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	<title>SCHWENKE &#38; DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin &#187; Löschung</title>
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	<description>Social Media &#38; Recht, Urheberrecht, Wettbewerbs- sowie AGB-Recht</description>
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		<title>Kritische Beiträge in Bewertungsportalen</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Apr 2011 07:22:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bewertungsportale sind ein beliebtes Mittel für Kunden, sich im Internet über Waren und vor allem Dienstleistungen zu informieren. Dabei sind die Äußerungen der User oft nicht mit Samthandschuhen geschrieben, was viele Unternehmen Sorgen bereitet, da sich eine schlechte Reputation im &#8230; <a href="http://spreerecht.de/community/2011-04/kritische-beitrage-bewertungsportalen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><a rel="attachment wp-att-2978" href="http://spreerecht.de/handel-im-internet/2011-04/kritische-beitrage-bewertungsportalen/attachment/5480421664_b545d6083c_z"><img class="size-large wp-image-2978 aligncenter" title="5480421664_b545d6083c_z" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/03/5480421664_b545d6083c_z-592x394.jpg" alt="" width="592" height="394" /></a><br />
Bewertungsportale sind ein <strong>beliebtes Mittel für Kunden</strong>, sich im Internet über Waren und vor allem Dienstleistungen zu informieren. Dabei sind die Äußerungen der User oft nicht mit Samthandschuhen geschrieben, was viele Unternehmen Sorgen bereitet, da sich eine <strong>schlechte Reputation im Internet</strong> schnell festsetzen kann.<span id="more-2975"></span></p>
<h3>Der Fall</h3>
<p>Aus diesem Grund hat sich ein <strong>Unternehmen gegen ein Bewertungsportal</strong> gewandt und die <strong>Löschung eines kritischen Beitrages verlangt</strong>. In dem Beitrag teilte der User seine Erfahrungen mit dem Unternehmen, einer Autovermietung, sehr drastisch mit. Der User sich bei der Abwicklung eines angeblichen Schadens an dem gemieteten Auto <em>&#8220;über&#8217;s Ohr gehauen&#8221;</em> gefühlt. Weiter hieß es in dem Beitrag:</p>
<blockquote><p>Nie wieder! Finger Weg! Besser etwas mehr bei einer anderen Autovermietung bezahlen. In der Summe komme ich dort billiger weg und spare mir dazu noch den Ärger.</p></blockquote>
<p>Dagegen versuchte die Autovermietung vorzugehen. Da sie die Identität des Users nicht kannte, <strong>mahnte sie das Bewertungsportal</strong> ab. Die Sache wurde nicht zur Zufriedenheit des Unternehmens außergerichtlich geklärt, so dass das Bewertungsportal auf Löschung des Beitrages vor dem Landgericht Hamburg  <strong>verklagt wurde</strong> (Az. 325 O 206/09).</p>
<h3>Das Urteil</h3>
<p>Das <strong>Gericht lehnte</strong> einen Löschungs- und Unterlassungsanspruch der Autovermietung gegen das Bewertungsportal <strong>ab</strong>.</p>
<p>Die Aussage <em>&#8220;Nie wieder! Finger weg!&#8221;</em> und <em>&#8220;Ich fühle mich über´s Ohr gehauen&#8221;</em> sind, so die Richter, <strong>als Meinungsäußerungen erlaubt</strong>. Auch sind durch diese Äußerungen die Grenze zur <strong>verbotenen Schmähkritik</strong> nicht überschreiten worden. Denn Der User hatte sich in dem Beitrag mit seinen Erfahrungen mit der Autovermietung auseinander gesetzt. Daher stehen die kritischen Äußerungen auch zu einem Kontext und sind damit <strong>rechtlich zulässig</strong>.</p>
<h3>Fazit und Handlungsempfehlung bei Abmahnungen</h3>
