<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>SCHWENKE &#38; DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin &#187; Wettbewerbsrecht</title>
	<atom:link href="http://spreerecht.de/category/blog/wettbewerbsrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://spreerecht.de</link>
	<description>Social Media &#38; Recht, Urheberrecht, Wettbewerbs- sowie AGB-Recht</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 10:00:15 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>SCHWENKE &amp; DRAMBURG &#8211; Die beste Kanzlei aller Zeiten!!! (ein Beitrag zur reklamehaften Übertreibung)</title>
		<link>http://spreerecht.de/wettbewerbsrecht/2011-12/die-beste-kanzlei-aller-zeiten-ein-beitrag-zu-reklamehaften-uebertreibungen</link>
		<comments>http://spreerecht.de/wettbewerbsrecht/2011-12/die-beste-kanzlei-aller-zeiten-ein-beitrag-zu-reklamehaften-uebertreibungen#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 08:38:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Übertreibung]]></category>
		<category><![CDATA[verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Werbeslogan]]></category>
		<category><![CDATA[werbung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=5345</guid>
		<description><![CDATA[Der Zweck der Werbung ist es, den interessierten Kunden von den Vorteilen des eigenen Produktes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Oft wird dabei aber so heftig übertrieben, dass neben neuen Kunden auch Abmahnungen die Folge einer Werbekampagne sind. In einer &#8230; <a href="http://spreerecht.de/wettbewerbsrecht/2011-12/die-beste-kanzlei-aller-zeiten-ein-beitrag-zu-reklamehaften-uebertreibungen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/wettbewerbsrecht/2011-12/die-beste-kanzlei-aller-zeiten-ein-beitrag-zu-reklamehaften-uebertreibungen&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fwettbewerbsrecht%2F2011-12%2Fdie-beste-kanzlei-aller-zeiten-ein-beitrag-zu-reklamehaften-uebertreibungen"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fwettbewerbsrecht%2F2011-12%2Fdie-beste-kanzlei-aller-zeiten-ein-beitrag-zu-reklamehaften-uebertreibungen&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p style="text-align: left; padding-left: 60px;"><img class="size-full wp-image-5346 aligncenter" title="5020955946_84e450045b_z" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/12/5020955946_84e450045b_z.jpg" alt="" width="430" height="640" /></p>
<p style="text-align: left;">Der Zweck der Werbung ist es, den interessierten <strong>Kunden</strong> von den Vorteilen des eigenen Produktes oder der Dienstleistung zu <strong>überzeugen</strong>. Oft wird dabei aber so heftig übertrieben, dass neben neuen Kunden auch <strong>Abmahnungen die Folge einer Werbekampagne</strong> sind.</p>
<p>In einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin (<a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2215" target="_blank">Beschluss vom 03.08.2010 &#8211; 5 W 175/10</a>) ging es um die Werbeaussage <strong>&#8220;Der beste Powerkurs aller Zeiten&#8221;</strong> und die Frage, ob diese Werbeaussage gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.</p>
<h3>Auf den Durchschnittsverbraucher kommt es an</h3>
<p>Bei der Beurteilung, ob es sich um eine wettbewerbswidrige Werbeaussage handelt, hat der Bundesgerichtshof in vergleichbaren Fällen die schöne Figur des &#8220;<strong>durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers&#8221;</strong> geschaffen. Das bedeutet so viel wie: Es kommt darauf an, wie eine konkrete Aussage <strong>durchschnittlich</strong> verstanden werden muss.</p>
<p>Bei der Beurteilung, ob die Werbeaussage &#8220;Der beste Powerkurs aller Zeiten&#8221; wettbewerbswidrig ist, haben die Richter also einschätzen müssen, wie die <strong>angesprochene Zielgruppe</strong> die beanstandete Werbung versteht.</p>
<p>Für diese Beurteilung kommt es zunächst auf den <strong>reinen Wortsinn</strong> des angegriffenen Werbeslogans an. Dieser wäre hier wettbewerbswidrig, da die Behauptung aufgestellt wird, die vermutlich nicht belegt werden kann, nämlich dass es der beste Kurs ist.</p>
<p>Natürlich kann es nicht nur auf den reinen Wortsinn ankommen. Denn die Gericht haben festgestellt, dass der Mensch in der Regel auch in der Lage ist, <strong>reklamehafte Übertreibung</strong> zu erkennen. Der Senat des Kammergerichts dazu:</p>
<blockquote><p>Bei Anpreisungen, deren Inhalt zwar ganz oder teilweise objektiv nachprüfbar ist, die der Verkehr aber als reklamehafte Übertreibungen wertet, fehlt es an einer Irreführung, soweit der Verkehr die Angaben als Tatsachenbehauptung nicht ernst nimmt. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn (und je mehr) subjektive Einschätzungen und Wertungen erkennbar der Werbeaussage zu Grunde liegen.</p></blockquote>
<p>Problematisch wird es bei einer Übertreibung in der Werbung dann, wenn der Verkehr in der Werbeaussage eine konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche <strong>Tatsachenbehauptung</strong> erkennt. Beispielsweise bei der Werbung mit dem Slogan <strong>&#8220;Das sicherste Auto aller Zeiten&#8221;</strong> (OLG Schleswig-Holstein, Az. 6 U 27/10). Derartige Aussagen müssen dann natürlich auch entsprechend belegbar sein.</p>
<h3>Fazit &amp; Handlungsempfehlung</h3>
<p>Das Gericht hat hier angenommen, dass die Werbung nicht wettbewerbswidrig ist, da der Verbraucher vor allem aufgrund des &#8220;aller Zeiten&#8221; die reklamehafte <strong>Übertreibung erkennt</strong>. Damit lag im Ergebnis durch diesen Slogan also <strong>keine Alleinstellungsbehauptung</strong> gegenüber den Konkurrenzangeboten vor.</p>
<p>Der Fall zeigt, dass es in der Werbung eng werden kann, wenn man die Wirkung durch werbliche Aussagen wie &#8220;bester&#8221;,  &#8221;günstigster&#8221;, &#8220;nachhaltigster&#8221; etc. steigern will. Es kommt bei der rechtlichen Beurteilung vor allem darauf an, wie der <strong>angesprochene Verbraucher</strong> die Werbung versteht. Da die Wertung von Werbeslogans auch sehr <strong>subjektiv</strong> ist, sollte man bei Zweifeln besser vorab eine rechtliche Prüfung durchführen, da subjektive Fragen <strong>vor Gericht</strong> immer einen ungewissen Ausgang haben&#8230;</p>
<h6 title="Attribution License">Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/"><img title="Attribution" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" alt="Attribution" border="0" /></a> by <a href="http://www.flickr.com/photos/vectorportal/">Vectorportal</a>; http://www.vectorportal.com/</h6>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zu <strong>Werbung, Marketing und Wettbewerbsrecht</strong> wünschen, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=5345&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/wettbewerbsrecht/2011-12/die-beste-kanzlei-aller-zeiten-ein-beitrag-zu-reklamehaften-uebertreibungen/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Schleichwerbung auf Easyjets Facebook-Fanpage? &#8211; Rechtliche Voraussetzungen für Testimonials</title>
		<link>http://spreerecht.de/social-media-2/2011-11/schleichwerbung-auf-easyjets-facebook-fanpage-rechtliche-voraussetzungen-fuer-testimonials</link>
		<comments>http://spreerecht.de/social-media-2/2011-11/schleichwerbung-auf-easyjets-facebook-fanpage-rechtliche-voraussetzungen-fuer-testimonials#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 16:20:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[facebook]]></category>
		<category><![CDATA[social-media]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[easyjet]]></category>
		<category><![CDATA[empfehlungsmarketing]]></category>
		<category><![CDATA[endorsing]]></category>
		<category><![CDATA[fürsprecher]]></category>
		<category><![CDATA[ross antony]]></category>
		<category><![CDATA[schnorr]]></category>
		<category><![CDATA[social media]]></category>
		<category><![CDATA[vertrauenswerbung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=5272</guid>
		<description><![CDATA[Heute wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Facebook-Seite von EasyJet einen neuen Fan hat. Das klingt zunächst unaufregend, wird aber interessant, wenn man den Fan aus der rechtlichen Sicht betrachtet und dabei an das Verbot von Schleichwerbung denkt. Ross Antony &#8230; <a href="http://spreerecht.de/social-media-2/2011-11/schleichwerbung-auf-easyjets-facebook-fanpage-rechtliche-voraussetzungen-fuer-testimonials">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/social-media-2/2011-11/schleichwerbung-auf-easyjets-facebook-fanpage-rechtliche-voraussetzungen-fuer-testimonials&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fsocial-media-2%2F2011-11%2Fschleichwerbung-auf-easyjets-facebook-fanpage-rechtliche-voraussetzungen-fuer-testimonials"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fsocial-media-2%2F2011-11%2Fschleichwerbung-auf-easyjets-facebook-fanpage-rechtliche-voraussetzungen-fuer-testimonials&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p>Heute wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass die<a href="https://www.facebook.com/easyJet.Deutschland"> Facebook-Seite von EasyJet</a> einen neuen Fan hat. Das klingt zunächst unaufregend, wird aber interessant, wenn man den Fan aus der rechtlichen Sicht betrachtet und dabei an das Verbot von <strong>Schleichwerbung </strong>denkt.</p>
<h3>Ross Antony als neuer Fan von EasyJet</h3>
<p>EasyJet<a href="https://www.facebook.com/easyJet.Deutschland/posts/192815460800958"> stellte heute</a> Ross Antony als neuen Fan der Seite mit Bild vor. Kurz darauf tauchten Kommentare auf, die auf die <strong>wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Antony und EasyJet</strong> hinwiesen, den Verdacht auf Schleichwerbung aufwarfen und sich nicht mit einer ausweichenden Antwort abspeisen ließen.</p>
<div id="attachment_5273" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><a href="https://www.facebook.com/easyJet.Deutschland/posts/192815460800958"><img class="size-large wp-image-5273" title="Auf der Facebook-Seite von EasyJet wird Ross Anhony als neuer Fan präsentiert" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/11/easyjet_ross_anthony-592x605.jpg" alt="Auf der Facebook-Seite von EasyJet wird Ross Antony als neuer Fan präsentiert" width="592" height="605" /></a><p class="wp-caption-text">Auf der Facebook-Seite von EasyJet wird Ross Antony als neuer Fan präsentiert</p></div>
<p><a href="http://mikeschnoor.com/2011/11/15/macht-ross-antony-neuerdings-werbung-fur-easyjet/">Mike Schnoor</a> hat dazu einen <a href="http://mikeschnoor.com/2011/11/15/macht-ross-antony-neuerdings-werbung-">Blogbeitrag </a>verfasst, in dem er meint:</p>
<blockquote><p>Schon ein starkes Stück, dass Nutzern die Illusion vorgespielt wird, das betreffende Testimonial würde als ganz normaler Fan so intensiv mit den Logos und Produkten des Unternehmens freiwillig sich in Szene setzen lassen.</p></blockquote>
<p>Während ich für die Marketingsicht auf Mike Schnoors Artikel &#8220;<a href="http://mikeschnoor.com/2011/11/15/macht-ross-antony-neuerdings-werbung-fur-easyjet/">Macht Ross Antony neuerdings Werbung für easyJet?</a>&#8221; verweisen möchte, widme ich mich hier den rechtlichen Aspekten der Werbung mit Testimonials.<span id="more-5272"></span></p>
<h3>Verbot von Schleichwerbung</h3>
<p>Schleichwerbung liegt vor, wenn der Verbraucher den Werbecharakter einer Aussage oder Handlung nicht erkennen kann. Sie ist gesetzlich verboten, weil mit ihr die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers unterlaufen wird. Während er denkt objektive und persönliche Aussagen vor sich zu haben, denen er trauen kann, handelt es sich tatsächlich um Werbebotschaften, die ihn zum Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung bewegen sollen.</p>
