Hausrecht durchgesetzt, damit die Facebook-Seite wieder von Kunden genutzt werden kann.</p>
<div id="attachment_5505" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><a href="https://www.facebook.com/ingdiba/posts/10150510635652881"><img class="size-large wp-image-5505" title="ING-DiBa hat ihr Hausrecht rechtlich einwandfrei durchgesetzt." src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2012/01/ingdiba_hausrecht-592x244.jpg" alt="ING-DiBa hat ihr Hausrecht rechtlich einwandfrei durchgesetzt." width="592" height="244" /></a><p class="wp-caption-text">ING-DiBa hat ihr Hausrecht rechtlich einwandfrei durchgesetzt.</p></div>
<p>
							<div class="callto">
							Wünschen Sie rechtliche Beratung zum Thema <strong>Facebook-Marketing </strong>oder haben Interesse an verständlichen <strong><a title="Vorträge, Workshops und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-workshops-und-seminare">Vorträgen, Workshops und Inhouse-Seminaren</a></strong> zum Thema Social Media & Recht? <a title="Kontakt" href="http://spreerecht.de/service/kontakt">Sprechen Sie uns an</a>, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.</a>
							</div>
							</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Frohest Fest, Rückblick 2011, Ausblick auf 2012 und eine Buchankündigung mit Krokodil</title>
		<link>http://spreerecht.de/in-eigener-sache/2011-12/frohest-fest-rueckblick-2011-ausblick-auf-2012-und-eine-buchankuendigung-mit-krokodil</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 09:57:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
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		<category><![CDATA[2011]]></category>
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		<category><![CDATA[krokodil]]></category>
		<category><![CDATA[O'reilly]]></category>
		<category><![CDATA[rückblick]]></category>
		<category><![CDATA[silvester]]></category>
		<category><![CDATA[Social Media Marketing und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[weihnachten]]></category>
		<category><![CDATA[weihnachtsbild]]></category>
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		<description><![CDATA[Dieses Jahr wollten wir mit einem anständigen und seriösen Weihnachtsbild aufwarten. Dazu haben wir uns auf den Weihnachtsmarkt vor die Kanzleitür begeben. Doch im Sturm und Regen war an Winterromantik nicht zu denken, so dass wir uns in die Hütte des &#8230; <a href="http://spreerecht.de/in-eigener-sache/2011-12/frohest-fest-rueckblick-2011-ausblick-auf-2012-und-eine-buchankuendigung-mit-krokodil">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p>Dieses Jahr wollten wir mit einem anständigen und seriösen Weihnachtsbild aufwarten. Dazu haben wir uns auf den <strong>Weihnachtsmarkt vor die <a href="http://www.google.com/maps?q=rankestr.+3,+berlin&amp;hl=de&amp;ie=UTF8&amp;ll=52.503769,13.334876&amp;spn=0.003043,0.008256&amp;sll=37.0625,-95.677068&amp;sspn=32.487074,67.631836&amp;vpsrc=6&amp;hnear=Rankestra%C3%9Fe+3,+Berlin+10789+Berlin,+Deutschland&amp;t=h&amp;z=18">Kanzleitür</a> </strong>begeben. Doch im Sturm und Regen war an Winterromantik nicht zu denken, so dass wir uns in die Hütte des Weihnachtsmannes geflüchtet haben. In dieser herrschte eine, sagen wir eigene, Romantik, die uns den Entschluss fassen ließ, nächstes Jahr doch<strong> traditionelle Weihnachtskarten</strong> zu versenden. :)</p>
<p>So wie all diejenigen, die uns<strong> mit tollen Weihnachtsgrüßen beehrt</strong> haben: Danke sehr, sie werden alle mit Liebe aufgestellt und bewundert! Ganz besonders hat uns die selbstgemachte Karte mit den Sittichen, Katzen mit Weihnachtsmützen und <strong>Meerschweinchen statt Rentieren</strong> gefallen. Daran werden wir uns nächstes Jahr orientieren.</p>
<div id="attachment_5390" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-large wp-image-5390" title="Schwenke &amp; Dramburg Weihnachtsbild" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/12/xmasbild-592x449.jpg" alt="Schwenke &amp; Dramburg Weihnachtsbild" width="592" height="449" /><p class="wp-caption-text">Das allersch... önste Weihnachtsbild, das wir je hatten. :)</p></div>
<p>Aber auch wenn es draußen stürmte, wurde es innen drin behaglicher und wir sind nach dem tollen Jahr für unsere Kanzlei sehr glücklich und zufrieden. Der <strong>Dank geht an alle unsere Mandanten, Leser, Follower, Freunde, Geschäftspartner und Kollegen</strong>! Dass wir auch im zweiten Jahr seit unserer Gründung sogar noch <strong>mehr Motivation und Freude</strong> dazu gewonnen haben, liegt an Euch. Und wenn alles so gut wie bisher läuft, werden wir im Laufe des Jahres mit einer weiteren Überraschung aufwarten können.<span id="more-5387"></span></p>
<h3>Rückblick 2011 und Ausblick 2012</h3>
<p>Fachlich drängte sich letztes Jahr vor allem der<strong> Datenschutz in den Vordergrund</strong>. Die Auswahl der beliebtesten Artikel zeigt ganz deutlich die Gewichtung. <strong>Bußgelddrohungen</strong> an die Google Analytics-Nutzer beschäftigten uns Anfang des Jahres und konnten mit einer <a href="http://spreerecht.de/datenschutz/2011-09/google-analytics-rechtssicher-nutzen-anleitung-fuer-webmaster">Einigung der zwischen Datenschützern und Google</a> Mitte des Jahres beigelegt werden. Aber nur, um durch erneute <strong>Bußgelddrohungen</strong>, diesmal an die <a href="http://spreerecht.de/facebook/2011-12/deutschlandweites-verbot-von-1like-buttons-und-facebookseiten-faq">Nutzer des Facebook Like-Buttons</a> ersetzt zu werden. Dieses Thema wird uns auch 2012 beschäftigen und hoffentlich so positiv aussehen, wie das vorhergehende.</p>
<p>Ein weiterer Problemkreis könnte <strong>2012 das Urheberrecht</strong> werden, um das es im letzten Jahr im Vergleich eher still wurde. Das <strong>Teilen, Sharen, Remixen oder <a href="http://netzpolitik.org/2011/neue-urheberrechtskonflikte-am-horizont/">Kuratieren</a></strong> von Bildern, Videos und Texten nimmt rapide zu. Portale wie <a href="http://pinterest.com/">Pinterest </a>oder <a href="http://storify.com">Storify</a> erlauben uns, Inhalte zu sammeln und zu tauschen. Leider gehen damit Urheberrechtsverstöße und Haftungsübernahmen einher. Dazu aber mehr an dieser Stelle Anfang des Jahres.</p>
<p>Auch fachlich geht es bei uns in 2012 weiter: So arbeiten wir an der Zulassung zu <strong>Fachanwaltschaften</strong> für den Bereich <strong>Medien- und Urheberrecht</strong> sowie für <strong>Informationstechnologierecht</strong> (IT-Recht).</p>
<h3>Top 10 der beliebtesten Artikel 2011</h3>
<ol>
<li><a href="http://spreerecht.de/google-plus/2011-07/das-rechtliche-risiko-bei-googles-1-button-inkl-muster-fuer-die-datenschutzerklaerung">Das rechtliche Risiko bei Googles +1 Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung</a></li>
<li><a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2011-05/kino-to-und-hulu-com-legal-oder-illegal-was-kann-mir-passieren">Kino.to und Hulu.com – legal oder illegal? Was kann mir passieren?</a></li>
<li><a title="Google Analytics rechtssicher nutzen – Anleitung und Muster für Webmaster" href="http://spreerecht.de/datenschutz/2011-09/google-analytics-rechtssicher-nutzen-anleitung-fuer-webmaster">Google Analytics rechtssicher nutzen – Anleitung und Muster für Webmaster</a></li>
<li><a href="http://spreerecht.de/facebook/2011-12/deutschlandweites-verbot-von-1like-buttons-und-facebookseiten-faq">Deutschlandweites Verbot von +1/Like-Buttons und Facebookseiten? &#8211; FAQ</a></li>
<li><a href="http://spreerecht.de/datenschutz/2011-03/piwik-als-alternative-zu-google-analytics-mit-datenschutzmuster">Piwik als Alternative zu Google Analytics? (Mit Datenschutzmuster)</a></li>
<li><a href="http://spreerecht.de/facebook/2011-05/gratis-e-book-rechtliche-stolperfallen-beim-facebookmarketing">Gratis E-Book: Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing</a></li>
<li><a href="http://spreerecht.de/facebook/2011-02/facebook-seiten-koennen-nun-auf-pinnwaenden-kommentieren-aber-duerfen-sie-es-auch">Facebook-Seiten können nun auf Pinnwänden kommentieren &#8211; aber dürfen sie es auch?</a></li>
<li><a href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-02/texte-richtig-zitieren-statt-plagiieren-anleitung-mit-checkliste">Texte richtig zitieren, statt plagiieren (Anleitung mit Checkliste)</a></li>
<li><a href="http://spreerecht.de/facebook/2011-10/urteil-impressum-facebook">Landgericht Aschaffenburg bestätigt: Auch bei Facebook besteht Impressums-Pflicht</a></li>
<li><a href="http://spreerecht.de/datenschutz/2011-10/datenschutz-battlefield-3-analyse-der-nutzungsbedingungen-von-origin-fuer-die-gamestar">Datenschutz &amp; Battlefield 3 &#8211; Analyse der Nutzungsbedingungen von Origin für die Gamestar</a></li>
</ol>
