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	<title>SCHWENKE &#38; DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin &#187; internet</title>
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	<description>Social Media &#38; Recht, Urheberrecht, Wettbewerbs- sowie AGB-Recht</description>
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		<title>Warum die neue &#8220;xxx&#8221;-Domain nicht nur für Erotikunternehmen ein Thema ist</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Jul 2011 07:25:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Demnächst startet einen neue Internetdomain, die auf &#8220;xxx&#8221; endet. Domainnamen wie http://spreerecht.xxx sind damit möglich. Dieses Neuerung ist aber nicht nur für Unternehmen in der Sexindustrie von Bedeutung. Denn auch Unternehmen, die keine &#8220;xxx&#8221;-Adresse nutzen wollen, sollten Ihre Namens- und &#8230; <a href="http://spreerecht.de/allgemein/2011-07/xxx-domain-markenrecht">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p style="text-align: center;"><img class="aligncenter" title="Porn Hurts" src="http://farm1.static.flickr.com/118/281617659_f36557f9de_z.jpg?zz=1" alt="" width="576" height="289" /></p>
<p style="text-align: left;">Demnächst startet einen<strong> neue Internetdomain</strong>, die auf &#8220;xxx&#8221; endet. Domainnamen wie http://spreerecht.xxx sind damit möglich.</p>
<p style="text-align: left;">Dieses Neuerung ist aber nicht nur für Unternehmen in der Sexindustrie von Bedeutung. Denn auch Unternehmen, die keine <strong>&#8220;xxx&#8221;-Adresse</strong> nutzen wollen, sollten Ihre <strong>Namens- und Markenrechte sichern</strong>.</p>
<p>Aus diesem Grund hat der Betreiber der &#8220;xxx&#8221;-Endung eine Möglichkeit des <strong>Blockierens von Markennamen</strong> ermöglicht. Den Hintergrund dazu habe ich in einem <strong><a title="Ein heißer Herbst für den Markenschutz im Netz" href="http://www.lto.de/de/html/nachrichten/3812/vergabe_von_sex_domains_ein_heisser_herbst_fuer_den_markenschutz_im_netz/" target="_blank">Artikel der Legal Tribune ONLINE</a></strong> dargestellt.</p>
<p>Der Artikel zeigt auf, dass <strong>Inhaber registrierter Marken</strong> ab dem 7. September ihre Marke bei dem Verwalter der Domain, der US-Firma ICM Registry,<strong> blockieren sollten</strong>.</p>
<h6> Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/"><img title="Attribution" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" alt="Attribution" border="0" /><img title="Share Alike" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_sharealike_small.gif" alt="Share Alike" border="0" /></a> by <a href="http://www.flickr.com/photos/bella731/">bella731</a></h6>
<p>
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							</p>
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		<item>
		<title>Der fliegende Gerichtsstand: Kann ich überall klagen und verklagt werden?</title>
		<link>http://spreerecht.de/allgemein/2011-07/fliegende-gerichtsstand</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Jul 2011 07:46:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Internet kennt bekanntlich keine Staatsgrenzen und von Ausnahmen abgesehen, sind Webseiten länderübergreifend abrufbar. Dies führt auch dazu, dass bei rechtlichen Streitigkeiten im Onlinebereich oft unklar ist, welches Gericht zuständig ist. Hinzu kommt bei internationalen Konflikten die Frage, wann und &#8230; <a href="http://spreerecht.de/allgemein/2011-07/fliegende-gerichtsstand">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p><img class="aligncenter size-full wp-image-4510" title="2712985768_a663364225_z" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/06/2712985768_a663364225_z.jpg" alt="" width="640" height="480" />Das Internet kennt bekanntlich keine Staatsgrenzen und von Ausnahmen abgesehen, sind Webseiten <strong>länderübergreifend abrufbar</strong>. Dies führt auch dazu, dass bei rechtlichen Streitigkeiten im Onlinebereich oft unklar ist, <strong>welches Gericht zuständig</strong> ist. Hinzu kommt bei internationalen Konflikten die Frage, wann und <strong>unter welchen Voraussetzungen </strong>das deutsche Recht Anwendung findet.</p>
<p>Gerade für Unternehmen ist die Frage, <strong>wo geklagt werden kann</strong> und <strong>welches Recht zu beachten ist</strong>, oft von wichtiger strategischer Bedeutung.<span id="more-4509"></span></p>
<h3>Nationale Onlinestreitigkeiten</h3>
<p>Bereits bei juristischen Konflikten innerhalb Deutschlands wird klar, dass das deutsche Rechtssystem auf den ersten Blick <strong>keine Regelung für die moderne Technik</strong> hat: Wo muss ein Münchner Klage erheben, wenn er sich gegen den Wettbewerbsverstoß eines Hamburger Konkurrenten gerichtlich zur Wehr setzen will?</p>
<p>Eine sehr weitgehende Meinung ermöglicht dem Münchner, dass er vor jedem Gericht in Deutschland versuchen kann, sein Recht durchzusetzen. Nach dieser Ansicht könnte also aufgrund des „<strong>fliegenden Gerichtsstandes</strong> des Internet“ der Prozess vor einem Berliner Gericht ausgetragen werden.</p>
<p>Eine andere Ansicht hält dieses Vorgehen für zu uferlos. Nach dieser Meinung reicht alleine die <strong>technische Abrufbarkeit</strong> einer Internetseite nicht aus. Denn wenn sich beispielsweise zwei Dresdner Internetunternehmer wegen einer Onlinestreitigkeit vor Gericht gehen, dann kann eine Klage vor einem Gericht in Bamberg unzulässig sein.</p>