<p>Auch die Betreiber von Social Media Plattformen verbieten Schleichwerbung innerhalb derer Angebote. Denn gerade in Social Media ist die <strong>persönliche Empfehlung von Nutzer-zu-Nutzer Gold wert</strong>. Man spricht dabei auch vom <strong>Empfehlungsmarketing</strong>. Die Empfehlungssysteme wie zum Beispiel der &#8220;Like&#8221;-Button funktionieren jedoch nur, wenn die Nutzer sich darauf verlassen können, dass die Empfehlungen <strong>ehrlich</strong> und nicht wirtschaftlich motiviert sind.</p>
<p>Daher ist „Schleichwerbung“ nicht nur im Wettbewerbsrecht (<a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/4.html">§ 4 Nr. 3 UWG</a>) und Telemediengesetz (<a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/6.html">§ 6 Abs.1 Nr.1 TMG</a>), sondern zum Beispiel auch in Punkt III Satz 1 der <a href="https://www.facebook.com/ad_guidelines.php">Facebook-Werberichtlinien</a>, die auch für Facebook-Fanseiten gelten.</p>
<h3>Werbung mit Testimonials</h3>
<p>Auch bei der Werbung mit <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Testimonial">Testimonials </a>(auch als <strong>Endorsing</strong> oder Vertrauens- sowie <strong>Fürsprachewerbung</strong> bezeichnet) muss  das Verbot der Schleichwerbung beachtet werden. Im Fall von Testimonials wirbt ein Unternehmen nicht selbst werbend tätig, sondern lässt jemand anderes für ein  Produkt sprechen. Das können Nutzer sein, die etwas Positives über das Unternehmen twittern oder Prominente, die sich mit ihrem Produkt gezeigt haben.</p>
<p>Wenn diese Personen eine Gegenleistung für deren Aussage versprochen wurde, muss dies <strong>für die Verbraucher erkennbar</strong> sein. Es gibt Fälle, in denen die Bezahlung von sich aus erkennbar ist. Wenn in einem Werbespot sich Thomas Gottschalk für Gummibärchen begeistert oder Dirk Nowitzki in der Werbeanzeige einer Bank erscheint, wissen Verbraucher, dass diese Prominenten bezahlt sind. Das gilt auch, wenn eine Zahnarztfrau die Vorzüge von bestimmter Zahnpasta erläutert.</p>
<p>In Social Media ist eine solche Erkennbarkeit nicht sofort gegeben, da Social Media sich gerade durch die <strong>Authentizität der Nutzerkommunikation</strong> auszeichnet. Wenn ein Prominenter Fan einer Facebook-Seite wird, gehen die Verbraucher zuerst davon aus, er ist es aus freien Stücken geworden.</p>
<h3>EasyJet und Ross Antony</h3>
<p>Im konkrekten Fall präsentiert EasyJet Ross Antony als deren neuen Fan. Er tritt also als Fürsprecher von Easy Jet auf. Dies wäre ohne weitere Hinweise zulässig, wenn er dafür keine Gegenleistung des Unternehmens erhalten hätte. Dabei kann es sich auch um eine<strong> mittelbare Entlohnung</strong> handeln. Es reichen auch mittelbare Vorteile wie Kooperationen oder Sponsoring von Projekten des Fürsprechers.</p>
<p>Ob das hier tatsächlich der Fall ist, kann nicht abschließend beurteilt werden. Jedoch legen die folgenden Indizien den Rückschluss nahe, dass Roth Antony sich aufgrund wirtschaftlicher Motive als neuer &#8220;Fan&#8221; der Seite präsentiert hat:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.myspace.com/rossantony/blog/544137940">Verlosung </a>von Übernachtungen in seiner Pension inklusive Flug mit Easy Jet</li>
<li><a href="https://www.facebook.com/video/video.php?v=2389850519057">Video </a>von Ross Antony mit seiner Mutter vorm Abflug mit EasyJet</li>
<li>Hinweis auf Angebote von Easy Jet auf der<a href="https://www.facebook.com/littlegables/posts/198406660234460"> Facebook-Seite von Antony&#8217;s Pension</a></li>
<li>Antony&#8217;s Pension wird von EasyJet &#8220;<a href="http://www.littlegables.co.uk/bandb/german/LG_sponsoren.htm">ausgestattet</a>&#8220;</li>
</ul>
<div id="attachment_5274" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><a href="http://www.littlegables.co.uk/bandb/german/LG_sponsoren.htm"><img class="size-large wp-image-5274" title="Anthony's Pension führt auf, dass sie von EasyJet &quot;ausgestattet&quot; wird" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/11/little_gables_sponsoring-592x344.jpg" alt="Anthony's Pension führt auf, dass sie von EasyJet &quot;ausgestattet&quot; wird" width="592" height="344" /></a><p class="wp-caption-text">Antony&#39;s Pension führt auf, dass sie von EasyJet &quot;ausgestattet&quot; wird</p></div>
<p>Das alles deutet meines Erachtens auf eine wirtschaftliche Verbindung zwischen Ross Antony und Easy Jet hin. Es liegt also eine<strong> starke Vermutung </strong>vor, dass sie und ihre finanziellen Vorteile der Grund dafür waren, dass Ross Antoy sich als neuer Fan der Facebook-Seite präsentieren ließ. Damit würde es sich um verbotene Schleichwerbung handeln.</p>
<p>Bisher ist Easyjet auf die Fragen nach der Motivation des &#8220;Fans&#8221; nicht eingegangen, so dass die weitere Entwicklung abzuwarten ist.</p>
<h3>Rechtsfolgen</h3>
<p>Im Fall verbotener Schleichwerbung mit Testimonials drohen folgende Konsequenzen:</p>
<ul>
<li><strong>Abmahnung</strong> durch Konkurrenten</li>
<li>Ebenfalls können <strong>Wettbewerbs- oder Verbraucherzentralen</strong> eine Abmahnung aussprechen.</li>
<li>Einschreiten des <strong>Betreibers der Social Media Plattform</strong>, nachdem Mitglieder oder Mitbewerber den Eintrag gemeldet haben.</li>
<li>Einschreiten des <strong><a href="http://www.werberat.de/">Deutschen Werberates</a></strong>, oder dem <strong><a href="http://www.drpr-online.de/statische/itemshowone.php4?id=1">Deutschen Rat für Public Relations</a></strong> dem eine Beschwerde zuvor gehen muss.</li>
<li><strong>Imageverlust</strong> - Social Media Marketing ist Marketing auf zwischenmenschlicher Ebene. Und Menschen mögen es genauso wenig von anderen Menschen, wie von Unternehmen hintergangen zu werden.</li>
</ul>
<h3>Fazit und Praxisempfehlung</h3>
<p>Social Media und Empfehlungsmarketing funktionieren auf <strong>Basis von Ehrlichkeit und Authentizität</strong>. Diese Aspekte sind auch den Nutzern sehr wichtig, deren Bedeutung als <strong>Kontrollinstanz</strong> immer mehr zunimmt. Unternehmen, die es versuchen das in Social Media herrschende Vertrauen zu unterlaufen, sollten die <strong>neue Macht der Nutzer </strong>bedenken. Ansonsten entfesseln sie einen<strong> Shit Storm</strong>, der Ihnen viel mehr schadet als die verdeckte Werbung geholfen hätte. Daher sollte jede Werbemaßnahme im Social Media Marketing darauf geprüft werden, ob Nutzer sich hintergangen fühlen könnten.</p>
<h3>Update</h3>
<p>15.11.2011 Easyjet hat nun <a href="https://www.facebook.com/easyJet.Deutschland/posts/192815460800958">Stellung bezogen</a> und gesagt, dass das Unternehmen mit Ross Antony kooperiert und ihn mit Flügen unterstützt.</p>
<p>
							<div class="callto">
							<strong>Gewinnen Sie Rechtssicherheit und vermeiden Abmahnungen</strong>. Wir bieten </strong>verständliche und praxisrelevante <strong><a title="Vorträge, Workshops und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-workshops-und-seminare">Vorträge, Workshops und Inhouse-Seminare</a></strong> zum Thema Social Media, Datenschutz & Recht an. <a title="Kontakt" href="http://spreerecht.de/service/kontakt">Sprechen Sie uns an</a>, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.
							</div>
							</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<ul class="sd-small">
<li><a title="Verschleiert, viral und illegal – Zur Rechtswidrigkeit von Schleichwerbung" href="http://spreerecht.de/abmahnung/2011-01/verschleiert-viral-und-illegal-zur-rechtswidrigkeit-von-schleichwerbung">Verschleiert, viral und illegal – Zur Rechtswidrigkeit von Schleichwerbung</a> hier im Blog</li>
<li><a href="http://mikeschnoor.com/2011/11/15/macht-ross-antony-neuerdings-werbung-fur-easyjet/">Macht Ross Antony neuerdings Werbung für easyJet?</a> von Mike Schnoor</li>
<li><a href="http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/187-Gefaelschte-Fans-bei-Weleda-Rechtliche-Bewertung-falscher-Profile-in-Sozialen-Netzwerken.html">Gefälschte Fans bei Weleda ? – Rechtliche Bewertung falscher Profile in Sozialen Netzwerken</a> von Carsten Ulbricht</li>
<li><a href="http://www.ftc.gov/os/2009/10/091005revisedendorsementguides.pdf">Guides Concerning the Use of Endorsements and Testimonials in Advertising</a> &#8211; Die Regeln der US-Federal Trade Commission für Schleichwerbung</li>
</ul>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=5272&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/social-media-2/2011-11/schleichwerbung-auf-easyjets-facebook-fanpage-rechtliche-voraussetzungen-fuer-testimonials/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wann man eine Unterlassungserklärung kündigen kann</title>
		<link>http://spreerecht.de/allgemein/2011-10/kuendigung-unterlassungserklaerungen</link>
		<comments>http://spreerecht.de/allgemein/2011-10/kuendigung-unterlassungserklaerungen#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 07:22:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[eCommerce]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abgabe Erklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[auflösende Bedingung]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburger Brauch]]></category>
		<category><![CDATA[kündigen]]></category>
		<category><![CDATA[kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[modifizierte Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[unterlassung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[verhalten]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsstrafe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=5137</guid>
		<description><![CDATA[Streitigkeiten im Bereich des Wettbewerbsrechts oder des Urheberrechts gehen oft mit der Aufhebung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung einher. Für denjenigen, der die Unterlassungserklärung abgegeben hat, stellt sich oftmals die Frage, wie damit im Laufe der Zeit umgegangen werden soll und &#8230; <a href="http://spreerecht.de/allgemein/2011-10/kuendigung-unterlassungserklaerungen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/allgemein/2011-10/kuendigung-unterlassungserklaerungen&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fallgemein%2F2011-10%2Fkuendigung-unterlassungserklaerungen"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fallgemein%2F2011-10%2Fkuendigung-unterlassungserklaerungen&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-5139" title="1968415680_49542cc6c2_z" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/10/1968415680_49542cc6c2_z.jpg" alt="" width="640" height="427" />Streitigkeiten im Bereich des <strong>Wettbewerbsrechts</strong> oder des <strong>Urheberrechts</strong> gehen oft mit der Aufhebung zur Abgabe einer <strong>Unterlassungserklärung</strong> einher.</p>
<p>Für denjenigen, der die Unterlassungserklärung abgegeben hat, stellt sich oftmals die Frage, wie damit im Laufe der Zeit umgegangen werden soll und vor allem, ob man diese <strong>kündigen</strong> oder <strong>aufheben</strong> kann.<span id="more-5137"></span></p>
<h3>Bindungswirkung der Unterlassungserklärung</h3>
<p>Damit eine Unterlassungserklärung ihre <strong>Wirkung</strong> entfaltet, muss die abgegebene Erklärung von dem Abmahner auch <strong>angenommen werden</strong>. Ist dies der Fall, dann wird eine Unterlassungserklärung rechtlich als <strong>Vertrag</strong> zwischen dem Abgemahnten und dem Abmahnenden eingeordnet.</p>
<p>Inhaltlich wird die Erklärung meist mit dem Versprechen verbunden, eine konkrete <strong>Handlung zu unterlassen</strong> und beim Verstoß dagegen, eine <strong>Vertragsstrafe</strong> zu zahlen. Die <strong>Höhe</strong> der Vertragsstrafe kann in der Unterlassungserklärung bereits benannt sein, oder offen bleiben.</p>
