<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>SCHWENKE &#38; DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin &#187; Foto</title>
	<atom:link href="http://spreerecht.de/tag/foto/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://spreerecht.de</link>
	<description>Social Media &#38; Recht, Urheberrecht, Wettbewerbs- sowie AGB-Recht</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 10:00:15 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Pressewoche auf spreerecht.de (Teil 4/4) &#8211; Schadensersatz &amp; Geldentschädigung</title>
		<link>http://spreerecht.de/presserecht/2012-01/schadenersatz-geldentschaedigung-im-presserecht</link>
		<comments>http://spreerecht.de/presserecht/2012-01/schadenersatz-geldentschaedigung-im-presserecht#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 08:26:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ausnutzung]]></category>
		<category><![CDATA[fiktive Lizenzgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[fiktiver Lizenzschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Geldentschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzschaden]]></category>
		<category><![CDATA[nacktbaden]]></category>
		<category><![CDATA[persönlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[privatsphäre]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verletzung der Privatsphäre]]></category>
		<category><![CDATA[Verunglimpfung]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=5566</guid>
		<description><![CDATA[Die Pressewoche in unserem Blog endet heute mit einer Übersicht zu den finanziellen Ausgleichsansprüchen, die Betroffene im Presserecht geltend machen können. Zahlungsansprüche im Presserecht sind anders als die Gegendarstellung, der Unterlassungs- oder Berichtigungsanspruch darauf gerichtet, die finanziellen Folgen von rechtswidriger &#8230; <a href="http://spreerecht.de/presserecht/2012-01/schadenersatz-geldentschaedigung-im-presserecht">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/presserecht/2012-01/schadenersatz-geldentschaedigung-im-presserecht&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fpresserecht%2F2012-01%2Fschadenersatz-geldentschaedigung-im-presserecht"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fpresserecht%2F2012-01%2Fschadenersatz-geldentschaedigung-im-presserecht&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-5567" title="6276689347_ebcbc75479_z" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2012/01/6276689347_ebcbc75479_z.jpg" alt="" width="640" height="394" /></p>
<p>Die Pressewoche in unserem Blog endet heute mit einer Übersicht zu den <strong>finanziellen Ausgleichsansprüchen</strong>, die Betroffene im Presserecht geltend machen können.<br />
Zahlungsansprüche im Presserecht sind anders als die <a title="Der Anspruch auf Gegendarstellung im Presserecht" href="http://spreerecht.de/presserecht/2012-01/anspruch-auf-gegendarstellung" target="_blank">Gegendarstellung</a>, der <a title="Der Unterlassungsanspruch im Presserecht" href="http://spreerecht.de/presserecht/2012-01/unterlassungsanspruch-im-presserecht" target="_blank">Unterlassungs</a>- oder <a title="Berichtigungsanspruch im Presserecht" href="http://spreerecht.de/allgemein/2012-01/berichtigungsanspruch-im-presserecht" target="_blank">Berichtigungsanspruch </a>darauf gerichtet, die <strong>finanziellen Folgen</strong> von <strong>rechtswidriger Berichterstattung</strong> geltend zu machen.</p>
<p>Bei den materiellen Ansprüchen im Presserecht ist zu trennen zwischen <strong>Schadensersatz</strong> auf der einen Seite und <strong>Geldentschädigung</strong> auf der anderen.</p>
<p><span id="more-5566"></span></p>
<h3>Anspruch auf Schadensersatz</h3>
<p>Bei den Ansprüchen auf Schadensersatz geht es im Presserecht um <strong>direkt nachweisbare Schäden</strong>, die durch eine rechtswidrige Berichterstattung entstanden sind.</p>
<p><strong>Voraussetzung</strong> für einen derartigen Zahlungsanspruch ist also ein konkret bezifferbarer materieller Schaden. Da diese Schadensart in den wenigsten Fällen nachweisbar ist, haben sich im Laufe der Zeit bestimmte <strong>Fallgruppen</strong> herausgearbeitet. Folgende Fallgruppen haben sich etabliert:</p>
<ul>
<li>Erstattung der Kosten der <strong>Rechtsverfolgung</strong> bei rechtswidriger Verletzung des Persönlichkeitsrechts (also Anwalts- und Gerichtskosten).</li>
<li>Erstattung von <strong>Anzeigenaktionen zur Aufklärung</strong> nach folgenreicher rechtswidriger Berichterstattung.</li>
<li>Erstattung einer <strong>fiktiven Lizenzgebühr</strong>, bei Verletzung der vermögenswerten Interessen einer Person.</li>
</ul>
<p>Gerade die letzte Fallgruppe ist relevant, wenn beispielsweise eine <strong>prominente Person</strong> eigene Abbildungen oder Darstellungen üblicher Weise <strong>nur gegen Geld</strong> veröffentlicht.</p>
<p>Wird also beispielsweise das <strong>Bildnis eines ehemaligen Tennisspielers</strong> in einem Werbeprospekt oder in einem Pressebericht verwendet, <strong>ohne</strong> dass eine entsprechende <strong>Einwilligung</strong> vorliegt, so kann die Person als <strong>Entschädigung</strong> das verlangen, was der Verwender des Fotos durch die nicht gezahlte Lizenzgebühr erspart hat (daher <em>fiktive</em> Lizenzgebühr). Die endgültige Höhe ist aber immer abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Um bei dem Tennisstar zu bleiben:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.fotorecht.de/publikationen/becker-faz-pp.html" target="_blank">Für die Verwendung eines Fotos zur Bebilderung eines Beitrages zu Werbezwecken in der FAZ am Sonntag wurden Boris Becker <strong>1.200.000 EUR</strong> zugesprochen. </a></li>
<li>Dagegen wurden Herrn Becker <strong>158.000 EUR </strong>für die Verwendung eines Fotos in einem Werbeprospekt der Firma Saturn zugesprochen (OLG München, Az. 21 U 2677/02).</li>
</ul>
<p>Der zugesprochene Schaden ist also quasi die <strong>Gewinnabschöpfung</strong> als erspartes Lizenzhonorar im Rahmen der Fotonutzung oder Verwendung einer Darstellung ohne entsprechende Erlaubnis.</p>
<h3>Anspruch auf Geldentschädigung</h3>
<p>Bei der Geldentschädigung im Presserecht geht es nicht um die Gewinnabschöpfung, sondern um die Aspekte der <strong>Prävention</strong>. Voraussetzung für diese Form des Anspruches ist eine besonders <strong>schwerwiegende</strong> und schuldhafte <strong>Verletzung</strong> des <strong>Persönlichkeitsrechts</strong> von lebenden Personen. Im Kern lässt sich dieser Anspruch als <strong>Genugtuungsanspruch</strong> oder eben auch als <strong>Schmerzensgeldanspruch</strong> verstehen.</p>
<p>Ein klassisches Beispiel für eine Geldentschädigung wäre die Verbreitung eines <strong>erfundenen Interviews</strong> mit entsprechender medialer Ausnutzung. Die folgenden Beispiele verdeutlichen den Gedanken hinter dem Anspruch auf Geldentschädigung:</p>
<ul>
<li>Eine Summe von <strong>75.000 DM</strong> wurde einer Person zugesprochen, die in den Medien trotz Freispruchs mehrfach zur Auflagensteigerung als &#8220;<strong>Kinderschänder</strong>&#8221; bezeichnet wurde.</li>
<li><a href="http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,284903,00.html" target="_blank">Als 16-jähriges Mädchen hat &#8220;Lisa Loch&#8221; <strong>70.000 EUR</strong> erhalten, nachdem sie Gegenstand <strong>sexueller Anspielungen</strong> in einer TV-Sendung wurde.</a></li>
<li>Für die Ausstrahlung von heimlich angefertigten frontalen Nacktaufnahmen eines Nacktbaders musste Pro7 <strong>3.000 EUR</strong> an den <strong>Nacktbader</strong> zahlen.</li>
</ul>
<p>Die Höhe ist auch hier stark abhängig vom Einzelfall und Summe von 2.000 EUR bis 200.000 EUR sind bereits durch die Gerichte ausgesprochen worden.</p>
<p>Zwar kommt die Geldentschädigung nur als <strong>ultima ratio</strong> im Presserecht in Betracht aber als persönliche Genugtuung der Betroffenen bei gravierenden <strong>Verstößen gegen die pressemäßige Sorgfalt</strong> wird dieser Anspruch auch als Alternative neben Unterlassungsanspruch.</p>
<h3>Ende der Pressewoche</h3>
<p>Mit diesem Beitrag endet die Pressewoche hier im Blog. Das Thema Presserecht füllt ganze Bücher, so dass hier natürlich nur die Grundzüge dargestellt werden konnten. In der Hoffnung, dass dies gelungen ist, bleibt uns am Ende nur noch zu sagen: Viel Spaß beim Nacktbaden und Obacht vor den Fotografen. :-)</p>
<h6>Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/"><img title="Attribution" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" alt="Attribution" border="0" /></a> <a href="http://www.flickr.com/photos/62693815@N03/">NS Newsflash</a></h6>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zum <strong>Presserecht sowie Äußerungsrecht</strong> wünschen, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=5566&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/presserecht/2012-01/schadenersatz-geldentschaedigung-im-presserecht/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Pressewoche auf spreerecht.de (Teil 2/4) – Der Unterlassungsanspruch im Presserecht</title>
		<link>http://spreerecht.de/presserecht/2012-01/unterlassungsanspruch-im-presserecht</link>
		<comments>http://spreerecht.de/presserecht/2012-01/unterlassungsanspruch-im-presserecht#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 08:26:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presserecht]]></category>
		<category><![CDATA[archiv]]></category>
		<category><![CDATA[archive]]></category>