<p>So hat das Landgericht Hamburg (<a href="http://www.internet-law.de/2011/06/landgericht-hamburg-verneint-fliegenden-gerichtsstand-bei-domainstreitigkeit.html" target="_blank">Az.: 303 O 197/10</a>) in einer aktuelleren Entscheidung die freie <strong>Wahl des Gerichtstands eingeschränkt</strong>. Es ging um eine Domainstreitigkeit, bei der die Klägerin aus Lübeck kam und der Beklagte in Kassel wohnte, wobei die Webseite in Aachen gehostet wurde. Die Richter aus Hamburg erklärten, dass es bei einer Namensverletzung auf einen sachlichen Bezug für den Gerichtsstand ankommt. Die Klage hätte demnach in Lübeck erhoben werden müssen. Um eine Zuständigkeit des Hamburger Gerichts zu begründen, hätte die Klägerin nachweisen müssen, dass die Interessenskollision in Bezug auf den Domainnamnen tatsächlich auch in Hamburg relevant ist. Die <strong>bundesweite Abrufbarkeit</strong> der Webseite reicht dafür jedoch nicht.</p>
<h3>Internationale Onlinestreitigkeiten</h3>
<p>Komplizierter wird es bei länderübergreifenden Streitigkeiten. Da sich das Internet mit seiner weltweiten Abrufbarkeit wenig um nationale Rechtssysteme kümmert, ist oft unklar, wie die Rechtslage ist, wenn <strong>länderübergreifend mit Internetbezug gestritten</strong> wird.</p>
<p>Der Ausgangspunkt zu einem Lösungsansatz ist folgende Abgrenzung: Zielt ein Onlineinhalt, der Hintergrund einer Streitigkeit ist, auf eine bestimmte (nationale) Gruppe ab und ist die Verbreitung in Deutschland nicht nur zufällig, dann spricht Einiges für die <strong>Anwendung von deutschem Recht</strong>. Die Abgrenzung ist aber oft schwer. Man spricht von dem „bestimmungsgemäßen Abruf“ eines Dienstes oder einer Seite. Für die rechtliche Bestimmung einer Online-Identität werden folgende Ansatzpunkte herangezogen:</p>
<ul>
<li>die Sprache der Plattform (wenig Aussagekraft bei Englisch);</li>
<li>die Staatsangehörigkeit der Beteiligten;</li>
<li>die Verwendung bestimmter Währungen;</li>
<li>Werbung für die Website im Land, Versendung in bestimmte Länder;</li>
<li>der Geschäftsgegenstand betrifft typischerweise auch das Land.</li>
</ul>
<p>Mit einem frischen Urteil hat der BGH für Aufsehen gesorgt, indem die Richter die internationale Zuständigkeit wegen einer <strong>englischsprachigen Veröffentlichungen</strong> auf der Website der New York Times bejaht hat (Urteil vom 2. März 2010 &#8211; VI ZR 23/09). In seiner Pressemitteilung begründet der BGH das Urteil folgendermaßen:</p>
<blockquote><p>“Der angegriffene Artikel weist einen deutlichen Inlandsbezug auf, der ein erhebliches Interesse deutscher Internetnutzer an seiner Kenntnisnahme nahe legt. In dem angegriffenen Artikel wird der in Deutschland wohnhafte Kläger namentlich genannt. Ihm werden unter Berufung auf Berichte europäischer Strafverfolgungsbehörden Verbindungen zur russischen Mafia nachgesagt. Es wird behauptet, seine Firma in Deutschland sei ausweislich der Berichte deutscher Strafverfolgungsbehörden Teil eines Netzwerkes des internationalen organisierten Verbrechens und dem Kläger sei die Einreise in die USA untersagt. Bei dieser Sachlage liegt es nahe, dass der Artikel im Inland zur Kenntnis genommen wurde oder wird. Bei der “New York Times” handelt es sich um ein international anerkanntes Presseerzeugnis, das einen weltweiten Interessentenkreis ansprechen und erreichen will. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war und ist die Online-Ausgabe der Zeitung auch in Deutschland abrufbar. Deutschland ist im Registrierungsbereich des Online-Portals ausdrücklich als “country of residence” aufgeführt. Im Juni 2001 waren nach den Feststellungen des Berufungsgerichts 14.484 Internetnutzer registriert, die Deutschland als Wohnsitz angegeben hatten.”</p></blockquote>
<p>Zwar ist die New York Times eine weltweit beachtete Zeitung, aber die Tatsache, dass der BGH die Zuständigkeit einer englisch sprachigen Zeitung aus dem USA bei deutschen Gerichten sieht, scheint zweifelhaft. Denn unter dem Strich wären somit deutsche Gerichte bei jeder Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts eines Deutschen zuständig, gleichgültig, in welcher Sprache der angegriffene Inhalt im Internet veröffentlicht wird.</p>
<p>Die Grenzen hat aber das Landgericht Köln (Az. 28 O 478/08) gezogen, dessen Entscheidung später von Bundesgerichtshof (<a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2312" target="_blank">Az. VI ZR 111/10</a>) bestätigt wurde. So hat das Landgericht Köln entschieden, dass es nicht zuständig ist für eine Rechtsverletzung im Internet, die in einer ausländischen Sprache und Schrift abrufbar ist. Das Gericht hat hier angenommen, dass die Abrufbarkeit eines solchen Inhalts in Deutschland nicht vorgesehen ist:</p>
<blockquote><p>„Ist eine Internetseite ausschließlich in russischer Sprache und in kyrillischer Schrift in den USA abgefasst sowie unter der Top-Level-Domain &#8220;.com&#8221; erreichbar ohne das eine irgendwie geartete Möglichkeit der Kenntnisnahme des Inhalts zumindest in einer Sprache mit lateinischer Schrift vorgesehen ist oder eine Übersetzungsmöglichkeit angeboten wird, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die betreffende Internetseite auch im Bezirk eines deutschen Gerichts bestimmungsgemäß verbreitet wird und sich auch an deutsche Leser wendet.“</p></blockquote>
<h3>Fazit &amp; Praxishinweis</h3>
<p>Vor allem für <strong>Unternehmen</strong>, die das <strong>Internet als Absatzmarkt</strong> nutzen ist es wichtig zu wissen, was das grenzenlose Internet für Folgen haben kann. Da ist zum einen die Gefahr, bundesweit vor Gericht verklagt zu werden für Handlungen des Unternehmens im Internet (z.B. für <a href="http://spreerecht.de/category/marketing-2" target="_blank">rechtswidrige Werbeaussagen</a>). Zum anderen müssen global handelnde Unternehmen sicherstellen, dass sie die <a title="Wann müssen AGB übersetzt werden?" href="http://spreerecht.de/vertragsrecht/2010-07/wann-muessen-agb-uebersetzt-werden" target="_blank"><strong>rechtlichen Standards aller ihrer Zielländer erfüllen</strong></a>.</p>
<h6>Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/"><img title="Attribution" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" alt="Attribution" border="0" /></a> by <a href="http://www.flickr.com/photos/wwworks/">woodleywonderworks</a></h6>
<p>