<div id="attachment_5392" class="wp-caption aligncenter" style="width: 510px"><a href="http://www.gamestar.de/spiele/battlefield-3/artikel/analyse_zur_eula_von_ea_origin,45612,2561554.html"><img class="size-large wp-image-5392 " title="SPECIAL: ANALYSE ZUR EULA VON EA ORIGIN Der Teufel im Vertragsdetail" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/12/gamestar_datenschutz_origin_schwenke-592x531.jpg" alt="SPECIAL: ANALYSE ZUR EULA VON EA ORIGIN Der Teufel im Vertragsdetail" width="500" /></a><p class="wp-caption-text">Die meiste Resonanz erzielte ein Gastbeitrag in der Gamestar, der es auf über 3.000 Kommentare und 6.000 Likes bei Facebook brachte. Das Thema war auch hier der Datenschutz.</p></div>
<h3>Neues Buch: Social Media Marketing und Recht</h3>
<p>Anfang des Jahres werde ich auch wieder mehr Zeit zum Bloggen haben, nachdem meine freie Zeit die letzten Monate <strong>von einem Krokodil verschlungen</strong> worden sind. Dieses hat sich auf dem Cover meines Buchs breit gemacht, das Anfang März erscheinen und alle seine Leser vor Abmahnungen schützen wird. Darin werden auf<strong> über 300 Seiten</strong> alle Infos, Muster und Beispiele drin stehen, die zum<strong> rechtssicheren Umgang mit Social Media</strong> notwendig sind. Und weil das Buch dem <a href="http://www.oreilly.de/">O&#8217;Reilly-Verlag</a> so gut gefallen hat, wird es komplett <strong>in Farbe</strong> erscheinen. Das freut mich besonders, weil ich <strong>sehr viele Bildbeispiele, statt grauer Paragraphenzeichen</strong> einsetze. Ich finde das sind genug Argumente, um es schon <a href="http://www.amazon.de/Social-Media-Marketing-Thomas-Schwenke/dp/3868991425/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;qid=1324497859&amp;sr=8-1">jetzt vorzubestellen</a>. :)</p>
<div id="attachment_5397" class="wp-caption aligncenter" style="width: 510px"><a href="http://www.amazon.de/gp/product/3868991425/ref=as_li_tf_tl?ie=UTF8&amp;tag=httpspreerde-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3868991425"><img class="size-large wp-image-5397 " title="Social Media Marketing und Recht von Thomas Schwenke, Erscheinungsdatum März 2012, 29,90 Euro" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/12/social-media-marketing-recht-buch-592x776.jpg" alt="Social Media Marketing und Recht von Thomas Schwenke, Erscheinungsdatum März 2012, 29,90 Euro" width="500" /></a><p class="wp-caption-text">Social Media Marketing und Recht von Thomas Schwenke, Erscheinungsdatum März 2012, 29,90 Euro</p></div>
<p><span style="color: #3e922d; font-size: 20px;"><strong>Wir wünschen allen ein Frohes Fest, ein großartiges Neues Jahr und freuen uns auf ein Wiedersehen in 2012!</strong></span></p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=5387&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Deutschlandweites Verbot von +1/Like-Buttons und Facebookseiten? &#8211; FAQ</title>
		<link>http://spreerecht.de/facebook/2011-12/deutschlandweites-verbot-von-1like-buttons-und-facebookseiten-faq</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 08:15:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Kontroverse um Facebook und die wirtschaftliche Nutzung der Plattform bleibt weiterhin spannend. Bereits im August hat der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte die Verwendung des Like-Buttons und den Betrieb von Facebook-Fanseiten für datenschutzwidrig erklärt und dessen Nutzern Bußgelder angedroht. Nunmehr haben sich alle &#8230; <a href="http://spreerecht.de/facebook/2011-12/deutschlandweites-verbot-von-1like-buttons-und-facebookseiten-faq">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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		</div>
<div id="attachment_5368" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-large wp-image-5368" title="Datenschutz in sozialen Netzwerken" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/12/datenschutz-soziale-netzwerke-592x411.jpg" alt="Datenschutz in sozialen Netzwerken" width="592" height="411" /><p class="wp-caption-text">Der Beschluss der deutschen Datenschutzbeauftragten bringt viel Verunsicherung mit sich</p></div>
<p style="text-align: left;">Die Kontroverse um Facebook und die wirtschaftliche Nutzung der Plattform bleibt weiterhin spannend. Bereits im August hat der <strong>schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte</strong> die Verwendung des Like-Buttons und den Betrieb von Facebook-Fanseiten <a href="https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20110819-facebook.htm">für datenschutzwidrig erklärt</a> und dessen Nutzern <strong>Bußgelder angedroht</strong>. Nunmehr haben sich <strong>alle deutschen Datenschutzbeauftragten </strong>übereinstimmend dieser Ansicht angeschlossen. Ihren Standpunkt haben sie in dem Beschluss &#8220;<a href="http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/08122011DSInSozialenNetzwerken.pdf;jsessionid=A5C3570B13B4ABA171F0633ECF10FC0B.1_cid134?__blob=publicationFile">Datenschutz in sozialen Netzwerken</a>&#8220; des Düsseldorfer Kreises klar gemacht.</p>
<p>Damit weitet sich das bisher in Schleswig-Holstein schwelende Problem und die damit einhergehende Verunsicherung auf ganz Deutschland aus. Der folgende Beitrag soll diese <strong>Verunsicherung mindern</strong>, die häufigsten Fragen beantworten und gibt<strong> Tipps zum richtigen Verhalten</strong>.</p>
<h3><span id="more-5359"></span>Wer ist der Düsseldorfer Kreis?</h3>
<p>Als Düsseldorfer Kreis wird der <strong>Zusammenschluss der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer </strong>bezeichnet. Die Aufsicht über den Datenschutz wird nicht einheitlich durch den Bund, sondern durch die Bundesländer auf deren Gebiet ausgeübt. Wenn die Landesdatenschutzbeauftragten jedoch ein Anliegen für besonders wichtig halten und einer Meinung sind, erlassen Sie einen Beschluss, in dem sie ihre Ansichten darlegen. Der Name kommt von der Stadt &#8220;Düsseldorf&#8221;, wo sich die Datenschutzbeauftragten 1977 das erste Mal getroffen haben.</p>
<h3>Was steht in dem Beschluss &#8220;Datenschutz in sozialen Netzwerken&#8221;?</h3>
<p><a href="http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/08122011DSInSozialenNetzwerken.pdf;jsessionid=A5C3570B13B4ABA171F0633ECF10FC0B.1_cid134?__blob=publicationFile">Der Beschluss</a> enthält mehrere Punkte die sich nicht nur an die Betreiber von sozialen Netzwerken, sondern auch an deren Verwender richten:</p>
<ul>
<li><strong>Anwendung deutschen Datenschutzrechts</strong> &#8211; Auch ausländische Anbieter müssen das deutsche Datenschutzrecht beachten, wenn Sie hier Kunden ansprechen und deren Daten erheben. Sie können sich allenfalls auf die Gesetze eines anderen EU-Landes berufen, wenn sie dort eine Niederlassung haben, welche die Datenschutzverarbeitung vornimmt. Dieser Punkt nimmt Bezug auf den Streit mit Facebook. Facebook beansprucht für sich die Anwendung des irischen Datenschutzrechts, weil das Unternehmen dort eine Niederlassung hat. Nach Ansicht deutscher Datenschützer handelt es sich dort jedoch um keine Datenverarbeitungs- sondern eine Verwaltungs-, Auskunfts- und Beschwerdestelle.</li>
<li><strong>Transparenz und Einwilligung</strong> &#8211; Die sozialen Netzwerke müssen die Nutzer genau aufklären welche derer Daten zu welchen Zwecken erhoben werden. Sie sollen die Nutzer um Einwilligung vor der Verwendung derer Daten und bei neuen Funktionen fragen. Es ist nicht ausreichend standardmäßig Daten zu erheben und lediglich eine Widerspruchsmöglichkeit anzubieten. Auch hier stand Facebook Pate, als der Dienst zum Beispiel die Basisinformationen der Nutzer (Name, Profilbild) jedermann zugänglich machte, aber die Abschaltung dieser Funktion zuließ.</li>
<li><span style="color: #000000;"><strong>Gesichtserkennung</strong> </span>- Die Verwertung von Fotos für Gesichtserkennung und das Speichern und Verarbeiten so gewonnener biometrischer Merkmale soll nur mit Einwilligung der Nutzer erfolgen.</li>
<li><strong>Profilbildung und Datenlöschung</strong> - Es soll möglich sein, soziale Netzwerke mit Pseudonymen zu nutzen. Ebenfalls dürfen ohne Einwilligung der Nutzer keine individuellen Nutzerprofile erstellt werden. Nach der Beendigung der Mitgliedschaft sind sämtliche Mitgliederdaten zu löschen.</li>
<li><strong>Minderjährigenschutz</strong> &#8211; Die Informationen und Einwilligungen sind so auszugestalten, dass die Minderjährigen diese leicht verstehen können.</li>
<li><strong>Kontaktmöglichkeit</strong> &#8211; Nutzer müssen eine einfache Möglichkeit haben bei den Plattformanbietern eine Auskunft über deren Daten einzuholen, sie zu ändern oder zu löschen.</li>