<p>Bei kritischen Bewertungen haben User einen <strong>ziemlich großen Spielraum</strong>, der nicht allen Unternehmen gefällt. So lange es sich bei dem Posting um eine <strong>Meinungsäußerung</strong> handelt („<em>ich finde…</em>“ oder „<em>meiner Meinung nach</em>“) werden <strong>die Grenzen des rechtlich Zulässigen </strong>erst durch die Schmähkritik erreicht. Dies ist der Fall, wenn in einer Bewertung nicht die Auseinandersetzung mit den eigenen Erfahrungen im Vordergrund steht, sondern es dem User auf die <strong>Diffamierung des Unternehmens</strong> ankommt.</p>
<p>Viel einfacher können Unternehmen gegen <strong>falsche Tatsachenbehauptungen </strong>vorgehen. Denn die Bewertung „<em>Das Unternehmen versendet gebrauchte Ware als neu.</em>“ müsste der User im Streitfall beweisen können. Das bedeutet: Wendet sich ein Unternehmen wegen einer Tatsachenbehauptung gegen ein Bewertungsportal, dann müsste dieses <strong>die Behauptung beweisen können</strong>, was ohne Mitwirkung des Users nicht möglich ist.</p>
<p>Soweit ein Bewertungsportal eine <strong>Abmahnung </strong>wegen eines Userpostings erhält, bietet sich folgende <strong>Vorgehensweise</strong> an:</p>
<ul>
<li>Nach Erhalt der Abmahnung sollte der Beitrag <strong>zu</strong> <strong>Überprüfungszwecken gesperrt</strong>, also offline gestellt werden.</li>
</ul>
<ul>
<li>Klärung der Vorwürfe mit dem Verfasser des Postings. Sowie <strong>rechtliche Prüfung der Inhalte</strong> (Handelt es sich um eine Meinung oder Tatsachenbehauptung?)</li>
</ul>
<ul>
<li>Je nach Ergebnis der Prüfung: <strong>Verbindliche Erklärung</strong>, dass Beitrag gelöscht wird, oder Beitrag wieder online schalten.</li>
</ul>
<p>Mit Datum vom 21. Oktober 2010 hat das Landgericht Berlin übrigens entschieden, dass es für Bewertungsportale <strong>keine Vorabprüfungspflicht von Userbewertungen</strong> gibt (Az. 52 O 229/10). Denn eine inhaltliche Überprüfung vor der Veröffentlichung ist bei den meisten Portalen aus organisatorischen Gründen gar nicht möglich.</p>
<p>Wenn Sie Beratungsbedarf zu dem Thema Bewertungsportale und kritische Äußerungen gegen unternehmen haben, können Sie gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt"><strong>Kontakt</strong></a> zu uns aufnehmen.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<ul>
<li>Beitrag auf spreerecht.de: <a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2009-01/schadigende-kritik-in-internetforen-gegen-unternehmen-produkte-oder-personen">Schädigende Kritik in Internetforen gegen Unternehmen, Produkte oder Personen</a></li>
<li>Urteilsbesprechung von der Kanzlei Dr. Bahr: <a href="http://www.dr-bahr.com/news/online-bewertungsportal-ciao-muss-kritische-beitraege-nicht-loeschen.html">LG Hamburg &#8211; Online-Bewertungsportal Ciao muss kritische Beiträge nicht löschen</a></li>
<li>Interview mit Thomas Schwenke auf <a href="http://www.telecom-handel.de">Telecom Handel</a>: <a href="http://www.telecom-handel.de/Know-how/Betrieb-Praxis/Online-Bewertungen-Fuenf-Sterne-fuer-die-Besten/Tabu-Eigene-Kommentare-ins-Netz-stellen">Tabu &#8211; Eigene Kommentare ins Netz stellen</a></li>
</ul>
<p><span style="font-size: xx-small;">Foto: <small><a title="Attribution License" href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" target="_blank"><img src="../wp-content/plugins/photo-dropper/images/cc.png" border="0" alt="Creative Commons License" width="16" height="16" align="absmiddle" /></a> <a href="http://www.photodropper.com/photos/" target="_blank">photo</a> credit: <a title="eofstr" href="http://www.flickr.com/photos/8663336@N03/5480421664/" target="_blank">eofstr</a></small></span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wenn eine Bewertung bei eBay das eigene Unternehmen besch&#228;digt</title>