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							</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Streitwert bei Auseinandersetzungen um Äußerungen im Internet</title>
		<link>http://spreerecht.de/abmahnung/2011-06/streitwert-bei-auseinandersetzungen-um-meinungsaeusserungen</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Jun 2011 07:51:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Internet ist aufgrund seiner vermeidlichen Anonymität ein Sammelbecken für Beleidigungen, Schmähungen und harsche Kritik. Äußerungen, die die gesetzlichen Grenzen überschreiten, führen oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen, mitunter auch vor Gericht. Dieser Beitrag soll erklären, welche Faktoren für die Streitwerte bei &#8230; <a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2011-06/streitwert-bei-auseinandersetzungen-um-meinungsaeusserungen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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		</div>
<p style="text-align: left;"><a title="DSC_2827" href="http://www.flickr.com/photos/57013876@N00/2200685325/" target="_blank"><img class="aligncenter" src="http://farm3.static.flickr.com/2333/2200685325_c42d649733.jpg" border="0" alt="DSC_2827" /></a></p>
<p style="text-align: left;">Das Internet ist aufgrund seiner vermeidlichen Anonymität ein Sammelbecken für <a title="Schädigende Kritik in Internetforen gegen Unternehmen, Produkte oder Personen" href="http://spreerecht.de/abmahnung/2009-01/schadigende-kritik-in-internetforen-gegen-unternehmen-produkte-oder-personen">Beleidigungen, Schmähungen und harsche Kritik</a>. <strong>Äußerungen, die die gesetzlichen Grenzen überschreiten</strong>, führen oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen, mitunter auch <a href="http://spreerecht.de/allgemein/2011-06/zu-traenen-ruehren">vor Gericht</a>.</p>
<p style="text-align: left;">Dieser Beitrag soll erklären, welche Faktoren für die <strong>Streitwerte</strong> bei derartigen Auseinandersetzungen herangezogen werden. Die nachfolgende und nicht abschließende Übersicht soll zudem einen groben Querschnitt über gerichtliche Entscheidungen geben, bei denen im weitesten Sinne um Aussagen gestritten wurde.<span id="more-1761"></span></p>
<h3 style="text-align: left;">Bedeutung des Streitwertes</h3>
<p style="text-align: left;">Die Einordnung der Höhe des Streitwertes ist vor allem dann wichtig, wenn man das <strong>Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens</strong> ausloten möchte. Denn der Streitwert ist ausschlaggebend für die Höhe der Gerichtskosten und der Anwaltskosten. Auch bei vorgerichtlichen <strong>Abmahnungen</strong> wird der Streitwert herangezogen, wenn dem Abgemahnten die Anwaltskosten der Abmahnung auferlegt werden sollen.</p>
<p>Zur Bestimmung des Streitwertes ist in erster Linie wesentlich, welchen<strong> Umfang </strong>die Äußerung im Internet hatte. So z.B. wie oft eine Beleidigung in einem Internetforum abgerufen wurde und ob die Äußerung konkrete <strong>Folgen</strong> mit sich gebracht hat. Eine Beleidigung in einem kleinen Internetforum, in dem der Beitrag nur 60 Mal angeklickt wurde, hat weniger Folgen, als eine Beleidigung ein einem hoch frequentierten Forum.</p>
<h3>Übersicht der Streitwerthöhen</h3>
<p>LG Hamburg (Az. 325 O      85/09), Streitwert: 7.500</p>
<p>OLG Düsseldorf (Az. 15 U      21/06), Streitwert: 7.000 €</p>
<p>OLG Düsseldorf (Az. 15 U 180/05),      Streitwert: 15.000 €</p>
<p>OLG Zweibrücken (Az. 4 U      139/08), Streitwert: 3.000 €</p>
<p>LG Köln (Az. 28 O 189/08),      Streitwert 10.000 €</p>
<p>LG Hamburg (Az. 325 O      316/09), Streitwert: 17.000 €</p>
<p>LG Duisburg (Az. 10 O      350/07), Streitwert: 28.000 €</p>
<p>LG Berlin (Az. 21 O 407/09), Streitwert 20.000 €</p>
<p>Streitwerte von 40.000 € und mehr sind in diesem Bereich lediglich im <strong>gewerblichen</strong> bzw. <strong>wettbewerbsrechtlichen</strong> Bereichen zu finden (vgl. OLG Hamburg, Az. 3 U 211/02, 40.000 €).</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Die Auflistung zeigt, dass die Gerichte mehrere Faktoren bei der Streitwertbestimmung berücksichtigen. Um die finanziellen Folgen eines Gerichtsverfahrens abzuschätzen, sollte also vor dem Verfahren eine gründliche Analyse erfolgen.</p>
<p>
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							<br />
<small><a title="Attribution-NoDerivs License" href="http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/" target="_blank"><img src="../wp-content/plugins/photo-dropper/images/cc.png" border="0" alt="Creative Commons License" width="16" height="16" align="absmiddle" /></a> <a href="http://www.photodropper.com/photos/" target="_blank">photo</a> credit: <a title="Michael (mx5tx)" href="http://www.flickr.com/photos/57013876@N00/2200685325/" target="_blank">Michael (mx5tx)</a></small></p>
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		<title>Kündigungsgrund &#8211; Private Internetnutzung am Arbeitsplatz mit pornografischem Bezug</title>
		<link>http://spreerecht.de/arbeitsrecht/2010-12/kuendigungsgrund-private-internetnutzung-am-arbeitsplatz-mit-pornografischem-bezug</link>
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		<pubDate>Tue, 14 Dec 2010 08:34:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zu dem Konflikt der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt es viele Gerichtsentscheidung. Es wurde auch bereits auf die Notwendigkeit einer vertraglichen Vereinbarung der Privatnutzung hingewiesen. Bei der unerlaubten privaten Nutzung kommt dem Surfen auf pornografischen Seiten eine besondere Bedeutung zu. &#8230; <a href="http://spreerecht.de/arbeitsrecht/2010-12/kuendigungsgrund-private-internetnutzung-am-arbeitsplatz-mit-pornografischem-bezug">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p style="text-align: center;"><img class="size-large wp-image-2325 aligncenter" title="maussex" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2010/12/maussex-592x394.jpg" alt="" width="592" height="394" /></p>