		<category><![CDATA[artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Beitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Berichterstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[medien]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsäußerung]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Archiv]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[rechtswidrig]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtswidrigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Schmähkritik]]></category>
		<category><![CDATA[Tatsachenbehauptung]]></category>
		<category><![CDATA[tv]]></category>
		<category><![CDATA[TV-Beitrag]]></category>
		<category><![CDATA[unterlassung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[vorbeugender Unterlassungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitungsartikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=5539</guid>
		<description><![CDATA[Der Unterlassungsanspruch im Presserecht ist Thema des heutigen Beitrags im Rahmen der Pressewoche auf spreerecht.de. Als Rechtsmittel ist der Unterlassungsanspruch für Personen und Unternehmen im Presserecht einer der wichtigsten Ansprüche. Dieser Beitrag zeigt, wann ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden kann, &#8230; <a href="http://spreerecht.de/presserecht/2012-01/unterlassungsanspruch-im-presserecht">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/presserecht/2012-01/unterlassungsanspruch-im-presserecht&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fpresserecht%2F2012-01%2Funterlassungsanspruch-im-presserecht"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fpresserecht%2F2012-01%2Funterlassungsanspruch-im-presserecht&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><img class="aligncenter size-large wp-image-5540" title="6277337422_28e50f7287_z" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2012/01/6277337422_28e50f7287_z-592x370.jpg" alt="" width="592" height="370" /></p>
<p>Der <strong>Unterlassungsanspruch im Presserecht</strong> ist Thema des heutigen Beitrags im Rahmen der <a title="Pressewoche auf spreerecht" href="http://spreerecht.de/allgemein/2012-01/die-pressewoche-auf-spreerecht" target="_blank">Pressewoche auf spreerecht.de</a>.</p>
<p>Als Rechtsmittel ist der Unterlassungsanspruch für <strong>Personen</strong> und <strong>Unternehmen</strong> im Presserecht <strong>einer der wichtigsten Ansprüche</strong>.</p>
<p><span id="more-5539"></span></p>
<p>Dieser Beitrag zeigt, <strong>wann</strong> ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden kann, und dass dieser Anspruch im Einzelfall auch dazu genutzt wird, bevorstehende rechtswidrige <strong>Berichterstattung zu unterbinden</strong>.</p>
<h3>Voraussetzungen des Unterlassungsanspruches</h3>
<p>Der Unterlassungsanspruch im Rahmen des Presserechts wird immer dann relevant, wenn durch eine <strong>Berichterstattung</strong> eine <strong>Rechtsverletzung</strong> hervorgerufen wurde oder eine Rechtsverletzung droht.</p>
<p>Wenn bereits der <strong>Pressebeitrag veröffentlicht</strong> wurde, dann kann dagegen vorgegangen werden, wenn dieser <strong>rechtswidrig</strong> ist, also den Betroffenen in seinen Rechten verletzt. Das kann der Fall sein, wenn das <strong>Persönlichkeitsrecht</strong> von Personen oder <strong>geschützte Unternehmenselemente</strong> durch die Berichterstattung verletzt werden. So kann ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden, bei</p>
<ul>
<li>einer falschen Tatsachenbehauptung (z.B. &#8220;Promi XY lässt sich scheiden.&#8221;),</li>
</ul>
<ul>
<li>einer unzulässigen Veröffentlichung eines Fotos, oder</li>
</ul>
<ul>
<li>einer veröffentlichten Schmähkritik (z.B. Diffamierung des Unternehmens).</li>
</ul>
<p>Ist die <strong>Rechtsverletzung</strong> also bereits erfolgt, dann ist ein Unterlassungsanspruch die richtige Wahl, um weitere <strong>zukünftige</strong> wiederholende Berichterstattungen zu <strong>blockieren</strong>.</p>
<p>Aus <strong>Sicht der Medienunternehmen</strong> kann die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs dann abgewendet werden, wenn zeitnah aus freiwilligen Stücken eine <strong>redaktionelle Richtigstellung</strong> veröffentlicht wird. Hier reicht es aber nicht bloß aus, die Ansicht des Betroffenen wieder zu geben, sondern der neue Bericht müsste in seiner Aussage deutlich <strong>den ursprünglichen Beitrag &#8220;korrigieren&#8221;</strong>.</p>
<h3>Künftig drohende Berichterstattung unterbinden</h3>
<p>In engen Grenzen ist es auch möglich mit Hilfe des Unterlassungsanspruches gegen eine <strong>geplante Berichterstattung</strong> vorzugehen. Es ist in diesen Fällen vom sogenannten <strong>vorbeugenden Unterlassungsanspruch</strong> die Rede.</p>
<p>Hier reicht aber nicht der <strong>bloße Verdacht</strong> einer bevorstehenden Rechtsverletzung durch einen Zeitungsartikel oder einen Fernsehbeitrag. Vielmehr müssen ganz <strong>konkrete Hinweise</strong> dargelegt werden, wonach eine rechtswidrige Berichterstattung unmittelbar bevorsteht. Die Hürden sind hier sind nicht zuletzt zur Wahrung der Pressefreiheit relativ hoch. So wurde ein <strong>vorbeugender Unterlassungsanspruch</strong> in den folgenden Fällen <strong>verneint</strong>:</p>
<ul>
<li>Eine Redaktion<strong> befragt einen Betroffenen</strong> nach belastenden Unterlagen.</li>
<li>Anfertigen von <strong>Filmaufnahmen</strong> oder Aufnahme von <strong>Interviews</strong>.</li>
<li>Reine <strong>Recherchearbeiten</strong> von Journalisten.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein vorbeugender Unterlassungsanspruch ist dagegen denkbar, wenn</p>
<ul>
<li>dem Betroffenen ein <strong>Artikelentwurf</strong> zur Stellungnahme vorgelegt wird,</li>
<li>ein Journalist <strong>ankündigt</strong>, bestimmte <strong>Fotos</strong> oder <strong>Filmaufnahmen</strong> zu verwenden,</li>
<li><a>ein <strong>Angeklagter</strong> aufgund vorangegangener Fälle mit <strong>identifizierender Berichterstattung</strong> durch eine Zeitung rechnen muss. </a></li>
</ul>
<p>Die Konstellation des vorbeugenden Unterlassungsanspruch ist allerdings im Presserecht eher seltener anzutreffen. Meist richtet sich der Unterlassungsanspruch gegen bereits erschienene/ausgestrahlte Berichterstattung.</p>
<h3>Rechtsfolgen eines Unterlassungsanspruches</h3>
<p>Unterlassungsansprüche können<strong> für Medienunternehmen erhebliche Folgen</strong> mit sich bringen. So muss beispielsweise sichergestellt werden, dass erfolgreich angegriffene Beiträge auch aus <strong><a title="Rechtmäßigkeit von Namensnennungen in Online-Artikeln von Zeitungsarchiven" href="http://spreerecht.de/allgemein/2011-11/namensnennung-online-artikeln-zeitungen" target="_blank">Online-Archiven</a></strong> entfernt werden.</p>
<p>Sollte ein Unternehmen trotz erfolgreich durchgesetztem Anspruch gegen den Inhalt der zu unterlassenen Handlung <strong>verstoßen</strong>, dann wird eine <strong>Vertragsstrafe</strong> bzw. ein <strong>Ordnungsgeld</strong> fällig. Hat also ein Zeitungsverlag erklärt ein Foto einer Person nicht mehr ohne Einwilligung zu veröffentlichen, muss das Unternehmen bei einer Veröffentlichung entsprechend zahlen.</p>
<h6 title="Attribution License">Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/"><img title="Attribution" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" alt="Attribution" border="0" /></a> <a href="http://www.flickr.com/photos/62693815@N03/">NS Newsflash</a></h6>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zum <strong>Presserecht sowie Äußerungsrecht</strong> wünschen, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=5539&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/presserecht/2012-01/unterlassungsanspruch-im-presserecht/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bild im Bild &#8211; Zur Zulässigkeit von Bildzitaten</title>
		<link>http://spreerecht.de/allgemein/2012-01/bild-im-bild-zur-zulaessigkeit-von-bildzitaten</link>
		<comments>http://spreerecht.de/allgemein/2012-01/bild-im-bild-zur-zulaessigkeit-von-bildzitaten#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 11:12:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Fotorecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bild im Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Bildnnutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Bildzitat]]></category>
		<category><![CDATA[einwilligung]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[Foto abfotografieren]]></category>
		<category><![CDATA[fotograf]]></category>
		<category><![CDATA[Fotograph]]></category>
		<category><![CDATA[Fotonutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Fotozitat]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Reim]]></category>
		<category><![CDATA[nutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Thumbnails]]></category>
		<category><![CDATA[unterlassung]]></category>
		<category><![CDATA[Zitatfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Zitatrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zitieren]]></category>
		<category><![CDATA[Zitierfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Zitierrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=5422</guid>