<li><strong>Organisatorische Maßnahamen</strong> &#8211; Die Netzwerkbetreiber sollen nachweisen, dass sie die nötigen technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen haben, um die Daten der Mitglieder zu schützen. Des Weiteren soll bei Sozialen Netzwerken, die außerhalb der EU betrieben werden ein inländischer Ansprechpartner bestellt werden.</li>
<li><strong>Social Plugins und Empfehlungsbuttons</strong> &#8211; Die deutschen Anbieter sind datenschutzrechtlich verantwortlich, wenn sie Plugins und Empfehlungsbuttons der sozialen Netzwerke in ihre Websites einbinden oder bei diesen Profile anlegen. Sie müssen zudem die Nutzer darüber informieren, welche Daten an die sozialen Netzwerke weiter geleitet werden. Das ist ihnen derzeit jedoch nicht möglich, da die Netzwerke nicht hinreichend über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung aufklären.</li>
</ul>
<div>
<h3>Ist der Beschluss des Düsseldorfer Kreises bindend?</h3>
<p>Der Beschluss der Datenschutzbeauftragten hat keine Gesetzeskraft. Es ist nur eine Interpretation des (in vielerleiweise interpretationsfähigen) Gesetzes. Sie wird zudem von vielen Stimmen in einigen Punkten angezweifelt, insbesondere was die weiter unten besprochen Verantwortung für Facebooks Datenschutzverstöße betrifft.</p>
<p>Jedoch haben die Datenschutzbeauftragten die Hoheitsgewalt in der Hand. Das heißt sie dürfen vor allem Bußgelder erlassen. Wer einer anderen Ansicht ist, muss diese vor Gericht durchsetzen. Damit hat die Meinung der Datenschutzbeauftragten <strong>trotz fehlender Gesetzeskraft viel Gewicht</strong>.</p>
<h3>Was ist an den Social Plugins, Buttons und Facebookseiten rechtswidrig?</h3>
<div id="attachment_5367" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-large wp-image-5367" title="Facebook Insights-Statistik und Datenschutz" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/12/insights-592x462.jpg" alt="Auch wenn die Betreiber von Facebookseiten keine individuellen, sondern nur zusammengefasste, Nutzerstatistiken sehen, sollen sie dafür haften, dass Facebook sie selbst erfasst." width="592" height="462" /><p class="wp-caption-text">Auch wenn die Betreiber von Facebookseiten selbst keine individuellen, sondern nur zusammengefasste Nutzerstatistiken sehen, sollen sie dafür haften, dass Facebook individuelle Nutzerdaten erfasst.</p></div>
<p style="text-align: left;">Die Datenschützer <a href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/facebook-ap-20110819.pdf">bemängeln</a>, dass Informationen über die Nutzer widerrechtlich gesammelt werden. Bei eingeloggten Netzwerkmitgliedern werden <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten">personenbezogene</a> Profile erstellt, in denen das Verhalten und die Vorlieben der Mitglieder protokolliert werden. Bei nichteingeloggten Nutzern würden nach Meinung der Datenschützer <strong>zumindest pseudonyme Nutzungsprofile</strong> erstellt (ähnlich wie bei Trackingdiensten, wie Google Analytics). Dabei wird den Nutzern nicht die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit gegeben, dieser Erfassung zu widersprechen. Ein solcher <strong>Widerspruch</strong> wäre zum Beispiel durch das Setzen eines Cookies oder per <a href="http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de">Browserplugin</a> wie bei Google Analytics möglich. Das ist jedoch weder neben der Empfehlungsschaltflächen noch auf Facebook-Fanseiten möglich.</p>
<h3>Bin ich für Facebooks Datenerfassung verantwortlich?</h3>
<p>Das ist möglich. Das Gesetz lässt im <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/3.html">§ 3 Abs.7 Bundesdatenschutzgesetz</a> viel Interpretationsspielraum bei der Bestimmung von datenschutzrechtlich verantwortlichen Personen zu. Die Datenschutzbeauftragten sehen eine klare Verantwortung, da die Nutzer über den Einsatz der Plugins entscheiden. Nach anderen Meinungen ist die Verantwortlichkeit zumindest nicht eindeutig, da die Nutzer auf die Datenverarbeitung selbst keinen Einfluss haben.</p>
<p>Mehr dazu finden Sie in den Beiträgen:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.internet-law.de/2011/12/kein-datenschutz-in-sozialen-netzwerken.html">(Kein) Datenschutz in sozialen Netzwerken</a> von Thomas Stadler</li>
<li><a href="http://blawg.legalit.de/2011/08/26/warum-der-kreuzzug-des-uld-gegen-die-facebook-user-rechtswidrig-ist/">Warum der Kreuzzug des ULD gegen die Facebook-User rechtswidrig ist…</a> von der Kanzlei STRUNK DIRKS + PARTNER</li>
<li><a href="http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/2900/umdruck-17-2988.pdf">&#8216;Facebook-Kampagne&#8217; des UL</a>, Arbeitspapier des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig Holsteinischen Landtags</li>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/article/2057-Arbeitspapier-zu-Facebooks-Like-Button.html">Arbeitspapier zu Facebooks Like-Button</a> bei Telemedicus</li>
</ul>
<h3>Welche Social Plugins sowie Empfehlungsschaltflächen sind betroffen und wie erkenne ich sie?</h3>
<p>Das Problem an dem Beschluss liegt darin, dass es faktisch kaum Möglich ist zu erkennen, welche Dienste Dritter unter &#8220;Social Plugins&#8221; im Sinne des Beschlusses der Datenschutzbeauftragten fallen. Zuerst trifft das auf Einbindungen, die wie Facebooks Like-Button funktionieren. Dabei bindet der Websitebetreiber einen kurzen Code in die eigene Website ein. Beim Aufruf der Website wird der eigentliche Code des Buttons von Facebook Servern geladen und ausgeführt. Dabei werden die Daten des Nutzers erfasst. Ähnlich funktioniert der <a href="https://twitter.com/about/resources/buttons#tweet">Twitterbutton </a>oder der<a href="http://www.google.com/+1/button/"> Google +1 Button</a>. Auch die <a href="http://developers.facebook.com/docs/plugins/">Social Plugins</a> von Facebook, wie die Loginfunktion oder die Kommentare funktionieren nach demselben Prinzip.</p>
<div id="attachment_5364" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-large wp-image-5364" title="Funktionsweise des Like Buttons" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/12/kap8_like_button-592x462.jpg" alt="Funktionsweise des Like Buttons" width="592" height="462" /><p class="wp-caption-text">Dier Code der „Gefällt-mir“ Schaltfläche wird bei Aufruf einer Website ohne Zutun des Websitebetreibers von Facebook geliefert. Dabei erhebt Facebook Nutzer-Daten.</p></div>
<p>Rein theoretisch kann aber bereits ein von einem fremden Server eingebundenes Bild oder Video dazu führen, dass ein Nutzerprofil erfasst wird. Denn mit jedem Aufruf des Bildes oder Videos im Browser eines Website-Besuchers, wird dessen IP-Adresse dem fremden Server mitgeteilt. Ist zum Beispiel jemand bei Youtube eingeloggt und ruft eine Website auf, in der ein Youtube-Video eingebunden ist, erfährt Youtube seine IP-Adresse (diese sehen die Datenschutzbeauftragten als ein personenbezogenes Datum an). Theoretisch könnte Youtube so die Bewegungen der Mitglieder im Netz verfolgen. Ebenso geht das mit eingebundenen Bildern von fremden Servern. Jedoch scheinen die Datenschützer nicht auf diese Einbindung von Inhalten zu beziehen. Zudem wird diese als erforderlich für den Betrieb einer Website und damit als gesetzlich nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html">§ 15 Abs.1 Telemediengesetz</a> erlaubt, angesehen. Hierzu sehr lesenswert:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.henning-tillmann.de/2011/10/der-facebook-like-button-oder-das-datenschutzproblem-seit-20-jahren-privacyimg/">Der Facebook-Like-Button oder: das Datenschutzproblem seit 20 Jahren (PrivacyImg)</a> von Henning Tillmann</li>
<li><a href="http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ist-das-einbinden-fremdgehosteter-bilder-auf-der-eigenen-website-datenschutzkonform-ja/">Ist das Einbinden fremdgehosteter Bilder auf der eigenen Website datenschutzkonform? JA!</a> bei Datenschutzbeauftragter.info</li>
</ul>
<div id="attachment_5371" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-large wp-image-5371" title="Social Plugins" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/12/social_plugins-592x427.jpg" alt="Auch Facebook Social Plugins wie die Kommentarbox oder der Login-Schaltfläche werden von den Datenschutzbeauftragten als rechtswidrig angesehen." width="592" height="427" /><p class="wp-caption-text">Auch Facebooks Social Plugins wie die Kommentarbox oder der Login-Schaltfläche, werden von den Datenschutzbeauftragten als rechtswidrig angesehen.</p></div>
<h3>Schützt mich die &#8220;2-Klick-Lösung&#8221;?</h3>
<p>Bei der „Zwei-Klick“-Lösung wird die „Gefällt mir“-Schaltfläche nicht sofort beim Aufruf der Website geladen. Stattdessen werden die Besucher zuvor über die Datenübermittlung an Facebook informiert und können frei entscheiden, ob die Empfehlungsschaltfläche geladen werden soll.</p>
