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	<title>SCHWENKE &#38; DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin &#187; account</title>
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	<description>Social Media &#38; Recht, Urheberrecht, Wettbewerbs- sowie AGB-Recht</description>
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		<title>Wann haften Arbeitgeber für &#8220;private&#8221; Social-Media-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter?</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Jun 2011 07:00:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Glücksfall für jedes Unternehmen ist ein Mitarbeiter, der Social Media effizient für das Unternehmen einzusetzen weiß. Aber was ist, wenn diese Tätigkeit nicht nur in der Arbeitszeit stattfindet, sondern auch privat fortgesetzt wird? Es ist geradezu typisch, dass heutzutage &#8230; <a href="http://spreerecht.de/social-media-2/2011-06/wann-haften-arbeitgeber-fuer-private-social-media-aktivitaeten-ihrer-mitarbeiter">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><img class="aligncenter size-large wp-image-4295" title="Wann haften Arbeitnehmer für Social-Media-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter?" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/06/gutefrage_asstel-592x370.jpg" alt="Wann haften Arbeitnehmer für Social-Media-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter?" width="592" height="370" />Ein Glücksfall für jedes Unternehmen ist ein Mitarbeiter, der <strong>Social Media</strong> effizient für das Unternehmen einzusetzen weiß. Aber was ist, wenn diese Tätigkeit nicht nur in der Arbeitszeit stattfindet, sondern auch privat fortgesetzt wird? Es ist geradezu typisch, dass heutzutage Beruf und Freizeit immer mehr verschmelzen. Oft ist das bei privaten Facebookprofilen oder bei Twitter zu sehen. Doch das kann <strong>unangenehme Folgen sowohl für den Arbeitnehmer, wie für den Arbeitgeber</strong> haben.</p>
<p>In einem aktuellen Fall wurde einem Mitarbeiter der Asstel-Versicherung der Account bei <a href="http://www.gutefrage.net/">Gutefrage.net</a> mit dem Hinweis auf kommerzielle Nutzung und Verweis auf eine Premiummitgliedschaft gesperrt, weil er auf seine Versicherungstätigkeit verwiesen und regelmäßig Versicherungsfragen beantwortet hat.</p>
<p>Er selbst <a href="http://www.asstelblog.de/?p=2310">meint</a> jedoch, dass er die Fragen <strong>privat beantwortet</strong> hat. Im OpenSourcePr-Blog <a href="http://www.opensourcepr.de/2011/05/30/astroturf-pay-or-die-gutefrage_net-verkauft-transparenz/">fragt man sich zudem</a>, ob Unternehmen durch den Zwang zur Premiummitgliedschaft zur Schleichwerbung gezwungen werden (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Astroturfing">Astroturfing</a> genannt).</p>
<p>Ich frage mich das auch und erkläre daher,</p>
<ul>
<li>wann ein Mitarbeiter nicht mehr privat im Netz unterwegs ist,</li>
<li>wann seine Social-Media-Aktivitäten unternehmerische Werbung darstellen,</li>
<li>und warum Unternehmen mit Premiummitgliedschaften leben müssen.<span id="more-4277"></span></li>
</ul>
<h3>Wann ist ein Mitarbeiter im Social Web privat?</h3>
<p>Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer auch eine Privatsphäre. Wenn er im Netz surft, bei Facebook Bilder postet oder politische Meinungen austauscht, dann tut er dies als <strong>Privatperson</strong>.</p>
<p>Anders sieht das aus, wenn er dabei weiterhin für sein Unternehmen wirbt. Und dabei kommt es <strong>auf die Wirkung nach außen, nicht auf seine Absichten</strong> an. Wenn der Mitarbeiter zum Beispiel das Produkt seines Unternehmens in einem Forum anpreist, dann wirbt er dafür. Solange er das ein Mal macht, bleibt er noch im privaten Rahmen. Macht er das ständig, dann wird kommerzielle Werbung daraus. Das Problem ist die Grenze zu bestimmen.</p>
<p>Bei <a title="Vorträge, Schulungen und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-schulungen-und-seminare">Social-Media-Schulungen</a> erkläre ich das den Teilnehmern mit folgender Daumenregel:</p>
<blockquote><p>Stellen Sie sich eine private Party vor. Wenn Sie auf der Party ein- oder zweimal erzählen, was Ihr Arbeitgeber alles leistet, hört man ihnen zu. Wenn sich jedoch die Leute anfangen abzuwenden, weil sie nur noch Ihr Unternehmen anpreisen oder von Ihrem Beruf erzählen, dann haben Sie die Schwelle zur beruflichen Werbung überschritten. <span style="font-style: normal;">In diesem Fall werden Sie nicht mehr behaupten können, privat unterwegs zu sein. </span></p></blockquote>
<p><span style="font-style: normal;">Auf der Party wird man nur alleine stehen gelassen. In der Netz-Öffentlichkeit hat das dagegen schwerwiegendere Folgen.</span></p>
<h3>Arbeitgeber haften für Ihre Arbeitnehmer</h3>
<p>Weiß der Arbeitgeber von dieser &#8220;privaten&#8221; Werbung seines Angestellten und toleriert sie über einen gewissen Zeitraum, wird er <strong>für den Mitarbeiter haften </strong>müssen. Kritisiert der Mitarbeiter zum Beispiel die Produkte eines Konkurrenten und preist die eigenen Leistungen an ohne sich an die Grenzen vergleichender Werbung zu halten, wird der Arbeitgeber wegen eines Wettbewerbsverstoßes <strong>abgemahnt</strong> werden können.</p>
<p>Die Folgen für den Mitarbeiter können</p>
<ul>
<li>im <strong>Ausschluss von der Plattform</strong> wegen kommerzieller Nutzung des Accounts liegen und</li>
<li>eine <strong>Verletzung von Arbeitnehmerpflichten</strong> darstellen, wenn er vom Arbeitgeber belehrt wurde, private mit beruflichen Aussagen nicht zu vermengen (dazu unten mehr).</li>
</ul>
<p>Im Fall von Gutefrage.net</p>
<ul>
<li>bloggt der Mitarbeiter im <a href="http://www.asstelblog.de/">Offiziellen Blog</a> der Versicherung und</li>