		<description><![CDATA[Dass man fremde Fotografien nicht ungefragt nutzen und veröffentlichen kann, ergibt sich schon aus dem eigenen Rechtsgefühl. Oft wird daher versucht, die Nutzungserlaubnis des Urhebers im Rahmen des sogenannten Bildzitates zu umgehen. Dieser Beitrag wird anhand eines Gerichtsverfahrens auf die &#8230; <a href="http://spreerecht.de/allgemein/2012-01/bild-im-bild-zur-zulaessigkeit-von-bildzitaten">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/allgemein/2012-01/bild-im-bild-zur-zulaessigkeit-von-bildzitaten&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fallgemein%2F2012-01%2Fbild-im-bild-zur-zulaessigkeit-von-bildzitaten"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fallgemein%2F2012-01%2Fbild-im-bild-zur-zulaessigkeit-von-bildzitaten&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><img class="aligncenter size-large wp-image-5446" title="2888154876_a6f7aa9314_zseb" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2012/01/2888154876_a6f7aa9314_zseb-592x473.jpg" alt="" width="592" height="473" /></p>
<p>Dass man <strong>fremde Fotografien</strong> nicht ungefragt nutzen und veröffentlichen kann, ergibt sich schon aus dem eigenen Rechtsgefühl. Oft wird daher versucht, die Nutzungserlaubnis des Urhebers im Rahmen des sogenannten <strong>Bildzitates</strong> zu umgehen.</p>
<p>Dieser Beitrag wird anhand eines Gerichtsverfahrens auf die <strong>Voraussetzungen des Bildzitates</strong> eingehen und die Verantwortlichkeit bei Fehlen dieser Voraussetzungen klären.</p>
<p><span id="more-5422"></span></p>
<h3>Der Fall: Matthias-Reim-Foto</h3>
<p>Das Kammergericht Berlin (Az. 5 U 35/08) musste die Frage beurteilen, ob die Verwendung eines <strong>&#8220;Lichtbildes im Lichtbild&#8221;</strong> im Rahmen eines Zeitungsartikels eine <strong>Urheberrechtsverletzung</strong> darstellt. Ganz konkret ging es um ein Foto von Matthias Reim, der ein weitere <strong>Foto in die Kamera hielt</strong>. Der Zeitungsausschnitt ist bei der Urteilsveröffentlichung auf <a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Fotographien/1099-KG-Berlin-Az-5-U-3508-Matthias-Reim-Foto-Lichtbild-im-Lichtbild.html" target="_blank">Telemedicus </a>einsehbar.</p>
<p>Wer genau gegen die Veröffentlichung vorgegangen ist, ergibt sich aus den Entscheidungsgründen nicht, aber es ging um die Frage, ob diese &#8220;<strong>Bild-im-Bild&#8221;-Nutzung</strong> im Rahmen der Abbildung in einer Illustrierten <strong>gegen das Urheberrecht verstößt</strong>.</p>
<h3>Die Entscheidung</h3>
<p>Zunächst stellte das Kammergericht klar, dass die Verwendung des kleinen Fotos in einem großen Foto eine <strong>urheberrechtlich relevante Handlung</strong> darstellt: Das Foto ist über <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/72.html" target="_blank">§ 72 UrhG</a> urheberrechtlich geschützt und dass auch Mini-Bilder oder Thumbnails geschützt sind, hat bereits der BGH im Rahmen der <a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2177" target="_blank">Google-Bildersuche</a> entschieden.</p>
<p>Die Nutzer des Fotos argumentierten, dass das kleinere <strong>Foto als Zitat verwendet</strong> wurde und damit eine Einwilligung des Rechteinhabers nicht erforderlich gewesen sei.</p>
<p>Das Gericht entschied dazu, dass hier ein Urheberrechtsverstoß gegeben ist, denn <strong>ein Bildzitat habe nicht vorgelegen</strong> (dazu gleich mehr). Damit hat der Rechteinhaber des Fotos einen Unterlassungsanspruch gegen die Zeitschrift aufgrund der rechtswidrigen Nutzung des (kleinen) Fotos.</p>
<h3>Voraussetzung für Bildzitat</h3>
<p>Zwar ist es möglich, im Rahmen des <strong>Zitatrechts</strong> ein fremdes <strong>Foto ohne Einwilligung zu nutzen</strong>, allerdings sind die <strong>Anforderungen sehr streng</strong>. Soweit es um <strong>Textzitate</strong> geht, verweise ich auf den Beitrag von meinem <a title="Rechtsanwalt Thomas Schwenke" href="http://spreerecht.de/kanzlei/rechtsanwalt-schwenke" target="_blank">Kollegen Thomas Schwenke</a>: <strong><a title="Texte richtig zitieren, statt plagiieren (Anleitung mit Checkliste)" href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-02/texte-richtig-zitieren-statt-plagiieren-anleitung-mit-checkliste" target="_blank">Texte richtig zitieren, statt plagiieren (Anleitung mit Checkliste)</a></strong>.</p>
<p>Für das <strong>Bildzitat</strong> hat das Kammergericht im Rahmen der oben genannten Entscheidung schon die Voraussetzung präzise zusammen gefasst. Danach kommt eine Zitierfreiheit<br />
hier dem Verwender des Fotos nicht zugute, da es in diesem Fall&#8230;</p>
<blockquote><p>[...] an einem hierfür allemal erforderlichen Zitatzweck [...] fehlt, hier vielmehr nur von einem rein dekorativen, illustrierenden Zweck ausgegangen werden kann. Es ist nicht erkennbar, dass auf dem angegriffenen Foto eine irgendwie geartete &#8220;Auseinandersetzung&#8221; mit dem darauf erkennbaren Foto stattfände, letzteres illustriert ersteres lediglich.</p></blockquote>
<p>Ein <strong>Bildzitat</strong> ist damit nach <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html" target="_blank">§ 51 UrhG</a> unter den <strong>folgenden Voraussetzungen</strong> möglich:</p>
<ul>
<li>Erforderlich ist eine &#8220;<strong>geistigen Auseinandersetzung</strong>&#8221; mit dem Bild. Das bedeutet, das Bild muss zur Erläuterung der eigenen textlichen und wissenschaftlichen Aussage geeignet sein und darf die eigenen Aussage nicht ersetzen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Das Zitat ist nur auf <strong>einzelne Werke</strong> beschränkt. Das Zitieren eines Werkverzeichnisses ist damit nicht möglich.</li>
</ul>
<ul>
<li>Das Werk muss <strong>als Zitat erkennbar</strong> sein und muss daher mit einer Quellenangabe versehen werden, damit das Bild zugeordnet werden kann.</li>
</ul>
<p>Liegt keine Einwilligung des Urhebers vor und ist die Bildernutzung nicht vom Zitatzweck umfasst, dann muss sich letztendlich der Verwender des Fotos der Verantwortung stellen. In der oben genannten Gerichtsentscheidung kann sich die Zeitschrift nicht damit rechtfertigen, dass sie ja das Recht habe, das &#8220;<strong>Hauptbild</strong>&#8221; zu verbreiten.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Die Voraussetzungen des Bildzitates sind sehr eng und damit ist diese Möglichkeit der Bildernutzung im Wesentlichen den <strong>wissenschaftlichen Auseinandersetzungen</strong> vorbehalten. Durch die Entscheidung wird klar, dass man die <strong>notwendige Einwilligung</strong> für eine Bildernutzung nicht einfach umgehen kann, in dem man ein &#8220;Bild-im-Bild&#8221;-Foto nutzt oder ein fremdes Foto einfach abfotografiert.</p>
<p>Für die Nutzung von <strong>&#8220;Bild-im-Bild&#8221;-Situationen</strong> ergibt sich damit, dass bei der Verwendung eines Fotos, auf dem weitere Fotos abgebildet sind, der Verwender des &#8220;Hauptfotos&#8221; immer auch die <strong>Rechte</strong> hinsichtlich der anderen abgebildeten Fotos <strong>klären</strong> muss.</p>
<h6>Foto: <a href="http://www.flickr.com/photos/dariuszman86/2888154876/" target="_blank">dariuszman86</a></h6>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zum <strong>Urheberrecht</strong> wünschen oder eine Frage zum <strong>Urhebervertragsrecht</strong> haben, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=5422&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/allgemein/2012-01/bild-im-bild-zur-zulaessigkeit-von-bildzitaten/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kraweel! &#8211; Oder die Entstehung von urheberrechtlichem Schutz</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-08/kraweel-oder-die-entstehung-von-urheberrechtlichem-schutz</link>
		<comments>http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-08/kraweel-oder-die-entstehung-von-urheberrechtlichem-schutz#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 25 Aug 2011 07:18:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[buch]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Film]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[Gedicht]]></category>
		<category><![CDATA[Gestaltungshöhe]]></category>
		<category><![CDATA[Herstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Individualität]]></category>
		<category><![CDATA[Krawehl]]></category>
		<category><![CDATA[Lied]]></category>
		<category><![CDATA[Loriot]]></category>
		<category><![CDATA[Schöpfungshöhe]]></category>
		<category><![CDATA[schutz]]></category>
		<category><![CDATA[Text]]></category>
		<category><![CDATA[urheberrechtlicher Schutz]]></category>
		<category><![CDATA[urhg]]></category>
		<category><![CDATA[werk]]></category>
		<category><![CDATA[Werkschöpfung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=4900</guid>
		<description><![CDATA[Regelmäßig kommt es bei der Thematik &#8220;Urheberrecht&#8221; zu Fragen, die den Schutz eines Werkes betreffen. Es besteht Unsicherheit, welche Arbeit und wenn ja, wann überhaupt diese durch das Urheberrecht geschützt wird. Dieser Beitrag soll die wesentlichen Punkte aufführen, die für &#8230; <a href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-08/kraweel-oder-die-entstehung-von-urheberrechtlichem-schutz">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-08/kraweel-oder-die-entstehung-von-urheberrechtlichem-schutz&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Furheberrecht%2F2011-08%2Fkraweel-oder-die-entstehung-von-urheberrechtlichem-schutz"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Furheberrecht%2F2011-08%2Fkraweel-oder-die-entstehung-von-urheberrechtlichem-schutz&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-4903" title="Melusinediscovered" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/08/Melusinediscovered.jpg" alt="" width="598" height="301" /></p>
<p>Regelmäßig kommt es bei der Thematik &#8220;Urheberrecht&#8221; zu Fragen, die den <strong>Schutz eines Werkes</strong> betreffen. Es besteht Unsicherheit, welche Arbeit und wenn ja, wann überhaupt diese durch das Urheberrecht geschützt wird.<span id="more-4900"></span></p>