<div id="attachment_5365" class="wp-caption aligncenter" style="width: 597px"><img class="size-full wp-image-5365" title="2-Klick-Lösung" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/12/zweiklick.jpg" alt="2-Klick-Lösung" width="587" height="193" /><p class="wp-caption-text">Die &quot;2-Klick-Lösung&quot; schützt nach Ansicht der Datenschützer zwar nicht vor Rechtsverstößen, mindert aber das Risiko für sie belangt zu werden.</p></div>
<p>Diese (für Besucher) leicht umständliche Lösung bietet in jedem Fall mehr Sicherheit, da Daten der Besucher nicht automatisch erfasst werden. Jedoch ist werden die Besucher nur über die Datenübermittlung an Facebook informiert. Sie werden jedoch nicht informiert, zu genau welchen Zwecken und in welchem Umfang die Daten übermittel werden. Dies liegt darin, dass die Verwender der &#8220;2 Klick&#8221;-Lösung schlichtweg die Details der Datenverarbeitung nicht kennen. Die Datenschutzbeauftragten sagen dazu:</p>
<blockquote><p>Anbieter deutscher Websites, die in der Regel keine Erkenntnisse über die Datenverarbeitungsvorgänge haben können, die beispielsweise durch Social Plugins ausgelöst werden, sind regelmäßig nicht in der Lage, die für eine informierte Zustimmung ihrer Nutzerinnen und Nutzer notwendige Transparenz zu schaffen.</p></blockquote>
<p>Jedoch denke ich, falls die Datenschutzbeauftragten sich gegen Websites richten sollten, werden sie die mit der &#8220;2 Klick&#8221;-Lösung als Letztes wählen. Denn sie sind schon vom Gesetz wegen verpflichtet zuerst die &#8220;größeren Gefahrenherde&#8221; zu beseitigen. Die &#8220;2 Klick&#8221;-Lösung <strong>mindert</strong> daher das<strong> Risiko erheblich</strong>.</p>
<p>Die &#8220;2 Klick&#8221;-Lösung gibt es bei</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html">heise.de</a>,</li>
<li>als<a href="http://wordpress.org/extend/plugins/xsd-socialshareprivacy/"> WordPress-Plugin</a>,</li>
<li>als<a href="http://blog.ppfeufer.de/wordpress-plugin-2-click-social-media-buttons/"> Wordpress-Plugin</a> von Peter Pfeufer,</li>
<li>als <a href="http://www.contao.org/erweiterungsliste/view/socialshareprivacy.de.html">Contao-Erweiterung</a>,</li>
<li>für <a href="http://extensions.joomla.org/extensions/social-web/republish/18734">Joomla</a> und</li>
<li>für <a href="http://drupal.org/project/secureshare">Drupal</a></li>
</ul>
<h3>Muss ich meine Datenschutzerklärung ergänzen?</h3>
<p>Ja, wenn Sie Empfehlungsschaltflächen und Social Plugins einsetzen, müssen Sie darauf in Ihrer Datenschutzerklärung hinweisen. Dies schützt Sie zwar nicht vor einem Datenschutzverstoß, falls Sie nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten für Datenschutzverstöße von Facebook &amp; Co verantwortlich sind. Jedoch würden Sie ohne gar keinen Hinweis auf die Datenschutzerhebung durch Facebook einen zusätzlichen Verstoß begehen. Also senken die Hinweise Ihr Risiko. Sie finden hierzu unsere Datenschutzmuster in Deutsch und Englisch für</p>
<ul>
<li><a title="Das rechtliche Risiko bei Googles +1 Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung" href="http://spreerecht.de/google-plus/2011-07/das-rechtliche-risiko-bei-googles-1-button-inkl-muster-fuer-die-datenschutzerklaerung">Googles +1 Empfehlungsschaltfläche</a> und</li>
<li><a title="Das rechtliche Risiko bei Facebooks Like-Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung" href="http://spreerecht.de/datenschutz/2010-10/das-rechtliche-risiko-bei-facebooks-like-button-inkl-muster-fuer-die-datenschutzerklaerung">Facebooks Like-Button</a>.</li>
</ul>
<h3>Wie kann ich es vermeiden mit meiner Facebook-Fanseite Rechtsverstöße zu begehen?</h3>
<p>Derzeit gar nicht. Mit den &#8220;Insights&#8221; genannten Statistiken erhebt Facebook Daten der Seitenbesucher, ohne ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Widerspruchsmöglichkeit zu bieten. Da Sie diese statistische Erfassung nicht abschalten können, können Sie den Forderungen der Datenschützer nicht genügen.</p>
<h3>Ist mit Bußgeldern zu rechnen?</h3>
<p>Nicht sofort. Die Datenschutzbeauftragten möchten primär gar nicht gegen die Nutzer vorgehen. Sie möchten viel mehr erreichen, dass die Betreiber sozialer Netzwerke sich deren Forderungen fügen. Weil sie gegen die im Ausland sitzenden Anbieter nicht vorgehen können, wenden sich die Datenschutzbeauftragten an die Nutzer. Diese Taktik wurde schon vor zwei Jahren durch den Hamburger Datenschutzbeauftragten <a href="http://spreerecht.de/datenschutz/2011-09/google-analytics-rechtssicher-nutzen-anleitung-fuer-webmaster">erfolgreich</a> gegen Google im Zusammenhang mit dem Dienst Analytics angewendet.</p>
<p>Ebenso <a href="https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20111104-facebook-abmahnungen.htm">wie in Schleswig Holstein</a>, ist daher zuerst nur mit Hinweisen und Beanstandungen zu rechnen, bevor ein Bußgeld erlassen wird. Kommt man den Forderungen der Datenschutzbeauftragten nach, passiert von dieser Seite nichts weiter. Finanzielle Folgen können jedoch zum Beispiel durch den Verlust einer mühsam aufgebauten Facebook-Fanseite entstehen. Da jedoch auf der anderen Seite die einzige Lösung wäre sie sofort abzuschalten, kann man genauso gut abwarten, ob sich die Datenschutzbehörde meldet.</p>
<h3>Ist mit Abmahnungen zu rechnen?</h3>
<p>Ausgehend von den bisherigen Entscheidungen der Gerichte ist mit Abmahnungen nicht zu rechnen. Diese besagen, dass Datenschutzverstöße einen Wettbewerber nicht zur Abmahnung berechtigen. Der Datenschutz dient danach alleine dem Schutz von Individuen und nicht dem Schutz eines lauteren Wettbewerbs. Dazu lesenswert:</p>
<p><a href="http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/11/15/abmahnung-datenschutz/">Kann man für Datenschutzverstöße abgemahnt werden?</a> im Shopbetreiber-Blog.</p>
<h3>Wollen die deutschen Datenschutzbeauftragten Social Media verbieten?</h3>
<p>Auch wenn das von vielen behauptet wird, gehe es den Datenschutzbeauftragten<strong> nicht darum Social Media zu verbieten</strong>. Vielmehr sitzen die Datenschutzbeauftragten selbst in einer <strong>Zwickmühle</strong>. Sie sind dazu angehalten die Datenschutzgesetze zu wahren. Diese sind jedoch nicht für die heutige technische Entwicklung nicht angepasst und auch von den Gerichten gibt es kaum Leitlinien. Entsprechend ihrem Auftrag legen die Datenschutzbeauftragten sie streng aus.</p>
<p>Des Weiteren können sie gegen ausländische Anbieter ohnehin nicht vorgehen. Der bloße Wink mit dem Zeigefinger würde sie unglaubwürdig machen und letztendlich zu zahnlosen Tigern degradieren. Das wiederum würde dem Datenschutzniveau auf Dauer nicht zuträglich sein. Das heißt sie müssen Präsenz zeigen und Drohungen aussprechen. Diese sind jedoch vor allen Dingen an die ausländischen Anbieter gerichtet, die den deutschen Markt verlieren könnten, wenn die deutschen Nutzer ihre Angebote nicht verwenden dürfen. Auf der anderen Seite laufen die Datenschutzbeauftragten aufgrund dieser &#8220;Erpressung&#8221; <strong>Gefahr auch von den Nutzern nicht akzeptiert zu werden</strong> und so letztendlich für diejenigen zu kämpfen, die es gar nicht wollen.</p>
<h3>Wird sich die Lage zuspitzen oder entspannen?</h3>
<p>Die Frage kann derzeit nicht beantwortet und könnte genauso gewürfelt werden. Man kann sich das ganze wie einen Showdown in Westernmanier vorstellen. Wenn die Datenschutzbeauftragten jetzt nachlassen, werden ihnen Facebook &amp; Co nicht entgegen kommen. Facebook will wiederum nicht als erster nachgeben, weil sie sich im Recht sehen und gerade das Sammeln und Teilen von Nutzerdaten deren Geschäftsmodell ausmacht. Hier kann man nur hoffen, dass beide Parteien <strong>aufeinander einen Schritt zugehen</strong> und Facebook zum Beispiel offen legt welche Daten es erhebt und Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Datenerfassung anbietet.</p>
<h3>Wie soll ich mich nun verhalten?</h3>
<ul>
<li><strong>Abhängigkeit vermeiden</strong> &#8211; Machen Sie sich nicht von Social Media Plattformen abhängig. Wenn Sie Ihre eigene Website aufgeben und komplett z.B. zu Facebook verlagern, machen Sie sich von dem Dienst datenschutzrechtlich abhängig.</li>
<li><strong>Plan B haben</strong> - Das Abschalten Ihres Social Media Profils oder die Entfernung des Like-Buttons sollte Ihr Angebot nicht existenziell gefährden.</li>
<li><strong>&#8220;2 Klick&#8221;-Lösung einsetzen</strong> &#8211; Mit dieser Lösung sinkt das Risiko rechtlich belangt zu werden, erheblich.</li>
<li><strong>Auf Kunden und Image achten</strong> &#8211; Achten Sie darauf, was Ihre Kunden von den Datenschutzproblemen halten. Insbesondere wenn Ihnen ein makelloses Ansehen wichtig ist oder Ihre Kunden sehr sensibel auf (potentielle) Datenschutzverstöße reagieren, sollten Sie entweder die &#8220;2 Klick&#8221;-Lösung einsetzen oder auf Empfehlungsschaltflächen verzichten.</li>