		<link>http://spreerecht.de/haftung/2010-02/wenn-eine-bewertung-bei-ebay-das-eigene-unternehmen-beschaedigt</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 08:58:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für Händler, die über eBay ihre Waren verkaufen, sind die Bewertungen des eigenen Shops von großer Bedeutung. Viele potentielle Kunden machen sich über die Bewertung einen Eindruck von dem Händler. Die Bewertungen können also entscheidend zum Kauf beitragen. Gerade, wenn &#8230; <a href="http://spreerecht.de/haftung/2010-02/wenn-eine-bewertung-bei-ebay-das-eigene-unternehmen-beschaedigt">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Für Händler, die über eBay ihre Waren verkaufen, sind die Bewertungen des eigenen Shops von großer Bedeutung. Viele potentielle Kunden machen sich über die Bewertung einen Eindruck von dem Händler. Die Bewertungen können also entscheidend zum Kauf beitragen. Gerade, wenn der Händler mit anderen Verkäufern in direkter Konkurrenz steht.</p>
<p id="subtitel" style="text-align: justify;">Von daher stellt sich für einen Händler oft die Frage, ob er gegen schlechte Bewertungen vorgehen kann, wenn diese bewusst falsch oder beleidigend sind. Das Landgericht Bonn (<a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2125">Urteil vom 20.11.2009 &#8211; Az. 1 O 360/09</a>) hat entschieden, dass bei der Angabe &#8220;Gefälscht!&#8221; im Rahmen  einer eBay-Verkäufer-Bewertung ein Unterlassungsanspruch des Händlers besteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei Äußerungen im Internet ist stets im Rahmen der Meinungsfreiheit abzuwägen, ob es sich um ein zulässiges Werturteil oder eine falsche Tatsachenbehauptung handelt (vgl. Beitrag: <a href="http://dramburg.eu/blog/wettbewerbsrecht/schadigende-kritik-in-internetforen-gegen-unternehmen-produkte-oder-personen">Schädigende Kritik in Internetforen  gegen Unternehmen, Produkte oder Personen</a>). In diesem Fall hatte der Händler aufgrund der Bewertung &#8220;Gefälscht!&#8221; einen Unterlassungsanspruch, da es sich um eine Tatsachenbehauptung handelte, die den Händler in den Bereich der Markenpiraterie gebracht hat. Der Käufer hatte zudem keinerlei Beweise vorgebracht, die seine Behauptung untermauert haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Aus dem Urteil folgt, dass ein Händler eine schlechte Bewertung nicht anstandslos hinnehmen sollte. Allerdings kann natürlich nicht gegen jeder Kritik vorgegangen werden. Es kommt darauf an, wie die Äußerung formuliert ist und welchen Eindruck sie erweckt.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Unerlaubte Veröffentlichung eines Fotos im Internet &#8211; was tun?</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2009-07/unerlaubter-veroffentlichung-eines-fotos-im-internet-was-tun</link>
		<comments>http://spreerecht.de/urheberrecht/2009-07/unerlaubter-veroffentlichung-eines-fotos-im-internet-was-tun#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 16 Jul 2009 14:31:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ansprüche]]></category>
		<category><![CDATA[Löschung]]></category>
		<category><![CDATA[persönlichkeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird ein Foto ohne Erlaubnis veröffentlicht, dann ist bei den verletzten Rechten zu trennen zwischen den Rechten des Fotografen und den Rechten der abgebildeten Person. Rechtsstellung des Fotografen Der Fotograf wird durch das Urheberrecht geschützt. In der Regel wird der &#8230; <a href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2009-07/unerlaubter-veroffentlichung-eines-fotos-im-internet-was-tun">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Wird ein Foto ohne Erlaubnis veröffentlicht, dann ist bei den verletzten Rechten zu trennen zwischen den Rechten des Fotografen und den Rechten der abgebildeten Person.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Rechtsstellung des Fotografen</h3>
