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	<title>SCHWENKE &#38; DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin &#187; Domainrecht</title>
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		<title>Kostenloses E-Book: Workshop Neue Website (inkl. unserem Kapitel zum Thema Recht)</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Sep 2011 07:00:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich hatte die Ehre zu dem kostenlosen E-Book &#8220;Workshop neue Website &#8211; Was Sie wissen sollten, bevor Sie eine neue Website fürIhr Unternehmen planen und realisieren&#8221; das Kapitel zum Thema Recht beizusteuern und gehe darin auf alle wesentlichen Punkte ein, die &#8230; <a href="http://spreerecht.de/webdesign/2011-09/kostenloses-e-book-workshop-neue-website">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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		</div>
<p><a href="http://www.kerstin-hoffmann.de/pr-doktor/2011/09/07/neues-kostenloses-ebook-workshop-neue-website-jetzt-kostenlos-downloaden/"><img class="aligncenter size-large wp-image-4953" title="Kostenloses E-Book: Workshop Neue Website" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/09/workshop_neue_website-592x444.jpg" alt="Kostenloses E-Book: Workshop Neue Website" width="592" height="444" /></a>Ich hatte die Ehre zu dem kostenlosen E-Book &#8220;<a href="http://www.kerstin-hoffmann.de/pr-doktor/2011/09/07/neues-kostenloses-ebook-workshop-neue-website-jetzt-kostenlos-downloaden/" target="_blank">Workshop neue Website &#8211; <em>Was Sie wissen sollten, bevor Sie eine neue Website fürIhr Unternehmen planen und realisieren</em></a>&#8221; das <strong>Kapitel zum Thema Recht</strong> beizusteuern und gehe darin auf alle wesentlichen Punkte ein, die man beim Betrieb einer Website beachten muss. Die fangen bei der Wahl des Domainnamens an und gehen über die Impressumspflicht, den Datenschutz, Urheberrechte bis zur Frage der Haftung und deren Ausschlüsse weiter.</p>
<p>Daneben enthält das praxisrelevante <a href="http://www.kerstin-hoffmann.de/pr-doktor/2011/09/07/neues-kostenloses-ebook-workshop-neue-website-jetzt-kostenlos-downloaden/" target="_blank">E-Book</a> noch die folgenden Kapitel, welche von Experten auf den jeweiligen Gebieten verfasst wurden:</p>
<ol>
<li>Strategie: Erst das Ziel, dann die Fahrkarte</li>
<li>Vorarbeit: Zeitplan und Entscheidungswege</li>
<li>Entscheidung: Website, Blog – oder beides?</li>
<li>CMS: Wie kommen Ihre Inhalte ins Netz?</li>
<li>Webhosting: Wo wohnt Ihre Homepage?</li>
<li>Design: Eine gute Website ist wie ein gutes Buch</li>
<li>Barrierefreiheit: Was bedeutet das?</li>
<li>Aufbau: Die Struktur folgt Ihren Zielen</li>
<li>SEO: Für Suchmaschinen optimieren</li>
<li>Webtexte: Schreiben Sie Zielgruppisch?</li>
<li>Recht: Was dürfen Sie, was ist gefährlich?</li>
<li>Webshop: Verkaufen im Internet</li>
<li>Businessfotografie: Gute Bilder entscheiden</li>
<li>Videos: Mit Filmen für Ihr Unternehmen werben</li>
<li>Budget: Nicht an den falschen Stellen sparen</li>
<li>Social Web: Links und Spuren zu Ihrem Angebot</li>
<li>Technik und Sicherheit im laufenden Betrieb</li>
</ol>
<p>Viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg mit Ihrer neuen Website!</p>
<p>
							<div class="callto">
							<strong>Gewinnen Sie Rechtssicherheit und vermeiden Abmahnungen</strong>. Wir bieten </strong>verständliche und praxisrelevante <strong><a title="Vorträge, Workshops und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-workshops-und-seminare">Vorträge, Workshops und Inhouse-Seminare</a></strong> zum Thema Social Media, Datenschutz & Recht an. <a title="Kontakt" href="http://spreerecht.de/service/kontakt">Sprechen Sie uns an</a>, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.
							</div>
							</p>
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		<item>
		<title>Warum die neue &#8220;xxx&#8221;-Domain nicht nur für Erotikunternehmen ein Thema ist</title>
		<link>http://spreerecht.de/allgemein/2011-07/xxx-domain-markenrecht</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Jul 2011 07:25:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Demnächst startet einen neue Internetdomain, die auf &#8220;xxx&#8221; endet. Domainnamen wie http://spreerecht.xxx sind damit möglich. Dieses Neuerung ist aber nicht nur für Unternehmen in der Sexindustrie von Bedeutung. Denn auch Unternehmen, die keine &#8220;xxx&#8221;-Adresse nutzen wollen, sollten Ihre Namens- und &#8230; <a href="http://spreerecht.de/allgemein/2011-07/xxx-domain-markenrecht">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: center;"><img class="aligncenter" title="Porn Hurts" src="http://farm1.static.flickr.com/118/281617659_f36557f9de_z.jpg?zz=1" alt="" width="576" height="289" /></p>
<p style="text-align: left;">Demnächst startet einen<strong> neue Internetdomain</strong>, die auf &#8220;xxx&#8221; endet. Domainnamen wie http://spreerecht.xxx sind damit möglich.</p>
<p style="text-align: left;">Dieses Neuerung ist aber nicht nur für Unternehmen in der Sexindustrie von Bedeutung. Denn auch Unternehmen, die keine <strong>&#8220;xxx&#8221;-Adresse</strong> nutzen wollen, sollten Ihre <strong>Namens- und Markenrechte sichern</strong>.</p>
<p>Aus diesem Grund hat der Betreiber der &#8220;xxx&#8221;-Endung eine Möglichkeit des <strong>Blockierens von Markennamen</strong> ermöglicht. Den Hintergrund dazu habe ich in einem <strong><a title="Ein heißer Herbst für den Markenschutz im Netz" href="http://www.lto.de/de/html/nachrichten/3812/vergabe_von_sex_domains_ein_heisser_herbst_fuer_den_markenschutz_im_netz/" target="_blank">Artikel der Legal Tribune ONLINE</a></strong> dargestellt.</p>
<p>Der Artikel zeigt auf, dass <strong>Inhaber registrierter Marken</strong> ab dem 7. September ihre Marke bei dem Verwalter der Domain, der US-Firma ICM Registry,<strong> blockieren sollten</strong>.</p>