<li><strong>Risiko berechnen</strong> &#8211; Überlegen Sie sich wie das Verhältnis von Risiko von Bußgeldern oder unzufriedenen Kunden beim Einsatz der Social Plugins, Empfehlungsschaltflächen und Facebookseiten im Verhältnis zu den dadurch erzielten Vorteilen aussieht. Wenn Sie zum Beispiel bereits hunderte von Stunden in eine Facebook-Fanseite investiert haben, wäre es angesichts der geringen Bußgeldrisiken wirtschaftlich unsinnig sie sofort abzuschalten.</li>
</ul>
<h3>Fazit</h3>
<p>Was wir derzeit beim Datenschutz erleben, ist ein <strong>Politikum</strong>, entstanden aus einem Zusammenstoß der strengen deutschen <strong>Datenschutzstandpunkte</strong> und der pragmatischen US-Einstellung, die sich am <strong>Profit und Nutzerkomfort</strong> richtet.</p>
<p>Aber auch wenn wir dazwischen stehen, besteht <strong>kein Grund zur Panik</strong>. Erst wenn die Datenschutzbehörde anklopft, wird es kritisch. Dann muss man entscheiden, ob man ihren Forderungen Folge leistet oder es auf ein Klageverfahren ankommen lässt. Die Gefahr dafür ist derzeit jedoch (noch) gering. Jedoch sollte die Entwicklung genau beobachtet werden, um auf die aktuelle Lage reagieren zu können. <strong>Wir halten Sie auf dem Laufenden.</strong></p>
<p>
							<div class="callto">
							Wünschen Sie rechtliche Beratung zum Thema <strong>Facebook-Marketing </strong>oder haben Interesse an verständlichen <strong><a title="Vorträge, Workshops und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-workshops-und-seminare">Vorträgen, Workshops und Inhouse-Seminaren</a></strong> zum Thema Social Media & Recht? <a title="Kontakt" href="http://spreerecht.de/service/kontakt">Sprechen Sie uns an</a>, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.</a>
							</div>
							</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<ul class="sd-small">
<li><a href="http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/08122011DSInSozialenNetzwerken.pdf;jsessionid=A5C3570B13B4ABA171F0633ECF10FC0B.1_cid134?__blob=publicationFile">Datenschutz in sozialen Netzwerken</a>- Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis am 08. Dezember 2011)</li>
<li><a href="http://socialmediarecht.wordpress.com/2011/12/09/wichtig-beschluss-der-obersten-aufsichtsbehorden-fur-datenschutz-direkte-einbindung-von-social-plugins-grds-unzulassig/">WICHTIG: Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz – Direkte Einbindung von Social PlugIns grds. unzulässig!</a> von Nina Diercks bei Social Media Recht</li>
<li><a href="http://www.internet-law.de/2011/12/kein-datenschutz-in-sozialen-netzwerken.html">(Kein) Datenschutz in sozialen Netzwerken</a> von Thomas Stadler</li>
<li><a href="http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/191-Zusammenschluss-der-deutschen-Datenschutzbehoerden-zur-Un-zulaessigkeit-des-Facebook-Like-Buttons-und-anderer-Social-Plugins.html#extended">Zusammenschluss der deutschen Datenschutzbehörden zur (Un-)zulässigkeit des Facebook Like Buttons und anderer Social Plugins</a> von Dr. Ulbricht bei rechtzweinull.de</li>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/article/2057-Arbeitspapier-zu-Facebooks-Like-Button.html">Arbeitspapier zu Facebooks Like-Button</a> von Adrian Schneider bei Telemedicus</li>
<li><a href="http://blawg.legalit.de/2011/08/26/warum-der-kreuzzug-des-uld-gegen-die-facebook-user-rechtswidrig-ist/">Warum der Kreuzzug des ULD gegen die Facebook-User rechtswidrig ist…</a> von der Kanzlei STRUNK DIRKS + PARTNER</li>
<li><a href="http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/2900/umdruck-17-2988.pdf">&#8216;Facebook-Kampagne&#8217; des UL</a>, Arbeitspapier des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig Holsteinischen Landtags</li>
<li><a href="http://allfacebook.de/policy/facebook-vs-datenschutz-wie-sich-fanseiten-betreiber-und-like-button-nutzer-derzeit-verhalten-sollten">Facebook vs. Datenschutz – Wie sich Fanseiten-Betreiber und Like-Button-Nutzer derzeit verhalten sollten</a> &#8211; Beitrag des Autors bei Allfacebook.de</li>
<li><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,799909,00.html">Umstrittener Identitäts-Cookie &#8211; Facebook rechtfertigt seine Datensammelei</a> bei Spiegel Online</li>
</ul>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Präsentationsfolien zum Datenschutzvortrag bei der Allfacebook Developer Conferenence</title>
		<link>http://spreerecht.de/facebook/2011-12/praesentationsfolien-zum-datenschutzvortrag-bei-der-allfacebook-developer-conferenence</link>
		<comments>http://spreerecht.de/facebook/2011-12/praesentationsfolien-zum-datenschutzvortrag-bei-der-allfacebook-developer-conferenence#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 17:31:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[facebook]]></category>
		<category><![CDATA[allfacebook]]></category>
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		<description><![CDATA[Bei der &#8220;Allfacebook Developer Conferenence&#8221; hatte ich die Ehre den Vortrag &#8220;Graph API und Datenschutz &#8211; Grenzen zulässiger Nutzung der Facebook-Mitgliederdaten&#8221; zu halten. Selten habe ich so aufmerksame Teilnehmer erlebt, die bei diesem schwierigen Thema nicht abgeschaltet haben. Ganz im &#8230; <a href="http://spreerecht.de/facebook/2011-12/praesentationsfolien-zum-datenschutzvortrag-bei-der-allfacebook-developer-conferenence">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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			</a>
		</div>
<p>Bei der &#8220;<a href="http://devcon.allfacebook.de">Allfacebook Developer Conferenence</a>&#8221; hatte ich die Ehre den Vortrag &#8220;<strong>Graph API und Datenschutz &#8211; Grenzen zulässiger Nutzung der Facebook-Mitgliederdaten</strong>&#8221; zu halten. Selten habe ich so aufmerksame Teilnehmer erlebt, die bei diesem schwierigen Thema nicht abgeschaltet haben. Ganz im Gegenteil habe ich Fragen beantworten dürfen, die mir wieder neue Einsichten und Ideen brachten. Danke sehr dafür!</p>
<div id="__ss_10468771" style="width: 550;"><iframe src="http://www.slideshare.net/slideshow/embed_code/10468771" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no" width="550" height="460"></iframe></p>
<div style="padding: 5px 0 12px;">View more <a href="http://www.slideshare.net/" target="_blank">presentations</a> from <a href="http://www.slideshare.net/tschwenke" target="_blank">Schwenke &amp; Dramburg</a></div>
</div>
<p>Und ich überrasche natürlich gerne. Aber immer diese Vorurteile, dass man Juristen nicht verstehen kann. :)<br />
<!-- tweet id : 143690339176300544 --><style type='text/css'>#bbpBox_143690339176300544 a { text-decoration:none; color:#0059ff; }#bbpBox_143690339176300544 a:hover { text-decoration:underline; }</style><div id='bbpBox_143690339176300544' class='bbpBox' style='padding:20px; margin:5px 0; background-color:#193c74; background-image:url(http://a1.twimg.com/profile_background_images/95865683/bg-blue.jpg); background-repeat:no-repeat'><div style='background:#fff; padding:10px; margin:0; min-height:48px; color:#000000; -moz-border-radius:5px; -webkit-border-radius:5px;'><span style='width:100%; font-size:18px; line-height:22px;'>@<a href="http://twitter.com/intent/user?screen_name=thsch" class="twitter-action">thsch</a> ist gelungen! sehr informativ und leicht verst&#228;ndlich. nicht unbedingt erwartet. :) Danke!</span><div class='bbp-actions' style='font-size:12px; width:100%; padding:5px 0; margin:0 0 10px 0; border-bottom:1px solid #e6e6e6;'><img align='middle' src='http://spreerecht.de/wp-content/plugins/twitter-blackbird-pie//images/bird.png' /><a title='tweeted on 5. December 2011 14:57' href='http://twitter.com/#!/caefer/status/143690339176300544' target='_blank'>5. December 2011 14:57</a> via web<a href='https://twitter.com/intent/tweet?in_reply_to=143690339176300544' class='bbp-action bbp-reply-action' title='Reply'><span><em style='margin-left: 1em;'></em><strong>Reply</strong></span></a><a href='https://twitter.com/intent/retweet?tweet_id=143690339176300544' class='bbp-action bbp-retweet-action' title='Retweet'><span><em style='margin-left: 1em;'></em><strong>Retweet</strong></span></a><a href='https://twitter.com/intent/favorite?tweet_id=143690339176300544' class='bbp-action bbp-favorite-action' title='Favorite'><span><em style='margin-left: 1em;'></em><strong>Favorite</strong></span></a></div><div style='float:left; padding:0; margin:0'><a href='http://twitter.com/intent/user?screen_name=caefer'><img style='width:48px; height:48px; padding-right:7px; border:none; background:none; margin:0' src='http://a3.twimg.com/profile_images/1266504066/twitter-foto_normal.png' /></a></div><div style='float:left; padding:0; margin:0'><a style='font-weight:bold' href='http://twitter.com/intent/user?screen_name=caefer'>@caefer</a><div style='margin:0; padding-top:2px'>Christian Schaefer</div></div><div style='clear:both'></div></div></div><!-- end of tweet --></p>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zum <strong>Datenschutz</strong> wünschen oder Ihr Webangebot <strong>rechtssicher</strong> gestalten möchten, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