<p style="text-align: justify;">Der Fotograf wird durch das Urheberrecht geschützt. In der Regel wird der Fotograf Urheber sein, jedenfalls aber Lichtbildner (§ 72 UrhG).</p>
<p style="text-align: justify;">Dabei kommt es nicht auf den künstlerischen Wert des Fotos an. Ob nun Vati seine Garage fotografiert oder Künstler X nach einer fünfstündigen Ausleuchtung ein hochwertiges Bild fertigt, ist dem Urheberrecht egal.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird ein Foto ohne Erlaubnis des Fotografen veröffentlicht, dann ist sein <strong>Vervielfältigungsrecht</strong> (§ 16 UrhG) verletzt und er hat Ansprüche gegen den Verbreiter.</p>
<p style="text-align: justify;">Dies sind natürlich nur die absoluten Grundsätze. Arbeitet ein Fotograf für eine Agentur und überträgt seine Nutzungsrechte, dann sieht die Sache schon wieder anders aus und die Frage der unerlaubten Veröffentlichung richtet sich nach dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Rechtsstellung des Abgebildeten</h3>
<p style="text-align: justify;">Jeder hat ein Recht am eigenen Bild. Wird ein Bild daher ohne Einwilligung veröffentlicht, dann liegt in der Regel die <strong>Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes</strong> vor. § 22 des <em>Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie</em> (KUG) schreibt vor, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen.</p>
<p style="text-align: justify;">Natürlich gibt es zu diesem Grundsatz auch eine Vielzahl von <strong>Ausnahmen</strong> (z.B. Personen der Zeitgeschichte, Bilder von Versammlungen oder sonstige Ausnahmen im öffentlichen Interesse, Veröffentlichung im Interesse der Kunst; §§ 23,24 KUG).</p>
<p style="text-align: justify;">Von Bedeutung ist oftmals die Frage, ob eine <strong>Einwilligung</strong> vorliegt oder nicht. Die Anforderungen an die Einwilligung sind mitunter hoch. Dazu zwei Beispiele:</p>
<p style="text-align: justify;">Will ein <strong>Unternehmen seine Mitarbeiter im Internet abbilden</strong>, dann ist die ausdrückliche Genehmigung des Arbeitnehmers erforderlich. Nicht ausreichend als Einwilligung ist, wenn der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber bereits ein Foto für Zwecke der Personalabteilung eingereicht hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein anderer Fall, aus dem klar wird, dass die Einwilligung eindeutig sein muss, wurde vom Landgericht Berlin entschieden: „Wer sich von einem Fotografen ohne nähere Vereinbarung des Verwendungszwecks der Fotos ablichten lässt, erteilt keine Einwilligung in die Verbreitung der Aufnahmen im Internet auf Websites des Fotografen und einer Modefirma. Unter diesen Umständen fehlt es auch an einer <strong>konkludenten Einwilligung.</strong>&#8221; (LG Berlin, Urteil vom 18.9.2008 &#8211; 27 O 870/07)</p>
<p style="text-align: justify;">Die beiden Beispiele machen klar, dass immer im Einzelfall zu entscheiden ist, ob eine wirksame Einwilligung besteht oder eine unberechtigte Nutzung vorliegt. Sollte eine Einwilligung vorliegen, dann kann diese auch <strong>widerrufen</strong> werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach dem <strong>Tod</strong> einer abgelichteten Person geht das Recht auf die Angehörigen über.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Was tun gegen die Veröffentlichung?</h3>
<p style="text-align: justify;">Die Maßnahmen gegen eine rechtswidrige Veröffentlichung eines Bildes sind vielfältig und <strong>vom Einzelfall abhängig</strong> und lassen sich leider nicht pauschal zusammen fassen. Im Vordergrund steht aber der <strong>Unterlassungsanspruch</strong>, der z.B. beinhaltet, dass ein Foto von einer Internetseite entfernt werden soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Ansprüche die aus einer rechtswidrigen Veröffentlichung gegeben sein können:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li> Gegendarstellung</li>