<h6> Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/"><img title="Attribution" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" alt="Attribution" border="0" /><img title="Share Alike" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_sharealike_small.gif" alt="Share Alike" border="0" /></a> by <a href="http://www.flickr.com/photos/bella731/">bella731</a></h6>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zum <strong>Marken-</strong> oder <strong>Domainrecht</strong> wünschen, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
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		<title>FAQ zur Domainpfändung</title>
		<link>http://spreerecht.de/beitrage-auswarts/2011-01/faq-zur-domainpfaendung</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 15:06:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für die t3n habe ich eine Domainpfändungs-FAQ &#8220;Domainpfändung erklärt in 15 Fragen&#8221; erstellt, in der alle Fragen zur Domainpfändung beantwortet werden. Dabei nehme ich auch Bezug auf den Euroweb GmbH vs. Nerdcore.de-Fall (wir berichteten hier und hier), so dass man &#8230; <a href="http://spreerecht.de/beitrage-auswarts/2011-01/faq-zur-domainpfaendung">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: center;"><a href="http://t3n.de/news/domainpfandung-erklart-15-fragen-294422/"><img class="aligncenter size-large wp-image-2559" title="t3n_domain" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/01/t3n_domain-592x415.jpg" alt="" width="592" height="415" /></a></p>
<p>Für die t3n habe ich eine <strong>Domainpfändungs-FAQ</strong> &#8220;<a href="http://t3n.de/news/domainpfandung-erklart-15-fragen-294422/">Domainpfändung erklärt in 15 Fragen</a>&#8221; erstellt, in der alle Fragen zur Domainpfändung beantwortet werden. Dabei nehme ich auch Bezug auf den<strong> Euroweb GmbH vs. Nerdcore.de-Fall</strong> (wir berichteten <a href="Nerdcore.de – Wie eine Abmahnung zur Domainpfändung führen kann">hier </a>und <a title="Nerdcore.de – Fragen zur Pfändung einer Domain (Recht und Ungerecht)" href="http://spreerecht.de/domainrecht/2011-01/nerdcore-de-fragen-zur-pfaendung-einer-domain-recht-und-ungerecht">hier</a>), so dass man sehen kann, wie sich das Recht praktisch auswirkt.</p>
<p>Dabei sieht man auch, dass eine Domainpfändung schnell passieren kann und gar nicht so abwegig ist, vor allem wenn man<strong> jemanden eins auswischen will</strong>. Dass dieser Gedanke im Hinblick auf die Euroweb GmbH gar nicht so fern liegt, zeigt die <a href="http://www.netzpolitik.org/2011/rene-walter-erhalt-neue-abmahnung-von-euroweb/">neueste Abmahnung</a>, die der Domaininhaber erhalten hat. Es bleibt also spannend.</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=2558&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Nerdcore.de &#8211; Fragen zur Pfändung einer Domain (Recht und Ungerecht)</title>
		<link>http://spreerecht.de/abmahnung/2011-01/nerdcore-de-fragen-zur-pfaendung-einer-domain-recht-und-ungerecht</link>
		<comments>http://spreerecht.de/abmahnung/2011-01/nerdcore-de-fragen-zur-pfaendung-einer-domain-recht-und-ungerecht#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 20 Jan 2011 13:49:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie eine Abmahnung zur Domainpfändung führen kann, haben wir bereits erklärt. Mittlerweile sind so viele weitere Fragen in Kommentaren oder per Mail oder Telefon aufgetaucht, so dass ich nachfolgend Stellung nehmen will. Einen besonderen Dank an die Hinweise von Henning Krieg &#8230; <a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2011-01/nerdcore-de-fragen-zur-pfaendung-einer-domain-recht-und-ungerecht">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fabmahnung%2F2011-01%2Fnerdcore-de-fragen-zur-pfaendung-einer-domain-recht-und-ungerecht&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p>Wie eine <a href="http://spreerecht.de/allgemein/2011-01/nerdcore-de-wie-eine-abmahnung-zur-domainpfaendung-fuehren-kann">Abmahnung zur Domainpfändung führen kann</a>, haben wir bereits erklärt. Mittlerweile sind so viele weitere Fragen in Kommentaren oder per Mail oder Telefon aufgetaucht, so dass ich nachfolgend Stellung nehmen will.</p>
<p>Einen besonderen Dank an die Hinweise von <a href="http://twitter.com/kriegs_recht">Henning Krieg</a> von <a href="http://www.kriegs-recht.de/">kriegsrecht.de</a>, dem die Problematik der potentiellen Überbereicherung von Euroweb sofort ins Auge fiel. Einen sehr guten Überblick zu der Versteigerungsproblematik liefert auch <a href="http://www.robertbasic.de/2011/01/euroweb-und-versteigerung-der-domain-nerdcore/">Robert Basic in seinem Blog</a>.</p>
<h3>Ist eine Domain für einen Blogger nicht so wesentlich, dass man sie nicht pfänden darf?</h3>
<p>Es gibt den <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html">§ 811 Abs.1 Nr.5</a> Zivilprozessordnung (ZPO), der zwar für Pfändung von Sachen angewandt wird, aber dessen entsprechende Anwendung für sonstige Rechte, wie die Domain überlegt wird:</p>
<blockquote><p>Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:</p>
<p>bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;</p></blockquote>
<p>Doch auch bei entsprechender Anwendung der Vorschrift auf Domains ist es zweifelhaft, ob diese Vorschrift bei Domains einschlägig ist:</p>
<p><strong>1. Die Domain darf nicht einfach austauschbar sein</strong></p>
<p>Dazu hat bereits das Landgericht Mönchengladbach ausgeführt, dass dies nur gilt, wenn die Domain &#8220;<em>sich im Rechtsverkehr durchgesetzt und nicht (mehr) ohne Weiteres gegen eine andere ausgetauscht werden kann</em>&#8221; und lehnte den Einwand im Fall eines Webdesigners mit dem Hinweis ab, dass &#8220;<em>nur mit geringem finanziellen und tatsächlichen Aufwand ggfls. eine Ersatzdomain zu beschaffen</em>&#8221; sei (<a href="http://www.netlaw.de/urteile/lgmg_02.htm">LG Mönchengladbach Beschluss v. 22.09.2004 Az. 5 T 445/04</a>).</p>
<p><strong>2. Die Domain müsste ein persönliches Arbeitsmittel sein</strong></p>