<li>präsentiert sich dort auch mit seinem Gutefrage.net-Profil, wo er</li>
<li>als Experte Versicherungsfragen beantwortet und mit 920 Punkten zu dem aktivsten Mitgliedern gehört und</li>
<li>gibt im <a href="http://www.gutefrage.net/nutzer/ExperteSascha">Profil</a> an, Teamleiter bei der ASSTEL-Versicherung zu sein und verlinkt auf deren Blog.</li>
</ul>
<p>Das ist eine Menge an Anzeichen, die ihn nach meiner Meinung als einen <strong>offiziellen Social-Media-Beauftragten</strong> des Unternehmens wirken lassen (hier sind übrigens <a href="http://www.opensourcepr.de/2011/05/30/astroturf-pay-or-die-gutefrage_net-verkauft-transparenz/">sehr viele gute Meinungen dazu in den Kommentaren </a>zu finden). Dass er sich nicht als solchen sieht, ist dabei irrelevant, da der Plattformbetreiber, die anderen Mitglieder oder Wettbewerber schlecht wissen können, was er denkt.</p>
<h3>Wann sind Social-Media-Aktivitäten Werbung?</h3>
<p>Diese Frage kann man praktisch mit &#8220;immer&#8221; beantworten. Der Begriff &#8221;Werbung&#8221; wird  zum Schutze von Verbrauchern <strong>sehr weit ausgelegt</strong>. Insbesondere gehört dazu die <strong>Imagepflege</strong> eines Unternehmens. Denn auch die Imagepflege, wie zum Beispiel die Antworten eines Versicherungsfachmanns bei Gutefrage.net, können die Einstellung anderer Mitglieder zu dem Versicherungsunternehmen beeinflussen und &#8220;werben&#8221; damit für den Arbeitgeber.</p>
<h3>Müssen Unternehmen mit Premiummitgliedschaften leben?</h3>
<p>Ja, das müssen sie. Sie können sich nicht auf <strong>Gleichberechtigung </strong>berufen und wie andere Mitglieder einen freien Zugang beanspruchen. Denn sie sind eben nicht gleich und nutzen anders als Privatpersonen Social Media, um für sich zu werben. Und wer ihnen eine <strong>Werbeplattform </strong>bietet, der darf dafür Geld verlangen. Zum Beispiel in Form einer Premiummitgliedschaft.</p>
<h3>Gutefrage.net im Recht</h3>
<p>Zusammenfassen ist zu sagen, dass der Versicherungsmitarbeiter aus der Sicht von Gutefrage.net werbend und damit kommerziell auftrat. Damit verstieß er gegen die Regeln, die kommerzielle Plattformnutzung verbieten und durfte daher gekündigt werden.</p>
<p>Damit will ich keineswegs die Aktivität des Mitarbeiters kritisieren. Ganz im Gegenteil finde ich, dass gerade diese Form der unaufdringlichen Werbung durch Hilfsmaßnahmen und Dialog <strong>das Wesen von Social Media Marketing</strong> ausmacht. Jedoch kann ein Unternehmen nicht verlangen, diesen Werbeeffekt umsonst zu erhalten.</p>
<h3>Fazit und Praxisempfehlung</h3>
<p>Ein Mitarbeiter, der sich auch jenseits der Arbeitszeit umfangreich für sein Unternehmen im Social Web engagiert, kann sich nicht mehr darauf berufen, privat zu handeln. Die Folge für Ihn können der <strong>Accountverlust</strong> und eine <strong>arbeitsrechtliche Abmahnung</strong> sein.</p>
<p>Weiß der Arbeitgeber von seinen Aktivitäten und duldet sie, wird er für wettbewerbsrechtliche Verfehlungen des Mitarbeiters <strong>haften</strong>. Dabei kann die Lösung nicht sein, dem Mitarbeiter zu sagen, er soll nicht offen zugeben für das Unternehmen zu handeln. Dann läge verbotene <strong>Schleichwerbung</strong> vor, die ebenfalls wettbewerbswidrig und zudem imageschädigend ist.</p>
<p>Dem Mitarbeiter zu verbieten, auch privat im beruflichen Fachgebiet tätig zu sein, ist zum einen eine <strong>Potentialverschwendung </strong>und zum anderen arbeitsrechtlich kaum durchsetzbar.</p>
<p>Vielmehr sollte das Unternehmen den Mitarbeiter anweisen, sich deutlich <strong>von seiner beruflichen Tätigkeit zu distanzieren</strong>. Er sollte deutlich darauf hinweisen,</p>
<ul>
<li>dass er nicht im Namen des Unternehmens agiert,</li>
<li>alle Aussagen seine persönliche Meinung darstellen,</li>
<li>und nicht in Verbindung mit dem Unternehmen gebracht werden sollen.</li>
</ul>
<p><span>Der Umfang und die Ausdrücklichkeit dieser &#8220;Distanzierung&#8221; richtet sich nach der Werbewirkung des Mitarbeiters, weil deren <strong>Sinn ist, diese Werbewirkung zu entkräften</strong>. In dem hier besprochenen Fall hätte der Mitarbeiter einen sehr deutlichen Hinweis anbringen müssen und nicht zugleich im Unternehmensblog auf diese Tätigkeit hinweisen sowie auf das Blog im Gutefrage.net-Profil verlinken sollen.</span></p>
<p>In manchen Fällen, wie bei Geschäftsführern oder Inhabern eines Unternehmens, wird diese <strong>Distanzierung gar nicht möglich sein</strong>, weil sie im Bezug auf Ihr Unternehmen so stark eingebunden sind, dass sie in diesem Bereich immer beruflich unterwegs sind. Das war <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,721229,00.html">der Fall</a> bei dem ehemaligen Geschäftsführer der Firma Neofonie, von Ankershoffen, der bei Amazon &#8220;privat&#8221; das WeTab seines Unternehmens anpries.</p>
<p>
							<div class="callto">
							Wir helfen Ihnen dabei Ihre Mitarbeiter im <a title="Vorträge, Schulungen und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-schulungen-und-seminare">rechtssicheren Einsatz von Social Media zu schulen</a> oder eine Social Meida Richtlinie für Ihr Unternehmen zu entwerfen. <a title="Kontakt" href="http://spreerecht.de/service/kontakt">Sprechen Sie uns an</a>, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.</a>
							</div>
							</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<ul class="sd-small">
<li><a rel="bookmark" href="http://www.opensourcepr.de/2011/05/30/astroturf-pay-or-die-gutefrage_net-verkauft-transparenz/">Astroturf, pay or die – Wie gutefrage.net Transparenz verkauft</a> bei OpenSourcePR</li>
<li><a href="http://www.asstelblog.de/?p=2310">Sie haben meinen Account bei gutefrage.net gesperrt!</a> im Asstel-Blog</li>