<p>Die Wirkung einer Unterlassungserklärung verjährt im Normalfall erst nach 30 Jahren.</p>
<h3>Kündigung der Unterlassungserklärung</h3>
<p>Da bei der Annahme einer Unterlassungserklärung ein Vertrag vorliegt, ist derjenige, der die Unterlassungserklärung abgegeben hat, auch <strong>berechtigt, den Vertrag zu kündigen</strong>. Eine Kündigung nach <a title="Störung der Geschäftsgrundlage" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html" target="_blank">§ 313 Abs. 3 BGB</a> setzt voraus, dass tatsächlich ein Verstoß nicht (mehr) vorliegt, weil sich die <strong>Rechtslage</strong> &#8211; z.B. durch eine <strong>Gesetzesänderung</strong> &#8211; geändert hat. Beispiele hierfür sind die Abschaffung des Rabattverbotes oder die Abschaffung des Sonderverkaufsverbotes seit dem 8. Juli 2004 durch die UWG-Novelle.</p>
<p>Um zu kündigen, muss der Unterlassungsschuldner (also derjenige, der die Erklärung abgegeben hat) innerhalb einer angemessenen Frist ab Kenntnis der neuen Umstände die <strong>Kündigung erklären</strong>. Mit Zugang dieser Kündigung ist der Vertrag sodann <strong>beendet</strong> und der Abgemahnte kann sich der neuen Rechtslage <strong>anpassen</strong>.</p>
<p>In die <strong>Vergangenheit</strong> wirkt die Kündigung nicht: Bereits entstandene Vertragsstrafen bestehen fort, soweit sie berechtigt sind.</p>
<h3>Fazit und Handlungsempfehlung</h3>
<p>Mit der Kündigung einer Unterlassungserklärung kann sich der Abgemahnte aus der <strong>Zwickmühle</strong> befreien, die entsteht, wenn Unterlassungserklärung und Rechtsänderung aufeinander treffen. Natürlich kann die Unterlassungserklärung nicht in den Punkten gekündigt werden, wenn diese durch eine neue Regelung nicht beeinflusst werden. Auch sollte der Kündigende klarstellen, dass es ihm allein um die Beseitigung der überflüssig gewordenen Unterlassungsverpflichtung geht, und nicht darum, das beanstandete Verhalten wieder aufzunehmen.</p>
<p>Zu <strong>empfehlen</strong> ist bei der Abgabe der Unterlassungserklärung, wenn der Abgemahnte in der Erklärung eine sog. <strong>auflösende Bedingung</strong> hinzufügt. Nach dieser Bedingung kann  die Verpflichtungswirkung erlöschen, wenn die vertraglich verbotene Handlung <strong>gesetzlich erlaubt</strong> oder ihre Zulässigkeit durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt wird. Das führt dann quasi zu einer <strong>automatischen Beendigung</strong> der Wirkung der Unterlassungserklärung und eine Kündigung ist nicht mehr erforderlich.</p>
<h6 title="Attribution License">Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/"><img title="Namensnennung" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" alt="Namensnennung" border="0" /></a> von <a href="http://www.flickr.com/photos/spilt-milk/">yoppy</a></h6>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zum Thema <strong>Abmahnungen</strong> wünschen, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>. Wenn Sie eine <strong>Abmahnung erhalten</strong> haben, können Sie <a href="http://spreerecht.de/leistungen/abmahnung-erhalten">hier</a> erste Informationen dazu finden.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=5137&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/allgemein/2011-10/kuendigung-unterlassungserklaerungen/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Was darf Satire? &#8211; der “geheime” Clooney-Spot, den Nespresso angeblich verbieten will…</title>
		<link>http://spreerecht.de/social-media-2/2011-09/was-darf-satire-der-geheime-clooney-spot-den-nespresso-angeblich-verbieten-will</link>
		<comments>http://spreerecht.de/social-media-2/2011-09/was-darf-satire-der-geheime-clooney-spot-den-nespresso-angeblich-verbieten-will#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 07:00:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beiträge auswärts]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[social-media]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[clip]]></category>
		<category><![CDATA[george clooney]]></category>
		<category><![CDATA[kampagne]]></category>
		<category><![CDATA[Kritik]]></category>
		<category><![CDATA[marke]]></category>
		<category><![CDATA[nespresso]]></category>
		<category><![CDATA[parodie]]></category>
		<category><![CDATA[recht am eigenen bild]]></category>
		<category><![CDATA[satire]]></category>
		<category><![CDATA[solidar suisee]]></category>
		<category><![CDATA[thomas hutter]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=4937</guid>
		<description><![CDATA[Im Blog des Social Media Experten Thomas Hutter erkläre ich anhand der aktuellen Anti-Nestlé-Kampagne der Solidar Suisse die Grenzen der Satire. Im Rahmen dieser Social Media-Kampagne wird ein Werbeclip für Nespresso mit George Clooney in der Hauptrolle parodiert. Dabei setzten sich &#8230; <a href="http://spreerecht.de/social-media-2/2011-09/was-darf-satire-der-geheime-clooney-spot-den-nespresso-angeblich-verbieten-will">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/social-media-2/2011-09/was-darf-satire-der-geheime-clooney-spot-den-nespresso-angeblich-verbieten-will&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fsocial-media-2%2F2011-09%2Fwas-darf-satire-der-geheime-clooney-spot-den-nespresso-angeblich-verbieten-will"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fsocial-media-2%2F2011-09%2Fwas-darf-satire-der-geheime-clooney-spot-den-nespresso-angeblich-verbieten-will&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><img class="aligncenter size-large wp-image-4938" title="Clooney-Doppelgänger in der Nescaffee-Spot-Parodie von Solidar Suisse" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/09/nescafee_clooney_satire_solidar_suisse-592x330.jpg" alt="Clooney-Doppelgänger in der Nescaffee-Spot-Parodie von Solidar Suisse" width="592" height="330" /><a href="http://www.thomashutter.com/index.php/2011/09/social-media-rechtliche-zulassigkeit-des-geheimen-clooney-spots-den-nespresso-angeblich-verbeiten-will/">Im Blog</a> des Social Media Experten <a href="http://www.thomashutter.com">Thomas Hutter</a> erkläre ich anhand der aktuellen Anti-<em>Nestlé</em>-Kampagne der <a href="http://www.solidar.ch/" target="_blank">Solidar Suisse</a> die Grenzen der Satire. Im Rahmen dieser Social Media-Kampagne wird ein Werbeclip für <em>Nespresso</em> mit George Clooney in der Hauptrolle parodiert. Dabei setzten sich die Macher über fremde Marken-, Urheber und Persönlichkeitsrechte hinweg. Das ist zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen beachtet werden:</p>
<ol>
<li>Erkennbarkeit der Satire</li>
<li>Ereignis oder Umstand vom öffentlichen Interesse</li>
<li>Die Satire darf nicht neben der Werbung untergehen</li>
<li>Satire im Wettbewerbsverhältnis vermeiden</li>
<li>Keine Behauptung falscher Tatsachen</li>
<li>Keine Schmähung und Beleidigung</li>
<li>Keine Rechte unbeteiligter Dritter verletzen</li>
</ol>
<p>Wie diese Punkte praktisch zu prüfen sind, ob Sie im vorliegenden Fall erfüllt werden und wie groß die Risiken sind, ist na<span>chzulesen in:</span></p>
<p>&#8220;<a href="http://www.thomashutter.com/index.php/2011/09/social-media-rechtliche-zulassigkeit-des-geheimen-clooney-spots-den-nespresso-angeblich-verbeiten-will/">Social Media: rechtliche Zulässigkeit des “geheimen” Clooney-Spots, den Nespresso angeblich verbieten will…</a>&#8221;</p>
<h3>Weitere Informationen zum Thema:</h3>
<ul class="sd-small">
<li><a href="http://spreerecht.de/allgemein/2009-07/anleitung-zur-werbung-mit-prominenten-geld-sparen-wie-sixt" target="_blank">Anleitung zur Werbung mit Prominenten – Geld sparen wie Sixt?</a></li>
<li><a href="http://spreerecht.de/fotorecht/2011-03/werbung-mit-prominenten-darf-mit-guttenberg-geworben-werden" target="_blank">Werbung mit Prominenten – Darf mit Guttenberg geworben werden?</a></li>
</ul>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=4937&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/social-media-2/2011-09/was-darf-satire-der-geheime-clooney-spot-den-nespresso-angeblich-verbieten-will/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Darf man die Einwilligung zum Erhalt von Werbung in AGB &#8216;verstecken&#8217;?</title>
		<link>http://spreerecht.de/allgemein/2011-06/einwilligung-werbung-agb-verstecken</link>
		<comments>http://spreerecht.de/allgemein/2011-06/einwilligung-werbung-agb-verstecken#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 23 Jun 2011 07:21:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Email-Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[agb]]></category>
		<category><![CDATA[E-Mail]]></category>
		<category><![CDATA[einwilligung]]></category>
		<category><![CDATA[klausel]]></category>
		<category><![CDATA[marketing]]></category>
		<category><![CDATA[sms]]></category>
		<category><![CDATA[Spam]]></category>
		<category><![CDATA[Telefon]]></category>
		<category><![CDATA[unterlassung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Werbebrief]]></category>
		<category><![CDATA[werbung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=4424</guid>
		<description><![CDATA[Der oberste Grundsatz beim Direktmarketing besagt, dass der Empfänger mit der Werbung einverstanden sein muss. Dies gilt für direkte Kommunikationswege wie Telefon, Fax, SMS oder Email-Werbung. Dieses Einverständnis sollte im Idealfall im Rahmen einer ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers erfolgen, wonach &#8230; <a href="http://spreerecht.de/allgemein/2011-06/einwilligung-werbung-agb-verstecken">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/allgemein/2011-06/einwilligung-werbung-agb-verstecken&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fallgemein%2F2011-06%2Feinwilligung-werbung-agb-verstecken"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fallgemein%2F2011-06%2Feinwilligung-werbung-agb-verstecken&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-4425" title="3652065428_a3e0d83e45_z" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/06/3652065428_a3e0d83e45_z.jpg" alt="" width="640" height="465" /></p>
<p>Der <strong>oberste Grundsatz beim Direktmarketing</strong> besagt, dass der Empfänger mit der Werbung einverstanden sein muss. Dies gilt für direkte Kommunikationswege wie Telefon, Fax, SMS oder Email-Werbung.</p>
<p>Dieses Einverständnis sollte im Idealfall im Rahmen einer <strong>ausdrücklichen Einwilligung </strong>des  Empfängers erfolgen, wonach dieser sich einverstanden erklärt eine bestimmte Werbung  zu empfangen.</p>
<p>Hinsichtlich der <a title="Internetrecht: Die 20 häufigsten Fehler im E-Mail-Marketing" href="http://t3n.de/news/internetrecht-20-haufigsten-fehler-e-mail-marketing-247780/" target="_blank">Fragen zur Einwilligung und den <strong>Grundsätzen rund um das Email-Marketing</strong></a> verweise ich auf den sehr griffigen Beitrag von meinem Kollegen Schwenke bei <a title="t3n-Magazin" href="http://t3n.de" target="_blank">t3n</a>.</p>
<p>In diesem Beitrag wird unter Punkt 8 folgender Irrtum ausgeräumt:</p>
<blockquote><p><strong><span style="text-decoration: underline;">Irrtum:</span> „Der Empfänger hat in den AGB dem Empfang von Werbung zugestimmt&#8221;</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Klarstellung:</span> Eine wirksame Einwilligung in E-Mail-Werbung liegt nur vor,  wenn die Einwilligung gesondert von anderen Erklärungen abgegeben wird. Wenn sie dagegen nur Bestandteil anderer Erklärungen ist, ist sie  ungültig. Daher ist ein Passus mit dem Werbung akzeptiert wird, sowohl  in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Onlineshops oder den  Nutzungsbedingungen einer Onlinecommunity (auch sie sind AGB)  unzulässig.</p></blockquote>