<p>Zusätzlich schützt die Vorschrift nur die Mittel, die <strong>für die persönliche Arbeitsleistung notwendig</strong> sind. Sie schützt also <strong>nicht Kapital- oder Unternehmenswerte</strong>, die &#8220;von alleine arbeiten&#8221;. Also ist die <strong>Schreibmaschine </strong>eines Journalisten geschützt, aber <strong>nicht sein Zeitungsverlag</strong>.</p>
<p>Wenn eine Domain wie &#8220;Nerdcore.de&#8221; so bekannt und werthaltig ist, liegt die Vermutung nahe, dass sie doch <strong>eher einen Kapitalwert</strong>, als ein persönliches Mittel darstellt. So kommt Cornelia Birner in ihrem Buch &#8220;<a href="http://www.mohr.de/en/law/subject-areas/private-law/law-of-civil-procedurebrinsolvency-law/buch/die-internet-domain-als-vermoegensrecht.html">Die Internet-Domain als Vermögensrecht</a>&#8221; (Mohr, Siebeck, Tübingen 2005, hier sogar bei <a href="http://books.google.de/books?id=4t8ugN-xNRQC">Google Books</a> entdeckt) auf S. 120 zu dem Ergebnis, dass die § 811 Abs.1 Nr.5 ZPO für Domains <strong>grundsätzlich nicht in Frage kommt</strong>.<span id="more-2514"></span></p>
<p>Wie diese zwei Punkte im Fall von Nerdcore.de aussehen ist schwer zu beurteilen. René Walter sagt wohl, die Domain sei <a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/bekanntes-blog-gepfaendet-nachspiel-fuer-nerdcore-1.1048050">70.000 Euro wert</a>, was nach einem Kapitalmittel klingt. Ferner zeigt der schnelle Domainwechsel zu <a href="http://www.crackajack.de/">http://www.crackajack.de/</a>, der dank Walters Vernetzung sich schnell herum spricht, dass die Domain wohl nicht  so unentbehrlich ist. Zusammen gefasst <strong>spricht doch einiges gegen einen Pfändungsschutz nach § 811 Abs.1 Nr.5 ZPO</strong>.</p>
<p>Falls dieser Punkt im dem Streit um Nerdocre.de relevant werden sollte, könnte diese Frage endlich praktisch behandelt werden.</p>
<h3>Durfte die Domain gepfändet werden, obwohl René Walter seine Verbindlichkeiten gegenüber der Euroweb GmbH bezahlt hat?</h3>
<p>Laut der Anwälte von Euroweb ist die Zahlung <a href="http://www.berger-law-koeln.de/aktuelles/BERGER-Rechtsanwaelte-Koeln-Rechtsprechung-Urteile-Januar-2011.a257b.php">zu spät eingegangen</a>. Daher durfte die Domain gepfändet werden, was auch passiert ist. Den verspätet gezahlten Betrag kann René Walter aber zurück verlangen.</p>
<h3>Ist der Rechtsstaat am Ende, wenn Bloggern die Domain gepfändet werden können?</h3>
<p>Nach dem bisherigen Kenntnisstand hat René Walter alle Abmahnungs-, Gerichts- und Pfändungsfristen verstreichen lassen. Ferner wurde er laut des vorliegenden <a href="http://www.netzpolitik.org/wp-upload/110118_Euronerdcore.png">Auszuges </a>der Gerichtsentscheidung als Mitbewerber der Euroweb GmbH eingestuft, so dass es sich nicht um reine Unternehmen vs. Blogger, sondern Unternehmen vs. Unternehmen &#8211; Konstellation gehandelt hätte. Des Weiteren<strong> kann ein Gläubiger sich aussuchen in welche Güter des Schuldners er vollstreckt</strong>, wenn sie ihm als werthaltig und sicher erscheinen. Und dazu gehört auch die Domain.</p>
<p>Daher stimme ich Carsten Ulbricht zu, wenn er <a href="http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/171-Rechtliche-Bewertung-der-Sache-Euroweb-vs.-Nerdcore-Domain-wurde-gepfaendet.html">feststellt</a>, dass &#8220;<em>jedenfalls aus rechtlicher Sicht keinerlei Zweifel an der Rechtmäßigkeit des bisherigen Verlaufs</em>&#8221; bestehen. Ein anderer Punkt ist die moralische Sicht. Denn wie Udo Vetter zutreffend <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/01/18/der-glaubiger-darf-er-muss-aber-nicht/">schreibt</a>, hätte es nicht unbedingt die Domain sein müssen, die gepfändet wurde.</p>
<p>Moralische Fehler führen aber nicht zu rechtlicher Unwirksamkeit, sondern zu einer <a href="http://search.twitter.com/search?q=%23nerdcore">Gesellschaftskritik</a>, die Euroweb derzeit erlebt.</p>
<h3>Kann Euroweb über den gesamten Versteigerungserlös der Domain verfügen?</h3>
<p>Werden Sachen (Autos, Computer, o.ä.) gepfändet und versteigert, so bekommt der Gläubiger (also derjenige, der pfänden lässt) nur den Anteil, der seiner Forderung entspricht. Den Rest bekommt der Schuldner (also derjenige, bei dem gepfändet wird).</p>
<p>Aber wie sieht es bei sonstigen Rechten wie einer Domain aus?</p>
<p>In diesem Fall hat der Gläubiger (= Euroweb) im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:</p>
<p><span style="font-family: Georgia, 'Bitstream Charter', serif; line-height: 24px; font-size: 16px;"><strong>1. Gläubiger<span style="color: #444444;"> </span>lässt sich die Domain erfüllungshalber übertragen und verwerten</strong><br />
In diesem Fall geht es ihm darum das Geld für seine Forderung zu bekommen. Er wird nicht der Inhaber der Domain und trägt damit auch nicht das Risiko, wenn die Domain weniger wert ist als er dachte.</span></p>
<p><span style="font-family: Georgia, 'Bitstream Charter', serif; line-height: 24px; font-size: 16px;">Beispiel:</span></p>
<p>Beträgt die Forderung des Gläubiger z.B. 2.000 Euro (wie wohl in diesem Fall) und die Domain wird nur für 1.000  Euro versteigert, hat der Gläubiger weiterhin einen Anspruch von 1.000 Euro gegenüber dem Schuldner(= Domaininhaber, hier René Walter). Ist die Domain aber 70.000 Euro wert, bekommt der Gläubiger nur 2.000 Euro und der Schuldner die überschüssigen 68.000 Euro</p>
<p><strong>2. Gläubiger</strong><span style="font-weight: bold; color: #444444;"> </span><strong>lässt sich die Domain an Zahlung statt übertragen</strong></p>
<p>In diesem Fall wird die Domain nicht verwertet, sondern dem Gläubiger sofort übertragen, womit seine Ansprüche erloschen sind. Das ist im Fall von Euroweb <a href="http://www.berger-law-koeln.de/aktuelles/BERGER-Rechtsanwaelte-Koeln-Rechtsprechung-Urteile-Januar-2011.a257b.php">geschehen</a>. Dieser Fall ist selten, da der Gläubiger das Risiko trägt, wenn die Domain doch weniger wert ist als gedacht. Daher wird an Zahlung statt nur dann übertragen, wenn man diese bestimmte Domain haben will.</p>