<li><a href="http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/wirtschaft/erlanger-richter-verwiesen-xing-in-die-schranken-1.1229209">Erlanger Richter verwiesen Xing in die Schranken</a> bei den Nürnberger Nachrichten</li>
<li><a href="http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/147-Social-Media-Richtlinien-Rechtliche-Leitplanken-schaffen-Medienkompetenz.html">Social Media Richtlinien – (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz</a> von Dr.Ulbricht bei rechtzweinull.de, über dessen <a href="https://twitter.com/#!/intertainment/statuses/75568649389342720">Tweet</a> ich übrigens auf diese Geschichte aufmerksam geworden bin</li>
<li><a href="http://www.kommunikationundrecht.de/archiv/pages/show.php?timer=1306863248&amp;deph=0&amp;id=77113">Astroturfing &#8211; rechtliche Probleme bei gefälschten Kundenbewertungen im Internet</a> bei Kommunikation und Recht, mitgeschrieben von <a href="http://kriegs-recht.de">Henning Krieg</a>.</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Fanslave.de &#8211; Klick Dich reich mit Facebook !?!</title>
		<link>http://spreerecht.de/facebook/2011-05/fanslave-de-klick-dich-reich-mit-facebook</link>
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		<pubDate>Thu, 26 May 2011 07:40:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
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<div id="attachment_4230" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-full wp-image-4230" title="Fanslave, der neue Shooting-Star am Himmel zwielichtiger Marketingangebote." src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/05/fanslave_website.jpg" alt="Fanslave, der neue Shooting-Star am Himmel zwielichtiger Marketingangebote." width="592" height="430" /><p class="wp-caption-text">Fanslave, der neue Shooting-Star am Himmel zwielichtiger Marketingangebote.</p></div>
<p><strong>&#8220;Gefällt mir&#8221;-Button klicken und Geld verdienen</strong>. Es klingt doch sehr verlockend, für etwas bezahlt zu werden, was man auf Facebook ohnehin ständig macht.</p>
<p>Nachdem ich in dem Beitrag &#8220;<a title="Jubel aus der Portokasse: Ist der Kauf von Facebook-Fans erlaubt?" href="http://spreerecht.de/facebook/2011-03/jubel-aus-der-portokasse-ist-der-kauf-von-facebook-fans-erlaubt">Jubel aus der Portokasse: Ist der Kauf von Facebook-Fans erlaubt?</a>&#8221; bereits geschrieben habe, dass der Kauf von Facebook-Fans eine <strong>rechtswidrige und abmahnbare Geschäftshandlung</strong> ist, schaue ich diesmal auf die andere Seite des Geschäfts. Auf die Idee brachte mich die Redakteurin <strong>Jenni Thier </strong>von der <a href="http://www.faz.net">Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung</a>, die zu dem Thema recherchiert.</p>
<p>Dabei betrachte ich den Anbieter <strong>Fanslave.de, der Facebook-Fans &#8220;verkauft&#8221;</strong> und die <strong>Facebookmitglieder</strong>, die für die Klicks auf den &#8220;Gefällt mir&#8221;-Button (angeblich) Geld erhalten.</p>
<p>Dabei schöpfe ich den Verdacht, dass der <strong>Kauf von Facebookfans nur ein Nebengeschäft</strong> ist und es in Wirklichkeit um etwas ganz anderes geht. Doch zuvor möchte ich die Teilnehmer des Systems über die <strong>rechtlichen Folgen </strong>aufklären.</p>
<p><span id="more-4211"></span></p>
<h3>Wie bindet Facebook die Mitglieder an sich?</h3>
<p>Für Facebooks Geschäftsmodell sind <strong>Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Vertrauen</strong> die wichtigste Grundlage. Der Kern von Facebooks Glaubwürdigkeit ist der so genannte <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Social_graph">Social Graph</a>. Und dieser kann durch den Kauf und Verkauf von Fans meines Erachtens erheblich gestört werden.</p>
<p>Bei dem Social Graph handelt es sich grob gesagt um eine <strong>Zusammenfassung der Beziehung der Facebookmitglieder zueinander</strong>. Dieser Graph bestimmt zum Beispiel welche Nachrichten öfter auf Pinnwänden auftauchen, weil deren Verfassern höhere Relevanz zugeordnet wird. Diese Relevanz wird bei Seiten daran gemessen, wie viele Fans sie haben oder wie oft sie kommentiert werden. Man könnte also sagen, dass der Social Graph <strong>vorausberechnet was interessant ist und für wen</strong>. Das wiederum hilft Facebook Mitglieder zu behalten, in dem ihnen nur die Informationen präsentiert werden, die sie interessieren. So wird auch die Werbewirkung erhöht, weil die Mitglieder die Werbung sehen, die sie am wahrscheinlichsten anspricht.</p>
<h3>Störung des Social Graph</h3>
<div id="attachment_4226" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-full wp-image-4226 " title="Facebook macht deutlich, was es von Fanslave hält" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/05/facebook_fanslave.jpg" alt="Facebook macht deutlich, was es von Fanslave hält" width="592" height="271" /><p class="wp-caption-text">Facebook macht deutlich, was es von Fanslave hält - trotzdem hat die Seite weiterhin ihre Fanpage</p></div>
<p>Die <strong>Balance</strong> dieses Systems kann durch gekaufte Fans und Klicks beeinträchtigt werden. So kann ein Unternehmen plötzlich als für eine völlig falsche Zielgruppe relevant eingestuft werden und anschließend die Mitglieder langweilen. Das mag bei einem Fall nicht schlimm sein, aber wenn man das ganzen auf ein Netzwerk von Millionen Mitglieder <strong>hochskaliert</strong>, werden diese Störungen spürbar.</p>
<p>Zudem ist zu erwarten, dass Unternehmen ihre Fanaktivitäten einschränken, wenn sie wissen, dass sie Facebooks <strong>Quasi-Währung, den &#8220;Likes&#8221;, nicht vertrauen</strong> können.</p>
<h3>Das Angebot von Fanslave ist rechtswidrig</h3>