<p>Dieser Fall soll in dem folgenden Beitrag aufgegriffen und beleuchtet werden. Es geht also um die Frage, ob eine <strong>Einwilligung zur direkten Werbung in den AGB</strong> in jedem Fall unzureichend ist. Zur Beantwortung dieser Frage ist zwischen Werbung per Post auf der einen Seite und Werbung per Fax, Email, SMS und Telefon auf der anderen Seite zu trennen.<span id="more-4424"></span></p>
<p>Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (<a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2322">Az. I-4 U 174/10</a>), in der die Richter über die Rechtmäßigkeit der folgenden AGB-Klausel entscheiden mussten:</p>
<blockquote><p>&#8220;Ich bin widerruflich damit einverstanden, dass der Anbieter meine  Kontaktdaten (Post-, E-Mail-Adresse sowie Fax- und Rufnummer) zur  Beratung und Werbung ausschließlich für eigene Zwecke nutzt und mir auf  diesem Wege aktuelle Produktinformationen bzw. den Newsletter zukommen  lässt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit zurückziehen.&#8221;</p></blockquote>
<h3>Werbung per Briefpost</h3>
<p>Soweit ein Unternehmen die <strong>Daten von Geschäftsbeziehungen</strong> seiner Kunden nutzen will, um Briefwerbung zu versenden, ist eine Einwilligung erforderlich.</p>
<p>Gemeinhin wird die Werbung per Post aber als <strong>geringere Belästigung</strong> im Gegensatz zu Werbung per Email oder Telefon gewertet. Daher sind hier die Hürden der Einwilligung zur Postwerbung auch geringer. Die Richter aus Hamm dazu:</p>
<blockquote><p>Gemäß § 4 Abs. 1 BDSG sind Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur  zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift es  erlaubt oder anordnet oder der Betroffene einwilligt. Nach § 4a Abs. 1  S. 1 und 4 BDSG ist die Einwilligung unter anderem nur dann wirksam,  wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht und wenn  sie, soweit sie zusammen mit anderen Erklärungen erteilt wird, besonders  hervorgehoben ist.</p></blockquote>
<p>Damit verdeutlicht das Gericht, dass eine <strong>Einwilligung zur Postwerbung innerhalb der AGB</strong> erteilt werden kann, wenn darauf besonders hingewiesen wird und dieser Hinweis auch <strong>besonders hervorgehoben</strong> wird.</p>
<blockquote><p>Jedoch ist vorliegend das Erfordernis der  besonderen Hervorhebung gemäß § 4a Abs. 1, S. 4 BDSG nicht erfüllt. Eine  solche Hervorhebung ist nicht erkennbar. Die hier in Rede stehende  Klausel (GA 12) befindet sich in dem letzten Abschnitt &#8220;14. Allgemeine  Informationen&#8221;. Dieser Abschnitt hat 5 Absätze, von denen der erste, der  dritte und der fünfte Abschnitt in &#8220;Fettschrift&#8221; hervorgehoben sind.  Die streitgegenständliche Klausel bildet aber den zweiten Abschnitt, der  lediglich in normaler, kleingedruckter Schrift gehalten ist. Es ist  auch nicht so, dass sich dieser zweite Absatz direkt über der Zeile für  die Unterschrift des Bestellers befinden würde.</p></blockquote>
<p>Die Einwilligung darf also nicht in den anderen Klauseln der AGB &#8220;<strong>untergehen</strong>&#8220;. Die Klausel war damit aufgrund eines Verstoßes gegen §§ 4  Abs. 1, 4 a Abs. 1,  S. 1 BDSG gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1BGB  unwirksam.</p>
<h3>Werbung per Fax, Telefon, Email oder SMS</h3>
<p>Die Werbung per Telefon, Email oder vergleichbaren Kommunikationsmitteln ist nur zulässig, wenn <strong>eine ausdrückliche Einwilligung</strong> des Werbeadressaten vorliegt. Diese Einwilligung darf aber nicht mit anderen Willenserklärungen zusammen fallen und <strong>muss separat erfolgen</strong>. Das OLG Hamm:</p>
<blockquote><p>Nach § 7 Abs. 2, Nr. 3 Var. 2 und 3 UWG stellt  Werbung unter Verwendung eines Faxgerätes oder elektronischer Post eine  unzumutbare Belästigung dar, sofern keine Einwilligung des Adressaten  vorliegt. § 7 Abs. 2, Nr. 3 UWG verlangt, dass die Einwilligung mittels  einer <strong>gesonderten Erklärung</strong> erteilt wird (&#8220;Optin&#8221;-Erklärung).</p></blockquote>
<p>Damit ist es weder zulässig die<strong> Einwilligung</strong> in die Email-Werbung<strong> in den AGB zu verstecken</strong>. Noch wäre es rechtens diese Einwilligung zu &#8220;erzwingen&#8221; und sie beispielsweise als notwendige Voraussetzung zu einer Webshop-Bestellung zu machen.</p>
<h3>Praxishinweis</h3>
<p>An die Einwilligung zur direkten Werbung von Kunden sind <strong>hohe Anforderungen</strong> zu stellen. Selbst bei dem Erheben der Kundendaten zur Briefwerbung ist eine Einwilligung innerhalb der AGB nur bei einer <strong>besonderen textlichen Hervorhebung</strong> der Klausel zulässig. Die Einwilligung zur Werbung per Email und Telefon darf <strong>gar nicht in den AGB</strong> stehen.</p>
<p>Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/"><img title="Namensnennung" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" border="0" alt="Namensnennung" /></a> von <a href="http://www.flickr.com/photos/kimapps/">Kim / Apps</a></p>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zur <strong>rechtssicheren Emailerhebung</strong> wünschen, eine <strong>Abmahnung wegen Spam  erhalten</strong> haben oder sich selbst <strong>gegen Spam-Emails wehren</strong> möchten, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>. Hier finden Sie unsere Leistungsbeschreibung zu <a href="http://spreerecht.de/leistungen/onlinewerbung-affiliate-und-direktmarketing" title="Onlinewerbung, Affiliate- und Direktmarketing">Onlinewerbung, Affiliate- und Direktmarketing</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=4424&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/allgemein/2011-06/einwilligung-werbung-agb-verstecken/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kann man wegen fehlender AGB abgemahnt werden?</title>
		<link>http://spreerecht.de/vertragsrecht/2011-06/kann-man-wegen-fehlender-agb-abgemahnt-werden</link>
		<comments>http://spreerecht.de/vertragsrecht/2011-06/kann-man-wegen-fehlender-agb-abgemahnt-werden#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 07:44:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[eCommerce]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[agb]]></category>
		<category><![CDATA[allgemeine geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[B2B]]></category>
		<category><![CDATA[B2C]]></category>
		<category><![CDATA[e-commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Fernabsatz]]></category>
		<category><![CDATA[Handelsgeschäft]]></category>
		<category><![CDATA[verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Webshop]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=3560</guid>
		<description><![CDATA[Unser Mandant hat eine Abmahnung erhalten und soll sich mitunter verpflichten AGB bereit zu stellen. Sein Problem: Er hat gar keine AGB und fragt sich nun, ob es Pflicht ist, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu haben. Die Antwort auf diese Frage lautet &#8230; <a href="http://spreerecht.de/vertragsrecht/2011-06/kann-man-wegen-fehlender-agb-abgemahnt-werden">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/vertragsrecht/2011-06/kann-man-wegen-fehlender-agb-abgemahnt-werden&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fvertragsrecht%2F2011-06%2Fkann-man-wegen-fehlender-agb-abgemahnt-werden"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fvertragsrecht%2F2011-06%2Fkann-man-wegen-fehlender-agb-abgemahnt-werden&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><img class="aligncenter size-large wp-image-3561" title="Kann man wegen fehlender AGB abgemahnt werden?" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/04/pfilcht_agb_zu_nennen-592x264.png" alt="Kann man wegen fehlender AGB abgemahnt werden?" width="592" height="264" /></p>
<p>Unser Mandant hat eine Abmahnung erhalten und soll sich mitunter <strong>verpflichten AGB bereit zu stellen</strong>. Sein Problem: <strong>Er hat gar keine AGB</strong> und fragt sich nun, ob es Pflicht ist, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu haben.</p>
<p>Die Antwort auf diese Frage lautet zwar &#8220;nein&#8221;, doch sollte weiter gelesen werden, da es Informationspflichten gibt, die oft mit AGB verwechselt werden. Daher sollte zuerst geklärt werden, was AGB sind.<span id="more-3560"></span></p>
<h3>AGB sparen Zeit und Verhandlungen</h3>
<blockquote><p>Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines <a title="Vertrag" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag">Vertrages</a> stellt.<br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen">Wikipedia</a></p></blockquote>
<p>AGB sind also Ersatz für einzelne <strong>Vertragsvereinbarungen</strong>. Man kennt sie in vielen Formen. Mietverträge, Nutzungsbedingungen einer Community, Webshop-AGB oder Facebookrichtlinien sind alles vorformulierte Vertragsbedingungen und damit AGB.</p>
<h3>Sind AGB Pflicht?</h3>
<p>Man stelle sich vor, ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag werden per Handschlag ohne AGB geschlossen. Werden die Verträge dadurch <strong>unwirksam?</strong> Und was passiert, wenn Vertragsbedingungen, zum Beispiel die Zahlungskonditionen, nicht in den AGB geregelt worden sind?</p>
<p>Die Verträge sind <strong>wirksam</strong>. Und Vertragsbedingungen, die nicht geregelt worden sind, werden durch das <strong>Gesetz</strong> gelöst. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat eine große Bandbreite an Lösungen für Fragen der Zahlungspflicht, der Mängel, der Kündigungen, etc.</p>
<p>Die AGB sind also ein <strong>freiwilliges Mittel eigene Regeln zu setzen</strong>, wenn einem die gesetzlichen Regeln nicht zusagen. Doch Vorsicht, das Gesetz erlaubt nur Regeln, die nicht &#8220;von wesentlichen Grundgedanken&#8221; des Gesetzes abweichen. Daher sollten AGB von einem Rechtsanwalt geschrieben werden, schließlich können rechtswidrige AGB zu <strong>Abmahnungen</strong> führen.</p>
<p>Ferner führt ein Fehler in einer AGB-Klausel zum Wegfall der ganzen Regelung. Wird z.B. im Haftungsabschnitt die Haftung für Körperschäden unerlaubterweise ausgeschlossen, ist die gesamte Haftungsbegrenzung weg. Also auch für Schäden an Sachen.</p>
<p>Es lohnt sich also oft mehr insgesamt auf AGB zu verzichten, als zu versuchen selbst welche zu erstellen.</p>
<h3>Das &#8220;Aber&#8221; &#8211; Die Informationspflichten</h3>
<p>Zwar sind die AGB keine Pflicht, aber das Gesetz hält eine Menge an <strong>Informationspflichten</strong> bereit. Ganz viele treffen Anbieter, die online Geschäfte tätigen:</p>
<ul>
<li>Widerrufsbelehrungspflichten gegenüber Verbrauchern</li>
<li>Hinweise wie der Vertrag zustande kommt</li>
<li>Informationspflichten betreffend Preisangaben</li>
<li>Anbieterkennzeichnung (Impressum)</li>
<li>Datenschutzhinweise</li>
<li>Hinweise nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung</li>
<li>etc.</li>
</ul>
<p>Diese Informationspflichten sind in der Regel <strong>keine &#8220;Vertragsbedingungen&#8221;</strong>, so dass sie auch keine AGB sind. Weil sie aber oft auf der selben Seite wie die AGB stehen, werden sie regelmäßig mit AGB verwechselt.</p>
<p>Damit ist der Fall klar, unser Mandant ist nicht verpflichtet &#8220;AGB&#8221; zu haben, sondern nur die obigen Informationspflichten zu erfüllen. Aber was wäre, wenn er AGB gehabt hätte? Hätte er sie dann angeben müssen?</p>
<h3>Pflicht zur Angabe vorhandener AGB</h3>
<p>Sind AGB vorhanden, müssen sie tatsächlich mitgeteilt werden.</p>
<p><span style="font-size: 16px; font-family: Georgia, 'Bitstream Charter', serif; line-height: 24px;"> </span></p>
<ol>