<p>Dieser Beitrag soll die wesentlichen Punkte aufführen, die für eine Arbeit erforderlich sind, damit sie durch das Urheberrecht geschützt ist.</p>
<h3>Das Werk</h3>
<p>Damit eine Leistung unter den <strong>Schutzmantel des Urheberrechts</strong> schlüpfen kann, muss es sich unter die Kategorien Literatur, Wissenschaft, Kunst oder allgemeiner unter &#8220;<strong>persönliche geistige Schöpfung&#8221;</strong> fallen.</p>
<p>Dazu ist die erste Voraussetzung, dass es sich um eine <strong>menschliche Arbeit</strong> handeln muss. Eine kreative Steinlaus muss daher leider auf urheberrechtlichen Schutz verzichten. Egal ist dem Gesetz dagegen, ob der Urheber im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten ist (Stichwort: Vollrausch).</p>
<p>Abschließend kommt hinzu, dass das Werk <strong>für Dritte wahrnehmbar</strong> sein muss (z.B. eine Skizze, Niederschrift, etc.).</p>
<h3>Die Schöpfungshöhe</h3>
<p>Die Schöpfungs- oder auch <strong>Gestaltungshöhe eines Werkes</strong> als weitere Voraussetzung soll bewirken, dass nicht alle geistigen Arbeiten urheberrechtlichen Schutz genießen können. Bei dem Erzeugnis muss die schöpferische Persönlichkeit des Urhebers zum Ausdruck kommen. Dies ist z.B. bei der<strong> nüchternen Aufzählung von Fakten</strong> (z.B. Pressemitteilung) oder einem Anwaltsschriftsatz, der sich nur mit rechtlichen Fragen auseinandersetzt, selten der Fall.</p>
<p>Hinzu kommt, dass die Kreation <strong>ausreichend individuell</strong> sein muss. Individualität ist nicht gleichbedeutend mit &#8220;Neuheit&#8221;, sondern erfordert vielmehr, dass das Geschaffene Ausdruck der eigenen schöpferischen Persönlichkeit des Künstlers ist.</p>
<p>So hat zwar Loriot bei seinem Gedicht auf eine mythische <a title="Melusine" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Melusine" target="_blank">Sagengestalt des Mittelalters</a>  zurückgegriffen und sich bei Gedichten von Georg Trakl (1887-1914) inspirieren lassen, dennoch ist folgendes Glanzstück ausreichend individuell um unter den urheberrechtlichen Werksbegriff zu fallen:</p>
<blockquote><p><strong>Melusine!</strong><br />
<strong> Kraweel, Kraweel!</strong><br />
<strong> Taubtrüber Ginst am Musenhain!</strong><br />
<strong> Trübtauber Hain am Musenginst!</strong><br />
<strong> Kraweel, Kraweel!</strong></p>
<h6>(Loriot in &#8220;Pappa ante Portas&#8221;, 1991)</h6>
</blockquote>
<p>Nicht entscheidend für die Erfüllung des Merkmals &#8220;Schöpfungshöhe&#8221; ist z.B. die<strong> Länge</strong> eines Werkes oder der <strong>Aufwand der Herstellung</strong>. Ein in 2 Minuten niedergeschriebener Fünfzeiler kann sowohl aufgrund seiner besonderen sprachlichen Form, als auch wegen seines individuellen Inhalts urheberrechtlich geschützt sein.</p>
<p>Das bedeutet, dass z.B. ein Wanderführer, der mehr bietet als die nüchterne Beschreibung der Routen, durch das Urheberrecht geschützt sein, eine 20-seitige <strong>Gebrauchsanweisung</strong> für einen Mixer der Modellreihe &#8220;<strong>Mini Pifi 4</strong>&#8221; in der Regel nicht.</p>
<h3>Zeitpunkt der Entstehung des Schutzes</h3>
<p>An dieser Stelle besteht oft Unsicherheit, was nicht zuletzt an dem bekannten <strong>Copyright-Zeichen „©”</strong> liegt. Nach dem deutschen Urheberrecht entsteht der Schutz an einer kreativen Leistung im<strong> Zeitpunkt mit seiner Werkschöpfung</strong>, also mit dem wahrnehmbaren Ergebnis einer ausreichend kreativen Leistung, wie eben z.B. der Niederschrift eines Gedichtes über eine mythische Sagengestalt des Mittelalters.</p>
<p>Die <strong>Anbringung des „©”-Zeichens</strong> ist damit nach deutschem Recht nicht erforderlich. Warum es aber dennoch manchmal empfehlenswert sein kann, hat mein Kollege Schwenke in dieser dreiteiligen Beitragsreihe erläutert: <a href="../urheberrecht/2007-08/der-copyright-hinweis-seine-bedeutung-seine-notwendigkeit-und-praxistipps-teil-1"> </a><a title="Der Copyright-Hinweis: Seine Bedeutung, seine Notwendigkeit und Praxistipps" href="Der%20Copyright-Hinweis:%20Seine%20Bedeutung,%20seine%20Notwendigkeit%20und%20Praxistipps%20%E2%80%93%20Teil%201%20http://spreerecht.de/urheberrecht/2007-08/der-copyright-hinweis-seine-bedeutung-seine-notwendigkeit-und-praxistipps-teil-1" target="_blank">Der Copyright-Hinweis: Seine Bedeutung, seine Notwendigkeit und Praxistipps.</a></p>
<h3>Ach ja&#8230;</h3>
<p><strong>Danke</strong>, Loriot.</p>
<h6>Abbildung: <a href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Melusinediscovered.jpg&amp;filetimestamp=20060602110831" target="_blank">Melusine&#8217;s secret discovered, from Le Roman de Mélusine. One of sixteen paintings by Guillebert de Mets.</a></h6>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zum <strong>Urheberrecht</strong> wünschen oder eine Frage zum <strong>Urhebervertragsrecht</strong> haben, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=4900&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-08/kraweel-oder-die-entstehung-von-urheberrechtlichem-schutz/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>7</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Veröffentlichte Fotos: Kann man etwas gegen bestehende Einwilligungen machen?</title>
		<link>http://spreerecht.de/fotorecht/2011-07/veroeffentlichte-fotos-kann-man-etwas-gegen-bestehende-einwilligungen-machen</link>
		<comments>http://spreerecht.de/fotorecht/2011-07/veroeffentlichte-fotos-kann-man-etwas-gegen-bestehende-einwilligungen-machen#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 07:19:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fotorecht]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anfechtung]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Aufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[einwilligung]]></category>
		<category><![CDATA[Entfernen]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[KUG]]></category>
		<category><![CDATA[Löschen]]></category>
		<category><![CDATA[video]]></category>
		<category><![CDATA[Widerruf]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=4546</guid>
		<description><![CDATA[Unter dem Begriff &#8220;Jugendsünde&#8221; kann man die Fallkonstellation dieses Beitrags zusammen fassen: In früheren Jahren hat man sich bereit erklärt Fotos von sich machen zu lassen, damit diese dann veröffentlicht werden. Später entsteht dann mitunter der Wunsch, dass diese Fotos &#8230; <a href="http://spreerecht.de/fotorecht/2011-07/veroeffentlichte-fotos-kann-man-etwas-gegen-bestehende-einwilligungen-machen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/fotorecht/2011-07/veroeffentlichte-fotos-kann-man-etwas-gegen-bestehende-einwilligungen-machen&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Ffotorecht%2F2011-07%2Fveroeffentlichte-fotos-kann-man-etwas-gegen-bestehende-einwilligungen-machen"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Ffotorecht%2F2011-07%2Fveroeffentlichte-fotos-kann-man-etwas-gegen-bestehende-einwilligungen-machen&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p style="text-align: center;"><img class="aligncenter size-full wp-image-4568" title="4483533096_d9dc8c240c_b" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/07/4483533096_d9dc8c240c_b.jpg" alt="" width="655" height="436" /></p>
<p>Unter dem Begriff &#8220;Jugendsünde&#8221; kann man die Fallkonstellation dieses Beitrags zusammen fassen: In früheren Jahren hat man sich bereit erklärt <strong>Fotos von sich machen zu lassen</strong>, damit diese dann veröffentlicht werden.</p>
<p>Später entsteht dann mitunter der Wunsch, dass diese Fotos nicht mehr verwendet werden. Dies betrifft vor allem <strong>Fotos im Internet</strong>, die meist von jedermann gefunden werden können.</p>
<p>Dieser Beitrag soll klären, unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung für die Verbreitung von Fotos wieder zurück genommen werden kann.</p>
<p><span id="more-4546"></span></p>
<h3>Rechtlicher Grundsatz: Eine Einwilligung ist erforderlich</h3>
<p>Das <strong>Persönlichkeitsrecht</strong> sichert jeder Person zu, dass sie bestimmen kann ob und wenn ja welche Fotos von ihr veröffentlicht werden. Geregelt ist dies im Kunsturhebergesetz (<a title="Kunsturhebergesetz" href="http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html">KunstUrhG</a>). Die wichtigen <strong>Ausnahmen dieser Grundregel </strong>liegen vor,</p>
<ul>
<li>bei <strong>Personen der Zeitgeschichte</strong> (z.B. Prominente, Polikitker, etc.),</li>
<li>wenn ein höheres <strong>Interesse der Kunst</strong> an der Veröffentlichung vorliegt,</li>
<li>wenn eine Person<strong> nur als Beiwerk</strong> auf einem Foto erscheint , sowie</li>
<li>bei Fotos von <strong>Versammlungen</strong> und<strong> Aufzügen</strong> (z.B. Fanmeile).</li>
</ul>
<p>Auf den Schutz des Persönlichkeitsrechts kann sich derjenige nicht berufen, wer als fotografierte Person <strong>in die Veröffentlichung einwilligt</strong>. Bei professionell erstellten Fotos wird diese Einwilligung oft <strong>schriftlich</strong> erteilt, z.B. im Rahmen eines <strong>Modelvertrages</strong>. Die schriftliche Regelung ist aber nicht zwingend. So kann eine Einwilligung auch <strong>mündlich</strong> oder durch <strong>schlüssiges Verhalten</strong> erteilt werden. Bekommt der Fotografierte Geld für das Shooting oder posiert die Person vor der Kamera und weiß über den Zweck der Fotos Bescheid, dann liegt meist eine wirksame Erlaubnis vor.</p>
<p>Allerdings hat die Erlaubnis auch ihre <strong>Grenzen</strong>. So darf ein Bildnis, für das die eine Erlaubnis im Rahmen einer Charity-Aktion erteilt wurde, nicht auch für eine kommerzielle Werbung genutzt werden.</p>