<p>Beispiel:</p>
<p>Beträgt die Forderung des Gläubigers 2.000 Euro und die Domain wird nur für 1.000  Euro versteigert, hat der Gläubiger trotzdem keinen Anspruch von 1.000 Euro gegenüber dem Schuldner, da mit der Übertragung der Domain die Forderung erfüllt ist. Ist die Domain aber 70.000 Euro wert, bekommt der Gläubiger volle 70.000 Euro und der Schuldner sieht von den überschüssigen 68.000 Euro nichts mehr.</p>
<p><strong>Aber ist das nicht unfair, dass Euroweb sich so bereichern kann?</strong></p>
<p>Bevor die Domain übertragen wird, wird ein <strong>Schätzwert </strong>für die Domain ermittelt, damit der Gläubiger sich eben nicht auf Kosten des Schuldners bereichert. Der Schuldner kann diesem <strong>Schätzwert widersprechen und sich auf Überpfändung berufen</strong>. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gutachter.</p>
<p>Und wenn René Walter die Frist dem Schätzwert zu widersprechen tatsächlich versäumt hat, wird er <a href="http://www.internet-law.de/2011/01/nerdcore-euroweb-und-der-shitstorm.html">keinen Anspruch</a> auf den Überschuss haben.</p>
<p>Das kann ein kluger Schachzug von Euroweb gewesen sein, aber es war kein Vorgang, gegen den sich René Walter nicht hätte wehren können. Und vielleicht tut er es gerade, denn dazu wissen wir noch nichts.</p>
<h3>Darf eine Domain gepfändet werden, obwohl dort die Emails des bisherigen Inhabers eingehen?</h3>
<p>Das ist ungefähr mit der Pfändung eines Grundstücks vergleichbar. Auch hier wird die &#8220;Adresse&#8221; quasi mitgepfändet. Allerdings sind Emails problematischer als Post, die man von Außen nicht lesen kann. Der neue Inhaber darf selbstverständlich nicht die Emails lesen, die an René Walter zugehen, muss aber die Möglichkeit haben zu nachzuschauen, an wen sie gerichtet sind. Hier empfiehlt sich z.B. eine automatische Filterung, wobei auch der Schuldner verpflichtet ist seinen Kontakten die neue Adresse mitzuteilen.</p>
<h3>* Update 22.01.2011 *</h3>
<p>Anscheinend wurde die Domain Nerdcore.de <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/01/22/nerdcore-de-geht-zuruck-an-rene-walter/">auf 100 Euro</a> (!) geschätzt, wie Udo Vetter berichtet. Es ist unglaublich, dass ein Gericht diesen Schätzwert einfach so geglaubt hat. Und wenn Euroweb diesen Wert eingebracht hat, dann liegt meines Erachtens der <strong>Verdacht eines Prozessbetrugs</strong> sehr, sehr nahe. Denn Euroweb kann sich kaum rausreden, dass die so wenig Ahnung von Domainwerten hätten.</p>
<h3>* Update 27.01.2011 *</h3>
<p>Ich bin auf einen sehr interessanten Artikel bei <a href="http://petringlegal.blogspot.com/">PETRINGS.DE</a> hingewiesen worden, in dem sich Dr. Petring für einen erweiterten Schutz gegen die Domainpfändung bei Betreibern von Onlineshops, aber auch für anderen Gewerbetreibenden oder Freiberuflern, die im Internet ihre Waren oder Dienstleistungen vorstellen, bewerben und anbieten&#8221; ausspricht:</p>
<p>&#8220;<a href="http://petringlegal.blogspot.com/2011/01/domain-pfandung-vollstreckungsschutz.html">Domain-Pfändung: Vollstreckungsschutz bei geschäftlicher Internet-Domain</a>&#8221;</p>
<p>Ganz besonders interessant finde ich seinen Ansatz, die Grundrechte der <strong>Meinungs- und Informationsfreiheit</strong> aus Art 5 Grundgesetz als Argumente gegen die Pfändung einfließen zu lassen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Nerdcore.de &#8211; Wie eine Abmahnung zur Domainpfändung führen kann</title>
		<link>http://spreerecht.de/abmahnung/2011-01/nerdcore-de-wie-eine-abmahnung-zur-domainpfaendung-fuehren-kann</link>
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		<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 15:19:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Domainrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Domain]]></category>
		<category><![CDATA[euroweb]]></category>
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		<category><![CDATA[sachpfändung]]></category>
		<category><![CDATA[shit storm]]></category>
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		<category><![CDATA[urteil]]></category>
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		<description><![CDATA[Der bekannte Blogger René Walter hat anscheinend seine Domain Nerdcore.de an die Euroweb Internet GmbH verloren, welche nunmehr als neue Domaininhaberin bei der DENIC eingetragen ist. Als mutmaßliche Ursache gibt Walter auf blog.rebellen.info an, dass er auf eine Abmahnung von Euroweb nicht &#8230; <a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2011-01/nerdcore-de-wie-eine-abmahnung-zur-domainpfaendung-fuehren-kann">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p>Der bekannte Blogger René Walter hat anscheinend seine Domain <a href="http://nerdcore.de/">Nerdcore.de</a> an die <a href="http://www.euroweb.de/de/">Euroweb Internet GmbH</a> verloren, welche nunmehr als neue Domaininhaberin bei der <a href="http://www.denic.de/">DENIC</a> eingetragen ist.</p>
<p>Als mutmaßliche Ursache gibt Walter auf <a href="http://blog.rebellen.info/2011/01/18/nerdcore-offline-shitstorm-over-euroweb/">blog.rebellen.info</a> an, dass er <strong>auf eine Abmahnung von Euroweb nicht reagiert</strong> habe. Diese hätte er erhalten, nachdem er das Unternehmen als &#8220;<strong>Arschgeigen</strong>&#8221; bezeichnet habe. Auch soll er auf ein <strong>anschließendes Urteil</strong> <a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~EBF218D37430843E19C92858908B715DA~ATpl~Ecommon~Scontent.html">nicht reagiert</a> haben.</p>
<p>Ob dies alles so zutreffend ist, ist noch nicht klar. Ich empfehle die weitere Entwicklung bei <a href="http://www.netzpolitik.org/2011/euroweb-vs-nerdcore/">Netzpolitik</a> zu verfolgen. Wie jedoch ein Schimpfwort und eine nicht beachtete Abmahnung <strong>zum Verlust einer Domain führen können</strong>, möchte ich in diesem Beitrag darstellen.</p>
