<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>SCHWENKE &#38; DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin &#187; Vertrag</title>
	<atom:link href="http://spreerecht.de/tag/vertrag/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://spreerecht.de</link>
	<description>Social Media &#38; Recht, Urheberrecht, Wettbewerbs- sowie AGB-Recht</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 10:00:15 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Aktuelle Urteile zeigen, warum Verträge für Agenturen wichtig sind</title>
		<link>http://spreerecht.de/allgemein/2011-10/vertraege-fuer-agenturen-wichtig</link>
		<comments>http://spreerecht.de/allgemein/2011-10/vertraege-fuer-agenturen-wichtig#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 07:12:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[agentur]]></category>
		<category><![CDATA[Agenturvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Design]]></category>
		<category><![CDATA[kunde]]></category>
		<category><![CDATA[logo]]></category>
		<category><![CDATA[Markencheck]]></category>
		<category><![CDATA[rohdaten]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Werbetext]]></category>
		<category><![CDATA[werbung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=5109</guid>
		<description><![CDATA[Schriftliche Verträge werden mitunter als lästiges Übel angesehen. Gerade wenn es um die schnelle Umsetzung von Projekten geht, will man den Kunden nicht durch lange Vertragsverhandlungen abschrecken. Zwei aktuelle Urteile zeigen aber, warum die schriftliche Fixierung der Vertragspflichten wichtig ist. &#8230; <a href="http://spreerecht.de/allgemein/2011-10/vertraege-fuer-agenturen-wichtig">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/allgemein/2011-10/vertraege-fuer-agenturen-wichtig&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fallgemein%2F2011-10%2Fvertraege-fuer-agenturen-wichtig"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fallgemein%2F2011-10%2Fvertraege-fuer-agenturen-wichtig&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-5115" title="Paperwork" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/10/4335907588_d94d02fa8b_z.jpg" alt="" width="640" height="427" />Schriftliche Verträge werden mitunter als lästiges Übel angesehen. Gerade wenn es um die schnelle Umsetzung von Projekten geht, will man den Kunden nicht durch lange Vertragsverhandlungen abschrecken.</p>
<p>Zwei aktuelle Urteile zeigen aber, warum die schriftliche <strong>Fixierung der Vertragspflichten</strong> wichtig ist. Denn spätestens wenn es Unstimmigkeiten zwischen Agentur und Kunden gibt, zeigt sich die Wichtigkeit eines Vertragstextes.<span id="more-5109"></span></p>
<h3>Fall 1: Ist eine Agentur zur Markenrecherche verpflichtet?</h3>
<p>Das Kammergericht Berlin hatte zu klären, ob eine Werbeagentur, die mit der Erstellung eines Logos beauftragt wurde, zu einer <strong>markenrechtlichen Prüfung</strong> verpflichtet ist (<a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2356" target="_blank">Az. 19 U 109/10</a>).</p>
<p>Hintergrund der Entscheidung war die Frage, ob der Kunde einen <strong>Schadensersatzanspruch gegen die Agentur</strong> hat, wenn es wegen des erstellten Logos zu markenrechtlichen Probleme mit Dritten gekommen ist.</p>
<p>Da hier kein schriftlicher Vertrag bestand &#8211; bzw. dieser Punkt nicht geklärt war &#8211; musste das Gericht die Rechte und Pflichten beider Seiten anhand einer <strong>Vertragsauslegung</strong> bestimmen.</p>
<p>Zunächst haben die Richter eine  Pflicht der Agentur zur Markenrecherche verneint. Zwar erkennen die Richter an, dass die <strong>Ergebnisse einer Agentur rechtmäßig</strong> sein müssen, stellen aber zugleich klar, dass in diesem Fall die grafische Erstellung im Vordergrund gestanden hat und eine <strong>Markenrecherche nicht geschuldet</strong> war. Dies wurde hier in wesentlichem aufgrund der vereinbarten Vergütung ausgelegt. Denn hier wurde ein Preis von 770 EUR vereinbart, bei dem nach Ansicht des Kammergerichts&#8230;</p>