<p>Zu dem Konflikt der <strong>privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz</strong> gibt es  viele Gerichtsentscheidung. Es wurde auch bereits auf die  <a title="Internet am Arbeitsplatz" href="http://spreerecht.de/datenschutz/2010-11/internet-arbeitsplatz">Notwendigkeit  einer vertraglichen Vereinbarung der Privatnutzung</a> hingewiesen.</p>
<p>Bei  der unerlaubten privaten Nutzung kommt dem  Surfen auf pornografischen  Seiten eine besondere Bedeutung zu. So hat  das Bundesarbeitsgericht  entschieden, dass das <strong>Herunterladen von erheblichen Daten </strong>von  pornografischem Material einen <strong>außerordentlichen Kündigungsgrund</strong> darstellt. Der Hintergrund ist dazu, dass</p>
<ul>
<li>nicht nur die <strong>Arbeitszeit für  private Zwecke</strong> verwendet wird, sondern auch, dass</li>
<li>neben der Gefahr von  <strong>Viren und der  Belastung der Internetverbindung</strong>,</li>
<li>diese pornografischen  Inhalte den  Eindruck erwecken können, dass in dem Unternehmen nicht nur  die Arbeit  sondern auch die<strong> Pornografie im Vordergrund stehe</strong>.</li>
</ul>
<p>So  liegt eine <strong>Rufschädigung des Arbeitgebers</strong> vor, wenn umfangreich und  fast täglich pornografische Internetseiten aufgerufen werden (BAG, Urteil v. 27.4.2006 &#8211; 2 AZR 386/05).  Aus diesem Grund kann die vermehrte Nutzung dieser Seiten und ein  entsprechendes Downloadverhalten <strong>ein Grund zur (außerordentlichen)  Kündigung</strong> des Arbeitnehmers sein.</p>
<p>Sollte  sowohl  ein Arbeitgeber oder ein Arbeitnehmer mit einer  Auseinandersetzung  dieser Art betroffen sein, so ist eine juristische  Prüfung des  Sachverhalts empfehlenswert. Denn Gerichte haben mehrfach  entschieden,  dass es bei Vorfällen dieser Art stets auf den <strong>Einzelfall </strong>ankommt  (z.B. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.12.2003 &#8211; 4 Sa 1288/03; ArbG  Düsseldorf, Urteil v. 29.10.2007 &#8211; 3 Ca 1455/07).  Das bedeutet, dass  nicht alleine das Surfen mit pornografische Bezug  ein außerordentlicher  Kündigungsgrund darstellt. Hier ist jeder Fall im  Einzelnen zu  betrachten.</p>
<p>Soweit Sie Beratungsbedarf zu diesem Thema haben, können Sie gerne <a title="Kontakt zu SCHWENKE &amp; DRAMBURG" href="../service/kontakt">Kontakt</a> zu mir aufnehmen.<br />
<small><a title="Attribution-ShareAlike License" href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/" target="_blank"><img src="http://spreerecht.de/wp-content/plugins/photo-dropper/images/cc.png" border="0" alt="Creative Commons License" width="16" height="16" align="absmiddle" /></a> <a href="http://www.flickr.com/photos/_rom_/139304721/sizes/z/in/photostream/" target="_blank">photo</a> credit: <a title="Dave Dugdale" href="http://www.flickr.com/photos/_rom_/" target="_blank">[rom]</a></small></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Internet am Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber unbedingt beachten sollten</title>
		<link>http://spreerecht.de/datenschutz/2010-11/internet-arbeitsplatz</link>
		<comments>http://spreerecht.de/datenschutz/2010-11/internet-arbeitsplatz#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 06:43:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsplatz]]></category>
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		<category><![CDATA[Betriebsvereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[E-Mail]]></category>
		<category><![CDATA[eMails]]></category>
		<category><![CDATA[internet]]></category>
		<category><![CDATA[nutzung]]></category>
		<category><![CDATA[privat]]></category>
		<category><![CDATA[surfen]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Internet ist heutzutage ein fester Bestandteil des Arbeitsplatzes. Aber es birgt auch viele rechtliche Probleme. Dieser Beitrag ist für alle Arbeitgeber wichtig, die eine Haftung für die Internetaktivitäten Ihrer Arbeitnehmer und Datenschutzverstöße vermeiden wollen. Betriebsvereinbarung statt Konflikt Kern des &#8230; <a href="http://spreerecht.de/datenschutz/2010-11/internet-arbeitsplatz">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: left;">Das Internet ist heutzutage ein fester Bestandteil des Arbeitsplatzes.  Aber es birgt auch viele rechtliche Probleme. Dieser Beitrag ist für  alle Arbeitgeber wichtig, die eine Haftung für die Internetaktivitäten  Ihrer Arbeitnehmer und Datenschutzverstöße vermeiden wollen.</p>
<p style="text-align: left;"><a title="Magic Mouse" href="http://www.flickr.com/photos/41407408@N00/4954437153/" target="_blank"> </a><a title="Study Hall" href="http://www.flickr.com/photos/29143375@N05/3930258518/" target="_blank"><img class="aligncenter" src="http://farm3.static.flickr.com/2643/3930258518_494f4cbaab.jpg" border="0" alt="Study Hall" width="574" height="369" /></a></p>
<h2>Betriebsvereinbarung statt Konflikt</h2>
<p>Kern des Problems ist, dass heutzutage der Computer nicht nur Arbeitsmittel ist, sondern von Arbeitnehmern oft dazu genutzt wird, nebenher im <strong>Internet zu surfen</strong> und <strong>private eMails</strong> abzurufen.</p>
<p>Jedoch lauern hier rechtliche Probleme mit <strong>gegensätzlichen Interessen</strong>. Zum einen das <strong>private Surfen</strong> des Arbeitnehmers während der Arbeit. Andererseits besteht oftmals ein Wunsch des Arbeitgebers nach <strong>Kontrolle</strong> der Internetnutzung der Angestellten am Arbeitsplatz. Um diese beiden Interessen auszugleichen und das juristische Problem zu entschärfen, sollten Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern sogenannte <em>„<strong>Betriebsvereinbarung zur Nutzung des Internets am Arbeitsplatz</strong>“</em> vereinbaren. Sinn einer solchen Vereinbarung ist die Balance zwischen dem Wunsch nach privater Internetnutzung auf der einen und Kontrolle durch das Unternehmen auf der anderen Seite.</p>