<p><img class="aligncenter size-large wp-image-2505" title="domainpfaendung_nerdcore_abmahnung" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/01/domainpfaendung_nerdcore_abmahnung1-592x132.jpg" alt="" width="592" height="132" /><br />
<span id="more-2485"></span></p>
<h3>Beleidigung führt zur Abmahnung</h3>
<p>Die <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/5.html">Meinungsfreiheit</a> des Grundgesetzes erlaubt auch scharfe und polemische Kritik. Und je mehr ein Unternehmen im Lichte der Öffentlichkeit steht, desto schärfer darf sie sein. Was jedoch nicht erlaubt ist, sind Beleidigungen und Schmähungen, also unsachliche Äußerungen, die eine <strong>Ehrverletzung zum Ziel</strong> haben. Dazu gehören insbesondere vulgäre Ausdrücke wie &#8220;Arschgeigen&#8221;, die regelmäßig Grenzen eines rechtlich zulässigen Schlagabtausches verlassen (und auch wenn sie lediglich nah an der Grenze sind, Unternehmen zur Verteidigung herausfordern können).</p>
<p>Wessen Ehre verletzt wird, der kann</p>
<p><span style="font-family: Georgia, 'Bitstream Charter', serif; line-height: 24px; font-size: 16px;"> </span></p>
<ol>
<li>einen <strong>Strafantrag </strong>wegen <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html">Beleidigung</a> stellen und was wichtiger ist,</li>
<li>per <strong>Abmahnung </strong>die <strong>Unterlassung </strong>der Aussage  und die <strong>Verpflichtung eine solche Aussage nicht zu wiederholen</strong> (und bei Verstoß eine saftigen Geldbetrag zahlen zu müssen) fordern.</li>
<li>Ferner enthält ein solches Abmahnungsschreiben die Aufforderung die <strong>Kosten des Rechtsanwalts</strong>, der die Abmahnung erstellt hat, zu übernehmen und</li>
<li>gegeben falls auch <strong>Schadensersatz für die Ehrverletzung zu </strong>zahlen.</li>
</ol>
<h3>Unbeachtete Abmahnung führt zur Gerichtsentscheidungen</h3>
<p>Eine Abmahnung enthält immer eine (meist knapp bemessene) <strong>Frist</strong>, innerhalb welcher man reagieren soll. Und daran sollte man sich halten. Der <strong>schlimmste Fehler</strong>, den man machen kann, ist die <strong>Abmahnung einfach nicht zu beachten</strong>. Dann wird der Fall regelmäßig weiter vor Gericht verfolgt, was mindestens zur <strong>Verdopplung der Kosten </strong>führt.</p>
<p>Denn wird die Frist missachtet, kann die Gegenseite</p>
<ol>
<li><strong>Vor Gericht ziehen</strong> und dort die Unterlassungs- &amp; Verpflichtungserklärung sowie die Erstattung der Abmahnungskosten und Zahlung von Schmerzensgeld durchsetzen oder</li>
<li>die Kosten per <strong>Mahnbescheid</strong> vor Gericht geltend machen. Mit einem Mahnbescheid kann man zwar nur Geldforderungen geltend machen, aber dafür reicht es aus, sie zu behaupten. Denn der Mahnbescheid wird <strong>ohne Prüfung der Behauptungen</strong> erlassen!</li>
</ol>
<p>In beiden Fällen wird man jedoch eine <strong>weitere Nachricht vom Gericht </strong>erhalten. Entweder in Form einer einstweiligen Verfügung, bzw. eines Urteils nach einem Gerichtsverfahren oder eines Mahnbescheides.</p>
<h3>Mahnbescheide und Gerichtsentscheidungen führen zum Vollstreckungsbescheid</h3>
<p>Wer auf eine Gerichtsentscheidung nicht nicht reagiert, muss damit rechnen, dass die Gegenseite beim Gericht die <strong>Vollstreckung der Gerichtsentscheidung</strong> beantragt. Vollstreckung bedeutet die <strong>Durchsetzung der im Urteil festgestellten oder im Mahnbescheid enthaltenen Ansprüche </strong>(also letztendlich der Ansprüche aus der ursprünglichen Abmahnung).</p>
<p>Soweit es sich dabei um die <strong>Abmahnungskosten </strong>und das Schmerzensgeld und <strong>Gerichtskosten </strong>handelt, werden diese <strong>durch Pfändung vollstreckt</strong>. Dabei werden demjenigen gegen den sich das Urteil richtet, entweder <strong>Sachen weggenommen </strong>(z.B. Pfändung eines PKW oder der Büroeinrichtung) oder <strong>Rechte entzogen (z.B. Pfändung eines Markenrechts, Gehaltsforderungen oder einer Domain)</strong>.</p>
<p>Ganz ärgerlich ist die <strong>Nichtbeachtung von Mahnbescheiden</strong>. Denn wird diesen innerhalb von zwei Wochen nicht widersprochen, werden auf ihrer Grundlage <strong>Vollstreckungsbescheide </strong>erlassen. Und dann kann <strong>auch eine behauptete Forderung, die gar nicht stimmt, rechtmäßig vollstreckt werden</strong>!</p>
<h3>Vollstreckungsbescheide führen zur Domainpfändung</h3>
<p>Der Inhaber eines Vollstreckungsbescheides kann es sich aussuchen, was er pfänden lassen möchte. Er kann Sachen oder Rechte pfänden, selbst gebrauchen oder sie versteigern lassen. Er kann Forderungen pfänden (z.B. Bankkonten oder Gehaltsforderungen), aber auch <strong>andere Rechte zu denen die Domain gehört </strong>(genau genommen werden lt.<a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Domainrecht/113-BGH-Az-VII-ZB-505-Pfaendung-von-Domains.html"> BGH Beschluss vom 05.07.2005 Az.: VII ZB 5/05</a> die Ansprüche gegenüber der DENIC auf Eintragung, Aufrechterhaltung und Zuordnung der Domain gepfändet).</p>
<p>Gegen eine solche Pfändung kann man auch Einwendungen erheben. Zum Beispiel, wenn</p>
<ul>
<li>die Domain erforderlich für die <strong><a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html">Erwerbstätigkeit </a>von Privatpersonen</strong> ist.<br />
Das könnte im Fall Nerdcore zutreffen, da die Domain sich &#8220;<a href="http://www.netlaw.de/urteile/lgmg_02.htm">im Verkehr durchgesetzt</a>&#8221; hat und nicht ohne weiteres gewechselt werden kann.</li>
<li>die Domain dem <strong>eigenen Namen entspricht</strong> (§ 12 BGB) oder <strong>Teil einer Firma</strong> ist (<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/23.html">§ 23 HGB</a>)</li>
<li>oder viel mehr wert als die vollstreckte Forderung ist (<strong><a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/803.html">Überpfändung</a></strong>, die jedoch nicht gilt, wenn es sonst nichts zu pfänden gibt)<br />
Auch dieser Punkt käme für Nerdcore in Frage, da die Domain um ein Vielfaches mehr wert sein dürfte, als die Forderungen wegen der Ehrverletzung und der Gerichtskosten.</li>