<blockquote><p>&#8220;[...] ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die [Agentur] neben der Erstellung des Logos auch noch eine umfangreiche und kostenintensive Markenrecherche durchführen würde. Eine solche wäre nämlich bei einer Vergütung von 770,00 EUR ganz offenkundig weder kostendeckend noch mit hinreichender Verlässlichkeit von der [Agentur] zu erbringen gewesen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Die logische Folgefrage für die Richter war, ob die Werbeagentur <strong>darauf aufmerksam machen</strong> musste, dass eine Markenrecherche nicht zum <strong>Leistungsumfang</strong> gehörte. Denn wenn hier eine allgemeine Aufklärungspflicht bestanden hätte, dann ließe sich aus einer fehlenden Aufklärung durchaus auch ein Schadensersatzanspruch herleiten.</p>
<p>Diese<strong> Hinweispflicht</strong> hat das Kammergericht <strong>verneint</strong>. Dies wurde wie folgt begründet:</p>
<blockquote><p>&#8220;Die [Agentur] war unabhängig davon bereits nicht zur gesonderten Aufklärung verpflichtet. Es besteht nämlich keine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen könnten [...] Vielmehr ist grundsätzlich jede Vertragspartei für ihr rechtsgeschäftliches Handeln selbst verantwortlich und muss sich deshalb die für die eigene Willensentscheidung notwendigen Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko selbst beschaffen. Eine ungefragte Aufklärung kann der Vertragspartner redlicherweise nur verlangen, wenn er im Rahmen seiner Eigenverantwortung nicht gehalten ist, sich selbst über diese Tatsache zu informieren und darüber hinaus ein Informationsgefälle zu seinen Lasten besteht [...].&#8221;</p></blockquote>
<p>Durch diese Entscheidung wurde dem Agenturkunden <strong>wesentliche Eigenverantwortung</strong> auferlegt.</p>
<p>Grundsätzlich ist eine Werbeagentur also nicht dazu verpflichtet, einen Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass die Erstellung eines Logos <strong>ohne begleitende Markenrecherche</strong> vorgenommen wird. Ein solche Pflicht zur gesonderten Aufklärung besteht regelmäßig nicht. Dies gilt umso mehr, wenn sich aufgrund einer <strong>eng gefassten  Leistungsbeschreibung</strong> und der Vereinbarung einer vergleichsweise niedrigen Vergütung mit hinreichender Deutlichkeit ergibt, dass eine (kostenintensive) Markenrecherche von der beauftragten Werbeagentur nicht vorgenommen werden wird.</p>
<h3>Fall 2: Sind Werbetexte und Produktbeschreibungen urheberrechtlich geschützt?</h3>
<p>Der zweite Fall drehte sich um die Frage, ob <strong>Werbetexte</strong> (hier: Produktbeschreibungen für Markenschuhen), <strong>urheberrechtlich geschützt</strong> sind.</p>
<p>Zwar wurde hier vor dem OLG Köln (<a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2358" target="_blank">Az. 6 U 82/11</a>) nicht zwischen einer Agentur und einem Kunden gestritten, sondern zwischen zwei Wettbewerbern, von dem der eine die Produktbeschreibung des anderen übernommen hat.</p>
<p>In der Entscheidung wurde klargestellt, dass<strong> auch Werbetexte urheberrechtlich geschützt</strong> sein können. Je länger ein Text ist, desto wahrscheinlicher ist der urheberrechtliche Schutz, da mit der Länge eines Textes auch die <strong>Gestaltungsmöglichkeiten</strong> zunehmen. Damit steigt die Möglichkeit, dass ein Text eine <strong>hinreichende Schöpfungshöhe</strong> erreicht. Zu dem Prinzip der <strong><a title="Kraweel! – Oder die Entstehung von urheberrechtlichem Schutz" href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-08/kraweel-oder-die-entstehung-von-urheberrechtlichem-schutz" target="_blank">Schöpfungshöhe als Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz</a></strong> haben wir an dieser Stelle ausgeführt.</p>