<p>Besteht überhaupt keine Regelung und wird das private Surfen zumindest geduldet, dann hat der Arbeitgeber ein <strong>rechtliches Problem</strong>. Beispielsweise wenn es darum geht, die Inhalte und Verbindungsdaten der E-Mail-Kommunikation zu überwachen (z.B. bei eMails mit strafbaren Inhalten, unberechtigter Weitergabe von Betriebs- und <strong>Unternehmensgeheimnissen</strong>, Schutz der firmeneigenen Dateien vor Viren, etc.).</p>
<h2>Arbeitgeber haftet für Arbeitnehmer</h2>
<p>Ein weiteres Problem bei dem Fehlen einer konkreten Regelung ist die Haftung des Arbeitgebers. Denn für Rechtsverstöße die über den Anschluss des Unternehmens begangen werden<strong>, haftet in erster Linie der Anschlussinhaber</strong>. Juristisch wird dies als Störerhaftung bezeichnet. Wenn also ein Mitarbeiter beispielsweise urheberrechtlich geschützte Musik in Tauschbörsen verbreitet, dann muss das Unternehmen konkrete Vorkehrungen nachweisen, um der Haftung als Anschlussinhaber zu entgehen. So hat das Landgericht München I (Az. 7 O 2827/07) entschieden, dass ein <strong>Unternehmen die Internetnutzung im Betrieb konkret regeln muss, sowie technische Maßnahmen nutzen sollte</strong> (Filterprogramme, Firewalls), um der Verantwortung als Anschlussinhaber gerecht zu werden. Zudem muss der Arbeitgeber umgehend einschreiten, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass ein Arbeitnehmer seine Nutzungsrechte für das Internet überdehnt (also z.B. <strong>Musik aus Tauschbörsen</strong> herunter lädt). Unternimmt der Arbeitgeber keine derartigen Vorkehrungen, dann haftet er für rechtswidrige Handlungen der Angestellten, die über das Internet begangen werden.</p>
<h2>Datenschutzverstöße drohen</h2>
<p>Ein weiteres Problem einer fehlenden Regelung liegt in der <strong>Archivierungspflicht</strong> des Arbeitgebers. Denn ein Unternehmen hat konkrete Aufbewahrungspflichten von Handels- und Geschäftspost zu erfüllen (vgl. § 147 AO, § 257 HGB). Aufgrund dieser Pflichten wird die elektronische Post meist komplett archiviert. Eine Sortierung nach bestimmten Bereichen findet nicht statt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen <strong>darf der Arbeitgeber aber die Privatpost nicht archivieren</strong>. Auch kann er nicht eine manuelle Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Inhalten durchführen, da er dazu ja die Privatmails lesen würde, was wiederum gegen das <strong>Fernmeldegeheimnis </strong>verstößt.</p>
<p>Lediglich wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung von eMail und Internet ausdrücklich und vollständig untersagt, kann hat er <strong>Kontrollmöglichkeiten</strong> der Post womit er Verbindungsdaten  speichern und überwachen kann.</p>
<p>Eine <strong>Betriebsvereinbarung</strong>, mit der der Arbeitnehmer es erlaubt auch die Privatemails mit zu archivieren, <strong>spart daher Geld und Zeit</strong> ohne dass Bußgelder für Datenschutzverletzungen drohen.</p>
<h2>Unbedingt Internetnutzung am Arbeitsplatz regeln</h2>
<p>Will der Arbeitgeber aber die Privatnutzung in einem gewissen Umfang gestatten, dann ist eine <strong>Vereinbarung nötig</strong>, damit er nicht die oben genannten Überwachungs- und Archivierungsprobleme hat. Zum anderen <strong>entschärft eine Regelung die Haftung</strong> des Arbeitgebers für rechtswidrige Nutzung des Internets durch die Angestellten.</p>
<p>Erforderlich ist eine vertragliche Regelung, denn ein <strong>bloßer Aushang am schwarzen Brett reicht nicht aus</strong>. Kern der Punkte die dort bestimmt werden regeln die Privatnutzung des Internet am Arbeitsplatz, die Sanktionierung bei Missbrauch und eine Kontrollerlaubnis privater Mails. Letzteres ist erforderlich, damit der Arbeitgeber beispielsweise den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie den Virenschutz kontrollieren kann. Wird eine solche Vereinbarung schriftlich geschlossen, dann stellt diese eine <strong>Ergänzung zum eigentlichen Arbeitsvertrag </strong>dar, kann aber auch Teil des Arbeitsvertrages sein.</p>
<p>Folgende Punkte sollten u.a. in der Vereinbarung geklärt werden.</p>
<ul>
<li><strong>Grenzen der Privatnutzung am Arbeitsplatz</strong> (bspw. im Rahmen eines      Zeitfensters)</li>
<li><strong>Regelung Nutzung an sich</strong> (bspw. klare Trennung von      privaten und beruflichen eMail-Accounts)</li>
<li><strong>Sanktionierung bei Missbrauch</strong> (von gezielter Auswertung der      Nutzung bis Kündigung</li>
<li><strong>Ausnahmeerlaubnis für die Kontrolle privater      eMails</strong> (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Vierenschutz, etc.)</li>
</ul>
<h2>Fazit: Nicht ohne Betriebsvereinbarung</h2>
<p>Eine Vereinbarung mit diesen Inhalten <strong>sollte als zwingende Ergänzung zum Arbeitsvertrag</strong> zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden. Es ist aber darauf zu achten, dass dies aber auch wie ein <strong>Vertrag mit Unterschrift</strong> behandelt werden sollte. Ein Aushang über die Regelung der Internetnutzung der am schwarzen Brett hängt reicht dabei nicht.</p>
<p>Falls Sie Beratung zur Erstellung einer Betriebsvereinbarung benötigen, rufen Sie mich an oder nutzen unser Kontaktformular.</p>
<p><a title="Attribution-ShareAlike License" href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/" target="_blank"><small></small></a><small><a title="Attribution-NoDerivs License" href="http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/" target="_blank"><img src="../wp-content/plugins/photo-dropper/images/cc.png" border="0" alt="Creative Commons License" width="16" height="16" align="absmiddle" /></a> <a href="http://www.photodropper.com/photos/" target="_blank">photo</a> credit: <a title="Gamma-Ray Productions" href="http://www.flickr.com/photos/29143375@N05/3930258518/" target="_blank">Gamma-Ray Productions</a></small></p>