<p>Juristisch gesehen würde man eine solche Störung des Social Graph in Deutschland als einen Eingriff in das &#8220;<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eingerichteten_und_ausge%C3%BCbten_Gewerbebetrieb">Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb</a>&#8221; bezeichnen. Es handelt sich um ein <strong>rechtswidriges Delikt</strong>, das Schadensersatzpflichten nach sich ziehen kann.</p>
<p>Zudem verbieten die <a href="https://www.facebook.com/terms.php?ref=pf">Facebook-Nutzungsbedingungen</a> in Nr. 3.11, das einwandfreie Funktionieren von Facebook zu beeinträchtigen.</p>
<div id="attachment_4228" class="wp-caption aligncenter" style="width: 498px"><img class="size-full wp-image-4228  " title="Ob Unternehmen wie Daimler und Haribo wirklich Fans kaufen? - Schon dieser Screenshot macht klar wie &quot;vertrauensvoll&quot; der Service ist" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/05/fanslave_unternehmen.jpg" alt="Ob Unternehmen wie Daimler und Haribo wirklich Fans kaufen? - Schon dieser Screenshot macht klar wie &quot;vertrauensvoll&quot; der Service ist" width="488" height="347" /><p class="wp-caption-text">Ob Unternehmen wie Daimler und Haribo wirklich Fans kaufen? - Schon dieser Screenshot macht klar wie &quot;vertrauensvoll&quot; der Service ist</p></div>
<p>So ist es nicht verwunderlich, dass Fanslave laut Angaben der Marketing Managerin Marlene Scott zwar ein Angebot einer ITT Corporation ist, tatsächlich aber <a href="http://www.ciao.de/Fanslave_de__Test_8721700">laut dieser Recherche</a> <strong>wohl gar nicht existiert</strong> und nur eine Briefkastenfirma in Großbritannien ist. Dass das Impressum und der Anmeldevorgang rechtswidrig sind, überrascht dann auch nicht mehr.</p>
<h3>Auch die Mitglieder verstoßen gegen die Regeln</h3>
<p>Mit der Teilnahme an dem Fanslave-Programm gehen Facebookmitglieder große Risiken ein. In den <a href="https://www.facebook.com/terms.php?ref=pf">Facebook-Nutzungsbedingungen</a> in Nr. 4.4 heißt es:</p>
<blockquote><p>Du wirst dein persönliches Profil nicht zu deinem kommerziellen Nutzen verwenden &#8230;</p></blockquote>
<p>Sich für Klicks bezahlen zu lassen, ist eine eindeutige kommerzielle Nutzung des eigenen Profils und damit ein <strong>klarer Regelverstoß</strong>. Da man für die Teilnahme an dem Fanslave-Programm wohl eine Applikation nutzen muss, besteht zudem die Gefahr, dass Facebook dahinter kommt und den <strong>Account dauerhaft sperrt</strong>.</p>
<p>Dazu kommen natürlich noch mögliche <strong>Gefahren für die eigenen Daten</strong>, wenn man Fanslaves Applikation verwendet.</p>
<div id="attachment_4227" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-full wp-image-4227" title="Würden Sie Ihre Daten preisgeben?" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/05/fanslave_facebook_applikation.jpg" alt="Würden Sie Ihre Daten preisgeben?" width="592" height="320" /><p class="wp-caption-text">Würden Sie Ihre Daten preisgeben? (Grafik von der Fanslave-Seite)</p></div>
<h3>Alles Übertreibung?</h3>
<p>Selbstverständlich ist all dies meine persönliche Meinung und mangels Facebooks Geheimhaltung des Social Graph nicht ohne weiteres nachprüfbar. Dennoch denke ich, dass die Argumentation nicht abwegig ist.</p>
<p>Auf <a href="https://www.facebook.com/schwenke.dramburg/posts/220258514669315">unserer Facebookseite</a> hieß es zudem in einem Kommentar, dass <strong>dies übertrieben sei</strong>, weil die Fans wohl nur auf den Seiten auf &#8220;gefällt mir&#8221; klicken werden, die sie <strong>wirklich mögen</strong>.</p>
<p>Wenn ich aber lese, dass man derzeit nur eine Handvoll von Seiten pro Tag &#8220;liken&#8221; darf und damit <a href="http://starsofpaid4.de/blog/paid4-allgemein/fanslavede-geld-verdienen-mit-facebook-fan-klicks-ist-alles-so-einfach-wie-es-aussieht">einen Euro pro Tag</a> verdient (oder in Fans für die eigene Seite umtauscht), dann ist es meines Erachtens fernliegend, dass jemand nur nach Sympathie entschiedet.</p>
<p>Doch eines stört an den ganzen Überlegungen. Warum reagiert Facebook nicht und hat zum Beispiel die Facebookseite von Fanslave nicht gesperrt? Kann es sein, dass der <strong>Fankauf gar nicht von Bedeutung ist</strong>?</p>
<h3>Alles nur eine SEO-Masche?</h3>
<p><a href="http://www.ferner-alsdorf.de">Jens Ferner</a> wies mich auf die interessanten AGB von Fanslave hin. Wenn man diese liest, bekommt man das Gefühl, dass nicht der Handel mit Fans, sondern <strong>das Schalten von Textlinks auf der Website im Vordergrund</strong> steht. Ein Schelm der hier denkt, dass der Fankauf nur den <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Marketing_buzz">Buzz</a> generieren (und es laut <a href="http://www.alexa.com/siteinfo/fanslave.de#">Alexa </a>sehr erfolgreich tut), der Verdienst aber mit Werbung gemacht werden soll.</p>
<p>Die Rechnung wäre einfach:</p>
<p><strong><span>Millionen von Facebookmitgliedern x Gier = Sehr viele Seitenaufrufe</span></strong></p>
<div id="attachment_4232" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-full wp-image-4232" title="Rank 1.257 in Deutschland. Damit wird man als Werbeplatz äußerst interessant." src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/05/fanslave_alexa.jpg" alt="Rank 1.257 in Deutschland. Damit wird man als Werbeplatz äußerst interessant." width="592" height="410" /><p class="wp-caption-text">Rank 1.257 in Deutschland. Damit wird man als Werbeplatz äußerst interessant.</p></div>
<h3>Fazit</h3>
<p>Ich möchte es nicht von der Hand weisen, dass man mit Fanslave tatsächlich die Anzahl der Fans steigern kann. Jedoch sollte jedem bewusst sein, dass man dabei<strong> gegen Gesetze sowie Facebookregeln verstößt</strong> und Abmahnungen von Wettbewerbern, Facebook selbst sowie die Sperrung des Kontos riskiert. Auch ein dauerhaftes <strong>Hausverbot</strong> für Unternehmen ist die mögliche Folge.</p>