<li>Zum einem werden AGB <strong>nur wirksam</strong>, wenn die andere Vertragspartei sie kannte. Bei Geschäften mit Verbrauchern müssen sie <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html">deutlich sichtbar</a> sein und <a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2011-05/besser-nicht-pflichthinweise-mit-mouseover-links-verstecken">es sollte nicht versucht werden, sie zu &#8220;verstecken&#8221;</a>. Bei Geschäften zwischen Unternehmern <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/310.html">reicht</a> ein Hinweis, dass es AGB gibt und wo diese zu finden sind. Die <strong>Folge bei Verstoß</strong> gegen diese Einbeziehungsregel ist, dass die AGB schlichtweg nicht gelten.</li>
<li>Bei <strong>Verbrauchergeschäften im Internet</strong> (Fernabsatz genannt) muss über die AGB unbedingt vor Vertragsschluss unterrichtet werden (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html">312c Abs.1</a> BGB, der auf Artikel <a href="http://dejure.org/gesetze/EGBGB/246.html">246 §1 Abs.1 Nr.4 2ter Halbsatz</a> EGBGB &#8220;wie der Vertrag zustande kommt&#8221; verweist). Wer das nicht macht, riskiert eine <strong>Abmahnung</strong>.</li>
<li>Aber auch alle anderen Anbieter müssen nach der <strong>Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung</strong> (<a href="http://dl-infov.de/">§ 2 Abs. 1 Nr.7</a> DL-InfoV) vorhandene AGB spätestens bei Vertragsverhandlungen mitteilen. Dazu müssen die AGB aber nicht online stehen. Es reicht auch eine Mitteilung bei Vertragsverhandlungen, z.B. per Email. Nur wenn das Geschäft online abgeschlossen wird (z.B. Hostingangebot), müssen die AGB mitgeteilt werden. Dann ist dies aber selbstverständlich, da sie sonst nicht gelten würden.</li>
</ol>
<h3>Fazit</h3>
<p>AGB sind keine Pflicht sondern <strong>freiwillige Regelungen</strong>. Sie sind jedoch <strong>sinnvoll</strong>, um <strong>Rechte &amp; Pflichten</strong> in einem Vertrag zu bestimmen und ungünstige gesetzliche Regelungen zu verändern. Da fehlerhafte AGB-Klauseln durchaus eine <strong>Abmahngefahr </strong>bergen und bei Fehlern komplett <strong>nichtig</strong> sind, sollten sie nur von einem fachkundigem Rechtsanwalt verfasst werden. Von den AGB sind Informationspflichten zu unterscheiden, die <strong>unbedingt erfüllt</strong> werden müssen.</p>
<p>Unser Mandant muss jedenfalls keine AGB mitteilen, die er nicht hat. Die Abmahnung ist daher insoweit falsch.</p>
<p>Weitere<strong> Informationen </strong>und eine <strong>FAQ</strong> zu AGB finden Sie auf unserer <a title="Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)" href="http://spreerecht.de/leistungen/allgemeine-geschaftsbedingungen-agb">Angebotsseite zu AGB</a>.</p>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zur <strong>AGB und Vertragsgestaltung </strong>wünschen, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=3560&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/vertragsrecht/2011-06/kann-man-wegen-fehlender-agb-abgemahnt-werden/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Versprochen ist versprochen: Garantieangaben in der Werbung</title>
		<link>http://spreerecht.de/allgemein/2011-06/garantieangaben-in-der-werbung</link>
		<comments>http://spreerecht.de/allgemein/2011-06/garantieangaben-in-der-werbung#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 14 Jun 2011 07:13:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[ebay]]></category>
		<category><![CDATA[garantie]]></category>
		<category><![CDATA[garantiebedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Garantieerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Garantieversprechen]]></category>
		<category><![CDATA[vertragsschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Webshop]]></category>
		<category><![CDATA[werbeaussage]]></category>
		<category><![CDATA[werbung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=4383</guid>
		<description><![CDATA[Angaben zu Garantien sind in der Werbung besonders beliebt, da sie oft als verbindliche Qualitätszusage aufgenommen werden. Garantiezusagen beziehen sich meist auf die Qualität (also Beschaffenheit, Haltbarkeit, usw.), Funktionalität oder das Fehlen von Mängeln der beworbenen Leistung. Aber weil die &#8230; <a href="http://spreerecht.de/allgemein/2011-06/garantieangaben-in-der-werbung">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/allgemein/2011-06/garantieangaben-in-der-werbung&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fallgemein%2F2011-06%2Fgarantieangaben-in-der-werbung"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fallgemein%2F2011-06%2Fgarantieangaben-in-der-werbung&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p style="text-align: center;"><a rel="attachment wp-att-4386" href="http://spreerecht.de/allgemein/2011-06/garantieangaben-in-der-werbung/attachment/5393093451_e63c00707d_z"><img class="aligncenter size-large wp-image-4386" title="5393093451_e63c00707d_z" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/06/5393093451_e63c00707d_z-592x590.jpg" alt="" width="355" height="354" /></a></p>
<p>Angaben zu Garantien sind in der Werbung <a href="http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/04/21/warum-der-erste-blick-entscheidet/">besonders beliebt</a>, da sie oft als <strong>verbindliche Qualitätszusage</strong> aufgenommen werden. Garantiezusagen beziehen sich meist auf die Qualität (also Beschaffenheit, Haltbarkeit, usw.), Funktionalität oder das Fehlen von Mängeln der beworbenen Leistung.</p>
<p>Aber weil die Werbung mit Garantien oft auf potentielle Kunden <strong>sehr attraktiv</strong> ist, werden sämtliche Werbeaussagen und Garantieversprechen von der Konkurrenz beäugt und es wird versucht, diese mit <strong>kostenpflichtige Abmahnungen</strong> zu stoppen.</p>
<p><span id="more-4383"></span></p>
<h3>Wann liegt eine Werbung mit Garantie vor?</h3>
<p>Natürlich ist für das Eingreifen der gesetzlichen Schranken und Anforderungen erforderlich, dass der E-Commerce-Anbieter tatsächlich mit einer Garantie wirbt. Und dies ist erst gegeben, wenn der angesprochene Verbraucher die <strong>Verwendung des Begriffs</strong> „Garantie“ oder „garantiert“ auch als <strong>nachprüfbare Tatsachenbehauptung</strong> versteht. Das Gegenteil eines Garantieversprechens ist bei einer bloßen <strong>werbenden Selbstanpreisung</strong> des Anbieters gegeben.</p>
<p>Das heißt, nur weil das Wort „garantiert“ in der Werbung auftaucht, muss es sich dabei noch nicht um eine Werbung mit Garantien handeln.</p>
<h3>BGH entscheidet im Interesse der E-Commerce-Anbieter</h3>
<p>Bis jetzt haben aber viele Händler auf konkrete Angaben vor allem von Herstellerangaben verzichtet, um Mitbewerbern keine Angriffsfläche für <strong>wettbewerbsrechtliche Abmahnungen</strong> zu bieten. Denn bis jetzt haben es einige Gerichte als notwendig angesehen, dass bereits in der Werbung <strong>sämtliche Details der Garantie</strong> genannt werden.</p>
<p>Nun hat der Bundesgerichtshof zu dieser Unklarheit <a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2330">Stellung genommen</a> und damit <strong>einige Irrungen und Wirrungen</strong> geklärt, die sich aus widersprüchlichen Urteil niederer Gerichte ergeben haben. (Das Urteil des BGH liegt nunmehr im <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=en&amp;amp;sid=0845c258ca4cca8cc4455921f739a75a&amp;amp;nr=56328&amp;amp;pos=0&amp;amp;anz=1 ">Volltext</a> vor.)</p>
<p>Gestritten wurde über eine Werbeaussage zu einer Druckerpatrone, die mit „HQ-Patronen gewährt auf alle Produkte 3 Jahre Garantie“ beworben wurde. Ein Konkurrent, der diese Werbung angegriffen hat, war der Ansicht, dass der Werbende nicht angegeben hat, wie sich die Bedingungen des Eintritts des Garantiefalls darstellen und unter welchen Umständen der Verbraucher die Garantie in Anspruch nehmen kann.</p>
<p>Der BGH hat die Beanstandung des Mitbewerbers zurück gewiesen und entschieden, dass die Werbung nicht rechtswidrig war, denn <strong>die Informationspflichten für Garantien</strong>, wie sie <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/477.html">§ 477 BGB</a> vorsieht, hat seine Grenzen: Eine ausführliche Garantieerklärung ist laut BGH damit <strong>kein zwingender Bestandteil</strong> <strong>der Werbung.</strong></p>
<p>Damit trennt der BGH klar zwischen der <strong>eigentlichen Garantieerklärung</strong>, die Bestandteil des Garantievertrages wird, und der <strong>Werbung mit Garantien</strong>.</p>
<blockquote><p>Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 BGB fallen nur Willenserklärungen, die zum Abschluss eines Kaufvertrags (unselbständige Garantie) oder eines eigenständigen Garantievertrags führen, nicht dagegen die Werbung, die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen.</p></blockquote>
<p>Das Urteil bedeutet damit eine <strong>Erleichterung für den E-Commerce</strong>, da die Werbung mit Garantieangaben nun erleichtert wird. Denn die Werbung mit einer Garantie und die Garantieerklärung müssen nicht mehr übereinstimmend sein: Es ist zu trennen zwischen der <strong>bloßen Werbung </strong>und der späteren <strong>Garantieerklärung</strong> bei Vertragsschluss.</p>
<h3>Anforderung an die Garantieerklärung</h3>
<p>Die <strong>Garantieerklärung</strong> selbst ist erst die <strong>entscheidende Willenserklärung</strong>, die zum Abschluss eines Kaufvertrags oder eines eigenständigen Garantievertrags führt. Der BGH dazu:</p>
<blockquote><p>Eine [Garantieerklärung] liegt vor, wenn der Verkäufer in vertragsmäßig bindender  Weise die Gewähr für eine vereinbarte Beschaffenheit der Kaufsache  übernimmt und damit zu erkennen gibt, dass er für alle Folgen des  Fehlens einstehen will.</p></blockquote>
<p>In dieser Erklärung, die also mit einer Werbeaussage nicht gleichzusetzen ist, müssen dann spätestens alle<strong> erforderlichen Hinweise auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers </strong>enthalten sein.</p>
<p>Dazu gehört der Hinweis</p>
<ul>
<li>auf die<strong> gesetzlichen Rechte </strong>des Verbrauchers, sowie dass</li>
</ul>
<ul>
<li> diese Rechte durch die Garantie <strong>nicht eingeschränkt </strong>werden.</li>
</ul>
<p>Ferner muss die Garantieerklärung den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen <strong>Angaben zur Inanspruchnahme der Garantie </strong>enthalten, insbesondere</p>
<ul>
<li>die Dauer und</li>
</ul>
<ul>
<li>den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie</li>
</ul>
<ul>
<li>Namen und Anschrift des Garantiegebers.</li>
</ul>
<p>Für <strong>Händler bei eBay</strong> hat das Urteil allerdings <strong>keine Auswirkungen</strong>!  Denn bei eBay stellen alle Auktionen als rechtliche Angebote auch eine  verbindliche Willenserklärung dar, auf die durch Beendigung der Auktion ein Kaufvertrag  geschlossen wird. Das bedeutet, die Garantieerklärung mit den o.g. Pflichtangaben muss bereits in der Artikelbeschreibung enthalten sein.</p>
<p>Dies ist anders als bei den meisten <strong>Webshops</strong>, bei denen meist erst durch eine Email des Händlers oder der Zusendung der Ware der Vertrag zustande kommt. Hier reichen es aus, wenn die Pflichtangaben zur Garantieerklärung mit der Vertragsannahme des Händlers zusammenfällt.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Das Urteil des BGH bedeutet also, dass die Werbung mit Garantien erleichtert wurde, aber die <strong>strengen Anforderungen des Wettbewerbsrechts</strong> nach wie vor beachtet werden müssen.</p>
<p>Auch wenn das BGH-Urteil etwas Erleichterung bringen mag: Es muss klar sein, dass die <strong>konkrete Werbeaussage</strong> und der <strong>Inhalt der Garantie</strong> nach wie vor den <strong>Anforderungen des Wettbewerbsrechts</strong> unterliegen! Damit wäre z.B. eine Tiefpreis-Garantie-Werbung irreführend,  wenn für Waren geworben wird, die nur vom Werbenden selbst geführt werden. Garantieversprechen dürfen auch nicht schwammig formuliert sein oder den Kunden mit wesentlichen Ausnahmen überraschen.</p>