<h3>Anfechtung der Einwilligung</h3>
<p>Unter gewissen Voraussetzungen kann eine bereits erteilte Einwilligung angefochten werden. Dies ist z.B. dann möglich, wenn der Abgebildete arglistig über den <strong>Verwendungszweck </strong>der Bilder <strong>getäuscht</strong> wurde. Die Anfechtung ist auch bei einer schriftlich erteilten Einwilligung möglich.</p>
<p><strong>Täuscht</strong> z.B. ein Fotograf einem Prominenten vor, Fotos für eine wohltätige Aktion zu erstellen und willigt die prominente Person darin ein, dann kann diese Einwilligung angefochten werden, wenn der Fotograf von Anfang an vor hatte, die Fotos an eine Boulevardzeitung zu verkaufen.</p>
<p>Die Folge der Anfechtung ist, dass die Einwilligung <strong>rückwirkend</strong> als nicht erteilt zu werten ist. Das Problem ist für die Anfechtung aber, dass der Anfechtende beweisen muss, dass er über den Verwendungszweck getäuscht wurde.</p>
<h3>Widerruf der Einwilligung</h3>
<p>Der Widerruf einer solchen Erlaubnis ist nur <strong>unter bestimmten Umständen</strong> möglich. Und anders als die Anfechtung gilt der Widerruf nicht rückwirkend sondern erst ab Erklärung eines wirksamen Widerrufes.</p>
<p>Denkbar ist z.B. ein Widerruf in <strong>unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang</strong> mit der Erteilung der Einwilligung. So kann ein Widerruf z.B. bei einem Fernsehinterview in Betracht kommen, wenn andere Fragen gestellt werden als angekündigt oder wenn die Antworten aus dem Zusammenhang gerissen sind und so verwendet werden. Ein Widerruf sollte dann unmittelbar im Anschluss erklärt werden, damit die Aufnahme wiederholt werden kann.</p>
<p>Allgemein wird angenommen, dass auch ein Widerruf auch <strong>nach längerer Zeit </strong>erfolgen kann, wenn die Nutzung der Bildnisse aufgrund einer <strong>veränderten Persönlichkeit</strong> rechtsverletzend wäre. Dies ist z.B. der Fall<em>, </em>wenn sich seit der erteilten Einwilligung die Einstellung des Fotografierten grundlegend geändert hat. Die Gerichte setzen hier aber eine hohe Hürde und fordern Gründe für den Widerruf von <strong>einigem Gewicht</strong>.</p>
<p>Ob dem Betroffenen ein Recht zum Widerrufs zusteht ist also stets eine <strong>Frage der Interessenabwägung</strong>. Eine wesentliche Rolle spielen dabei</p>
<ul>
<li>der eigentliche <strong>Widerrufsgrund</strong> (persönlichkeitsrechtliche Komponente),</li>
<li>ob der Betroffene <strong>finanziell entlohnt</strong> wurde für die Aufnahmen, sowie</li>
<li>inwieweit der Verwender der Aufnahmen auf die ursprünglich ereilte Einwilligung <strong>vertrauen</strong> durfte.</li>
</ul>
<p>Die <strong>Folgen eines Widerrufes</strong> können aber sein, dass beispielsweise der Fotograf eine Entschädigung für die entstandenen <strong>Aufwendungen fordert</strong>, wenn er nicht annehmen konnte, dass der Betroffene seine Einwilligung widerruft.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Auch wenn die Widerrufsbarkeit einer erteilten Einwilligung <strong>unter Juristen umstritten</strong> ist, so erachten sie die Gerichte bei einer strengen <strong>Abwägung der Interessenlage</strong> als möglich. Die Hürden sind hierfür aber hoch, schließlich muss auch das Vertrauen in eine einmal erteilte Einwilligung geschützt werden. Hinzukommt, dass der Betroffene die Gründe für den Widerruf auch <strong>beweisen muss</strong>. So sollte beispielsweise ein Wandel der inneren Einstellung ausführlich glaubhaft gemacht und bewiesen werden, wenn dies die Begründung für den Widerruf ist.</p>
<p>Falls ein <strong>Minderjähriger </strong>den Widerruf einer Einwilligung erklären will, dann muss dies  durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.</p>
<h6>Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/"><img title="Attribution" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" alt="Attribution" border="0" /></a> by <a href="http://www.flickr.com/photos/alanant/">Illusive Photography</a></h6>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zum <strong>Urheberrecht</strong> wünschen oder eine Frage zum <strong>Urhebervertragsrecht</strong> haben, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=4546&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/fotorecht/2011-07/veroeffentlichte-fotos-kann-man-etwas-gegen-bestehende-einwilligungen-machen/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der Fotografenvertrag und was hierbei zu beachten ist</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-06/fotografenvertrag</link>
		<comments>http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-06/fotografenvertrag#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 30 Jun 2011 07:09:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[ausschließliches Nutzungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[einfaches Nutzungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Erstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[fotograf]]></category>
		<category><![CDATA[Fotografenvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Fotorecht]]></category>
		<category><![CDATA[Namensnennung]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Rechteübertragung]]></category>
		<category><![CDATA[urheber]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=4461</guid>
		<description><![CDATA[Die Erstellung von professionellen Fotos ist auch in der Onlinewelt ein alltäglicher Vorgang. Von Social-Media-Kampagnen über Produktfotos für den Webshop bis hin zu Arbeitnehmerfotos auf der Unternehmensseite. Ohne professionelle Fotos kommt kaum eine Marketingmaßnahme oder ein unternehmerischer Internetauftritt heutzutage aus. &#8230; <a href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-06/fotografenvertrag">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-06/fotografenvertrag&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Furheberrecht%2F2011-06%2Ffotografenvertrag"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Furheberrecht%2F2011-06%2Ffotografenvertrag&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><a rel="attachment wp-att-4462" href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-06/fotografenvertrag/attachment/olympus-digital-camera"><img class="aligncenter size-full wp-image-4462" title="OLYMPUS DIGITAL CAMERA" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/06/2445039228_e90544aae1_z.jpg" alt="" width="640" height="468" /></a>Die <strong>Erstellung von professionellen Fotos</strong> ist auch in der Onlinewelt ein alltäglicher Vorgang. Von Social-Media-Kampagnen über Produktfotos für den Webshop bis hin zu <a title="Der Arbeitsplatz und das Recht am eigenen Bild" href="http://spreerecht.de/allgemein/2010-02/der-arbeitsplatz-und-das-recht-am-eigenen-bild" target="_blank">Arbeitnehmerfotos auf der Unternehmensseite</a>. Ohne professionelle Fotos kommt kaum eine Marketingmaßnahme oder ein unternehmerischer Internetauftritt heutzutage aus.</p>
<p>Werden von einer Agentur oder direkt vom Unternehmen <strong>Aufträge an externe Fotografen</strong> gegeben, dann muss ein Vertrag vorhanden sein, der die erforderlichen Punkte regelt. Die wesentlichen Inhalte eines solchen Vertrages sollen hier angesprochen werden. Denn fehlen vertragliche Grundlagen, dann merkt man dies meistens erst, wenn es später Streitigkeiten gibt. So einige<strong> ermüdende Rechtsstreitigkeiten </strong>hätten durch einen soliden Vertrag vermieden werden können. Das ist leider auch die <strong>Erfahrung einiger unserer Mandanten</strong>, die sich im Nachhinein aufgrund des fehlenden Vertrages ärgern mussten.</p>
<p><span id="more-4461"></span></p>
<h3>Vertragsgegenstand</h3>
<p>Bevor der Fotograf mit seiner Arbeit anfängt, wird in der Regel ausführlich über das Vorhaben geredet und es werden die Wünsche des Auftraggebers klargestellt.</p>
<p>Oft wird aber nicht daran gedacht, eine <strong>möglichst ausführliche Beschreibung</strong> dessen in den Vertrag aufzunehmen, was sich der Auftraggeber als Ergebnis vorstellt. Diese Beschreibung sollte in <strong>eigenen Worten und ohne Juristensprech</strong> erfolgen. Denn sollten sich die Vertragspartner wegen des Umfangs des Auftrags uneinig sein und deswegen streiten, dann kommt es auf den Auftragsgegenstand an, welcher in der <strong>Präambel des Vertrages</strong> stehen sollte.</p>
<h3>Rechteeinräumung</h3>
<p>Die Regelung über die Rechteeinräumung ist der <strong>Kern eines jeden Vertrages mit Urheberrechtsbezug</strong>.</p>
<p>Die Vereinbarung zur Rechteeinräumung sollte <strong>alle geplanten Verwertungsformen </strong>erfassen. Es muss geregelt werden, welche Art von Nutzungsrecht (einfach oder ausschließlich) übertragen werden und ob es zeitliche, örtliche oder mediale Einschränkungen geben soll.</p>
<p><strong>Fehlt </strong>es an einer Regelung zur Rechteübertragung in dem Vertrag, dann gilt das Gesetz. Einschlägig ist <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html">§ 31 Abs.5 UrhG</a> und damit die sogenannte <strong>Zweckübertragungslehre. </strong>Danach muss bei einer fehlenden Regelung der Fotograf nur die Rechte übertragen, die der Auftraggeber für sein Vorhaben benötigt. Dies kann für den Auftraggeber <strong>wesentliche Folgen</strong> haben, was aus folgendem Beispiel deutlich wird:</p>
<p>Wird der Fotograf beauftragt, Produktfotos für die Unternehmenswebseite zu erstellen, dann darf das Unternehmen diese Fotos später nicht für eine Facebook-Kampagne oder eine Printanzeige verwenden, wenn es an einer Regelung über die Rechteübertragung fehlt. Das heißt es kommt darauf an, <strong>was der Auftraggeber braucht</strong> und <strong>dies auch vertraglich regelt.</strong> Was der Auftraggeber sich <strong>im Geiste wünscht</strong>, ist unerheblich.</p>
