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	<title>SCHWENKE &#38; DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin &#187; eBay-Shop</title>
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	<description>Social Media &#38; Recht, Urheberrecht, Wettbewerbs- sowie AGB-Recht</description>
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		<title>BGH zur Widerrufsbelehrungen für Onlineshops</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 09:05:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat bestimmte Klauseln, die in einem eBay-Shop verwendet wurden, für unwirksam erklärt (Az. VIII ZR 219/08). Der Grund dafür ist, dass der BGH der Ansicht ist, dass die Klauseln gegen Transparenzgebot verstoßen und Kunden unangemessen benachteiligen. Konkret hat &#8230; <a href="http://spreerecht.de/allgemein/2010-02/bgh-zur-widerrufbelehrungen-fuer-onlineshops">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Der Bundesgerichtshof hat bestimmte Klauseln, die in einem eBay-Shop verwendet wurden, für unwirksam erklärt (<a href="http://lexetius.com/2009,3940">Az. VIII ZR 219/08</a>). Der Grund dafür ist, dass der BGH der Ansicht ist, dass die Klauseln gegen Transparenzgebot verstoßen und Kunden unangemessen benachteiligen.</p>
<p style="text-align: justify;">Konkret hat der BGH folgende Klausel für unwirksam erklärt:</p>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;">Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen  innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] &#8220;Die  Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">Die Klausel sei unwirksam, da sie keinen ausreichenden Hinweis auf den Beginn der Rückgabefrist  enthält. Nach § 356 Absatz 2, § 355 Absatz 2 Satz 1 BGB beginnt nämlich die Rückgabefrist mit  dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete  Belehrung über sein Rückgaberecht, die unter anderem einen Hinweis auf  den Fristbeginn zu enthalten hat, in Textform mitgeteilt worden ist. Hier kann aber der Eindruck erweckt werden, dass es nicht auf den Erhalt der Belehrung in Textform ankommt.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Ebenfalls für unwirksam wurde von dem BGH folgende Klausel erklärt:</p>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;">Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen  Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B.  Gebrauchsvorteile) heraus zu geben.  Bei einer Verschlechterung der Ware  kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die  Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem  Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen  ist.</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">Die Begründung ist hier folgende: Diese Klausel unterrichtet einen Verbraucher nicht ausreichend über die Regelungen des Wertersatzes. Nach § 357 Absatz  3 Satz 1 BGB hat der Verbraucher im Fall der Ausübung eines  Rückgaberechts Wertersatz auch für eine durch die bestimmungsgemäße  Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, dies  aber nur dann, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf  diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu  vermeiden. Die Klausel sei irreführend, da sie keinen Hinweis  darauf enthält, dass für eine durch die bestimmungsgemäße  Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung kein Wertersatz  zu leisten ist.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Betreiber eines Webshops oder eBay-Shops sollten Ihre Klauseln entsprechend anpassen, um Abmahnungen der Konkurrenten zu vermeiden.</p>
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		<title>Warum verschiedene AGB-Versionen für eBay und Onlineshops wichtig sind</title>
		<link>http://spreerecht.de/abmahnung/2009-10/warum-verschiedene-agb-versionen-fur-ebay-und-onlineshops-wichtig-sind</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Oct 2009 17:35:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
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		<description><![CDATA[Viele Onlinhändler haben sowohl einen Internetshop als auch einen eBay-Shop. Nur weil beide Shops im Internet betrieben werden, heißt dies aber nicht, dass Onlinehändler auf beiden Plattformen dieselben AGB oder Widerrufsbelehrungen verwenden sollten. Nutzt man beispielsweise seine AGB des Internetshops &#8230; <a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2009-10/warum-verschiedene-agb-versionen-fur-ebay-und-onlineshops-wichtig-sind">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Viele Onlinhändler haben sowohl einen <strong>Internetshop</strong> als auch einen <strong>eBay-Shop</strong>. Nur weil beide Shops im Internet betrieben werden, heißt dies aber nicht, dass Onlinehändler auf beiden Plattformen dieselben AGB oder Widerrufsbelehrungen verwenden sollten.</p>
<p style="text-align: justify;">Nutzt man beispielsweise seine AGB des Internetshops auch für den eBay-Shop kann dies zu <strong>Abmahnungen von Konkurrenten</strong> führen. Der Grund dafür ist folgender: Bei eBay kommt der Vertrag zwischen dem Händler und dem Kunden nach einem festen Ablauf zusammen. Außerdem sind die Angebote, die der Händler bei eBay einstellt, verbindlich. Anders kann dies beim Onlineshop geregelt sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein weiterer Unterschied zwischen Internetshop und eBay liegt bei der leidigen <strong>Widerrufsbelehrung</strong>. Hier gibt es unterschiedliche Bestimmungen, wann die Frist zum Widerruf beginnt. Bei einem Onlineshop kann die Frist auf 2 Wochen verkürzt werden, bei eBay beträgt sie einen Monat.</p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt noch einige weitere Punkte, die es erforderlich machen für die jeweilige Vertriebsplattform verschiedene AGB und Widerrufsbelehrungen zu verwenden. Nutzt der Händler rechtswidrige Klauseln und Bestimmungen, dann bringt dies nicht nur Probleme mit den Kunden mit sich. Viel gravierender sind die Abmahnungen durch die Mitbewerber.</p>
<p style="text-align: justify;">Zwar ist es anders herum (der Händler verwendet seine eBay-AGB im Internetshop) weniger gefährlich was Abmahnungen betrifft, aber aufgrund der <strong>vielseitigen Gestaltungesmöglichkeiten</strong> bei den AGB bringt es Vorteile die AGB anzupassen und davon zu profitieren.</p>
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