<li> Ungerechtfertigte Bereicherung</li>
<li> Schadensersatz, Geldentschädigung</li>
<li> Vernichtung (z.B. zur Schau gestellter Bildnisse)</li>
<li> Herausgabe (z.B. von Negativen)</li>
<li> Auskunft (z.B. über Verbreitungsumfang, also Auflagenhöhe und Verbreitungsdauer)</li>
</ul>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zum <strong>Urheberrecht</strong> wünschen oder eine Frage zum <strong>Urhebervertragsrecht</strong> haben, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=147&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Der Dispute-Eintrag bei DENIC und seine L&#246;schung</title>
		<link>http://spreerecht.de/domainrecht/2009-05/der-dispute-eintrag-bei-denic-und-seine-loschung</link>
		<comments>http://spreerecht.de/domainrecht/2009-05/der-dispute-eintrag-bei-denic-und-seine-loschung#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 29 May 2009 14:25:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Domainrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[DENIC]]></category>
		<category><![CDATA[Dispute]]></category>
		<category><![CDATA[Löschung]]></category>

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		<description><![CDATA[Gibt es Streitigkeiten um einen Domainnamen ist in bestimmten Konstellationen ein Dispute-Eintrag eine Option. Der Dispute wird von einem Dritten bei der DENIC Eingetragen, wenn dieser glaubhaft macht, dass ihm Rechte an der Domain zustehen. Die Voraussetzungen für die Glaubhaftmachung &#8230; <a href="http://spreerecht.de/domainrecht/2009-05/der-dispute-eintrag-bei-denic-und-seine-loschung">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Gibt es <strong>Streitigkeiten um einen Domainnamen</strong> ist in bestimmten Konstellationen ein <strong>Dispute-Eintrag </strong>eine Option. Der Dispute wird von einem Dritten bei der DENIC Eingetragen, wenn dieser glaubhaft macht, dass ihm <strong>Rechte an der Domain</strong> zustehen. Die Voraussetzungen für die Glaubhaftmachung sind auf der Internetseite der DENIC zu finden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Zweck des Dispute-Eintrages ist es zu verhindern, dass die Domain auf einen anderen übergeht oder anderweitige Veränderungen eintreten, die den Anspruch eines Dritten an der Domain torpedieren könnten. Das heißt, wenn sich der Domaininhaber und ein Dritter wegen der Rechte an der Domain streiten, dann bezweckt der Dispute, dass bis die Auseinandersetzung zwischen Inhaber und Dritten geklärt ist, kein Domainwechsel statt finden kann. Der Dritte kann sich also seinen <strong>Rang an der Domain absichern</strong> lassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu beachten ist, dass der Dispute-Eintrag seiner Natur nach vorläufig ist und anfangs auf  ein Jahr begrenzt ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Stellt der Domaininhaber nun fest, dass ein Dispute eingetragen worden ist, dann stellt sich die Frage, nach einem<strong> Löschungsanspruch</strong>. Dieser besteht, soweit die <strong>Eintragung rechtswidrig</strong> war, also keine begründeten Rechte eines Dritten an der Domain bestehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ist dies der Fall und löscht der Dritte den Dispute nicht, dann besteht die Möglichkeit diesen Anspruch <strong>gerichtlich</strong> durchzusetzen. Dabei kommt es darauf an, dass bewiesen werden muss, dass der Dritte den Dispute ohne Berechtigung eingetragen hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Zwar sind die rechtlichen Begründungen für den Beseitigungsanspruch des Disputes nicht einheitlich (§ 823 BGB oder Verletzung des Vertrags Domaininhabers mit der DENIC, der Schutzwirkung für den Domaininhaber entfaltet), aber sobald die <strong>Beweislage über das Recht an der Domain</strong> klar ist und für den Domaininhaber spricht, ist die gerichtliche Durchsetzung unproblematisch.</p>