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		</item>
		<item>
		<title>100€ Gutschein: Seminar &#8211; Social Media Toolbox für Unternehmen</title>
		<link>http://spreerecht.de/vortraege/2011-11/100e-gutschein-seminar-social-mediatoolbox-fuer-unternehmen</link>
		<comments>http://spreerecht.de/vortraege/2011-11/100e-gutschein-seminar-social-mediatoolbox-fuer-unternehmen#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 10:02:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[social-media]]></category>
		<category><![CDATA[Vorträge]]></category>
		<category><![CDATA[basics]]></category>
		<category><![CDATA[düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[einstieg]]></category>
		<category><![CDATA[guidelines]]></category>
		<category><![CDATA[münchen]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>
		<category><![CDATA[seminar]]></category>
		<category><![CDATA[socialmedia]]></category>
		<category><![CDATA[SocialMediaMarketing]]></category>
		<category><![CDATA[socialweb]]></category>
		<category><![CDATA[toolbox]]></category>
		<category><![CDATA[verantsaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Vortrag]]></category>
		<category><![CDATA[workshop]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Die Social Media Toolbox für Unternehmen&#8221; (Social Media Toolbox Broschüre) ist eine Veranstaltungsreihe, die Unternehmen den Einstieg in Social Media Marketing und Vertiefung des vorhandenen Wissens ermöglicht. Die Veranstaltung ist modular aufgebaut und spricht sowohl Anfänger wie Profis an. Tag 1 &#8211; Social Media Basics &#8230; <a href="http://spreerecht.de/vortraege/2011-11/100e-gutschein-seminar-social-mediatoolbox-fuer-unternehmen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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			</a>
		</div>
<p><a href="http://domains.euroforum.com/social-media-toolbox/default.asp?content=home"><img class="aligncenter size-large wp-image-5294" title="100€ Rabatt: Social MediaToolbox für Unternehmen" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/11/social_media_toolbox_logo-592x353.jpg" alt="100€ Rabatt: Social MediaToolbox für Unternehmen" width="592" height="353" /></a></p>
<p>&#8220;<a href="http://domains.euroforum.com/social-media-toolbox/default.asp?content=home">Die Social Media Toolbox für Unternehmen</a>&#8221; (<a href="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/11/SocialMediaToolbox.pdf">Social Media Toolbox Broschüre</a>) ist eine Veranstaltungsreihe, die Unternehmen den <strong>Einstieg </strong>in Social Media Marketing und <strong>Vertiefung </strong>des vorhandenen Wissens ermöglicht. Die Veranstaltung ist modular aufgebaut und spricht sowohl Anfänger wie Profis an.</p>
<ul>
<li><strong>Tag 1 &#8211; Social Media Basics</strong><br />
Präsenzaufbau im Social Web – Grundlagen, Do&#8217;s and Dont‘s</li>
<li><strong>Tag 2 - Professional Social Media Marketing</strong><br />
Cross-Media-Marketing – Ressourcenplanung, Timelines, Facebook-Special</li>
<li><strong>Tag 3 - Social Media Guidelines + Recht im Social Web</strong><br />
Regelungsrahmen, formale Anforderungen und Haftungsfragen auf den Punkt gebracht</li>
<li><strong>Tag 4 - Social Media Public Relations</strong><br />
Online-Reputation, Umgang mit Kritik und effektive Textgestaltung</li>
<li><strong>Tag 5 - Social Media B2B</strong><br />
Unterschiede, vermeidbare Fehler, besondere Spielregeln – Markenführung B2B</li>
</ul>
<p>Ich werde zum Thema &#8220;<strong>Social Media Guidelines + Recht im Social Web</strong>&#8221; referieren und am dritten Tag der Veranstaltung den Teilnehmern beibringen, wie sie Rechtsfehler und Abmahnungen vermeiden.</p>
<p>Und nachdem die Teilenehmer beim letzten Mal <a title="Vorträge, Schulungen und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-schulungen-und-seminare#reaktionen">sehr zufriede</a>n waren, garantiere ich auch diesmal eine spannende Mischung zwischen <strong>Wissensvermittlung</strong> und <strong>Praxiserfahrungen</strong> mit<strong> vielen anschaulichen Beispielen</strong>, statt trockenen Paragraphen (<a href="http://domains.euroforum.com/social-media-toolbox/default.asp?content=tag3">detailliertes Tagesprogramm</a>).</p>
<p><span id="more-5293"></span></p>
<h3>Termine</h3>
<ul>
<li>05. März bis 09. März 2012 in München</li>
<li>23. bis 27. April 2012 in Düsseldorf</li>
</ul>
<h3>Details zur Veranstaltung</h3>
<ul>
<li><a href="http://domains.euroforum.com/social-media-toolbox/default.asp?content=seminarleiter">Social Media Toolbox Website</a></li>
<li><a href="http://domains.euroforum.com/social-media-toolbox/default.asp?content=zielgruppe">Zielgruppe</a></li>
<li><a href="http://domains.euroforum.com/social-media-toolbox/default.asp?content=anmeldung-muenchen">Preise</a></li>
</ul>
<h3>Rabatt</h3>
<p>Als Referent kann ich Ihnen einen <strong>Gutschein für einen Preisnachlass von 100 €</strong> bieten, den sie bei der Anmeldung angeben können. Bitte melden Sie ich unter schwenke(at)spreerecht.de, Betreff &#8220;SocialMediaToolbox&#8221;, um den Gutschein-Code zu erhalten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Dürfen Nutzerkommentare von Facebook in das eigene Blog übertragen werden?</title>
		<link>http://spreerecht.de/facebook/2011-11/duerfen-nutzerkommentare-von-facebook-in-das-eigene-blog-uebertragen-werden</link>
		<comments>http://spreerecht.de/facebook/2011-11/duerfen-nutzerkommentare-von-facebook-in-das-eigene-blog-uebertragen-werden#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 08:00:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beiträge auswärts]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[facebook]]></category>
		<category><![CDATA[social-media]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentare]]></category>
		<category><![CDATA[t3n]]></category>
		<category><![CDATA[transfer]]></category>
		<category><![CDATA[übernahme]]></category>

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		<description><![CDATA[Es scheint einigen Nutzern nicht zu gefallen, dass deren Kommentare zu Blogbeiträgen, die auf Facebook verlinkt werden, in den Blogs selbst erscheinen. Zumindest zeigen es die Beschwerden von Mandanten und Nutzern, die hier eingetrudelt sind. Daher habe ich das rechtlich &#8230; <a href="http://spreerecht.de/facebook/2011-11/duerfen-nutzerkommentare-von-facebook-in-das-eigene-blog-uebertragen-werden">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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			</a>
		</div>
<p><a href="http://t3n.de/news/rechtliche-risiken-ubernahme-facebook-kommentaren-blog-341912/"><img class="aligncenter size-large wp-image-5289" title="Rechtliche Risiken bei Übernahme von Facebook-Kommentaren im Blog" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/11/t3n_rechtliche_risiken_facebook_kommentare_blog-592x419.jpg" alt="Rechtliche Risiken bei Übernahme von Facebook-Kommentaren im Blog" width="592" height="419" /></a>Es scheint einigen Nutzern nicht zu gefallen, dass deren Kommentare zu Blogbeiträgen, die auf Facebook verlinkt werden, in den Blogs selbst erscheinen. Zumindest zeigen es die Beschwerden von Mandanten und Nutzern, die hier eingetrudelt sind.</p>
<p>Daher habe ich das rechtlich im t3n-Magazin analysiert und kommen zu der Einschätzung, dass&#8230; die Spannung nicht genommen werden sollte. :) <a href="http://t3n.de/news/rechtliche-risiken-ubernahme-facebook-kommentaren-blog-341912/">Hier geht es</a> zu dem Beitrag, in dem mein Ergebnis steht. Auch zur Disposition, da es noch keine Entscheidungen dazu gibt und vieles von der Netzkultur und unserenDatenschutzvorstellungen abhängt:</p>
<p><strong><a href="http://t3n.de/news/rechtliche-risiken-ubernahme-facebook-kommentaren-blog-341912/">Rechtliche Risiken bei Übernahme von Facebook-Kommentaren im Blog</a></strong></p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=5288&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/facebook/2011-11/duerfen-nutzerkommentare-von-facebook-in-das-eigene-blog-uebertragen-werden/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Schleichwerbung auf Easyjets Facebook-Fanpage? &#8211; Rechtliche Voraussetzungen für Testimonials</title>