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		<title>Online-Seminar zum &quot;geistigen Eigentum im digitalen Zeitalter&quot;</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2010-05/online-seminar-zum-geistigen-eigentum-im-digitalen-zeitalter</link>
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		<pubDate>Sat, 22 May 2010 19:25:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[antworten]]></category>
		<category><![CDATA[fdp]]></category>
		<category><![CDATA[fragen]]></category>
		<category><![CDATA[freiheit]]></category>
		<category><![CDATA[friedrich]]></category>
		<category><![CDATA[geistiges eigentum]]></category>
		<category><![CDATA[hinweis]]></category>
		<category><![CDATA[internet]]></category>
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		<description><![CDATA[Am Dienstag den 25 Mai 2010 werde ich von 20 bis 21 Uhr zum zweiten Mal für die &#8220;Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit&#8220; in einem Videochat Eure Fragen beantworten. Zudem moderiere ich im dortigen Forum. Mein Beitrag ist ein Teil des von der Virtuellen Akademie der Stiftung &#8230; <a href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2010-05/online-seminar-zum-geistigen-eigentum-im-digitalen-zeitalter">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: center;"><img class="alignnone size-full wp-image-1045" title="geistigeseigentum_virt_akad" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2010/05/geistigeseigentum_virt_akad.jpg" alt="" width="500" height="204" /></p>
<p>Am Dienstag den 25 Mai 2010 werde ich von 20 bis 21 Uhr zum <a href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2009-11/ankuendigung-online-seminar-zum-urheberrecht-im-internet">zweiten</a> Mal für die &#8220;<a href="http://www.freiheit.org/">Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit</a>&#8220; in einem Videochat Eure Fragen beantworten. Zudem moderiere ich im dortigen Forum.</p>
<p>Mein Beitrag ist ein Teil des von der Virtuellen Akademie der Stiftung veranstalteten Seminars zum Thema <a href="http://urheberrecht.virtuelle-akademie.fnst.org/webcom/show_blog.php?wc_c=29218&amp;wc_lkm=12031">&#8220;Geistiges Eigentum im digitalen Zeitalter</a><a href="http://virtuelle-akademie.fnst.org/webcom/show_article.php?wc_c=5278&amp;wc_id=237&amp;wc_p=1">&#8220;</a>. In diesem beantworten Experten aus der Wissenschaft, Praxis oder Politik Fragen zum Thema und/oder präsentieren ihre Standpunkte.</p>
<p>Das Seminar ist kostenfrei (<a href="http://urheberrecht.virtuelle-akademie.fnst.org/webcom/show_websiteprog.php?wc_c=29215&amp;fl=true">hier geht es zur Anmeldung</a>) und ich würde mich sehr freuen Euch dort zu treffen!</p>
<p><strong>*Update*  Die Zeit ist 21 Uhr, nicht 20, wie ich anfangs schrieb</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Namentliche Nennung von Personen im Internet</title>
		<link>http://spreerecht.de/abmahnung/2010-01/namentliche-nennung-von-personen-im-internet</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Jan 2010 09:38:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Namen]]></category>
		<category><![CDATA[Namensnennung]]></category>
		<category><![CDATA[Nennung]]></category>
		<category><![CDATA[rechtswidrig]]></category>
		<category><![CDATA[unerlaubt]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht München (35 O 9639/09) hatte zu entscheiden, ob die namentliche Nennung einer Sozialarbeiterin im Internet rechtmäßig ist. Das Gericht hat entschieden, dass die Nennung, die im Rahmen einer Streitigkeit über das Sorgerecht erfolgte, unzulässig war. Dem sorgerechtlich betroffenen &#8230; <a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2010-01/namentliche-nennung-von-personen-im-internet">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht München (35 O 9639/09) hatte zu entscheiden, ob die namentliche Nennung einer Sozialarbeiterin im Internet rechtmäßig ist. Das Gericht hat entschieden, dass die Nennung, die im Rahmen einer Streitigkeit über das Sorgerecht erfolgte, unzulässig war. Dem sorgerechtlich betroffenen Elternteil ist es nicht erlaubt, Texte oder Presseberichte unter Namensnennung der zuständigen Funktionsträger ins Internet zu stellen. Das betroffene Elternteil hatte argumentiert, dass die Veröffentlichung von der Meinungsfreiheit im Grundgesetz gedeckt sei. Dazu hat das Gericht ausgeführt:</p>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;">Soweit sich die Verfügungsbeklagte auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG beruft und in der namentlichen Nennung der Verfügungsklägerin bereits eine Meinung erblickt, ist festzuhalten, daß dieses Grundrecht nicht einschränkungslos gewährt wird, sondern gemäß Art. 5 II GG seine Schranken findet in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre. Auch das in Art. 2 I GG verankerte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit besteht nur insoweit, als nicht die Rechte anderer verletzt werden oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen wird.</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">Die Entscheidung zeigt, dass die Namensnennung im Internet nicht hingenommen werden muss und gegen das Namens- sowie Persönlichkeitsrecht verstoßen kann. Über die Ansprüche als Betroffener wird <a title="Unerlaubte Namensnennung im Internet" href="http://dramburg.eu/blog/abmahnung/2009-03/unerlaubte-namensnennung-im-internet">hier </a>etwas erläutert.</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=1132&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ank&#252;ndigung: Online-Seminar zum Urheberrecht im Internet</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2009-11/ankuendigung-online-seminar-zum-urheberrecht-im-internet</link>