<p>Das Urteil zeigt, dass es für <strong>Werbeagenturen</strong>, die mit der <strong>Erstellung von Texten beauftragt</strong> werden, die Regelung der urheberrechtlichen Besonderheiten wichtig ist. Denn wenn die Agentur mit dem Kunden nichts vereinbart hat, dann müssen die Vertragsparteien auf das Gesetz zurückgreifen und zwar auf das Urheberrecht. So ist beispielsweise denkbar, dass ein Kunde den von der Agentur erstellten Werbetext für einen <strong>ganz anderen Zweck</strong> verwendet und die Agentur dagegen vorgehen will oder eine Nachvergütung verlangt. Ist der Zweck vertraglich geregelt, lässt sich der Anspruch mitunter klarer bejahen oder ablehnen. Fehlt eine Regelung, dann hat dies eine schwammige Vertragsauslegung zur Folge.</p>
<p>In diesen Problembereich fällt auch die Frage, ob <strong><a title="Muss eine Agentur Rohdaten und Druckvorlagen an Kunden herausgeben?" href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-03/muss-eine-agentur-rohdaten-und-druckvorlagen-an-kunden-herausgeben" target="_blank">eine Agentur Rohdaten und Druckvorlagen an Kunden herausgeben muss</a></strong>.</p>
<h3>Fazit und Handlungsempfehlung</h3>
<p>Beide Auseinandersetzungen zeigen aus Agenturensicht, wie <strong>wesentlich ein schriftlicher Vertrag</strong> sein kann. Gerade bei der Frage, was genau geschuldet ist und was nicht, kann ein Vertrag und eine entsprechende Leistungsliste viele <strong>Unklarheiten und Streitigkeiten vermeiden</strong>.</p>
<p>Aber auch wenn es darum geht, was der Kunde mit den <strong>kreativen Ergebnissen</strong> einer Agentur machen kann, bringt eine vertragliche Festlegung beiden Vertragsparteien <strong>mehr Sicherheit</strong>.</p>
<h6 title="Attribution-ShareAlike License">Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/"><img title="Namensnennung" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" alt="Namensnennung" border="0" /><img title="Weitergabe unter gleichen Bedingungen" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_sharealike_small.gif" alt="Weitergabe unter gleichen Bedingungen" border="0" /></a> von <a href="http://www.flickr.com/photos/nerdcoregirl/">nerdcoregirl</a></h6>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zur <strong>AGB und Vertragsgestaltung </strong>wünschen, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=5109&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/allgemein/2011-10/vertraege-fuer-agenturen-wichtig/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Markenrecht: Streitigkeiten mit Hilfe einer Abgrenzungsvereinbarung vermeiden</title>
		<link>http://spreerecht.de/markenrecht-3/2011-09/abgrenzungsvereinbarung</link>
		<comments>http://spreerecht.de/markenrecht-3/2011-09/abgrenzungsvereinbarung#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 01 Sep 2011 07:14:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abgrenzung]]></category>
		<category><![CDATA[Abgrenzungsvereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[Bildmarke]]></category>
		<category><![CDATA[DPMA]]></category>
		<category><![CDATA[gefahr]]></category>
		<category><![CDATA[HABM]]></category>
		<category><![CDATA[Kennzeichen]]></category>
		<category><![CDATA[Kennzeichenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[marke]]></category>
		<category><![CDATA[markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Priorität]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Verwechselung]]></category>
		<category><![CDATA[Verwechselungsgefahr]]></category>
		<category><![CDATA[Wort/Bildmarke]]></category>
		<category><![CDATA[Wortmarke]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=4913</guid>