</ul>
<p>Mit diesen Einwendungen kann man zwar die <strong>Pfändung der Domain abwenden, kommt aber regelmäßig nicht um die Vollstreckung in andere Werte oder Erfüllung der Ansprüche herum.</strong> Denn was man an dieser Stelle in der Regel  nicht mehr behaupten kann, ist die Unrichtigkeit der Abmahnung, des Mahnbescheids oder des Urteils.</p>
<h3>Fazit: Abmahnungen, Post vom Anwalt oder Gericht nicht liegen lassen</h3>
<p>Wer <strong>Fristen </strong>in Abmahnungen oder Gerichtlichen Entscheidungen verstreichen lässt, kann sich schnell Pfändungsmaßnahmen gegenüber sehen, gegen die er nichts mehr unternehmen kann. Gerade im Fall von Mahnbescheiden können auch <strong>unberechtigte Forderungen</strong> vollstreckt werden, was ganz ärgerlich ist. Leider hilft die Wut dann nicht mehr weiter. Denn gegen die Pfändung einer Domain selbst wird man <strong>nur in den wenigsten Fällen etwas tun</strong> können.</p>
<p>Schaut man sich jedoch den <strong><a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Shitstorm">Shitstorm</a> </strong>an, der Euroweb als Folge des <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt">Streisandeffektes</a> gerade um die Ohren fliegt, so wird klar, dass auch <strong>Rechtsanwälte sich mit Social Media auskennen sollten</strong>, bevor sie zu traditionellen Mitteln greifen. Hier gilt es abzuwägen, ob weichere und <strong>reputationserhaltende Mittel </strong>statt einer Abmahnung oder Pfändung angebrachter wären. Alles andere ist <strong>gegenüber dem Mandanten unverantwortlich</strong>.</p>
<p>Ich bleibe gespannt, wie es in dem Fall Nerdcore weiter geht und werde den Beitrag hier entsprechend updaten.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<ul>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/article/404-Pfaendung-von-Domains.html">Pfändung von Domains?</a> bei Telemedicus</li>
<li><a rel="bookmark" href="http://www.netzpolitik.org/2011/euroweb-vs-nerdcore/">Euroweb vs. Nerdcore</a> bei Netzpolitik</li>
<li><a href="http://www.intro.de/news/newsfeatures/23062799/nerdcore-vs-euroweb-nach-domainpfaendung-von-shitstorms-dem-netz-und-eigenen-gesetzen">Nerdcore vs Euroweb</a> bei Intro.de</li>
<li><a href="http://www.basicthinking.de/blog/2011/01/18/nerdcore-ist-down-walter-gegen-euroweb/">Nerdcore ist down: Walter gegen Euroweb</a> bei basic-thinking.de</li>
<li><a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~EBF218D37430843E19C92858908B715DA~ATpl~Ecommon~Scontent.html">David gegen Goliath, nächste Runde</a> auf FAZ.net</li>
<li><a href="http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/171-Rechtliche-Bewertung-der-Sache-Euroweb-vs.-Nerdcore-Domain-wurde-gepfaendet.html">Rechtliche Bewertung der Sache Euroweb vs. Nerdcore &#8211; Domain wurde gepfändet</a> von Rechtsanwalt Ulbricht</li>
<li><a title="Permanent Link zu Nerdcore ./. Euroweb" rel="bookmark" href="http://www.ferner-alsdorf.de/2011/01/nerdcore-euroweb/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/?isalt=0">Nerdcore ./. Euroweb</a> von Jens Ferner</li>
<li><a title="Permanent Link zu Nerdcore ./. Euroweb" rel="bookmark" href="http://www.ferner-alsdorf.de/2011/01/nerdcore-euroweb/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/?isalt=0"></a><a href="http://www.spreeblick.com/2011/01/18/euroweb-vs-nerdcore/">Euroweb vs. Nerdcore?</a> bei Spreeblick</li>
</ul>
<h3>Update 18.01.2011</h3>
<p>Laut <a href="http://www.netzpolitik.org/2011/euroweb-vs-nerdcore-stellungnahme-von-euroweb/">Stellungnahme von Euroweb auf Nerdcore.de</a> hat René Walter wohl <strong>auf ein Urteil nicht reagiert</strong>, woraufhin die Domain gepfändet wurde. Ob die Domainpfändung selbst zulässig war, wird die anschließende gerichtliche Auseinandersetzung zeigen, die Walter <a href="http://blog.rebellen.info/2011/01/18/nerdcore-offline-shitstorm-over-euroweb/">ankündigt</a>.</p>
<h3>Update 20.01.2011</h3>
<p>Da es ein langes Update geworden wäre, habe ich einen eigenen Beitrag daraus gemacht, der die derzeit kursierenden Fragen beantwortet. Zum Beispiel die, wer den Mehrerlös aus der Domainversteigerung bekommt: <a href="http://spreerecht.de/domainrecht/2011-01/nerdcore-de-fragen-zur-pfaendung-einer-domain-recht-und-ungerecht">Nerdcore.de – Fragen zur Pfändung einer Domain (Recht und Ungerecht)</a></p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=2485&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsverst&#246;&#223;e auf der Webseite: Die Haftung des Admin-C</title>
		<link>http://spreerecht.de/domainrecht/2010-04/haftung-admin-c-webseite</link>
		<comments>http://spreerecht.de/domainrecht/2010-04/haftung-admin-c-webseite#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Apr 2010 19:51:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Domainrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Admin-C]]></category>
		<category><![CDATA[Domain]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsverletzung]]></category>
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		<description><![CDATA[Auch für ausländische Unternehmen ist eine Internetpräsenz auf einer de-Domain gängige Praxis. Wenn diese Unternehmen jedoch keine Niederlassung in Deutschland haben, dann benötigen Sie einen sogenannten „administrativen Ansprechpartner“, der in Deutschland sitzt. Dieser „administrative Ansprechpartner, kurz Admin-C, ist erforderlich, da &#8230; <a href="http://spreerecht.de/domainrecht/2010-04/haftung-admin-c-webseite">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p style="text-align: justify;">Auch für ausländische Unternehmen ist eine Internetpräsenz auf einer de-Domain gängige Praxis. Wenn diese Unternehmen jedoch keine Niederlassung in Deutschland haben, dann benötigen Sie einen sogenannten <strong>„administrativen Ansprechpartner“</strong>, der in Deutschland sitzt. Dieser „administrative Ansprechpartner, kurz Admin-C, ist erforderlich, da die DENIC sonst die Registrierung einer Domain für das<strong> ausländische Unternehmen</strong> zurück weist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>▶ Der Fall:</strong> Ein Admin-C wurde in Anspruch genommen, da die Domain ein Markenrecht eines anderen Unternehmens verletzt hat. Dieses Unternehmen argumentierte, dass der Admin-C, hier ein Rechtsanwalt, als Störer für die Markenverletzung <strong>verantwortlich</strong> sei.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>▶ Das Urteil:</strong> Das Oberlandesgericht München (Az. 6 U 3008/08) hat entschieden, dass der Admin-C nicht für die Rechtsverletzung als Störer haftet. Das wesentliche Argument des Gerichts war:</p>