		<comments>http://spreerecht.de/urheberrecht/2009-11/ankuendigung-online-seminar-zum-urheberrecht-im-internet#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 20:20:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[antworten]]></category>
		<category><![CDATA[fdp]]></category>
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		<category><![CDATA[freiheit]]></category>
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		<category><![CDATA[virtuelle akademie]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Donnerstag den 26.11.2009 werde ich von 19 bis 20 Uhr für die &#8220;Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit&#8220; in einem Online-Seminar Eure Fragen zum Thema Urheberrecht im Internet beantworten. Mein Beitrag ist ein Teil des von der Virtuellen Akademie der Stiftung vom 23.11. bis 04.12. veranstalteten &#8230; <a href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2009-11/ankuendigung-online-seminar-zum-urheberrecht-im-internet">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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			</a>
		</div>
<p align="center"><a href="http://urheberrecht-internet.virtuelle-akademie.fnst.org/webcom/show_websiteprog.php/_c-26522/_lkm-10945/i.html"><img class="alignnone size-full wp-image-913" title="fns" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/fns.jpg" alt="fns" width="500" /></a></p>
<p>Am <strong>Donnerstag den 26.11.2009 werde ich von 19 bis 20 Uhr</strong> für die &#8220;<a href="http://www.freiheit.org/">Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit</a>&#8220; in einem <strong>Online-Seminar</strong> Eure Fragen zum <strong>Thema Urheberrecht im Internet</strong> beantworten.</p>
<p>Mein Beitrag ist ein Teil des von der Virtuellen Akademie der Stiftung vom 23.11. bis 04.12. veranstalteten Seminars zum Thema <a href="http://virtuelle-akademie.fnst.org/webcom/show_article.php?wc_c=5278&amp;wc_id=237&amp;wc_p=1">&#8220;Urheberrecht im Internet&#8221;</a>. In diesem werden Experten aus der Wissenschaft, Praxis oder aus der Politik ihre Standpunkte vertreten oder wie ich Fragen beantworten.</p>
<p>Das spannende ist (zumindest für mich), dass es sich um ein <strong><a href="http://www.facebook.com/note.php?note_id=185003137471">Video-Seminar</a></strong> handelt. Ich liebe es live vor Zuhörern vorzutragen und habe auch nichts gegen Kameras, aber live vor unsichtbaren Zuschauern wird es mein erstes Mal sein. Da bin ich schon selbst auf das Ergebnis gespannt.</p>
<p>Übrigens, das Seminar ist <strong>kostenfrei </strong>und Ihr könnt Euch <a href="http://urheberrecht-internet.virtuelle-akademie.fnst.org/webcom/show_websiteprog.php/_c-26522/_lkm-10945/i.html"><strong>hier anmelden</strong></a>.</p>
<p><strong>*Update 26.11.2009*</strong></p>
<p>Das war wirklich aufregend. Das Seminar wurde so konzipiert, dass ich vom Moderator vorgestellt werde, der anschließend die Fragen vorliest. Leider wurde dieser von Verbindungsproblemen geplagt, so dass ich die ersten Minuten wohl nur in die Kamera gegrinst habe und mir eine Vorstellung zusammenreimen musste. Dann ging es weiter, jedoch gab es eine 2-Sekunden Pause bei den Übertragungen. Irgendwann hieß es, dass ich die Fragen direkt aus dem Chat beantworten kann.</p>
<p>Und ab dann wurde es richtig gut. Es macht doch viel mehr Spaß direkt mit den Teilnehmern zu kommunizieren. Also hatten die technischen Probleme zu Anfang doch was Gutes und das Seminar hat mir soviel Spaß bereitet, dass ich gerne noch länger gemacht hätte. Vor allem bei Fragen, wie &#8220;darf ich Elefanten in Zoo ohne Erlaubnis fotografieren&#8221;. Darüber habe ich mir davor noch keine Gedanken gemacht. :)<br />
Danke an die Teilnehmer, denen es hoffentlich auch so gut gefallen hat,  an die Veranstalter und gerne noch ein Mal wieder!</p>
<p><a href="http://virtuelle-akademie.fnst.org/webcom/show_article.php?wc_c=5278&amp;wc_id=237&amp;wc_p=1">Das Seminar wird übrigens mit weiteren Online-Sessions fortgesetzt.</a></p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=911&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Beitrag zum Thema Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Internetzensur</title>
		<link>http://spreerecht.de/beitrage-auswarts/2009-04/beitrag-zum-thema-meinungsfreiheit-informationsfreiheit-und-internetzensur</link>
		<comments>http://spreerecht.de/beitrage-auswarts/2009-04/beitrag-zum-thema-meinungsfreiheit-informationsfreiheit-und-internetzensur#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2009 09:36:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beiträge auswärts]]></category>
		<category><![CDATA[art 5]]></category>
		<category><![CDATA[artikel]]></category>
		<category><![CDATA[gg]]></category>
		<category><![CDATA[grundgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[informationsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[internet]]></category>
		<category><![CDATA[jura]]></category>
		<category><![CDATA[meinungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>
		<category><![CDATA[schranken]]></category>
		<category><![CDATA[Upload-Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[verfassung]]></category>
		<category><![CDATA[zensur]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Upload-Magazin schreibe ich, warum es nicht reicht sich auf die Meinungs- und Informationsfreiheit zu berufen. Zudem  erkläre ich was diese beiden Grundrechte für uns bedeuten und wie sie funktionieren. Also alles was einen Jurastudenten ein Semester lang quält in &#8230; <a href="http://spreerecht.de/beitrage-auswarts/2009-04/beitrag-zum-thema-meinungsfreiheit-informationsfreiheit-und-internetzensur">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p>Im Upload-Magazin schreibe ich, warum es nicht reicht sich auf die Meinungs- und Informationsfreiheit zu berufen. Zudem  erkläre ich was diese beiden Grundrechte für uns bedeuten und wie sie funktionieren. Also alles was einen Jurastudenten ein Semester lang quält in einem Artikel. ;) Keine Sorge, ich habe versucht die Juristischen Winkelzüge fernzuhalten. Viel Spaß beim Lesen:</p>