		<description><![CDATA[Darauf, dass Unternehmen sich regelmäßig mit der Registrierung von Marken beschäftigen sollten, haben wir schon öfter hingewiesen. Dies gilt sowohl für die nationale als auch die internationale Markenregistrierung. Nicht immer lassen sich durch eine frühzeitige Registrierung einer Wortmarke oder einer &#8230; <a href="http://spreerecht.de/markenrecht-3/2011-09/abgrenzungsvereinbarung">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/markenrecht-3/2011-09/abgrenzungsvereinbarung&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fmarkenrecht-3%2F2011-09%2Fabgrenzungsvereinbarung"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fmarkenrecht-3%2F2011-09%2Fabgrenzungsvereinbarung&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><img class="aligncenter size-full wp-image-4914" title="429240455_b373435ab1_z" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/09/429240455_b373435ab1_z.jpg" alt="" width="640" height="427" /></p>
<p>Darauf, dass Unternehmen sich regelmäßig mit der <strong>Registrierung von Marken</strong> beschäftigen sollten, haben wir schon öfter <a title="Einführung ins Markenrecht " href="http://www.gruenderszene.de/recht/einfuhrung-ins-markenrecht" target="_blank">hingewiesen</a>. Dies gilt sowohl für die nationale als auch die <a title="Die EU-Marke: Was bringt sie für Startups? " href="http://www.gruenderszene.de/recht/eu-marke-startups" target="_blank">internationale Markenregistrierung</a>.</p>
<p>Nicht immer lassen sich durch eine frühzeitige Registrierung einer Wortmarke oder einer Wort/Bildmarke alle <strong>Streitigkeiten</strong> vermeiden. In solchen Fällen sind aber Verfahren vor Gerichten oder den Markenämtern nicht der einzige Weg. Oft wird mittels einer vertraglichen Regelung &#8211; der sogenannten Abgrenzungsvereinbarung &#8211; ein &#8220;<strong>Nichtangriffspakt</strong>&#8221; geschlossen, um derartige Verfahren zu vermeiden.</p>
<p><span id="more-4913"></span></p>
<h3>Die Verwechslungsgefahr</h3>
<p>Rechtliche Streitigkeiten drohen im Markenrecht stets, wenn es <strong>Ähnlichkeiten zwischen Marken</strong> gibt. Man spricht in diesem Fall von der sogenannten <strong>Verwechslungsgefahr</strong>.  Zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr sind folgende Punkte zu machten:</p>
<ul>
<li>die Ähnlichkeit der Marke</li>
<li>die Ähnlichkeit der mit der Marke gekennzeichneten Produkte/Dienstleistungen</li>
<li>die Unterscheidungskraft der Marke</li>
</ul>
<p>Selbst wenn eine Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken möglich scheint, haben  mitunter beide Seiten <strong>kein Interesse an einem langen Rechtsstreit</strong>. Die Unternehmen entschließen sich aus diesem Grund meist dann für eine Abgrenzungsvereinbarung,  wenn der <strong>Ausgang eines solchen Verfahrens</strong> für beide Seiten schlicht ungewiss ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn beide Unternehmen im <strong>ähnlichen Geschäftsgebiet</strong> tätig sind oder aufgrund von Zusätzen der Marke eine <strong>Verwechslungsgefahr nicht eindeutig</strong> zu bejahen ist.</p>
<h3>Inhalt einer Abgrenzungsvereinbarung</h3>
<p>Bei der Abgrenzungsvereinbarung geht es darum, die Rechte des anderen <strong>anzuerkennen</strong> und bestimmte Handlungen <strong>zu unterlassen</strong>. Dazu erklärt meist das Unternehmen mit der jüngeren Marke, dass es die Marke nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen nutzt. Es werden im Grunde die geschäftlichen <strong>Territorien markiert</strong> und erklärt, dass beide Marken <strong>eigenständig nebeneinander</strong> bestehen sollen.</p>
<p>Der Vertrag gilt nur zwischen den Unternehmen und nicht <strong>gegenüber Dritten</strong>. Daher sind entsprechende Klauseln erforderlich, wonach auch <strong>Rechtsnachfolger</strong> einer Vertragspartei an die Abgrenzungsvereinbarung gebunden sind.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Eine Abgrenzungsvereinbarung kann als <strong>Friedensvertrag im Markenrecht</strong> verstanden werden und macht immer dann Sinn, wenn der Ausgang eines Rechtsstreits unklar ist, oder schlicht beide Parteien eine einvernehmliche Einigung vorziehen.</p>