<h3>Namensnennung &amp; Bearbeitung</h3>
<p>Der Fotograf hat nach <a title="§ 13 Anerkennung der Urheberschaft" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__13.html" target="_blank">§ 13 UrhG</a> ein <strong>Recht auf Namensnennung</strong>.  Danach ist der Grundsatz, dass die Fotos nur mit einer namentlichen Nennung des Urhebers, also des Fotografen, veröffentlicht werden dürfen. Falls auf dieses Recht nicht im Rahmen eines Vertrages verzichtet wird, dann kann der Fotograf gegen die <strong>Veröffentlichung ohne Namensnennung</strong> vorgehen.</p>
<p>Vor allem die Bearbeitung des späteren Fotos ist für den Auftraggeber besonders wichtig. Gerade wenn das Foto für mehrere Kampagnen oder verschieden Einsatzzwecke angedacht ist, dann wird das Foto hierfür<strong> oftmals bearbeitet werden müssen</strong>. Nach <a title="§ 14 Entstellung des Werkes" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__14.html" target="_blank">§ 14 UrhG</a> bedarf die &#8220;Entstellung des Werkes&#8221; aber eine <strong>Einwilligung des Fotografen</strong>, so dass dieser Punkt vertraglich geregelt werden sollte.</p>
<h3>Urheberrechtsstreitigkeiten</h3>
<p>Im Vertrag sollte auch nicht die Klausel fehlen, wonach der Fotograf den Auftraggeber bei urheberrechtlichen Streitigkeiten <strong>unterstützten muss</strong>. Der Hintergrund ist hier ein denkbares Szenario, wobei der Auftraggeber sich bei der Nutzung des Bildes urheberrechtlichen Streitigkeiten stellen muss (z.B. wenn ein Dritter behauptet, er sei Urheber des Fotos). Mit einer entsprechenden Klausel kann der Auftraggeber den Fotografen auffordern, ihm <strong>bei dem Rechtsstreit zur Seite zu stehen</strong>, um die Behauptungen des Dritter so leichter ausräumen zu können.</p>
<h3>Sonstige Punkte</h3>
<p>Weitere Vertragsbestandteile sind regelmäßig die folgenden Punkte.</p>
<ul>
<li>Vergütung</li>
<li>Pflichten des Fotografen</li>
<li>Haftung/Gewährleistung</li>
<li>Verhalten bei Urheberrechtsstreitigkeiten</li>
</ul>
<h3>Fazit</h3>
<p>Der Beitrag zeigt, dass ein Vertrag mit dem Fotografen stets vorhanden sein sollte, um <strong>anfängliche Unklarheiten</strong> und <strong>spätere Streitigkeiten</strong> zu vermeiden.</p>
<p>Gerade auch <strong>für den Fotografen </strong>ist ein Vertrag<strong> von Vorteil</strong>. Denn oft ist dieser als Selbstständiger alleine an den Vertragsverhandlungen beteiligt und hätte daher ohne Vertrag <strong>Beweisprobleme</strong>, wenn es Streitigkeiten wegen des Leistungsumfangs geben sollte.</p>
<h6>Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/"><img title="Namensnennung" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" border="0" alt="Namensnennung" /></a> von <a href="http://www.flickr.com/photos/chrizzle/">Christopher Robin Roberts</a></h6>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zum <strong>Urheberrecht</strong> wünschen oder eine Frage zum <strong>Urhebervertragsrecht</strong> haben, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=4461&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-06/fotografenvertrag/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gratis E-Book: Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing</title>
		<link>http://spreerecht.de/facebook/2011-05/gratis-e-book-rechtliche-stolperfallen-beim-facebookmarketing</link>
		<comments>http://spreerecht.de/facebook/2011-05/gratis-e-book-rechtliche-stolperfallen-beim-facebookmarketing#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 May 2011 07:00:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[agb]]></category>
		<category><![CDATA[agentur]]></category>
		<category><![CDATA[anbieterkennzeichnung]]></category>
		<category><![CDATA[anleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Anmeldung]]></category>
		<category><![CDATA[anzeigen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsverhältnis]]></category>
		<category><![CDATA[auftraggeber]]></category>
		<category><![CDATA[aufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[äußerungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beleidigung]]></category>
		<category><![CDATA[benachrichtigung]]></category>
		<category><![CDATA[bgb]]></category>
		<category><![CDATA[blogging policy]]></category>
		<category><![CDATA[button]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Daten]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[datenschutzbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[datenschutzerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[direkt marketing]]></category>
		<category><![CDATA[direktionsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Domain]]></category>
		<category><![CDATA[entgelt]]></category>
		<category><![CDATA[erforderlich]]></category>
		<category><![CDATA[erhebung]]></category>
		<category><![CDATA[fanpage]]></category>
		<category><![CDATA[faseite]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[fotografie]]></category>
		<category><![CDATA[freistellung]]></category>
		<category><![CDATA[gefällt mir]]></category>
		<category><![CDATA[geldbuße]]></category>
		<category><![CDATA[gema]]></category>
		<category><![CDATA[genehmigung]]></category>
		<category><![CDATA[geschäftsbeziehung]]></category>
		<category><![CDATA[gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[gewerblich]]></category>
		<category><![CDATA[gewinne]]></category>
		<category><![CDATA[gewinnspiel]]></category>
		<category><![CDATA[glücksspiel]]></category>
		<category><![CDATA[grafik]]></category>
		<category><![CDATA[grafisch]]></category>
		<category><![CDATA[guerilla]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[haftungskette]]></category>
		<category><![CDATA[haftungsprivileg]]></category>
		<category><![CDATA[haftungsregeln]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>
		<category><![CDATA[inhalte]]></category>
		<category><![CDATA[kampagne]]></category>
		<category><![CDATA[kommerziell]]></category>
		<category><![CDATA[kontaktimporter]]></category>
		<category><![CDATA[Konto]]></category>
		<category><![CDATA[kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Kritik]]></category>
		<category><![CDATA[künstler]]></category>
		<category><![CDATA[kunsturhebergesetz]]></category>
		<category><![CDATA[lamebook]]></category>
		<category><![CDATA[leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[like]]></category>
		<category><![CDATA[logo]]></category>
		<category><![CDATA[marke]]></category>
		<category><![CDATA[markeng]]></category>
		<category><![CDATA[markengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[marketing]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>
		<category><![CDATA[meinungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[mitarbeiter]]></category>
		<category><![CDATA[Mitstörer]]></category>
		<category><![CDATA[Music]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[name]]></category>
		<category><![CDATA[namensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[nutzungsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[person]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogen]]></category>
		<category><![CDATA[pinnwand]]></category>
		<category><![CDATA[player]]></category>
		<category><![CDATA[policy]]></category>
		<category><![CDATA[promotion]]></category>
		<category><![CDATA[promotionsrichtlinien]]></category>
		<category><![CDATA[qualifikator]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsverletzer]]></category>
		<category><![CDATA[regeln]]></category>
		<category><![CDATA[Registrierung]]></category>
		<category><![CDATA[richtlinien]]></category>
		<category><![CDATA[ristriktionen]]></category>
		<category><![CDATA[rstv]]></category>
		<category><![CDATA[safe harbour]]></category>
		<category><![CDATA[sanktion]]></category>
		<category><![CDATA[schlämmer blog]]></category>
		<category><![CDATA[seite]]></category>
		<category><![CDATA[slogan]]></category>
		<category><![CDATA[social media]]></category>
		<category><![CDATA[social media guidelines]]></category>
		<category><![CDATA[social plugin]]></category>
		<category><![CDATA[song]]></category>
		<category><![CDATA[Spam]]></category>
		<category><![CDATA[sperrung]]></category>
		<category><![CDATA[spreerecht]]></category>
		<category><![CDATA[stock]]></category>
		<category><![CDATA[stolperfalle]]></category>
		<category><![CDATA[stolperfallen]]></category>
		<category><![CDATA[teachbook]]></category>
		<category><![CDATA[technosexuell]]></category>
		<category><![CDATA[telemediengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Text]]></category>
		<category><![CDATA[tmg]]></category>
		<category><![CDATA[trademark]]></category>
		<category><![CDATA[unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[unwahre angaben]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[urhg]]></category>
		<category><![CDATA[usa]]></category>
		<category><![CDATA[uwg]]></category>
		<category><![CDATA[verantwortung]]></category>
		<category><![CDATA[verarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[verdeckt]]></category>
		<category><![CDATA[verlosung]]></category>
		<category><![CDATA[verstoß]]></category>
		<category><![CDATA[verweis]]></category>
		<category><![CDATA[video]]></category>
		<category><![CDATA[weisungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[werberichtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[werbung]]></category>