<p>Eine weitere Folge trifft auch Händler, die wegen einer Werbung mit Garantien abgemahnt worden sind und aufgrund dessen eine <strong>Unterlassungserklärung </strong>abgegeben haben. Falls diese Händler die Werbeaussagen an das BGH-Urteil anpassen, kann dies unter Umständen die Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung auslösen. Hier wäre vorab zu prüfen, ob <strong>die Unterlassungserklärung gekündigt werden kann</strong>, um die Vertragsstrafe zu vermeiden.</p>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zu <strong>Werbung, Marketing und Wettbewerbsrecht</strong> wünschen, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<p>Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/"><img title="Attribution" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" border="0" alt="Attribution" /></a> by <a href="http://www.flickr.com/photos/vectorportal/">Vectorportal</a></p>
<div id="_mcePaste" class="mcePaste" style="position: absolute; left: -10000px; top: 882px; width: 1px; height: 1px; overflow: hidden;">
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zu <strong>Werbung, Marketing und Wettbewerbsrecht</strong> wünschen, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</div>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=4383&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/allgemein/2011-06/garantieangaben-in-der-werbung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die Impressumsfalle ist überall: Abmahnung wegen Google Places</title>
		<link>http://spreerecht.de/abmahnung/2011-06/die-impressumsfalle-ist-ueberall-abmahnung-wegen-google-places</link>
		<comments>http://spreerecht.de/abmahnung/2011-06/die-impressumsfalle-ist-ueberall-abmahnung-wegen-google-places#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2011 07:27:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Google Places]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>
		<category><![CDATA[mitbewerber]]></category>
		<category><![CDATA[Ortsangabe]]></category>
		<category><![CDATA[Preissuchmaschine]]></category>
		<category><![CDATA[preissuchmaschinen]]></category>
		<category><![CDATA[twitter]]></category>
		<category><![CDATA[wettbewerb]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=4335</guid>
		<description><![CDATA[Das Impressum ist ein wichtiger rechtlicher Bestandteil im Internet. Das ist jedem Webseitenbetreiber mittlerweile klar. Auch ist klar, dass es wegen falscher Angaben im Impressum zu kostspieligen Abmahnungen kommen kann. Das gilt nicht nur bei falschen, sondern bereits bei veralteten &#8230; <a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2011-06/die-impressumsfalle-ist-ueberall-abmahnung-wegen-google-places">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/abmahnung/2011-06/die-impressumsfalle-ist-ueberall-abmahnung-wegen-google-places&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fabmahnung%2F2011-06%2Fdie-impressumsfalle-ist-ueberall-abmahnung-wegen-google-places"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fabmahnung%2F2011-06%2Fdie-impressumsfalle-ist-ueberall-abmahnung-wegen-google-places&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p>Das Impressum ist ein wichtiger rechtlicher Bestandteil im Internet. Das ist jedem Webseitenbetreiber mittlerweile klar. Auch ist klar, dass es <strong>wegen falscher Angaben im Impressum</strong> zu kostspieligen Abmahnungen kommen kann. Das gilt nicht nur bei falschen, sondern bereits bei <a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2010-06/veraltetes-impressum-abmahnung">veralteten Angaben im Impressum</a>.</p>
<p>Mittlerweile sind Unternehmen aber nicht nur auf der eigenen Seite präsent, sondern auch auf vielerlei (Social Media-) <strong>Plattformen</strong> sowie <strong>Orts- und Branchenverzeichnissen</strong>. Eines dieser Dienste ist <a href="http://www.google.com/places/">&#8216;Google Places&#8217;</a>. Unternehmen können sich dort registrieren lassen, um leichter im Netz gefunden zu werden.<span id="more-4335"></span></p>
<h3>Der Fall</h3>
<p>Wie die Kollegen von <a href="http://blog-it-recht.de/2011/05/31/lg-munchen-falsche-impressumsangaben-im-google-places-profil-sind-abmahnbar/">Res Media</a> berichten, musste sich das Landgericht München (Az. 17 HK O 5636/11) sich mit der Frage beschäftigen, ob <strong>unrichtige Angaben bei &#8216;Google Places&#8217; ein Abmahngrund</strong> darstellen.</p>
<p>Konkret ging es um ein Unternehmen, dass in seinem Profil bei Google Places einen <strong>falschen Geschäftssitz</strong> angegeben hat.</p>
<p>Die Richter haben entschieden, dass eine fehlerhafte Ortsangabe bei Google Places <strong>wettbewerbswidrig</strong> ist. Dies ist der Fall, wenn wie hier potentielle Besucher des Profils durch falsche Ortsangaben <strong>irregeführt</strong> werden könnten.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Für alle unternehmerischen Webseiten bestehen <strong>konkrete Informationspflichten</strong>; dazu gehört das sogenannte Impressum. Die dort zu machenden Angaben hängen von der Rechtsforum und/oder dem Beruf des Anbieters ab und folgen aus § 5 TMG und § 55 RStV.</p>
<p>Die aktuelle Entscheidung macht besonders deutlich, dass nicht nur das Impressum auf der Webseite<strong> ständig aktuell </strong>gehalten werden muss, sondern dass auch <strong>Unternehmensprofile bei Facebook, Twitter, XING, Branchenverzeichnissen und Preissuchmaschinen</strong> müssen beachtet werden.</p>
<p>Übrigens: Gerne wird auf Webseiten als Spamschutz eine <strong>Bilddatei als Impressum</strong> genutzt, aber auch <a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2011-02/abmahnung-wegen-impressums-als-bilddatei">dies stellt einen Abmahngrund dar</a>.</p>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zu <strong>Werbung, Marketing und Wettbewerbsrecht</strong> wünschen, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<h6><a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/"><img title="Attribution" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" border="0" alt="Attribution" /><img title="Share Alike" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_sharealike_small.gif" border="0" alt="Share Alike" /></a> <a title="Attribution-ShareAlike License" href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">Some rights reserved</a> by <a href="http://www.flickr.com/photos/travelstar/">hirotomo</a></h6>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=4335&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/abmahnung/2011-06/die-impressumsfalle-ist-ueberall-abmahnung-wegen-google-places/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wann haften Arbeitgeber für &#8220;private&#8221; Social-Media-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter?</title>
		<link>http://spreerecht.de/social-media-2/2011-06/wann-haften-arbeitgeber-fuer-private-social-media-aktivitaeten-ihrer-mitarbeiter</link>
		<comments>http://spreerecht.de/social-media-2/2011-06/wann-haften-arbeitgeber-fuer-private-social-media-aktivitaeten-ihrer-mitarbeiter#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 06 Jun 2011 07:00:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[social-media]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmhanung]]></category>
		<category><![CDATA[account]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[asstel]]></category>
		<category><![CDATA[beruflich]]></category>
		<category><![CDATA[geschäftlich]]></category>
		<category><![CDATA[gewerblich]]></category>
		<category><![CDATA[image]]></category>
		<category><![CDATA[konkurrent]]></category>
		<category><![CDATA[kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[mitarbeiter]]></category>
		<category><![CDATA[Premiummitgliedschaften]]></category>
		<category><![CDATA[privat]]></category>
		<category><![CDATA[regeln]]></category>
		<category><![CDATA[satroturfing]]></category>
		<category><![CDATA[schleichwerbung]]></category>
		<category><![CDATA[schulung]]></category>
		<category><![CDATA[social media]]></category>
		<category><![CDATA[social media guidelines]]></category>
		<category><![CDATA[von ankershoffen]]></category>
		<category><![CDATA[werbung]]></category>
		<category><![CDATA[wetab]]></category>
		<category><![CDATA[wettbewerb]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=4277</guid>
		<description><![CDATA[Ein Glücksfall für jedes Unternehmen ist ein Mitarbeiter, der Social Media effizient für das Unternehmen einzusetzen weiß. Aber was ist, wenn diese Tätigkeit nicht nur in der Arbeitszeit stattfindet, sondern auch privat fortgesetzt wird? Es ist geradezu typisch, dass heutzutage &#8230; <a href="http://spreerecht.de/social-media-2/2011-06/wann-haften-arbeitgeber-fuer-private-social-media-aktivitaeten-ihrer-mitarbeiter">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/social-media-2/2011-06/wann-haften-arbeitgeber-fuer-private-social-media-aktivitaeten-ihrer-mitarbeiter&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fsocial-media-2%2F2011-06%2Fwann-haften-arbeitgeber-fuer-private-social-media-aktivitaeten-ihrer-mitarbeiter"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fsocial-media-2%2F2011-06%2Fwann-haften-arbeitgeber-fuer-private-social-media-aktivitaeten-ihrer-mitarbeiter&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><img class="aligncenter size-large wp-image-4295" title="Wann haften Arbeitnehmer für Social-Media-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter?" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/06/gutefrage_asstel-592x370.jpg" alt="Wann haften Arbeitnehmer für Social-Media-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter?" width="592" height="370" />Ein Glücksfall für jedes Unternehmen ist ein Mitarbeiter, der <strong>Social Media</strong> effizient für das Unternehmen einzusetzen weiß. Aber was ist, wenn diese Tätigkeit nicht nur in der Arbeitszeit stattfindet, sondern auch privat fortgesetzt wird? Es ist geradezu typisch, dass heutzutage Beruf und Freizeit immer mehr verschmelzen. Oft ist das bei privaten Facebookprofilen oder bei Twitter zu sehen. Doch das kann <strong>unangenehme Folgen sowohl für den Arbeitnehmer, wie für den Arbeitgeber</strong> haben.</p>
<p>In einem aktuellen Fall wurde einem Mitarbeiter der Asstel-Versicherung der Account bei <a href="http://www.gutefrage.net/">Gutefrage.net</a> mit dem Hinweis auf kommerzielle Nutzung und Verweis auf eine Premiummitgliedschaft gesperrt, weil er auf seine Versicherungstätigkeit verwiesen und regelmäßig Versicherungsfragen beantwortet hat.</p>
<p>Er selbst <a href="http://www.asstelblog.de/?p=2310">meint</a> jedoch, dass er die Fragen <strong>privat beantwortet</strong> hat. Im OpenSourcePr-Blog <a href="http://www.opensourcepr.de/2011/05/30/astroturf-pay-or-die-gutefrage_net-verkauft-transparenz/">fragt man sich zudem</a>, ob Unternehmen durch den Zwang zur Premiummitgliedschaft zur Schleichwerbung gezwungen werden (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Astroturfing">Astroturfing</a> genannt).</p>
<p>Ich frage mich das auch und erkläre daher,</p>
<ul>
<li>wann ein Mitarbeiter nicht mehr privat im Netz unterwegs ist,</li>
<li>wann seine Social-Media-Aktivitäten unternehmerische Werbung darstellen,</li>
<li>und warum Unternehmen mit Premiummitgliedschaften leben müssen.<span id="more-4277"></span></li>
</ul>
<h3>Wann ist ein Mitarbeiter im Social Web privat?</h3>
<p>Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer auch eine Privatsphäre. Wenn er im Netz surft, bei Facebook Bilder postet oder politische Meinungen austauscht, dann tut er dies als <strong>Privatperson</strong>.</p>