<h6>Foto: <img title="Attribution" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" alt="Attribution" border="0" /> by <a href="http://www.flickr.com/photos/thomaseagle/">thomaseagle</a></h6>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie eine Beratung zum <strong>Markenrecht</strong> wünschen oder die <strong>Eintragung Ihrer Marke</strong> planen, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=4913&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/markenrecht-3/2011-09/abgrenzungsvereinbarung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der Fotografenvertrag und was hierbei zu beachten ist</title>
		<link>http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-06/fotografenvertrag</link>
		<comments>http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-06/fotografenvertrag#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 30 Jun 2011 07:09:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[ausschließliches Nutzungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[einfaches Nutzungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Erstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[fotograf]]></category>
		<category><![CDATA[Fotografenvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Fotorecht]]></category>
		<category><![CDATA[Namensnennung]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Rechteübertragung]]></category>
		<category><![CDATA[urheber]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=4461</guid>
		<description><![CDATA[Die Erstellung von professionellen Fotos ist auch in der Onlinewelt ein alltäglicher Vorgang. Von Social-Media-Kampagnen über Produktfotos für den Webshop bis hin zu Arbeitnehmerfotos auf der Unternehmensseite. Ohne professionelle Fotos kommt kaum eine Marketingmaßnahme oder ein unternehmerischer Internetauftritt heutzutage aus. &#8230; <a href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-06/fotografenvertrag">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-06/fotografenvertrag&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Furheberrecht%2F2011-06%2Ffotografenvertrag"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Furheberrecht%2F2011-06%2Ffotografenvertrag&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><a rel="attachment wp-att-4462" href="http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-06/fotografenvertrag/attachment/olympus-digital-camera"><img class="aligncenter size-full wp-image-4462" title="OLYMPUS DIGITAL CAMERA" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/06/2445039228_e90544aae1_z.jpg" alt="" width="640" height="468" /></a>Die <strong>Erstellung von professionellen Fotos</strong> ist auch in der Onlinewelt ein alltäglicher Vorgang. Von Social-Media-Kampagnen über Produktfotos für den Webshop bis hin zu <a title="Der Arbeitsplatz und das Recht am eigenen Bild" href="http://spreerecht.de/allgemein/2010-02/der-arbeitsplatz-und-das-recht-am-eigenen-bild" target="_blank">Arbeitnehmerfotos auf der Unternehmensseite</a>. Ohne professionelle Fotos kommt kaum eine Marketingmaßnahme oder ein unternehmerischer Internetauftritt heutzutage aus.</p>
<p>Werden von einer Agentur oder direkt vom Unternehmen <strong>Aufträge an externe Fotografen</strong> gegeben, dann muss ein Vertrag vorhanden sein, der die erforderlichen Punkte regelt. Die wesentlichen Inhalte eines solchen Vertrages sollen hier angesprochen werden. Denn fehlen vertragliche Grundlagen, dann merkt man dies meistens erst, wenn es später Streitigkeiten gibt. So einige<strong> ermüdende Rechtsstreitigkeiten </strong>hätten durch einen soliden Vertrag vermieden werden können. Das ist leider auch die <strong>Erfahrung einiger unserer Mandanten</strong>, die sich im Nachhinein aufgrund des fehlenden Vertrages ärgern mussten.</p>
<p><span id="more-4461"></span></p>
<h3>Vertragsgegenstand</h3>
<p>Bevor der Fotograf mit seiner Arbeit anfängt, wird in der Regel ausführlich über das Vorhaben geredet und es werden die Wünsche des Auftraggebers klargestellt.</p>