<p>Facebookmitglieder, die an dem Geld-Verdienst-Programm teilnehmen, riskieren ebenfalls eine Sperrung ihres Accounts nebst Hausverbot sowie gehen die Gefahr ein, dass ihre <strong>Daten missbraucht werden</strong>.</p>
<p>Zudem liegt es nahe, dass es gar nicht um den Fanhandel geht, sondern lediglich um einen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Suchmaschinenoptimierung">SEO</a>-Coup, bei dem <strong>mit der Gier der Leute der Werbewert der Seite gesteigert </strong>wird.</p>
<p>Letztendlich denke ich, dass es wie in jedem zwielichtigen Business ist &#8211; einige wenige werden gute Gewinne machen und die meisten <strong>viel Risiko für wenig Geld</strong> tragen. Mir fällt da auch ein schöner Name für die letzteren ein: &#8220;<strong>Fanslaves</strong>&#8221; :)</p>
<p>
							<div class="callto">
							Wünschen Sie rechtliche Beratung zum Thema <strong>Facebook-Marketing </strong>oder haben Interesse an verständlichen <strong><a title="Vorträge, Workshops und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-workshops-und-seminare">Vorträgen, Workshops und Inhouse-Seminaren</a></strong> zum Thema Social Media & Recht? <a title="Kontakt" href="http://spreerecht.de/service/kontakt">Sprechen Sie uns an</a>, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.</a>
							</div>
							</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Präsentationsfolien vom Facebook Day zur Internet World 2011</title>
		<link>http://spreerecht.de/vortraege/2011-04/praesentationsfolien-vom-facebook-day-zur-internetworld-2011</link>
		<comments>http://spreerecht.de/vortraege/2011-04/praesentationsfolien-vom-facebook-day-zur-internetworld-2011#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 09:42:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auf vielfachen Wunsch habe ich meine Präsentationsfolien zum Facebook Day-Vortrag bei slideshare hoch geladen. An dieser Stelle noch ein großes Dankeschön an Jens Wiese von Allfacebook.de für die Moderation und vor allem an das tolle Publikum! Wann bekommt man schon &#8230; <a href="http://spreerecht.de/vortraege/2011-04/praesentationsfolien-vom-facebook-day-zur-internetworld-2011">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p>Auf vielfachen Wunsch habe ich meine Präsentationsfolien zum <a href="http://www.internetworld-messe.de/Kongress/FACEBOOK-DAY">Facebook Day</a>-Vortrag bei <a href="http://www.slideshare.net/tschwenke/rechtliche-fallstricke-auf-facebook-das-mssen-sie-beachten">slideshare</a> hoch geladen. An dieser Stelle noch ein großes Dankeschön an Jens Wiese von <a href="http://allfacebook.de">Allfacebook.de</a> für die Moderation und vor allem an das tolle Publikum! Wann bekommt man schon Applaus dafür, dass man überzieht :) Ein Link zu weiteren Hinweisen sowie angesprochenen Seiten und Mustern findet sich am Ende der Präsentation.</p>
<div id="__ss_7661176" style="width: 592px;">
<p><strong style="display: block; margin: 12px 0 4px;"><a title="Rechtliche Fallstricke auf Facebook – Das müssen Sie beachten " href="http://www.slideshare.net/tschwenke/rechtliche-fallstricke-auf-facebook-das-mssen-sie-beachten">Rechtliche Fallstricke auf Facebook – Das müssen Sie beachten </a></strong> <object id="__sse7661176" width="592" height="495"><param name="movie" value="http://static.slidesharecdn.com/swf/ssplayer2.swf?doc=201104facebookdayschwenke1-2-110418035302-phpapp02&amp;stripped_title=rechtliche-fallstricke-auf-facebook-das-mssen-sie-beachten&amp;userName=tschwenke" /><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="592" height="495" src="http://static.slidesharecdn.com/swf/ssplayer2.swf?doc=201104facebookdayschwenke1-2-110418035302-phpapp02&amp;stripped_title=rechtliche-fallstricke-auf-facebook-das-mssen-sie-beachten&amp;userName=tschwenke" name="__sse7661176" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<div style="padding: 5px 0 12px;">View more <a href="http://www.slideshare.net/">presentations</a> from <a href="http://www.slideshare.net/tschwenke">Schwenke &amp; Dramburg</a></div>
</div>
<div class="callto">Falls Sie weitere <strong>Fragen zum Thema Facebook-Marketing </strong>haben oder an verständlichen <strong>Vorträgen, Workshops und Inhouse-Seminaren</strong> zum Thema Social Media &amp; Recht interessiert sind, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Jubel aus der Portokasse: Ist der Kauf von Facebook-Fans erlaubt?</title>
		<link>http://spreerecht.de/facebook/2011-03/jubel-aus-der-portokasse-ist-der-kauf-von-facebook-fans-erlaubt</link>
		<comments>http://spreerecht.de/facebook/2011-03/jubel-aus-der-portokasse-ist-der-kauf-von-facebook-fans-erlaubt#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 07:54:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie Pilze schießen Angebote aus dem Boden, die Fans zum Verkauf anbieten. Und 4-10 Cent pro Fan ist doch nicht die Welt! ... oder? Doch auch aus rechtlicher Sicht kann vom Fankauf nur abgeraten werden. Denn es handelt sich hierbei um irreführende Werbung die verboten ist. <a href="http://spreerecht.de/facebook/2011-03/jubel-aus-der-portokasse-ist-der-kauf-von-facebook-fans-erlaubt">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: center;"><img class="aligncenter size-full wp-image-3193" title="Jubel aus der Portokasse: Ist der Kauf von Facebook-Fans erlaubt?" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/03/facebook_fans_kaufen1.png" alt="Jubel aus der Portokasse: Ist der Kauf von Facebook-Fans erlaubt?" width="592" height="385" /></p>
<p>Facebook-Marketing ist gar nicht mal so einfach. Fans müssen auf die eigene Facebook-Seite gelockt werden, den &#8220;Gefällt mir&#8221;-Button klicken und anschließend bei Laune gehalten werden. Sind es <strong>zu wenige Fans</strong>, sendet dies ein eher trostloses Signal an die Besucher, und so schielt man neidisch auf Seiten deren &#8220;Liker&#8221; um Tausende steigen und hofft eine <strong>kritische Masse</strong> zu erreichen, die von alleine weitere Fans anzieht. Denn die Leute haben nun mal die <strong>Angewohnheit dorthin zu gehen wo was los ist</strong>.</p>