<blockquote style="text-align: justify;"><p>„Der Admin-C ist nicht als Störer verantwortlich, weil ihn keine proaktiven Prüfungspflichten treffen.“</p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Entscheidend sei aber auch, dass der Admin-C in diesem Fall die Webseite nicht selbst registriert hat. Falls dies jedoch der Fall wäre, dann käme eine täterschaftliche Verantwortlichkeit in Betracht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>▶ Fazit:</strong> Der Grundsatz besagt, dass der Admin-C nicht für die Inhalte der jeweiligen Webseite nach den Grundsätzen der Mitstörerhaftung haften. Aber Achtung: Verkennt der Admin-C offensichtliche und Rechtsverletzungen, vernachlässigt er seine dennoch bestehenden <strong>Prüfungspflichten</strong> und macht sich  unter Umständen mit haftbar. Dies gilt umso mehr als dass er positive <strong>Kenntnis des Rechtsverstoßes</strong> hat.</p>
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		<item>
		<title>Die Verwendung des eigenen Firmennamen in einer fremden Domain</title>
		<link>http://spreerecht.de/domainrecht/2010-04/verwendung-firmennamen-domain</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 13:58:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Domainrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Domain]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenname]]></category>
		<category><![CDATA[Kennzeichen]]></category>
		<category><![CDATA[Metatag]]></category>
		<category><![CDATA[unerlaubte Verwendung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensname]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Unternehmensname (z.B. „XY GmbH“, „ABC GbR“) unterliegt als sog. Unternehmenskennzeichen einem gewissen rechtlichen Schutz. So kann das Markenrecht unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung des Firmennamens durch Dritte verbieten. Aber auch das Namensrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 12 BGB) enthält &#8230; <a href="http://spreerecht.de/domainrecht/2010-04/verwendung-firmennamen-domain">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p style="text-align: justify;">Ein Unternehmensname (z.B. „XY GmbH“, „ABC GbR“) unterliegt als sog. Unternehmenskennzeichen einem gewissen rechtlichen Schutz. So kann das Markenrecht unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung des Firmennamens durch Dritte verbieten. Aber auch das Namensrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 12 BGB) enthält einen Schutz für Firmennamen. In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss v. 02.03.2010 – 5 W 17/10) zu entscheiden, wann die Verwendung eines fremden Namens rechtsmissbräuchlich ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>▶ Der Fall: </strong>Ein Unternehmen hatte sich gegen die Verwendung des eigenen Firmennamens als Domainbezeichnung durch einen Dritten gewehrt, der die Domain www.xy-gmbh.beispiel.com verwendet hatte. Der Firmenname wurde auch im Titel und im Metatag einer anderen Domain geführt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>▶ Die Entscheidung:</strong> Die Richter haben entschieden, dass die Verwendung eine Verletzung des Namensrechts und des Kennzeichenrechts darstellt. Die Bezeichnung des Unternehmernamens im Quelltext einer Internetseite als Titel oder unter der URL ist rechtswidrig, soweit die entsprechenden Seiten keinen Bezug zu dem genannten Unternehmen haben. Gerade wenn der Firmenname verwendet wird, um die Trefferhäufigkeit eines Internetauftritts zu erhöhen, fehlt es an einem entsprechenden Bezug. Maßgeblich sei, so das Gericht, dass mit Hilfe des Suchworts das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer auf diese Weise zu der entsprechenden Internetseite geführt werde.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>▶ Fazit:</strong> Ein Firmenname stell ein rechtliches Gut dar, das nicht ohne Weiteres von Dritten verwendet werden kann. Bereits eine Verwechselung kann genügen um eine Rechtsverletzung auszulösen. Von daher sollte Abstand davon genommen werden andere Firmennamen zu verwenden. Vor allem wenn es nur darum geht, Traffic zu generieren. Denn auch wenn der Firmenname für Besucher nicht sichtbar ist (aber für Suchmaschinen), können die Voraussetzung für eine unerlaubte Namensverwendung gegeben sein.</p>
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		<title>Domain-Grabbing: stadtwerke-uetersen.de</title>
		<link>http://spreerecht.de/blog/2010-03/domain-grabbing-stadtwerke-uetersen-de</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 08:55:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Domainrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Domain]]></category>
		<category><![CDATA[Domain-Grabbing]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Hamburg hatte einen Domainstreit zu entscheiden (Urteil vom 24.09.2009, Az.: 3 U 43/09). ▶ Der Fall: Der Kläger begehrte die Löschung der Domain stadtwerke-uetersen.de. Die Besonderheit war hier, dass sich das klagende Unternehmen auf sein Namensrecht berief, welches &#8230; <a href="http://spreerecht.de/blog/2010-03/domain-grabbing-stadtwerke-uetersen-de">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Das OLG Hamburg hatte einen Domainstreit zu entscheiden (<a href="http://openjur.de/u/31967-3_u_43-09_.html">Urteil  vom 24.09.2009, Az.: 3 U 43/09</a>).</p>