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		<title>Sch&#228;digende Kritik in Internetforen gegen Unternehmen, Produkte oder Personen</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Jan 2009 14:17:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Anonymität des Internets macht es möglich, dass einige sich zu falschen und schädigenden Äußerungen hinreißen lassen. Richtet sich ein derartiger Beitrag gegen ein Unternehmen bzw. ein Produkt oder eine Privatperson dann geht es darum, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte über &#8230; <a href="http://spreerecht.de/abmahnung/2009-01/schadigende-kritik-in-internetforen-gegen-unternehmen-produkte-oder-personen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
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<p style="text-align: justify;">Die Anonymität des Internets macht es möglich, dass einige sich zu falschen und schädigenden Äußerungen hinreißen lassen. Richtet sich ein derartiger Beitrag gegen ein Unternehmen bzw. ein Produkt oder eine Privatperson dann geht es darum, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte über die von ihr betriebene Einrichtung möglichst schnell zu verhinderten.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Foren-Betreiber muss die entsprechenden Beiträge löschen, wenn die Aussagen eine Behauptung oder Verbreitung einer unwahren Tatsache oder abwertenden Meinungsäußerungen beinhalten. Die Unterscheidung zwischen unwahren Tatsachen auf der einen, und abwertenden Meinungsäußerungen auf der anderen Seite, ist nicht immer eindeutig. Die Unterscheidung ist aber erforderlich um festzustellen, ob die Äußerung unter Umständen geduldet werden muss und welche Rechtsgrundlage anwendbar ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Oftmals vermischen sich Tatsachenbehauptung und Wertung/Meinung. Für die Frage, ob es sich um eine tatsächliche Angabe oder um eine Meinungsäußerung handelt, kommt es daher darauf an, ob die Grenze zwischen einer Aussage mit beweisbaren Tatsachenkern und einer bloßen Meinungsäußerung gezogen werden kann. Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptung als auch Meinungsäußerungen oder Werturteile enthalten, kommt es auf den prägenden Kern der Aussage an.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist bei Aussagen gegen Unternehmen daher genauestens zu prüfen, ob der Beitrag in einem Forum oder Gästebuch gegen ein Unternehmen von der Meinungsfreiheit geschützt ist oder derart sachfremd und herabsetzend ist, so dass er geeignet sind, den „Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen“ (§§ 3, 4 Nr. 8 UWG sowie § 824 BGB).</p>
<p style="text-align: justify;">Bei herabsetzenden Beiträgen gegen Privatpersonen im Internet richtet sich die Prüfung in erster Line am Strafgesetzbuch. Tatbestände wie Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) stehen im Vordergrund und können einen Anspruch auf Löschung (§§ 823, 1004 BGB).</p>
<p style="text-align: justify;">Festzuhalten bleibt, dass nicht alle Äußerungen geduldet werden müssen. Selbst wenn die Beiträge anonym sind, muss der Betreiber  der Plattform (Forum, Gästebuch, Blog) bei Rechtsverstößen den Inhalt löschen. Das Recht zur freien Meinungsäußerung findet seine Grenzen nämlich da, wo Rechte anderer in einem Ausmaß betroffen werden, das der Durchsetzung des eigenen Standpunkts &#8211; oder des Standpunkt desjenigen, dessen Ansichten verbreitet werden &#8211; nicht mehr adäquat ist.</p>
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