<p>Doch die <strong>Abhilfe </strong>für all die frustrierten Seitenadmins naht! Wie Pilze schießen Angebote aus dem Boden, die <strong><a href="http://www.dom.de/blog/2011/02/der-gekaufte-fan/">Fans zum Verkauf</a> </strong>anbieten. Und <strong>4-10 Cent pro Fan</strong> ist doch nicht die Welt! &#8230; oder?</p>
<p>Social Media Experten wie <a href="http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/Ebay-Haendler-aus-Dortmund-verkauft-Facebook-Fans-id4329118.html">Annette Schwindt</a> werden zwar nicht müde zu sagen, dass <strong>gekaufte Fans keinen Wert haben </strong>(weitere Meinungen dazu bei <a href="http://www.bwlzweinull.de/index.php/2011/03/22/mehr-fans-um-jeden-preis-uber-claqueure-im-social-web/">bwl zwei null</a> und <a href="http://kulturmanagement.wordpress.com/2011/03/20/1-000-facebook-fans-fur-40-euro/">Kulturmanagement</a>), doch was heißt das schon, wenn man gegenüber anderen Unternehmen mit einer vierstelligen Fanzahl prahlen kann! Und nicht zu vergessen, wie toll <strong>&#8220;10.000 Fans in einer Woche&#8221; als Werbeargument</strong> klingt!</p>
<p>Doch auch <strong>aus rechtlicher Sicht kann vom Fankauf nur abgeraten</strong> werden. Denn es handelt sich hierbei um <strong>irreführende Werbung die verboten</strong> ist.</p>
<p><span id="more-3159"></span></p>
<h3>Irreführende Werbung ist verboten</h3>
<p>Fankauf ist meines Erachtens ein <strong>klarer Verstoß gegen das Verbot irreführender Werbung</strong> nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html">§ 5 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb</a> (UWG). §5 UWG soll dafür sorgen, dass <strong>jede geschäftliche Handlung wahr und klar</strong> ist.</p>
<p>Diese Vorschrift verbietet <strong>Angaben, die falsch oder dazu geeignet sind</strong></p>
<ol>
<li>Verbraucher zu täuschen, dadurch</li>
<li>deren wirtschaftliches Verhalten zu beeinflussen,</li>
<li>Mitbewerber beeinträchtigen und</li>
<li>nicht nur unerheblich sind.</li>
</ol>
<p>Schauen wir uns die einzelnen Voraussetzungen mal an.</p>
<h3>Angaben, die dazu geeignet sind Verbraucher zu täuschen</h3>
<p>Wenn hier vom Verbraucher die Rede ist, dann ist damit jede <strong>durchschnittlich aufmerksame Person</strong> gemeint, sei es ein User der die Facebookseite des Unternehmens besucht oder jemand der den &#8220;10.000 Fans in 1 Woche&#8221;-Werbespruch in einer Werbebroschüre liest.</p>
<p>Eine Täuschung ist eine <strong>Fehlvorstellung </strong>von nachprüfbaren Tatsachen. Zu diesen Tatsachen können nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html">§ 5 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 UWG</a> insbesondere die &#8220;<strong>Befähigung</strong>&#8220;, der &#8220;<strong>Status</strong>&#8221; und &#8220;<strong>Beziehungen</strong>&#8221; eines Unternehmens gehören.</p>
<p>Wenn jemand die hohen Fanzahlen sieht, dann kann er schnell einer Fehlvorstellung über eben diese Attribute unterliegen. Dem Unternehmen wird so <strong>besondere Fähigkeit mit Kunden umzugehen</strong>, <strong>weitreichende Vernetzung</strong> sowie <strong>große Bekanntheit </strong>unterstellt werden. Dazu kann noch die Erwartung toller Angebote oder Unterhaltung kommen. Daran, dass diese Fans gekauft sind, wir wohl kein durchschnittlicher Verbraucher denken.</p>
<p>Damit ist die Anzahl der gekauften Fans zumindest geeignet bei den Verbraucher eine Fehlvorstellung über all diese Tatsachen und damit eine Täuschung hervorzurufen.</p>
<h3>Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens durch die Täuschung</h3>
<p>Eine Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens wird bereits bei einer <strong>Anlockwirkung</strong> auf den Verbraucher angenommen. Das lässt sich mit <strong>Werbung mit Superlativen</strong> vergleichen. Bei dieser behaupten Unternehmen zum Beispiel zu Unrecht &#8220;<a href="http://www.ra-juedemann.de/2010/07/oberlandesgericht-oldenburg-verbietet-werbung-mit-110-jahre-mobeltradition-1-w-1210/">110 jährige Tradition zu haben</a>&#8221; oder &#8220;<a href="http://www.judicialis.de/Oberlandesgericht-Hamburg_3-U-222-00_Urteil_29.03.2001.html">Technologieführer</a>&#8221; zu sein.</p>
<p>Ähnlich diesen Fällen werden die User von den Fanzahlen angelockt und durch den Klick auf den &#8220;Like&#8221;-Button zu Zielobjekten und <strong>durch die Meldung auf deren Pinnwänden zur Verbreitern der Werbemaßnahmen</strong> des Unternehmens. Ihr wirtschaftliches Verhalten ist damit beeinflusst.﻿﻿</p>
<div id="attachment_3187" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-large wp-image-3187  " title="Kauf von Facebook-Fans ist irreführende und verbotene Werbung" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/03/facebook_fans_kaufen2-592x92.png" alt="Kauf von Facebook-Fans ist irreführende und verbotene Werbung" width="592" height="92" /><p class="wp-caption-text">Fans = Potentielle Pinnwände</p></div>
<h3>Schädigung der Mitbewerber</h3>
<p>Zwar reicht schon die wirtschaftliche Beeinflussung der Verbraucher für einen Verstoß gegen § 5, aber die potentielle Schädigung der Mitbewerber kann ein zusätzlicher Sargnagel sein. Eine solche Beeinträchtigung würde vorliegen, wenn die Anzahl der Fans geeignet wäre, den Mitbewerber zu schädigen.</p>
<p>Auch diesen Punkt würde ich bejahen, da <strong>vergleichbare Mitbewerber, die sich redlich um Fans bemühen</strong> zu mehr Investitionen gedrängt werden können, ihr Social Media Engagement vielleicht ganz aufgeben, im Vergleich als sozial inkompetenter dastehen und letztendlich ihren<strong> Einfluss bei potentiellen Kunden verlieren.</strong></p>