<p><a href="http://upload-magazin.de/blog/2864-internetzensur-warum-die-meinungs-und-informationsfreiheit-alleine-keine-hilfe-sind/">Internetzensur &#8211; Warum die Meinungs- und Informationsfreiheit alleine keine Hilfe sind</a></p>
<p style="text-align: center;"><img class="alignnone size-full wp-image-471" title="uploadmagazin" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/uploadmagazin.jpg" alt="uploadmagazin" width="500" height="259" /></p>
<p>Übrigens, immer wenn ich zum Thema Recht außerhalb der Juristenwelt schreibe, muss ich an meine erste Vorlesung denken. Der Professor sagte uns, dass wir als normale Menschen reinkommen und uns ab jetzt ganz lange zu Juristen quälen werden. Und wenn wir fertig sind, werden wir wieder lernen müssen normal zu sein und normal zu sprechen.</p>
<p>Da hat er allerdings Recht gehabt. :)</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=470&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Copyrightverletzer werden in Neuseeland (vorerst) nun doch nicht vom Internet getrennt</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2009-03/copyrightverletzer-werden-in-neuseeland-vorerst-nun-doch-nicht-vom-internet-getrennt</link>
		<comments>http://spreerecht.de/urheberrecht/2009-03/copyrightverletzer-werden-in-neuseeland-vorerst-nun-doch-nicht-vom-internet-getrennt#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Mar 2009 16:48:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[92a]]></category>
		<category><![CDATA[beendigung]]></category>
		<category><![CDATA[blackout]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
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		<description><![CDATA[Vor knapp 2 Monaten habe ich beschrieben wie die Neuseeländer gegen ein Gesetz kämpften, das Personen, welche online wiederholt gegen Urheberrechte verstoßen haben, vom Netz nehmen wollte. Die von der Creative Freedom Foundation auf Seiten der Künstler und User angeführte &#8230; <a href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2009-03/copyrightverletzer-werden-in-neuseeland-vorerst-nun-doch-nicht-vom-internet-getrennt">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong><a href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2009-02/neuseeland-three-strikes-and-you-are-out-ist-gesetz">Vor knapp 2 Monaten habe ich beschrieben</a></strong> wie die <strong>Neuseeländer gegen ein Gesetz kämpften</strong>, das Personen, welche online wiederholt gegen Urheberrechte verstoßen haben, vom Netz nehmen wollte.</p>
<p>Die von der <a href="http://creativefreedom.org.nz"><strong>Creative Freedom Foundation</strong></a> auf Seiten der Künstler und User angeführte Bewegung hat mit <strong><a href="http://creativefreedom.org.nz/forum/topic.php?id=140&amp;usebb_sid=0v6eh6mdtmq2nbqe5pcmjiuea6">Off</a>- und <a href="http://www.spreeblick.com/2009/02/17/internet-blackout-in-neuseeland/">Onlineprotesten</a></strong> heftig gegen das Gesetz gekämpft und der Regierung die Meinung der Bevölkerung unmissverständlich klar gemacht.</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://creativefreedom.org.nz/s92.html"><img class="alignnone size-full wp-image-374" title="guilt-upon-accusation-x300" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/guilt-upon-accusation-x300.png" alt="guilt-upon-accusation-x300" width="300" height="98" /></a></p>
<p>Auf Seiten der Industrie haben sich die I<strong>nternetprovider geweigert</strong> ein System einzuführen, bei dem Sie das Internet lediglich aufgrund von Behauptungen der Copyrightinhaber abschalten sollten. Sie bestanden darauf, dass die <strong>User einer solchen Behauptung widersprechen</strong> dürfen. Und dann hätte der <strong>Copyrightinhaber vor Gericht ziehen müssen</strong>, um seine Behauptung zu beweisen. Klar, dass der Copyrightindustrie dieses [zynismus] unpraktisch rechtsstaatliche [/zynismus] System missfiel, und sie sich nicht mit den Providern auf eine Linie einigen konnten.</p>
<p>Die Regierung hat zuerst das <strong>Gesetz unmittelbar vorm Inkrafttreten um einen Monat <a href="http://computerworld.co.nz/news.nsf/news/86D681292534A2CCCC25756600143FD1">verschoben</a></strong>, damit die Provider und die Copyrightinhaber sich einigen. Nachdem die Fronten sich kein bisschen verschoben haben, zog der Premierminister Key das <strong>Gesetz <a href="http://www.scoop.co.nz/stories/PA0903/S00330.htm">komplett zurück</a></strong>.</p>
<p>Ganz vorm Tisch ist die Sache jedoch nicht. Das <strong>Gesetz soll lediglich umgeschrieben werden</strong>. Nun ist jeder gespannt wie. Zumindest sollen die <strong>Wünsche der Nutzer und der Provider lt Wirtschaftsminister Power im neuen Gesetz berücksichtigt </strong>werden:</p>
<blockquote><p>&#8220;I am confident that amendments to section 92A, which builds on the work of ISPs [Internet Service Provider] and rights-holders to date, will lead to a more workable piece of legislation,&#8221; <a href="http://www.scoop.co.nz/stories/PA0903/S00330.htm">Mr Power said</a>.</p></blockquote>
<p>Ich muss sagen, alle Achtung, was die Neuseeländer hier geleistet haben. Ein <strong>gutes Beispiel wie Basisdemokratie</strong> funktionieren kann. Allerdings ist anzumerken, dass die <strong>Provider in dem Gesetz für sich wirtschaftliche Nachteile sahen</strong>. Ich bin mir nicht sicher, dass diese Geschichte das gleiche Ende gehabt hätte, wenn sie Vorteile gehabt hätte. Auf der anderen Seite <strong>liegt der wirtschaftliche Erfolg eines Providers in der Hand seiner Kunden</strong>, die hier klar Position bezogen haben. <strong>Good on ya Kiwis!</strong></p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=373&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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