		<category><![CDATA[wettbewerb]]></category>
		<category><![CDATA[wettbewerber]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[zitat]]></category>
		<category><![CDATA[Zitieren]]></category>
		<category><![CDATA[zu eigen machen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=3788</guid>
		<description><![CDATA[Update: 20.000 Downloads! Vielen Dank an die vielen Leser, die unsere Erwartungen an die Downloadzahlen bei weiten übertroffen haben! Zusammen mit Allfacebook.de, der beliebtesten deutschsprachigen Ressource im Bereich Facebook, präsentieren wir auf knapp 100 Seiten die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte, die beim Facebookmarketing beachtet &#8230; <a href="http://spreerecht.de/facebook/2011-05/gratis-e-book-rechtliche-stolperfallen-beim-facebookmarketing">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/facebook/2011-05/gratis-e-book-rechtliche-stolperfallen-beim-facebookmarketing&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Ffacebook%2F2011-05%2Fgratis-e-book-rechtliche-stolperfallen-beim-facebookmarketing"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Ffacebook%2F2011-05%2Fgratis-e-book-rechtliche-stolperfallen-beim-facebookmarketing&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p style="text-align: center;"><img class="aligncenter size-full wp-image-3784" title="Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Gratis E-Book" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/05/Rechtliche_Stolperfallen_beim_Facebookmarketing_ebook.png" alt="Rechtliche Stolperfallen beim Facebookmarketing Gratis E-Book" width="400" /></p>
<p><span style="color: #993300;">Update: <strong>20.000 Downloads!</strong> Vielen Dank an die vielen Leser, die unsere Erwartungen an die Downloadzahlen bei weiten übertroffen haben!</span></p>
<p>Zusammen mit <a href="http://allfacebook.de">Allfacebook.de</a>, der beliebtesten deutschsprachigen Ressource im Bereich Facebook, präsentieren wir auf knapp <strong>100 Seiten</strong> die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte, die beim Facebookmarketing beachtet werden müssen.</p>
<p>Das E-Book ist <strong>für Praktiker geschrieben</strong> und richtet sich an Unternehmen, Freiberufler, Agenturen und alle anderen die mit Facebook arbeiten. Es basiert auf unserer gleichnamigen <a href="http://allfacebook.de/gastbeitrag/rechtliche-stolperfallen-teil-1">15-teiligen Artikelreihe</a> bei <a href="http://allfacebook.de">Allfacebook.de</a>, ergänzt um Fragen aus den Kommentaren und unsere Erfahrungen aus <a title="Vorträge, Workshops und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-workshops-und-seminare">Vorträgen und Schulungen</a> zu Facebook und Recht.</p>
<p>Wir überlegten es uns das Buch als Verkaufsversion heraus zubringen, aber weil so etwas länger dauert, haben wir uns für eine <strong>Gratisversion </strong>entschieden. Falls wir ein Buch zum Kaufen herausbringen würden, <strong>welche Inhalte hättet Ihr gerne zusätzlich drin?</strong> Checklisten, Muster (z.B. für Social-Media Guidelines) oder noch etwas anderes?<span id="more-3788"></span></p>
<h3>Aus dem Inhalt:</h3>
<ul>
<li>Registrierung: Persönliches Profil oder Unternehmensseite</li>
<li>Die Wahl des Konto- und Seitennamens</li>
<li>Impressum</li>
<li>Nutzung von Grafiken, Bildern und Fotos</li>
<li>Nutzung von fremden Texten, Videos und Musik</li>
<li>Meinungen, üble Nachrede und Umgang mit Mitbewerbern</li>
<li>Werbeinhalte und Anzeigen</li>
<li>Gewinnspiele und Wettbewerbe</li>
<li>Direktmarketing</li>
<li>Verdecktes Guerilla Marketing</li>
<li>Nutzung der Marke Facebook, der Markenlogos und Screenshots</li>
<li>Haftung für Inhalte der Seite, Links, Werbeanzeigen und Fanbeiträge</li>
<li>Einsatz von Social Media Plug-Ins</li>
<li>Rechtssicher Dank Social Media Guidelines</li>
</ul>
<h3>Downloadlinks</h3>
<p>Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und freuen uns über Meinungen, Ergänzungen und Vorschläge wie wir die nächste Ausgabe noch besser gestalten können.</p>
<p><strong>Link zum Download</strong>: <a href="http://spreerecht.de/wp-content/plugins/download-monitor/download.php?id=5" class="sw-inhalt-download" title="Gratis E-Book: Rechtliche Stolperfallen beim Facebook Marketing herunterladen" >Gratis E-Book: Rechtliche Stolperfallen beim Facebook Marketing</a><a href="#"></a> (11 MB)<br />
<strong>Link zum Einbinden:</strong> <a href="http://www.scribd.com/doc/55165980/Rechtliche-Stolperfallen-beim-Facebook-Marketing-E-Book">Share and Embed via Scribd</a><br />

							<div class="callto">
							Wünschen Sie rechtliche Beratung zum Thema <strong>Facebook-Marketing </strong>oder haben Interesse an verständlichen <strong><a title="Vorträge, Workshops und Seminare" href="http://spreerecht.de/leistungen/vortraege-workshops-und-seminare">Vorträgen, Workshops und Inhouse-Seminaren</a></strong> zum Thema Social Media & Recht? <a title="Kontakt" href="http://spreerecht.de/service/kontakt">Sprechen Sie uns an</a>, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.</a>
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=3788&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/facebook/2011-05/gratis-e-book-rechtliche-stolperfallen-beim-facebookmarketing/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>19</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zur Rechtm&#228;&#223;igkeit von heimlichen Videoaufnahmen</title>
		<link>http://spreerecht.de/haftung/2010-06/heimliche-videoaufnahmen</link>
		<comments>http://spreerecht.de/haftung/2010-06/heimliche-videoaufnahmen#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 09:37:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Film]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[heimliche Aufnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[video]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://dramburg.eu/?p=702</guid>
		<description><![CDATA[Soweit jemand eine Einwilligung erteilt, wenn Filmaufnahmen gemacht werden, ist dieses Anfertigen von Videoaufnahmen rechtlich zulässig. Zur Veröffentlichung dieser Aufnahme muss die gefilmte Person der Veröffentlichung noch zustimmen (§ 23 Absatz 1 KUG). Problematisch wird es, wenn heimlich angefertigte Videoaufnahmen &#8230; <a href="http://spreerecht.de/haftung/2010-06/heimliche-videoaufnahmen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/haftung/2010-06/heimliche-videoaufnahmen&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fhaftung%2F2010-06%2Fheimliche-videoaufnahmen"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fhaftung%2F2010-06%2Fheimliche-videoaufnahmen&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Soweit jemand eine Einwilligung erteilt, wenn Filmaufnahmen gemacht werden, ist dieses Anfertigen von Videoaufnahmen rechtlich zulässig. Zur Veröffentlichung dieser Aufnahme muss die gefilmte Person der Veröffentlichung noch zustimmen (§ 23 Absatz 1 KUG). Problematisch wird es, wenn heimlich angefertigte Videoaufnahmen veröffentlicht werden.</p>
<p style="text-align: justify;">▶ <strong>Der Fall:</strong> Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 188/09) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um heimliche Filmaufnahmen in einer Arztpraxis ging. Die Videoaufnahmen wurden ohne Erlaubnis des Arztes von einem Rundfunkunternehmen durchgeführt worden. Dabei ging es um eine Reportage über Doping am Arbeitsplatz. Die Videoaufnahme wurde heimlich bei einem Beratungsgespräch gefertigt. Zwar hat das Rundfunktunternehmen erklärt, dass es keine Aufnahmen veröffentlichen werde, in denen der Arzt zu erkennen sei. Dennoch verlangte der Arzt eine gerichtlich durchgesetzte Unterlassung der Fertigung von heimlichen Ton- und Filmaufnahmen.</p>
<p style="text-align: justify;">▶ <strong>Das Urteil:</strong> Das Oberlandesgericht hat das Anliegen des Arztes zurück gewiesen. Denn nach Ansicht der Richter habe der Arzt nicht ausreichend erklärt, warum er wieder mit einer Aufnahme rechnen müsse.</p>
<p style="text-align: justify;">Des Weiteren lehnte das Gericht einen Anspruch des Arztes auch wegen eines möglichen überwiegenden Interesses der Allgemeinheit an der Veröffentlichung ab.</p>
<p style="text-align: justify;">▶ <strong>Fazit:</strong> Stets kommt es für die rechtliche Beurteilung von Film- und Fotoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung auf eine Abwägung an. Bei heimlichen Film- und Tonaufnahmen ist zum einen zwischen Aufnahmen im privaten und im beruflichen Umfeld zu unterscheiden. So sah das Gericht in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht des Arztes aufgrund seines beruflichen Wirkens nur am äußersten Bereich als verletzt an. Zudem spielte auch hier die Pressefreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz eine Rolle bei der Beurteilung.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn sich also jemand gegen heimlich angefertigte Ton- oder Videoaufnahmen zur Wehr setzt, dann kommt es auf eine Gesamtabwägung beider Seiten an. Das Urteil zeigt, dass es kein pauschales Verbot derartiger Aufnahmen gibt.</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=1140&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/haftung/2010-06/heimliche-videoaufnahmen/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die Panoramafreiheit</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2010-03/die-panoramafreiheit</link>