<p style="text-align: justify;">▶ <span style="text-decoration: underline;">Der Fall:</span> Der Kläger begehrte die Löschung der Domain stadtwerke-uetersen.de. Die Besonderheit war hier, dass sich das klagende Unternehmen auf sein Namensrecht berief, welches erst nach der Registrierung der Domain entstanden war.</p>
<p style="text-align: justify;">▶ <span style="text-decoration: underline;">Das Urteil:</span> Das Gericht war der Ansicht, dass ein Fall von Domain-Grabbing gegeben war: Der beklagte Domaininhaber konnte nicht belegen, dass er die Domain gewerblich nutzte. Die Tatsache, dass der Beklagte Gebäude von Uetersen auf der Seite zeigte, erachtete das Gericht nicht als Argument gegen die finanziellen Interessen, die der Beklagte an der Domain hatte, indem er diese nur registrierte, um sie später zu verkaufen. Erschwerend kam hinzu, dass der Beklagte die Domain erst nutze, als klar wurde, dass die Stadtwerke hier in Verhandlungen getreten sind.</p>
<p style="text-align: justify;">▶ <span style="text-decoration: underline;">Fazit:</span> Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Löschung einer Domain gegen sog. Domain-Grabber. Vor allem ist von Bedeutung, ob und wie die Domain genutzt wird und wie der Domainname lautet. Daraus ergibt sich auch für registrierte aber nicht genutzte Domains ein Problem, selbst wenn diese nicht aus den Gründen des Domain-Grabbings registriert wurden.<span style="text-decoration: underline;"><br />
</span></p>
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		<item>
		<title>Stolperfallen bei der Wahl von Domain- und Accountnamen</title>
		<link>http://spreerecht.de/abmahnung/2010-02/stolperfallen-fuer-die-wahl-von-domain-und-accountnamen</link>
		<comments>http://spreerecht.de/abmahnung/2010-02/stolperfallen-fuer-die-wahl-von-domain-und-accountnamen#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 07:16:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Domainrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[account]]></category>
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		<category><![CDATA[Domain]]></category>
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		<category><![CDATA[markeng]]></category>
		<category><![CDATA[twitter]]></category>
		<category><![CDATA[uwg]]></category>

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		<description><![CDATA[Zwar ist es allgemein bekannt, dass man eine Internetdomain nicht ins Blaue hinein registrieren darf. Trotzdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Der Grund dafür ist meist, dass die Registrierung von Domains erfolgte, ohne dass hier Überlegungen über &#8230; <a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2010-02/stolperfallen-fuer-die-wahl-von-domain-und-accountnamen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Zwar ist es allgemein bekannt, dass man eine Internetdomain nicht ins Blaue hinein registrieren darf. Trotzdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Der Grund dafür ist meist, dass die Registrierung von Domains erfolgte, ohne dass hier Überlegungen über mögliche Konsequenzen angestellt wurden. Neben den Domainnamen bestehen auch bei der Wahl von Accountnamen rechtliche Schwierigkeiten. Die Grundsätze, die Gerichte für Domainnamen aufgestellt haben, gelten nämlich auch für Twitter, Facebook, XING &amp; Co.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu dieser Problematik habe ich mit dem <a href="http://spreerecht.de">Kollegen Thomas Schwenke</a> einen Beitrag auf dem Internetportal <a title="t3n" href="http://t3n.de/news/">t3n.de</a> von yeebase veröffentlicht:</p>
<p><em><a title="16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens" href="http://t3n.de/news/internetrecht-account-namen-266561/">16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens</a></em></p>
<p style="text-align: justify;">
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		</item>
		<item>
		<title>Besonderheiten bei einem Domain-Kaufvertrag</title>
		<link>http://spreerecht.de/domainrecht/2009-06/besonderheiten-bei-einem-domain-kaufvertrag</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2009 17:26:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Domainrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Domainkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://dramburg.eu/?p=141</guid>
		<description><![CDATA[Da Internet-Domains übertragbar sind, können sie auch gehandelt werden (Rechtskauf). Gegenstand eines Domainkaufs ist die entgeltliche Übertragung aller Nutzungsrechte der Inhaberschaft an einer Domain. Folgende Punkte sollten unter anderem in den Vertrag einbezogen werden: Mithilfepflicht des Verkäufers Keine Markenanmeldung nach &#8230; <a href="http://spreerecht.de/domainrecht/2009-06/besonderheiten-bei-einem-domain-kaufvertrag">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fdomainrecht%2F2009-06%2Fbesonderheiten-bei-einem-domain-kaufvertrag&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Da Internet-Domains übertragbar sind, können sie auch gehandelt werden (Rechtskauf).</p>
<p style="text-align: justify;">Gegenstand eines Domainkaufs ist die entgeltliche Übertragung aller Nutzungsrechte der Inhaberschaft an einer Domain.</p>
<p style="text-align: justify;">Folgende Punkte sollten unter anderem in den Vertrag einbezogen werden:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li> Mithilfepflicht des Verkäufers</li>
<li> Keine Markenanmeldung nach dem Verkauf durch den früheren Inhaber</li>
<li> Mithilfepflicht des Käufers (z.B. Stellung des KK-Antrags)</li>
<li> Zahlungsbedingungen</li>
<li> Gewährleistungsrechte (z.B. wenn Rechte Dritter angemeldet sind)</li>
<li> Haftung bei Rechtsmängeln oder Verletzung bei Vertragspflichten</li>
<li> Schlussbestimmungen (Gerichtsstand, Schriftformerfordernis, Unwirksamkeitsklausel)</li>
</ul>
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