		<link>http://spreerecht.de/social-media-2/2011-11/schleichwerbung-auf-easyjets-facebook-fanpage-rechtliche-voraussetzungen-fuer-testimonials</link>
		<comments>http://spreerecht.de/social-media-2/2011-11/schleichwerbung-auf-easyjets-facebook-fanpage-rechtliche-voraussetzungen-fuer-testimonials#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 16:20:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[facebook]]></category>
		<category><![CDATA[social-media]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[easyjet]]></category>
		<category><![CDATA[empfehlungsmarketing]]></category>
		<category><![CDATA[endorsing]]></category>
		<category><![CDATA[fürsprecher]]></category>
		<category><![CDATA[ross antony]]></category>
		<category><![CDATA[schnorr]]></category>
		<category><![CDATA[social media]]></category>
		<category><![CDATA[vertrauenswerbung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=5272</guid>
		<description><![CDATA[Heute wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Facebook-Seite von EasyJet einen neuen Fan hat. Das klingt zunächst unaufregend, wird aber interessant, wenn man den Fan aus der rechtlichen Sicht betrachtet und dabei an das Verbot von Schleichwerbung denkt. Ross Antony &#8230; <a href="http://spreerecht.de/social-media-2/2011-11/schleichwerbung-auf-easyjets-facebook-fanpage-rechtliche-voraussetzungen-fuer-testimonials">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fsocial-media-2%2F2011-11%2Fschleichwerbung-auf-easyjets-facebook-fanpage-rechtliche-voraussetzungen-fuer-testimonials"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fsocial-media-2%2F2011-11%2Fschleichwerbung-auf-easyjets-facebook-fanpage-rechtliche-voraussetzungen-fuer-testimonials&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p>Heute wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass die<a href="https://www.facebook.com/easyJet.Deutschland"> Facebook-Seite von EasyJet</a> einen neuen Fan hat. Das klingt zunächst unaufregend, wird aber interessant, wenn man den Fan aus der rechtlichen Sicht betrachtet und dabei an das Verbot von <strong>Schleichwerbung </strong>denkt.</p>
<h3>Ross Antony als neuer Fan von EasyJet</h3>
<p>EasyJet<a href="https://www.facebook.com/easyJet.Deutschland/posts/192815460800958"> stellte heute</a> Ross Antony als neuen Fan der Seite mit Bild vor. Kurz darauf tauchten Kommentare auf, die auf die <strong>wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Antony und EasyJet</strong> hinwiesen, den Verdacht auf Schleichwerbung aufwarfen und sich nicht mit einer ausweichenden Antwort abspeisen ließen.</p>
<div id="attachment_5273" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><a href="https://www.facebook.com/easyJet.Deutschland/posts/192815460800958"><img class="size-large wp-image-5273" title="Auf der Facebook-Seite von EasyJet wird Ross Anhony als neuer Fan präsentiert" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/11/easyjet_ross_anthony-592x605.jpg" alt="Auf der Facebook-Seite von EasyJet wird Ross Antony als neuer Fan präsentiert" width="592" height="605" /></a><p class="wp-caption-text">Auf der Facebook-Seite von EasyJet wird Ross Antony als neuer Fan präsentiert</p></div>
<p><a href="http://mikeschnoor.com/2011/11/15/macht-ross-antony-neuerdings-werbung-fur-easyjet/">Mike Schnoor</a> hat dazu einen <a href="http://mikeschnoor.com/2011/11/15/macht-ross-antony-neuerdings-werbung-">Blogbeitrag </a>verfasst, in dem er meint:</p>
<blockquote><p>Schon ein starkes Stück, dass Nutzern die Illusion vorgespielt wird, das betreffende Testimonial würde als ganz normaler Fan so intensiv mit den Logos und Produkten des Unternehmens freiwillig sich in Szene setzen lassen.</p></blockquote>
<p>Während ich für die Marketingsicht auf Mike Schnoors Artikel &#8220;<a href="http://mikeschnoor.com/2011/11/15/macht-ross-antony-neuerdings-werbung-fur-easyjet/">Macht Ross Antony neuerdings Werbung für easyJet?</a>&#8221; verweisen möchte, widme ich mich hier den rechtlichen Aspekten der Werbung mit Testimonials.<span id="more-5272"></span></p>
<h3>Verbot von Schleichwerbung</h3>
<p>Schleichwerbung liegt vor, wenn der Verbraucher den Werbecharakter einer Aussage oder Handlung nicht erkennen kann. Sie ist gesetzlich verboten, weil mit ihr die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers unterlaufen wird. Während er denkt objektive und persönliche Aussagen vor sich zu haben, denen er trauen kann, handelt es sich tatsächlich um Werbebotschaften, die ihn zum Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung bewegen sollen.</p>
<p>Auch die Betreiber von Social Media Plattformen verbieten Schleichwerbung innerhalb derer Angebote. Denn gerade in Social Media ist die <strong>persönliche Empfehlung von Nutzer-zu-Nutzer Gold wert</strong>. Man spricht dabei auch vom <strong>Empfehlungsmarketing</strong>. Die Empfehlungssysteme wie zum Beispiel der &#8220;Like&#8221;-Button funktionieren jedoch nur, wenn die Nutzer sich darauf verlassen können, dass die Empfehlungen <strong>ehrlich</strong> und nicht wirtschaftlich motiviert sind.</p>
<p>Daher ist „Schleichwerbung“ nicht nur im Wettbewerbsrecht (<a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/4.html">§ 4 Nr. 3 UWG</a>) und Telemediengesetz (<a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/6.html">§ 6 Abs.1 Nr.1 TMG</a>), sondern zum Beispiel auch in Punkt III Satz 1 der <a href="https://www.facebook.com/ad_guidelines.php">Facebook-Werberichtlinien</a>, die auch für Facebook-Fanseiten gelten.</p>
<h3>Werbung mit Testimonials</h3>
<p>Auch bei der Werbung mit <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Testimonial">Testimonials </a>(auch als <strong>Endorsing</strong> oder Vertrauens- sowie <strong>Fürsprachewerbung</strong> bezeichnet) muss  das Verbot der Schleichwerbung beachtet werden. Im Fall von Testimonials wirbt ein Unternehmen nicht selbst werbend tätig, sondern lässt jemand anderes für ein  Produkt sprechen. Das können Nutzer sein, die etwas Positives über das Unternehmen twittern oder Prominente, die sich mit ihrem Produkt gezeigt haben.</p>
<p>Wenn diese Personen eine Gegenleistung für deren Aussage versprochen wurde, muss dies <strong>für die Verbraucher erkennbar</strong> sein. Es gibt Fälle, in denen die Bezahlung von sich aus erkennbar ist. Wenn in einem Werbespot sich Thomas Gottschalk für Gummibärchen begeistert oder Dirk Nowitzki in der Werbeanzeige einer Bank erscheint, wissen Verbraucher, dass diese Prominenten bezahlt sind. Das gilt auch, wenn eine Zahnarztfrau die Vorzüge von bestimmter Zahnpasta erläutert.</p>
<p>In Social Media ist eine solche Erkennbarkeit nicht sofort gegeben, da Social Media sich gerade durch die <strong>Authentizität der Nutzerkommunikation</strong> auszeichnet. Wenn ein Prominenter Fan einer Facebook-Seite wird, gehen die Verbraucher zuerst davon aus, er ist es aus freien Stücken geworden.</p>
<h3>EasyJet und Ross Antony</h3>
<p>Im konkrekten Fall präsentiert EasyJet Ross Antony als deren neuen Fan. Er tritt also als Fürsprecher von Easy Jet auf. Dies wäre ohne weitere Hinweise zulässig, wenn er dafür keine Gegenleistung des Unternehmens erhalten hätte. Dabei kann es sich auch um eine<strong> mittelbare Entlohnung</strong> handeln. Es reichen auch mittelbare Vorteile wie Kooperationen oder Sponsoring von Projekten des Fürsprechers.</p>
<p>Ob das hier tatsächlich der Fall ist, kann nicht abschließend beurteilt werden. Jedoch legen die folgenden Indizien den Rückschluss nahe, dass Roth Antony sich aufgrund wirtschaftlicher Motive als neuer &#8220;Fan&#8221; der Seite präsentiert hat:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.myspace.com/rossantony/blog/544137940">Verlosung </a>von Übernachtungen in seiner Pension inklusive Flug mit Easy Jet</li>
<li><a href="https://www.facebook.com/video/video.php?v=2389850519057">Video </a>von Ross Antony mit seiner Mutter vorm Abflug mit EasyJet</li>
<li>Hinweis auf Angebote von Easy Jet auf der<a href="https://www.facebook.com/littlegables/posts/198406660234460"> Facebook-Seite von Antony&#8217;s Pension</a></li>
<li>Antony&#8217;s Pension wird von EasyJet &#8220;<a href="http://www.littlegables.co.uk/bandb/german/LG_sponsoren.htm">ausgestattet</a>&#8220;</li>
</ul>
<div id="attachment_5274" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><a href="http://www.littlegables.co.uk/bandb/german/LG_sponsoren.htm"><img class="size-large wp-image-5274" title="Anthony's Pension führt auf, dass sie von EasyJet &quot;ausgestattet&quot; wird" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/11/little_gables_sponsoring-592x344.jpg" alt="Anthony's Pension führt auf, dass sie von EasyJet &quot;ausgestattet&quot; wird" width="592" height="344" /></a><p class="wp-caption-text">Antony&#39;s Pension führt auf, dass sie von EasyJet &quot;ausgestattet&quot; wird</p></div>