<p>Oft wird aber nicht daran gedacht, eine <strong>möglichst ausführliche Beschreibung</strong> dessen in den Vertrag aufzunehmen, was sich der Auftraggeber als Ergebnis vorstellt. Diese Beschreibung sollte in <strong>eigenen Worten und ohne Juristensprech</strong> erfolgen. Denn sollten sich die Vertragspartner wegen des Umfangs des Auftrags uneinig sein und deswegen streiten, dann kommt es auf den Auftragsgegenstand an, welcher in der <strong>Präambel des Vertrages</strong> stehen sollte.</p>
<h3>Rechteeinräumung</h3>
<p>Die Regelung über die Rechteeinräumung ist der <strong>Kern eines jeden Vertrages mit Urheberrechtsbezug</strong>.</p>
<p>Die Vereinbarung zur Rechteeinräumung sollte <strong>alle geplanten Verwertungsformen </strong>erfassen. Es muss geregelt werden, welche Art von Nutzungsrecht (einfach oder ausschließlich) übertragen werden und ob es zeitliche, örtliche oder mediale Einschränkungen geben soll.</p>
<p><strong>Fehlt </strong>es an einer Regelung zur Rechteübertragung in dem Vertrag, dann gilt das Gesetz. Einschlägig ist <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html">§ 31 Abs.5 UrhG</a> und damit die sogenannte <strong>Zweckübertragungslehre. </strong>Danach muss bei einer fehlenden Regelung der Fotograf nur die Rechte übertragen, die der Auftraggeber für sein Vorhaben benötigt. Dies kann für den Auftraggeber <strong>wesentliche Folgen</strong> haben, was aus folgendem Beispiel deutlich wird:</p>
<p>Wird der Fotograf beauftragt, Produktfotos für die Unternehmenswebseite zu erstellen, dann darf das Unternehmen diese Fotos später nicht für eine Facebook-Kampagne oder eine Printanzeige verwenden, wenn es an einer Regelung über die Rechteübertragung fehlt. Das heißt es kommt darauf an, <strong>was der Auftraggeber braucht</strong> und <strong>dies auch vertraglich regelt.</strong> Was der Auftraggeber sich <strong>im Geiste wünscht</strong>, ist unerheblich.</p>
<h3>Namensnennung &amp; Bearbeitung</h3>
<p>Der Fotograf hat nach <a title="§ 13 Anerkennung der Urheberschaft" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__13.html" target="_blank">§ 13 UrhG</a> ein <strong>Recht auf Namensnennung</strong>.  Danach ist der Grundsatz, dass die Fotos nur mit einer namentlichen Nennung des Urhebers, also des Fotografen, veröffentlicht werden dürfen. Falls auf dieses Recht nicht im Rahmen eines Vertrages verzichtet wird, dann kann der Fotograf gegen die <strong>Veröffentlichung ohne Namensnennung</strong> vorgehen.</p>
<p>Vor allem die Bearbeitung des späteren Fotos ist für den Auftraggeber besonders wichtig. Gerade wenn das Foto für mehrere Kampagnen oder verschieden Einsatzzwecke angedacht ist, dann wird das Foto hierfür<strong> oftmals bearbeitet werden müssen</strong>. Nach <a title="§ 14 Entstellung des Werkes" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__14.html" target="_blank">§ 14 UrhG</a> bedarf die &#8220;Entstellung des Werkes&#8221; aber eine <strong>Einwilligung des Fotografen</strong>, so dass dieser Punkt vertraglich geregelt werden sollte.</p>
<h3>Urheberrechtsstreitigkeiten</h3>
<p>Im Vertrag sollte auch nicht die Klausel fehlen, wonach der Fotograf den Auftraggeber bei urheberrechtlichen Streitigkeiten <strong>unterstützten muss</strong>. Der Hintergrund ist hier ein denkbares Szenario, wobei der Auftraggeber sich bei der Nutzung des Bildes urheberrechtlichen Streitigkeiten stellen muss (z.B. wenn ein Dritter behauptet, er sei Urheber des Fotos). Mit einer entsprechenden Klausel kann der Auftraggeber den Fotografen auffordern, ihm <strong>bei dem Rechtsstreit zur Seite zu stehen</strong>, um die Behauptungen des Dritter so leichter ausräumen zu können.</p>
<h3>Sonstige Punkte</h3>
<p>Weitere Vertragsbestandteile sind regelmäßig die folgenden Punkte.</p>
<ul>
<li>Vergütung</li>
<li>Pflichten des Fotografen</li>
<li>Haftung/Gewährleistung</li>
<li>Verhalten bei Urheberrechtsstreitigkeiten</li>
</ul>
<h3>Fazit</h3>