<h3>Nicht nur unerheblich</h3>
<p>Schon die Formulierung zeigt, dass der Kauf von Fans nicht unbedingt großen Einfluss auf die Verbraucher und Mitbewerber ausüben muss. Es reicht, dass er <strong>spürbar </strong>ist. An dieser Stelle könnte die Meinung der Social Media Experten zur Verteidigung ins Feld geführt werden. Wenn die gekauften Fans keinen Sinn im Social Media Marketing machen, dann kann diese Maßnahme doch nicht erheblich sein. Oder doch?</p>
<p>An dieser Stelle müsste man tatsächlich auf den einzelnen Fall schauen. Doch schon die <strong>Anziehungswirkung auf weitere Fans</strong> wird meines Erachtens zu einer Spürbarkeit ausreichen. Immerhin werden die <strong>Pinnwände dieser Fans als Werbefläche</strong> benutzt! Ebenfalls könnte man eine &#8220;<strong>dreiste Lüge</strong>&#8221; wie bei Falschangaben über falsches Bestehensalter eines Unternehmens annehmen, die quasi automatisch erheblich ist.</p>
<h3>Fankauf ist irreführende Werbung &#8211; aber ist sie nachweisbar?</h3>
<p>Zusammengefasst werden durch gekaufte Fans Verbraucher in die Irre geführt, treffen deswegen wirtschaftliche Entscheidungen, Mitbewerber werden beeinträchtigt und das Ganze kann nicht als unerheblich von der Hand gewiesen werden.</p>
<p>Problematisch könnte der Nachweis sein. Doch wenn Konkurrenten das Fanwachstum seltsam vorkommt, können sie vor Gericht einen <strong>Auskunftsanspruch </strong>geltend machen und zum Beispiel verlangen, dass die <strong>Seitenstatistiken </strong>vorgelegt oder ein Grund für den plötzlichen Wachstum genannt wird. An dieser Stelle ist es für den Nachweis hilfreich, wenn das <strong><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Social_Media#Monitoring">Social-Media-Monitoring</a></strong> die Konkurrenz mit umfasst.</p>
<h3>Erhebliche Folgen &#8211; Abmahnung und Kontolöschung</h3>
<p>Wer Fans kauft riskiert eine <strong>Abmahnung </strong>von Mitbewerbern und Wettbewerbszentralen sowie Einschreiten durch Facebook selbst.</p>
<p>Die Folgen können sein:</p>
<ul>
<li>eine Pflicht zur Unterlassung (also <strong>Entfernung der gekauften Fans</strong>)</li>
<li><strong>strafbewehrte Verpflichtung</strong> einen Fankauf künftig zu unterlassen</li>
<li>Herausgabe des durch den Fankaufs generierten <strong>Gewinne</strong></li>
<li><strong>Schadensersatz </strong>gegenüber Mitbewerbern</li>
<li>Übernahme der <strong>Rechtsanwaltsgebühren</strong></li>
<li><strong>Löschung des Accounts</strong> durch Facebook</li>
<li>und ein erheblicher <strong>Imageverlust</strong></li>
</ul>
<h3>Abhilfe durch Umgehung eines Kaufs?</h3>
<p>Einige der Angebotsseiten versuchen das Problem der Täuschung dadurch zu umgehen, dass sie nicht vom &#8220;Kauf&#8221;, sondern von &#8220;Empfehlungen&#8221; und potentiellen Fans, die &#8220;informiert&#8221; werden, sprechen. Ich gebe zu, dass dies ein guter Ansatz ist, um die Unlauterkeit zu vermeiden. Doch muss dies im <strong>Verhältnis zu der Wirkung des Fanerwerbs </strong>gesetzt werden. Wer für kleines Geld ein paar tausend <del>Fans kauft </del>Informationen in Auftrag gibt, der ist meines Erachtens nicht anders zu behandeln, wie jemand, der die Likes direkt kauft.</p>
<div id="attachment_3177" class="wp-caption aligncenter" style="width: 602px"><img class="size-large wp-image-3177" title="Kauf von Facebook-Fans ist irreführende und verbotene Werbung" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/03/facebook_fans_kaufen-592x308.png" alt="" width="592" height="308" /><p class="wp-caption-text">Auch eine Idee - Glücksspiel :)</p></div>
<h3>Fazit</h3>
<p>Beim Kauf von Facebookfans handelt es sich um irreführende Werbung, die von Kosten bis zum Account und Imageverlust <strong>erhebliche Folgen</strong> nach sich ziehen kann. Diese sollten <strong>in die Kaufentscheidung als Risikofaktoren einbezogen </strong>werden. Was die Aufdeckung angeht, sollten Unternehmen nicht den <strong>Neidfaktor </strong>der Mitbewerber unterschätzen, wenn die Anzahl der Fans rapide und unerklärlich anwächst.</p>
<p>Folglich muss vom Fankauf aus rechtlichen Gesichtspunkten <strong>abgeraten </strong>werden. Eine Vermeidung der irreführenden Werbung ist durchaus möglich, sollte aber<strong> im Einzelfall geprüft</strong> werden. Also stimme ich den Experten zu, die <strong><a href="http://blog.tameco.de/08032011-getestet-fuer-facebook-kauf-dir-doch-einfach-ein-paar-freunde.html">vom Kauf abraten</a></strong> und auf eine <a href="http://allfacebook.de/pages/fans-generieren">Vielzahl von Wegen</a> für einen <strong>ordentlichen Fanerwerb</strong> verweisen.</p>
<p><strong>Es interessiert mich wie Ihr den Fall seht</strong>. Würdet Ihr darin auch eine Täuschung sehen, wenn ein Konkurrent Fans kaufen würde? Oder meint Ihr, dass ist heutzutage üblich und völlig ok?</p>
<div class="callto">Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, <strong>fühlen Sie sich ruhig &#8220;gekauft&#8221; <a href="http://www.facebook.com/schwenke.dramburg">Fan unserer Facebook-Seite zu werden</a></strong>. Für <strong>Beratung </strong>zum Thema Facebook, Marketing und Recht stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns</a>.</div>
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		<item>
		<title>Zwangs-Accounts bei PC-Spielen rechtmäßig</title>