<p>Das alles deutet meines Erachtens auf eine wirtschaftliche Verbindung zwischen Ross Antony und Easy Jet hin. Es liegt also eine<strong> starke Vermutung </strong>vor, dass sie und ihre finanziellen Vorteile der Grund dafür waren, dass Ross Antoy sich als neuer Fan der Facebook-Seite präsentieren ließ. Damit würde es sich um verbotene Schleichwerbung handeln.</p>
<p>Bisher ist Easyjet auf die Fragen nach der Motivation des &#8220;Fans&#8221; nicht eingegangen, so dass die weitere Entwicklung abzuwarten ist.</p>
<h3>Rechtsfolgen</h3>
<p>Im Fall verbotener Schleichwerbung mit Testimonials drohen folgende Konsequenzen:</p>
<ul>
<li><strong>Abmahnung</strong> durch Konkurrenten</li>
<li>Ebenfalls können <strong>Wettbewerbs- oder Verbraucherzentralen</strong> eine Abmahnung aussprechen.</li>
<li>Einschreiten des <strong>Betreibers der Social Media Plattform</strong>, nachdem Mitglieder oder Mitbewerber den Eintrag gemeldet haben.</li>
<li>Einschreiten des <strong><a href="http://www.werberat.de/">Deutschen Werberates</a></strong>, oder dem <strong><a href="http://www.drpr-online.de/statische/itemshowone.php4?id=1">Deutschen Rat für Public Relations</a></strong> dem eine Beschwerde zuvor gehen muss.</li>
<li><strong>Imageverlust</strong> - Social Media Marketing ist Marketing auf zwischenmenschlicher Ebene. Und Menschen mögen es genauso wenig von anderen Menschen, wie von Unternehmen hintergangen zu werden.</li>
</ul>
<h3>Fazit und Praxisempfehlung</h3>
<p>Social Media und Empfehlungsmarketing funktionieren auf <strong>Basis von Ehrlichkeit und Authentizität</strong>. Diese Aspekte sind auch den Nutzern sehr wichtig, deren Bedeutung als <strong>Kontrollinstanz</strong> immer mehr zunimmt. Unternehmen, die es versuchen das in Social Media herrschende Vertrauen zu unterlaufen, sollten die <strong>neue Macht der Nutzer </strong>bedenken. Ansonsten entfesseln sie einen<strong> Shit Storm</strong>, der Ihnen viel mehr schadet als die verdeckte Werbung geholfen hätte. Daher sollte jede Werbemaßnahme im Social Media Marketing darauf geprüft werden, ob Nutzer sich hintergangen fühlen könnten.</p>
<h3>Update</h3>
<p>15.11.2011 Easyjet hat nun <a href="https://www.facebook.com/easyJet.Deutschland/posts/192815460800958">Stellung bezogen</a> und gesagt, dass das Unternehmen mit Ross Antony kooperiert und ihn mit Flügen unterstützt.</p>
<p>
							<div class="callto">
							<strong>Gewinnen Sie Rechtssicherheit und vermeiden Abmahnungen</strong>. Wir bieten </strong>verständliche und praxisrelevante <strong><a title="Vorträge, Workshops und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-workshops-und-seminare">Vorträge, Workshops und Inhouse-Seminare</a></strong> zum Thema Social Media, Datenschutz & Recht an. <a title="Kontakt" href="http://spreerecht.de/service/kontakt">Sprechen Sie uns an</a>, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.
							</div>
							</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<ul class="sd-small">
<li><a title="Verschleiert, viral und illegal – Zur Rechtswidrigkeit von Schleichwerbung" href="http://spreerecht.de/abmahnung/2011-01/verschleiert-viral-und-illegal-zur-rechtswidrigkeit-von-schleichwerbung">Verschleiert, viral und illegal – Zur Rechtswidrigkeit von Schleichwerbung</a> hier im Blog</li>
<li><a href="http://mikeschnoor.com/2011/11/15/macht-ross-antony-neuerdings-werbung-fur-easyjet/">Macht Ross Antony neuerdings Werbung für easyJet?</a> von Mike Schnoor</li>
<li><a href="http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/187-Gefaelschte-Fans-bei-Weleda-Rechtliche-Bewertung-falscher-Profile-in-Sozialen-Netzwerken.html">Gefälschte Fans bei Weleda ? – Rechtliche Bewertung falscher Profile in Sozialen Netzwerken</a> von Carsten Ulbricht</li>
<li><a href="http://www.ftc.gov/os/2009/10/091005revisedendorsementguides.pdf">Guides Concerning the Use of Endorsements and Testimonials in Advertising</a> &#8211; Die Regeln der US-Federal Trade Commission für Schleichwerbung</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Facebook &amp; Impressum &#8211; &#8220;Mitgefangen, Mitgehangen&#8221; und eine &#8220;irre&#8221; Lösung</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Nov 2011 11:13:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beiträge auswärts]]></category>
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		<category><![CDATA[aschaffenburg]]></category>
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		<category><![CDATA[lösung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Frage, wie man auf das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg reagieren soll, ist immer noch nicht beantwortet. Ich wurde von Allfacebook.de zu dem Problem befragt und konnte die Rechtslage derzeit nur so zusammen fassen: Facebookseiten brauchen ein Impressum Ein Link &#8230; <a href="http://spreerecht.de/facebook/2011-11/facebook-impressum-mitgefangen-mitgehangen-und-nicht-ernst-gemeinte-loesung">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p>Die Frage, wie man auf das <a href="http://openjur.de/u/237461.html">Urteil </a>des Landgerichts Aschaffenburg reagieren soll, ist immer noch nicht beantwortet. Ich wurde von <a href="http://allfacebook.de/pages/facebook-seiten-und-die-impressumspflicht-was-tun-nach-dem-neuen-urteil/comment-page-1">Allfacebook.de</a> zu dem Problem befragt und konnte die Rechtslage derzeit nur so zusammen fassen:</p>
<ul>
<li>Facebookseiten <strong>brauchen ein Impressum</strong></li>
<li>Ein <strong>Link zum Impressum</strong> auf der eigenen Website ist ausreichend, wenn auf der Facebookseite und im Impressum nicht zwei verschiedene Personen/Unternehmen als Anbieter genannt werden.</li>
<li>Ein Impressum muss leicht erkennbar sein. Das Landgericht Aschaffenburg meint aber, dass der<strong> &#8220;Info&#8221;-Bereich nicht leicht als Impressum erkennbar</strong> ist. Dort ein Impressum oder einen Link zum Impressum auf der Website unterzubringen, reicht nicht aus.</li>
<li>Alternativen sind  z.B. eine <a href="https://www.facebook.com/schwenke.dramburg">Infobox, wie auf unserer Seite</a> in der linken Spalte oder ein <a href="https://www.facebook.com/SocialMediaTeam.de?sk=app_190158981064834">Impressums-Tab</a>, wie das vom Social Media Team. Das Problem ist, dass diese Lösungen auch nicht ausreichen. Denn laut einer Entscheidung vom letzten Jahr zur <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2010/I_4_U_225_09urteil20100520.html">Ebay-App</a>, müssen die Impressumsangaben auch in der offiziellen Mobile-App des Plattformbetreibers zu sehen sein. In den <strong>Facebook-Apps</strong>, werden die Infobox und der Impressums-Tab jedoch nicht angezeigt (danke an <a href="http://blog.schwindt-pr.com/">Annette Schwindt</a>, von <a href="https://www.facebook.com/schwindtpr">Schwindt-PR</a> für den Hinweis.)</li>
</ul>
<p>Mehr zu der Thematik und mehr Praxishinweise sind in dem Artikel &#8220;<a href="http://allfacebook.de/pages/facebook-seiten-und-die-impressumspflicht-was-tun-nach-dem-neuen-urteil/comment-page-1">Facebook Seiten und die Impressumspflicht: Was tun nach dem neuen Urteil?</a>&#8221; bei Allfacebook.de zu finden.</p>
<p>Es heißt also für die Facebookseiten-Betreiber &#8220;<strong>mitgefangen, mitgehangen</strong>&#8220;, bis Facebook etwas an dem Zustand ändert.</p>
<p>Gestern wurde ich bei einer Veranstaltung gefragt, ob es nicht doch eine Alternative gäbe. Als Antwort fiel mir nur (<strong>scherzhaft</strong>) ein: in jedem Beitrag bei Facebook und unter jedes Bild sowie in jeder Rubrik einen Link zum Impressum zu posten. Ein Gutes hätte dieser Weg. Wenn Facebook <strong>mit Impressumshinweisen zugespammt</strong> werden würde, würde das Unternehmen wohl eher eine <strong>Impressumsbox</strong> für Europäer bereitstellen.</p>
<p>Ebenfalls lesenswert zu dem Thema:</p>
<ul>
<li>&#8220;<a href="http://www.lbr-law.de/lbr-blog/abmahnsicheres-impressum-bei-facebook-geht-es-zurzeit-doch-nicht">Abmahnsicheres Impressum bei Facebook: Geht es zurzeit doch nicht?</a>&#8221; von Rechtanwalt Lampann</li>
<li>&#8220;<a href="http://www.homepage-impressum.de/impressum-facebook-urteil-aschaffenburg-impressumspflicht/">LG Aschaffenburg zur Impressumspflicht auf Facebook – Unmöglich?</a>&#8221; von Jens Ferner, der wie ich, die Ansicht des LG Aschaffenburg stark anzweifelt.</li>
</ul>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=5249&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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