<p>Anders sieht das aus, wenn er dabei weiterhin für sein Unternehmen wirbt. Und dabei kommt es <strong>auf die Wirkung nach außen, nicht auf seine Absichten</strong> an. Wenn der Mitarbeiter zum Beispiel das Produkt seines Unternehmens in einem Forum anpreist, dann wirbt er dafür. Solange er das ein Mal macht, bleibt er noch im privaten Rahmen. Macht er das ständig, dann wird kommerzielle Werbung daraus. Das Problem ist die Grenze zu bestimmen.</p>
<p>Bei <a title="Vorträge, Schulungen und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-schulungen-und-seminare">Social-Media-Schulungen</a> erkläre ich das den Teilnehmern mit folgender Daumenregel:</p>
<blockquote><p>Stellen Sie sich eine private Party vor. Wenn Sie auf der Party ein- oder zweimal erzählen, was Ihr Arbeitgeber alles leistet, hört man ihnen zu. Wenn sich jedoch die Leute anfangen abzuwenden, weil sie nur noch Ihr Unternehmen anpreisen oder von Ihrem Beruf erzählen, dann haben Sie die Schwelle zur beruflichen Werbung überschritten. <span style="font-style: normal;">In diesem Fall werden Sie nicht mehr behaupten können, privat unterwegs zu sein. </span></p></blockquote>
<p><span style="font-style: normal;">Auf der Party wird man nur alleine stehen gelassen. In der Netz-Öffentlichkeit hat das dagegen schwerwiegendere Folgen.</span></p>
<h3>Arbeitgeber haften für Ihre Arbeitnehmer</h3>
<p>Weiß der Arbeitgeber von dieser &#8220;privaten&#8221; Werbung seines Angestellten und toleriert sie über einen gewissen Zeitraum, wird er <strong>für den Mitarbeiter haften </strong>müssen. Kritisiert der Mitarbeiter zum Beispiel die Produkte eines Konkurrenten und preist die eigenen Leistungen an ohne sich an die Grenzen vergleichender Werbung zu halten, wird der Arbeitgeber wegen eines Wettbewerbsverstoßes <strong>abgemahnt</strong> werden können.</p>
<p>Die Folgen für den Mitarbeiter können</p>
<ul>
<li>im <strong>Ausschluss von der Plattform</strong> wegen kommerzieller Nutzung des Accounts liegen und</li>
<li>eine <strong>Verletzung von Arbeitnehmerpflichten</strong> darstellen, wenn er vom Arbeitgeber belehrt wurde, private mit beruflichen Aussagen nicht zu vermengen (dazu unten mehr).</li>
</ul>
<p>Im Fall von Gutefrage.net</p>
<ul>
<li>bloggt der Mitarbeiter im <a href="http://www.asstelblog.de/">Offiziellen Blog</a> der Versicherung und</li>
<li>präsentiert sich dort auch mit seinem Gutefrage.net-Profil, wo er</li>
<li>als Experte Versicherungsfragen beantwortet und mit 920 Punkten zu dem aktivsten Mitgliedern gehört und</li>
<li>gibt im <a href="http://www.gutefrage.net/nutzer/ExperteSascha">Profil</a> an, Teamleiter bei der ASSTEL-Versicherung zu sein und verlinkt auf deren Blog.</li>
</ul>
<p>Das ist eine Menge an Anzeichen, die ihn nach meiner Meinung als einen <strong>offiziellen Social-Media-Beauftragten</strong> des Unternehmens wirken lassen (hier sind übrigens <a href="http://www.opensourcepr.de/2011/05/30/astroturf-pay-or-die-gutefrage_net-verkauft-transparenz/">sehr viele gute Meinungen dazu in den Kommentaren </a>zu finden). Dass er sich nicht als solchen sieht, ist dabei irrelevant, da der Plattformbetreiber, die anderen Mitglieder oder Wettbewerber schlecht wissen können, was er denkt.</p>
<h3>Wann sind Social-Media-Aktivitäten Werbung?</h3>
<p>Diese Frage kann man praktisch mit &#8220;immer&#8221; beantworten. Der Begriff &#8221;Werbung&#8221; wird  zum Schutze von Verbrauchern <strong>sehr weit ausgelegt</strong>. Insbesondere gehört dazu die <strong>Imagepflege</strong> eines Unternehmens. Denn auch die Imagepflege, wie zum Beispiel die Antworten eines Versicherungsfachmanns bei Gutefrage.net, können die Einstellung anderer Mitglieder zu dem Versicherungsunternehmen beeinflussen und &#8220;werben&#8221; damit für den Arbeitgeber.</p>
<h3>Müssen Unternehmen mit Premiummitgliedschaften leben?</h3>
<p>Ja, das müssen sie. Sie können sich nicht auf <strong>Gleichberechtigung </strong>berufen und wie andere Mitglieder einen freien Zugang beanspruchen. Denn sie sind eben nicht gleich und nutzen anders als Privatpersonen Social Media, um für sich zu werben. Und wer ihnen eine <strong>Werbeplattform </strong>bietet, der darf dafür Geld verlangen. Zum Beispiel in Form einer Premiummitgliedschaft.</p>
<h3>Gutefrage.net im Recht</h3>
<p>Zusammenfassen ist zu sagen, dass der Versicherungsmitarbeiter aus der Sicht von Gutefrage.net werbend und damit kommerziell auftrat. Damit verstieß er gegen die Regeln, die kommerzielle Plattformnutzung verbieten und durfte daher gekündigt werden.</p>
<p>Damit will ich keineswegs die Aktivität des Mitarbeiters kritisieren. Ganz im Gegenteil finde ich, dass gerade diese Form der unaufdringlichen Werbung durch Hilfsmaßnahmen und Dialog <strong>das Wesen von Social Media Marketing</strong> ausmacht. Jedoch kann ein Unternehmen nicht verlangen, diesen Werbeeffekt umsonst zu erhalten.</p>
<h3>Fazit und Praxisempfehlung</h3>
<p>Ein Mitarbeiter, der sich auch jenseits der Arbeitszeit umfangreich für sein Unternehmen im Social Web engagiert, kann sich nicht mehr darauf berufen, privat zu handeln. Die Folge für Ihn können der <strong>Accountverlust</strong> und eine <strong>arbeitsrechtliche Abmahnung</strong> sein.</p>
<p>Weiß der Arbeitgeber von seinen Aktivitäten und duldet sie, wird er für wettbewerbsrechtliche Verfehlungen des Mitarbeiters <strong>haften</strong>. Dabei kann die Lösung nicht sein, dem Mitarbeiter zu sagen, er soll nicht offen zugeben für das Unternehmen zu handeln. Dann läge verbotene <strong>Schleichwerbung</strong> vor, die ebenfalls wettbewerbswidrig und zudem imageschädigend ist.</p>
<p>Dem Mitarbeiter zu verbieten, auch privat im beruflichen Fachgebiet tätig zu sein, ist zum einen eine <strong>Potentialverschwendung </strong>und zum anderen arbeitsrechtlich kaum durchsetzbar.</p>
<p>Vielmehr sollte das Unternehmen den Mitarbeiter anweisen, sich deutlich <strong>von seiner beruflichen Tätigkeit zu distanzieren</strong>. Er sollte deutlich darauf hinweisen,</p>
<ul>
<li>dass er nicht im Namen des Unternehmens agiert,</li>
<li>alle Aussagen seine persönliche Meinung darstellen,</li>
<li>und nicht in Verbindung mit dem Unternehmen gebracht werden sollen.</li>
</ul>
<p><span>Der Umfang und die Ausdrücklichkeit dieser &#8220;Distanzierung&#8221; richtet sich nach der Werbewirkung des Mitarbeiters, weil deren <strong>Sinn ist, diese Werbewirkung zu entkräften</strong>. In dem hier besprochenen Fall hätte der Mitarbeiter einen sehr deutlichen Hinweis anbringen müssen und nicht zugleich im Unternehmensblog auf diese Tätigkeit hinweisen sowie auf das Blog im Gutefrage.net-Profil verlinken sollen.</span></p>
<p>In manchen Fällen, wie bei Geschäftsführern oder Inhabern eines Unternehmens, wird diese <strong>Distanzierung gar nicht möglich sein</strong>, weil sie im Bezug auf Ihr Unternehmen so stark eingebunden sind, dass sie in diesem Bereich immer beruflich unterwegs sind. Das war <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,721229,00.html">der Fall</a> bei dem ehemaligen Geschäftsführer der Firma Neofonie, von Ankershoffen, der bei Amazon &#8220;privat&#8221; das WeTab seines Unternehmens anpries.</p>
<p>
							<div class="callto">
							Wir helfen Ihnen dabei Ihre Mitarbeiter im <a title="Vorträge, Schulungen und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-schulungen-und-seminare">rechtssicheren Einsatz von Social Media zu schulen</a> oder eine Social Meida Richtlinie für Ihr Unternehmen zu entwerfen. <a title="Kontakt" href="http://spreerecht.de/service/kontakt">Sprechen Sie uns an</a>, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.</a>
							</div>
							</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<ul class="sd-small">
<li><a rel="bookmark" href="http://www.opensourcepr.de/2011/05/30/astroturf-pay-or-die-gutefrage_net-verkauft-transparenz/">Astroturf, pay or die – Wie gutefrage.net Transparenz verkauft</a> bei OpenSourcePR</li>
<li><a href="http://www.asstelblog.de/?p=2310">Sie haben meinen Account bei gutefrage.net gesperrt!</a> im Asstel-Blog</li>
<li><a href="http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/wirtschaft/erlanger-richter-verwiesen-xing-in-die-schranken-1.1229209">Erlanger Richter verwiesen Xing in die Schranken</a> bei den Nürnberger Nachrichten</li>
<li><a href="http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/147-Social-Media-Richtlinien-Rechtliche-Leitplanken-schaffen-Medienkompetenz.html">Social Media Richtlinien – (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz</a> von Dr.Ulbricht bei rechtzweinull.de, über dessen <a href="https://twitter.com/#!/intertainment/statuses/75568649389342720">Tweet</a> ich übrigens auf diese Geschichte aufmerksam geworden bin</li>
<li><a href="http://www.kommunikationundrecht.de/archiv/pages/show.php?timer=1306863248&amp;deph=0&amp;id=77113">Astroturfing &#8211; rechtliche Probleme bei gefälschten Kundenbewertungen im Internet</a> bei Kommunikation und Recht, mitgeschrieben von <a href="http://kriegs-recht.de">Henning Krieg</a>.</li>
</ul>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=4277&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/social-media-2/2011-06/wann-haften-arbeitgeber-fuer-private-social-media-aktivitaeten-ihrer-mitarbeiter/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>12</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Fanslave.de &#8211; Klick Dich reich mit Facebook !?!</title>
		<link>http://spreerecht.de/facebook/2011-05/fanslave-de-klick-dich-reich-mit-facebook</link>
		<comments>http://spreerecht.de/facebook/2011-05/fanslave-de-klick-dich-reich-mit-facebook#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 May 2011 07:40:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[account]]></category>
		<category><![CDATA[agb]]></category>
		<category><![CDATA[alexa]]></category>
		<category><![CDATA[buzz]]></category>
		<category><![CDATA[fanslave]]></category>
		<category><![CDATA[garantie]]></category>
		<category><![CDATA[gefahr]]></category>
		<category><![CDATA[gefällt mir]]></category>
		<category><![CDATA[geldverdienen]]></category>
		<category><![CDATA[gier]]></category>
		<category><![CDATA[ITT Corporation]]></category>
		<category><![CDATA[kauf]]></category>
		<category><![CDATA[like]]></category>
		<category><![CDATA[limited]]></category>
		<category><![CDATA[Marlene Scott]]></category>
		<category><![CDATA[masche]]></category>
		<category><![CDATA[mitglieder]]></category>
		<category><![CDATA[nutzungsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[regeln]]></category>
		<category><![CDATA[SEO]]></category>
		<category><![CDATA[social graph]]></category>
		<category><![CDATA[tausch]]></category>
		<category><![CDATA[textlinks]]></category>
		<category><![CDATA[verkauf]]></category>
		<category><![CDATA[werbung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=4211</guid>
		<description><![CDATA[&#8220;Gefällt mir&#8221;-Button klicken und Geld verdienen. Es klingt doch sehr verlockend, für etwas bezahlt zu werden, was man auf Facebook ohnehin ständig macht. Nachdem ich in dem Beitrag &#8220;Jubel aus der Portokasse: Ist der Kauf von Facebook-Fans erlaubt?&#8221; bereits geschrieben &#8230; <a href="http://spreerecht.de/facebook/2011-05/fanslave-de-klick-dich-reich-mit-facebook">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/facebook/2011-05/fanslave-de-klick-dich-reich-mit-facebook&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Ffacebook%2F2011-05%2Ffanslave-de-klick-dich-reich-mit-facebook"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Ffacebook%2F2011-05%2Ffanslave-de-klick-dich-reich-mit-facebook&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<div id="attachment_4230" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-full wp-image-4230" title="Fanslave, der neue Shooting-Star am Himmel zwielichtiger Marketingangebote." src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/05/fanslave_website.jpg" alt="Fanslave, der neue Shooting-Star am Himmel zwielichtiger Marketingangebote." width="592" height="430" /><p class="wp-caption-text">Fanslave, der neue Shooting-Star am Himmel zwielichtiger Marketingangebote.</p></div>