		<link>http://spreerecht.de/vertragsrecht/2010-02/zwangs-accounts-bei-pc-spielen-rechtmaessig</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 09:05:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der BGH hat es als zulässig erachtet, dass ein Computerspiel aufgrund einer Registrierung dauerhaft mit einem Benutzerkonto verbunden wird (Urteil vom 18. Februar 2010 &#8211; I ZR 178/08). Beim Kauf von eBooks, Computerprogrammen und Online-Musik werden diese oftmals dauerhaft an &#8230; <a href="http://spreerecht.de/vertragsrecht/2010-02/zwangs-accounts-bei-pc-spielen-rechtmaessig">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p style="text-align: justify;">Der BGH hat es als zulässig erachtet, dass ein Computerspiel aufgrund einer Registrierung dauerhaft mit einem Benutzerkonto verbunden wird (Urteil vom 18. Februar 2010 &#8211; I ZR 178/08).</p>
<p style="text-align: justify;">Beim Kauf von eBooks, Computerprogrammen und Online-Musik werden diese oftmals dauerhaft an den Käufer gebunden. So wird beispielsweise ein PC-Spiel, das auf Multiplayer ausgerichtet ist, im Rahmen einer Registrierung dauerhaft mit einem Account verknüpft. Als Folge davon, kann der Käufer das Spiel später nicht weiter verkaufen oder verschenken, wie es z.B. bei einer Film-DVD der Fall ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Hiergegen hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geklagt, da er dieses System als unangemessene Benachteiligung für den Käufer erachtete. Der BGH hat diese Bindung für zulässig erachtet und sieht in diesem System keine Benachteiligung für den Verbraucher. Der Volltext der Entscheidung liegt noch nicht vor.</p>
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		<title>Stolperfallen bei der Wahl von Domain- und Accountnamen</title>
		<link>http://spreerecht.de/abmahnung/2010-02/stolperfallen-fuer-die-wahl-von-domain-und-accountnamen</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 07:16:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zwar ist es allgemein bekannt, dass man eine Internetdomain nicht ins Blaue hinein registrieren darf. Trotzdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Der Grund dafür ist meist, dass die Registrierung von Domains erfolgte, ohne dass hier Überlegungen über &#8230; <a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2010-02/stolperfallen-fuer-die-wahl-von-domain-und-accountnamen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Zwar ist es allgemein bekannt, dass man eine Internetdomain nicht ins Blaue hinein registrieren darf. Trotzdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Der Grund dafür ist meist, dass die Registrierung von Domains erfolgte, ohne dass hier Überlegungen über mögliche Konsequenzen angestellt wurden. Neben den Domainnamen bestehen auch bei der Wahl von Accountnamen rechtliche Schwierigkeiten. Die Grundsätze, die Gerichte für Domainnamen aufgestellt haben, gelten nämlich auch für Twitter, Facebook, XING &amp; Co.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu dieser Problematik habe ich mit dem <a href="http://spreerecht.de">Kollegen Thomas Schwenke</a> einen Beitrag auf dem Internetportal <a title="t3n" href="http://t3n.de/news/">t3n.de</a> von yeebase veröffentlicht:</p>
<p><em><a title="16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens" href="http://t3n.de/news/internetrecht-account-namen-266561/">16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens</a></em></p>
<p style="text-align: justify;">
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=476&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		<title>Artikel &#252;ber Stolperfallen bei der Wahl von Accountnamen</title>
		<link>http://spreerecht.de/namensrecht/2010-02/artikel-ueber-stolperfallen-bei-der-wahl-von-accountnamen</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 23:25:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beiträge auswärts]]></category>
		<category><![CDATA[Namensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[account]]></category>
		<category><![CDATA[artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Beitrag]]></category>
		<category><![CDATA[dramburg]]></category>
		<category><![CDATA[kosten]]></category>
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		<category><![CDATA[namensfndung]]></category>
		<category><![CDATA[namenssuche]]></category>
		<category><![CDATA[Online]]></category>
		<category><![CDATA[t3n]]></category>
		<category><![CDATA[wwahl]]></category>

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		<description><![CDATA[Steht Ihr auch so oft vor dem Problem einen Namen erfinden oder wählen zu müssen? Also nicht nur bei Babies, sondern vor allem beim Anlegen von Accounts, Blogs, Anmeldungen bei Twitter, Wahl von Domains oder Bezeichnungen für Euren Onlinedienst? Das &#8230; <a href="http://spreerecht.de/namensrecht/2010-02/artikel-ueber-stolperfallen-bei-der-wahl-von-accountnamen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p>Steht Ihr auch so oft vor dem Problem einen Namen erfinden oder wählen zu müssen? Also nicht nur bei Babies, sondern vor allem beim Anlegen von Accounts, Blogs, Anmeldungen bei Twitter, Wahl von Domains oder Bezeichnungen für Euren Onlinedienst? Das ist gar nicht mal so einfach.</p>
<p>Und es ist auch noch nicht alles. Wer sich später Ärger und Kosten ersparen möchte, sollte den Namen auch eventuelle Rechtsverstöße prüfen. Und das am besten schon bei der Namenssuche, damit die Enttäuschung hinterher nicht groß ist.</p>
<p>Und um Euch dabei zu helfen, haben der Kollege <a href="http://dramburg.eu/">Dramburg</a> und ich den Artikel &#8220;<a href="http://t3n.de/news/internetrecht-account-namen-266561/3/">16 Stolperfallen bei der Wahl eines Account-Namens</a>&#8221; beim t3n-Magazin verfasst. Etwas was jeder mal lesen sollte!</p>
<p style="text-align: center;"><img class="alignnone size-full wp-image-1021" title="advisign_namen" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2010/02/advisign_namen.png" alt="" width="500" height="323" /></p>
<p style="text-align: center;">
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