		<comments>http://spreerecht.de/urheberrecht/2010-03/die-panoramafreiheit#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 17:42:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[Fotoaufnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[gewerbliche Nutzung]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich zugänglich]]></category>
		<category><![CDATA[Panoramafreiheit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://dramburg.eu/?p=545</guid>
		<description><![CDATA[Das Urheberrecht schützt die Interessen an einem sogenannten Geisteswerk (Skulptur, Foto, etc.). Dieser Schutz geht vom Grundsatz her soweit, dass auch Werke, die in der Öffentlichkeit stehen (z.B. Skulptur auf einem Platz) davor geschützt sind, bildlich wiedergeben zu dürfen (z.B. &#8230; <a href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2010-03/die-panoramafreiheit">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/urheberrecht/2010-03/die-panoramafreiheit&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Furheberrecht%2F2010-03%2Fdie-panoramafreiheit"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Furheberrecht%2F2010-03%2Fdie-panoramafreiheit&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Das Urheberrecht schützt die Interessen an einem sogenannten Geisteswerk (Skulptur, Foto, etc.). Dieser Schutz geht vom Grundsatz her soweit, dass auch Werke, die in der Öffentlichkeit stehen (z.B. Skulptur auf einem Platz) davor <strong>geschützt sind</strong>, bildlich wiedergeben zu dürfen (z.B. ein Foto von der Skulptur zu machen).</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser strenge Schutzgedanke wird aber durch § 59 Urhebergesetz eingeschränkt. Ohne diese Regelung wäre insbesondere das Fotografieren und Filmen in der Öffentlichkeit kaum möglich. Als Folge ermöglicht es diese Regelung (sog. <strong>Panoramafreiheit oder auch Straßenbildfreiheit</strong>), dass z.B. Gebäude oder Skulpturen abfotografiert oder gefilmt werden dürfen, solange diese von öffentlichen Orten frei einsehbar sind. So ist z.B. ein Gebäude, das hinter einer hohen Hecke steht, nicht öffentlich einsehbar und ein Foto davon würde das Urheberrecht verletzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Abgrenzungen sind mitunter nicht immer leicht. So fällt der Innenhof eines Gebäudes beispielsweise nicht mehr unter die <strong>Außenansicht von Bauwerken</strong>. Schwierig wird es auch bei Außenansichten eines Bauwerkes oder diejenige Perspektive, die <strong>erst von Balkonen, Dächern</strong> oder <strong>aus der Luft</strong> sichtbar sind. Selbst wenn diese Ansichten von einem Café oder eine Aussichtsterrasse einsehbar sind, wird von den Gerichten angenommen, dass diese Außenansicht nicht „an“ öffentlichen Wegen erkennbar ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf den Zweck des geschossenen Fotos kommt es bei der Panoramafreiheit nicht an. Damit ist auch die <strong>gewerbliche Verwertung</strong> des geschützten Werkes erlaubt (z.B. für Postkarten, Filme, Bildbände, Reiseführer, etc.).</p>
<p style="text-align: justify;">Die Panoramafreiheit wurde kürzlich durch drei Urteile des Oberlandesgerichts Brandenburg gestärkt (Urteile vom 18. Februar 2010, Az. 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09). Hintergrund des Rechtsstreits war die Frage, <strong>gewerbliche Fotoaufnahmen von Schlössern</strong> und Gebäuden, welche auf dem Gelände der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten entstehen, ohne Weiteres gewerblich genutzt werden dürfen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Oberlandesgericht hat klargestellt, dass der Eigentümer eines öffentlich einsehbaren Gebäudes nicht vorab entscheiden könne, wer ein Foto eines Schlosses wie verwerten darf. Vielmehr hat auch der Fotograf das Recht, einen <strong>wirtschaftlichen Nutzen</strong> aus seinen Fotos zu ziehen. Denn wenn der Eigentümer die Entscheidung über die Nutzung hätte, würde dies eine unzulässige Einschränkung der gesetzlich geschützten Panoramafreiheit bedeuten. Derjenige, der nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, kann als Schutz den Zugang verbieten oder Vorkehrungen treffen, dass es nicht gesehen werden kann (Sichtschutz).</p>
<p>Außerdem, so das Gericht, sei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten das Eigentum an den Parkanlagen und Schlössern von den Ländern Berlin und Brandenburg gerade deswegen übertragen worden, damit die Anlagen gepflegt, bewahrt und <strong>der Öffentlichkeit zugänglich</strong> gemacht werden. Und eben diese Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit enthält auch die Straßenbildfreiheit des § 59 Urhebergesetz.</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=1136&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/urheberrecht/2010-03/die-panoramafreiheit/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der Arbeitsplatz und das Recht am eigenen Bild</title>
		<link>http://spreerecht.de/allgemein/2010-02/der-arbeitsplatz-und-das-recht-am-eigenen-bild</link>
		<comments>http://spreerecht.de/allgemein/2010-02/der-arbeitsplatz-und-das-recht-am-eigenen-bild#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 11:53:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsplatz]]></category>
		<category><![CDATA[einwilligung]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[kündigung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://dramburg.eu/?p=398</guid>
		<description><![CDATA[Im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis tauchen immer wieder Fragen auf, die im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild stehen. Es geht oftmals um die Frage, was der Arbeitgeber darf, wenn es um die Veröffentlichung des eigenen Fotos im Zusammenhang &#8230; <a href="http://spreerecht.de/allgemein/2010-02/der-arbeitsplatz-und-das-recht-am-eigenen-bild">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/allgemein/2010-02/der-arbeitsplatz-und-das-recht-am-eigenen-bild&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fallgemein%2F2010-02%2Fder-arbeitsplatz-und-das-recht-am-eigenen-bild"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fallgemein%2F2010-02%2Fder-arbeitsplatz-und-das-recht-am-eigenen-bild&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis tauchen immer wieder Fragen auf, die im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild stehen. Es geht oftmals um die Frage, was der Arbeitgeber darf, wenn es um die Veröffentlichung des eigenen Fotos im Zusammenhang mit der Arbeit geht. Folgende zwei Fragen sind relevant:</p>
<h3 style="text-align: justify;"><span id="more-398"></span>Muss ich ein Foto von mir machen lassen für die Internetseite des Unternehmens?</h3>
<p style="text-align: justify;">Oft werden Mitarbeiter auf der Homepage des Arbeitgebers abgebildet. Dazu besteht aber keine Pflicht des Arbeitnehmers. Aufgrund des Persönlichkeitsrechts, darf der Arbeitgeber auch nicht ungefragt ein Foto veröffentlichen: Ohne eine Einwilligung wäre die Veröffentlichung Ihres Bildes unzulässig, § 22 Kunsturhebergesetz. Wenn sich der Arbeitgeber daran nicht hält und trotzdem gegen den Willen ein Foto veröffentlicht, dann kann der Arbeitnehmer Unterlassungs- und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche gegen geltend machen. Ein Arbeitnehmer muss daher nicht ungefragt eine Veröffentlichung dulden. Wenn aber ein Foto von dem Angestellten gemacht wird und diesem klar ist, dass das Foto für Repräsentationszwecke bestimmt ist (und nicht z.B. nur für die Personalakte), dann ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer, wenn er ein Foto von sich machen lässt, auch der Veröffentlichung zustimmt.</p>
<h3>Darf mein Arbeitgeber mein Foto nach meiner Kündigung weiter verwenden?</h3>
<p style="text-align: justify;">Wenn ein Arbeitnehmer aus der Firma ausscheidet, dann wird oft gefragt, was mit dem Foto auf der Webseite ist. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Foto entfernen, wenn sie abgebildet Person nicht mehr für den Betrieb arbeitet. Es gibt aber unterschiedliche Pflichten für den Arbeitgeber, die davon abhängen, in welchem Kontext das Foto stand.  Denn man muss unterscheiden, ob es sich um ein allgemeines Foto zu Werbe- oder Repräsentationszwecken für das Unternehmen ist oder ganz konkret auf die individuelle Person des Arbeitnehmers Bezug nimmt.</p>
<p style="text-align: justify;">Handelt es sich um ein Foto, dass als Dekoration auf der Homepage gedacht ist, dann muss der Arbeitgeber nicht sofort das Bild entfernen. Erst wenn die abgebildete Person den ehemaligen Arbeitgeber auffordert, das Bild zu entfernen und der dieser darauf hin nicht tätig wird, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Anders sieht die Rechtslage aus, wenn das Foto in einem individualisierbaren Kontext zu dem ehemaligen Arbeitnehmer steht, also ganz konkret auf die Person Bezug genommen wird (Bsp.: es wird auf die besondere Fachkompetenz eines bestimmten in der Branche bekannten Mitarbeiters abgestellt). In diesem Fall ist davon auszugehen, dass das Foto mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfernt werden muss (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 10.07.2009 &#8211; 7 Ta 126/09). Dem auf dem Foto abgebildeten stehen dann Unterlassungs- und unter Umständen auch Schadensersatzansprüche zu.</p>
<p style="text-align: justify;">
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zum <strong>Urheberrecht</strong> wünschen oder eine Frage zum <strong>Urhebervertragsrecht</strong> haben, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=398&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/allgemein/2010-02/der-arbeitsplatz-und-das-recht-am-eigenen-bild/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