<p><strong>&#8220;Gefällt mir&#8221;-Button klicken und Geld verdienen</strong>. Es klingt doch sehr verlockend, für etwas bezahlt zu werden, was man auf Facebook ohnehin ständig macht.</p>
<p>Nachdem ich in dem Beitrag &#8220;<a title="Jubel aus der Portokasse: Ist der Kauf von Facebook-Fans erlaubt?" href="http://spreerecht.de/facebook/2011-03/jubel-aus-der-portokasse-ist-der-kauf-von-facebook-fans-erlaubt">Jubel aus der Portokasse: Ist der Kauf von Facebook-Fans erlaubt?</a>&#8221; bereits geschrieben habe, dass der Kauf von Facebook-Fans eine <strong>rechtswidrige und abmahnbare Geschäftshandlung</strong> ist, schaue ich diesmal auf die andere Seite des Geschäfts. Auf die Idee brachte mich die Redakteurin <strong>Jenni Thier </strong>von der <a href="http://www.faz.net">Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung</a>, die zu dem Thema recherchiert.</p>
<p>Dabei betrachte ich den Anbieter <strong>Fanslave.de, der Facebook-Fans &#8220;verkauft&#8221;</strong> und die <strong>Facebookmitglieder</strong>, die für die Klicks auf den &#8220;Gefällt mir&#8221;-Button (angeblich) Geld erhalten.</p>
<p>Dabei schöpfe ich den Verdacht, dass der <strong>Kauf von Facebookfans nur ein Nebengeschäft</strong> ist und es in Wirklichkeit um etwas ganz anderes geht. Doch zuvor möchte ich die Teilnehmer des Systems über die <strong>rechtlichen Folgen </strong>aufklären.</p>
<p><span id="more-4211"></span></p>
<h3>Wie bindet Facebook die Mitglieder an sich?</h3>
<p>Für Facebooks Geschäftsmodell sind <strong>Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Vertrauen</strong> die wichtigste Grundlage. Der Kern von Facebooks Glaubwürdigkeit ist der so genannte <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Social_graph">Social Graph</a>. Und dieser kann durch den Kauf und Verkauf von Fans meines Erachtens erheblich gestört werden.</p>
<p>Bei dem Social Graph handelt es sich grob gesagt um eine <strong>Zusammenfassung der Beziehung der Facebookmitglieder zueinander</strong>. Dieser Graph bestimmt zum Beispiel welche Nachrichten öfter auf Pinnwänden auftauchen, weil deren Verfassern höhere Relevanz zugeordnet wird. Diese Relevanz wird bei Seiten daran gemessen, wie viele Fans sie haben oder wie oft sie kommentiert werden. Man könnte also sagen, dass der Social Graph <strong>vorausberechnet was interessant ist und für wen</strong>. Das wiederum hilft Facebook Mitglieder zu behalten, in dem ihnen nur die Informationen präsentiert werden, die sie interessieren. So wird auch die Werbewirkung erhöht, weil die Mitglieder die Werbung sehen, die sie am wahrscheinlichsten anspricht.</p>
<h3>Störung des Social Graph</h3>
<div id="attachment_4226" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-full wp-image-4226 " title="Facebook macht deutlich, was es von Fanslave hält" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/05/facebook_fanslave.jpg" alt="Facebook macht deutlich, was es von Fanslave hält" width="592" height="271" /><p class="wp-caption-text">Facebook macht deutlich, was es von Fanslave hält - trotzdem hat die Seite weiterhin ihre Fanpage</p></div>
<p>Die <strong>Balance</strong> dieses Systems kann durch gekaufte Fans und Klicks beeinträchtigt werden. So kann ein Unternehmen plötzlich als für eine völlig falsche Zielgruppe relevant eingestuft werden und anschließend die Mitglieder langweilen. Das mag bei einem Fall nicht schlimm sein, aber wenn man das ganzen auf ein Netzwerk von Millionen Mitglieder <strong>hochskaliert</strong>, werden diese Störungen spürbar.</p>
<p>Zudem ist zu erwarten, dass Unternehmen ihre Fanaktivitäten einschränken, wenn sie wissen, dass sie Facebooks <strong>Quasi-Währung, den &#8220;Likes&#8221;, nicht vertrauen</strong> können.</p>
<h3>Das Angebot von Fanslave ist rechtswidrig</h3>
<p>Juristisch gesehen würde man eine solche Störung des Social Graph in Deutschland als einen Eingriff in das &#8220;<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eingerichteten_und_ausge%C3%BCbten_Gewerbebetrieb">Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb</a>&#8221; bezeichnen. Es handelt sich um ein <strong>rechtswidriges Delikt</strong>, das Schadensersatzpflichten nach sich ziehen kann.</p>
<p>Zudem verbieten die <a href="https://www.facebook.com/terms.php?ref=pf">Facebook-Nutzungsbedingungen</a> in Nr. 3.11, das einwandfreie Funktionieren von Facebook zu beeinträchtigen.</p>
<div id="attachment_4228" class="wp-caption aligncenter" style="width: 498px"><img class="size-full wp-image-4228  " title="Ob Unternehmen wie Daimler und Haribo wirklich Fans kaufen? - Schon dieser Screenshot macht klar wie &quot;vertrauensvoll&quot; der Service ist" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/05/fanslave_unternehmen.jpg" alt="Ob Unternehmen wie Daimler und Haribo wirklich Fans kaufen? - Schon dieser Screenshot macht klar wie &quot;vertrauensvoll&quot; der Service ist" width="488" height="347" /><p class="wp-caption-text">Ob Unternehmen wie Daimler und Haribo wirklich Fans kaufen? - Schon dieser Screenshot macht klar wie &quot;vertrauensvoll&quot; der Service ist</p></div>
<p>So ist es nicht verwunderlich, dass Fanslave laut Angaben der Marketing Managerin Marlene Scott zwar ein Angebot einer ITT Corporation ist, tatsächlich aber <a href="http://www.ciao.de/Fanslave_de__Test_8721700">laut dieser Recherche</a> <strong>wohl gar nicht existiert</strong> und nur eine Briefkastenfirma in Großbritannien ist. Dass das Impressum und der Anmeldevorgang rechtswidrig sind, überrascht dann auch nicht mehr.</p>
<h3>Auch die Mitglieder verstoßen gegen die Regeln</h3>
<p>Mit der Teilnahme an dem Fanslave-Programm gehen Facebookmitglieder große Risiken ein. In den <a href="https://www.facebook.com/terms.php?ref=pf">Facebook-Nutzungsbedingungen</a> in Nr. 4.4 heißt es:</p>
<blockquote><p>Du wirst dein persönliches Profil nicht zu deinem kommerziellen Nutzen verwenden &#8230;</p></blockquote>
<p>Sich für Klicks bezahlen zu lassen, ist eine eindeutige kommerzielle Nutzung des eigenen Profils und damit ein <strong>klarer Regelverstoß</strong>. Da man für die Teilnahme an dem Fanslave-Programm wohl eine Applikation nutzen muss, besteht zudem die Gefahr, dass Facebook dahinter kommt und den <strong>Account dauerhaft sperrt</strong>.</p>
<p>Dazu kommen natürlich noch mögliche <strong>Gefahren für die eigenen Daten</strong>, wenn man Fanslaves Applikation verwendet.</p>
<div id="attachment_4227" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-full wp-image-4227" title="Würden Sie Ihre Daten preisgeben?" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/05/fanslave_facebook_applikation.jpg" alt="Würden Sie Ihre Daten preisgeben?" width="592" height="320" /><p class="wp-caption-text">Würden Sie Ihre Daten preisgeben? (Grafik von der Fanslave-Seite)</p></div>
<h3>Alles Übertreibung?</h3>
<p>Selbstverständlich ist all dies meine persönliche Meinung und mangels Facebooks Geheimhaltung des Social Graph nicht ohne weiteres nachprüfbar. Dennoch denke ich, dass die Argumentation nicht abwegig ist.</p>
<p>Auf <a href="https://www.facebook.com/schwenke.dramburg/posts/220258514669315">unserer Facebookseite</a> hieß es zudem in einem Kommentar, dass <strong>dies übertrieben sei</strong>, weil die Fans wohl nur auf den Seiten auf &#8220;gefällt mir&#8221; klicken werden, die sie <strong>wirklich mögen</strong>.</p>
<p>Wenn ich aber lese, dass man derzeit nur eine Handvoll von Seiten pro Tag &#8220;liken&#8221; darf und damit <a href="http://starsofpaid4.de/blog/paid4-allgemein/fanslavede-geld-verdienen-mit-facebook-fan-klicks-ist-alles-so-einfach-wie-es-aussieht">einen Euro pro Tag</a> verdient (oder in Fans für die eigene Seite umtauscht), dann ist es meines Erachtens fernliegend, dass jemand nur nach Sympathie entschiedet.</p>
<p>Doch eines stört an den ganzen Überlegungen. Warum reagiert Facebook nicht und hat zum Beispiel die Facebookseite von Fanslave nicht gesperrt? Kann es sein, dass der <strong>Fankauf gar nicht von Bedeutung ist</strong>?</p>
<h3>Alles nur eine SEO-Masche?</h3>
<p><a href="http://www.ferner-alsdorf.de">Jens Ferner</a> wies mich auf die interessanten AGB von Fanslave hin. Wenn man diese liest, bekommt man das Gefühl, dass nicht der Handel mit Fans, sondern <strong>das Schalten von Textlinks auf der Website im Vordergrund</strong> steht. Ein Schelm der hier denkt, dass der Fankauf nur den <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Marketing_buzz">Buzz</a> generieren (und es laut <a href="http://www.alexa.com/siteinfo/fanslave.de#">Alexa </a>sehr erfolgreich tut), der Verdienst aber mit Werbung gemacht werden soll.</p>
<p>Die Rechnung wäre einfach:</p>
<p><strong><span>Millionen von Facebookmitgliedern x Gier = Sehr viele Seitenaufrufe</span></strong></p>
<div id="attachment_4232" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-full wp-image-4232" title="Rank 1.257 in Deutschland. Damit wird man als Werbeplatz äußerst interessant." src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/05/fanslave_alexa.jpg" alt="Rank 1.257 in Deutschland. Damit wird man als Werbeplatz äußerst interessant." width="592" height="410" /><p class="wp-caption-text">Rank 1.257 in Deutschland. Damit wird man als Werbeplatz äußerst interessant.</p></div>
<h3>Fazit</h3>
<p>Ich möchte es nicht von der Hand weisen, dass man mit Fanslave tatsächlich die Anzahl der Fans steigern kann. Jedoch sollte jedem bewusst sein, dass man dabei<strong> gegen Gesetze sowie Facebookregeln verstößt</strong> und Abmahnungen von Wettbewerbern, Facebook selbst sowie die Sperrung des Kontos riskiert. Auch ein dauerhaftes <strong>Hausverbot</strong> für Unternehmen ist die mögliche Folge.</p>
<p>Facebookmitglieder, die an dem Geld-Verdienst-Programm teilnehmen, riskieren ebenfalls eine Sperrung ihres Accounts nebst Hausverbot sowie gehen die Gefahr ein, dass ihre <strong>Daten missbraucht werden</strong>.</p>
<p>Zudem liegt es nahe, dass es gar nicht um den Fanhandel geht, sondern lediglich um einen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Suchmaschinenoptimierung">SEO</a>-Coup, bei dem <strong>mit der Gier der Leute der Werbewert der Seite gesteigert </strong>wird.</p>
<p>Letztendlich denke ich, dass es wie in jedem zwielichtigen Business ist &#8211; einige wenige werden gute Gewinne machen und die meisten <strong>viel Risiko für wenig Geld</strong> tragen. Mir fällt da auch ein schöner Name für die letzteren ein: &#8220;<strong>Fanslaves</strong>&#8221; :)</p>
<p>
							<div class="callto">
							Wünschen Sie rechtliche Beratung zum Thema <strong>Facebook-Marketing </strong>oder haben Interesse an verständlichen <strong><a title="Vorträge, Workshops und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-workshops-und-seminare">Vorträgen, Workshops und Inhouse-Seminaren</a></strong> zum Thema Social Media & Recht? <a title="Kontakt" href="http://spreerecht.de/service/kontakt">Sprechen Sie uns an</a>, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.</a>
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=4211&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/facebook/2011-05/fanslave-de-klick-dich-reich-mit-facebook/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>17</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