<p>Der Beitrag zeigt, dass ein Vertrag mit dem Fotografen stets vorhanden sein sollte, um <strong>anfängliche Unklarheiten</strong> und <strong>spätere Streitigkeiten</strong> zu vermeiden.</p>
<p>Gerade auch <strong>für den Fotografen </strong>ist ein Vertrag<strong> von Vorteil</strong>. Denn oft ist dieser als Selbstständiger alleine an den Vertragsverhandlungen beteiligt und hätte daher ohne Vertrag <strong>Beweisprobleme</strong>, wenn es Streitigkeiten wegen des Leistungsumfangs geben sollte.</p>
<h6>Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/"><img title="Namensnennung" src="http://l.yimg.com/g/images/cc_icon_attribution_small.gif" border="0" alt="Namensnennung" /></a> von <a href="http://www.flickr.com/photos/chrizzle/">Christopher Robin Roberts</a></h6>
<p>
							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zum <strong>Urheberrecht</strong> wünschen oder eine Frage zum <strong>Urhebervertragsrecht</strong> haben, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=4461&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/urheberrecht/2011-06/fotografenvertrag/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verträge per SMS &amp; Twitter trotz Schriftformklausel ändern</title>
		<link>http://spreerecht.de/vertragsrecht/2011-04/vertraege-per-sms-twitter-trotz-schriftformklausel-aendern</link>
		<comments>http://spreerecht.de/vertragsrecht/2011-04/vertraege-per-sms-twitter-trotz-schriftformklausel-aendern#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2011 07:08:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[eCommerce]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[affiliate]]></category>
		<category><![CDATA[agb]]></category>
		<category><![CDATA[allgemeine geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[ändern]]></category>
		<category><![CDATA[bag]]></category>
		<category><![CDATA[bundesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[doppelte schriftformklausel]]></category>
		<category><![CDATA[klausel]]></category>
		<category><![CDATA[mündlich]]></category>
		<category><![CDATA[olg rostock]]></category>
		<category><![CDATA[schriftform]]></category>
		<category><![CDATA[schriftlich]]></category>
		<category><![CDATA[sms]]></category>
		<category><![CDATA[tweet]]></category>
		<category><![CDATA[twitter]]></category>
		<category><![CDATA[us]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=3407</guid>
		<description><![CDATA[Ein aktuelles Urteil erinnert an eine Vertragsklausel, die genauso trügerisch wie beliebt ist. Es handelt sich um die beliebte &#8220;Doppelte Schriftformklausel&#8221;: Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Ich erlebe es &#8230; <a href="http://spreerecht.de/vertragsrecht/2011-04/vertraege-per-sms-twitter-trotz-schriftformklausel-aendern">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/vertragsrecht/2011-04/vertraege-per-sms-twitter-trotz-schriftformklausel-aendern&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fvertragsrecht%2F2011-04%2Fvertraege-per-sms-twitter-trotz-schriftformklausel-aendern"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fvertragsrecht%2F2011-04%2Fvertraege-per-sms-twitter-trotz-schriftformklausel-aendern&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p style="text-align: center;"><img class="size-full wp-image-3475 aligncenter" title="Doppelte Schriftformklausel" src="http://spreerecht.de/wp-content/uploads/2011/04/writing.jpg" alt="Doppelte Schriftformklausel" width="592" height="444" /></p>
<p>Ein aktuelles <a href="http://blog.ericgoldman.org/archives/2011/03/court_rules_tha.htm">Urteil</a> erinnert an eine Vertragsklausel, die <strong>genauso trügerisch wie beliebt</strong> ist. Es handelt sich um die beliebte &#8220;Doppelte Schriftformklausel&#8221;:</p>
<blockquote><p>Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.</p></blockquote>
<p>Ich erlebe es regelmäßig, dass viele sich tatsächlich auf diese Klausel verlassen. Dabei ist diese Klausel in den meisten Fällen <strong>unwirksam</strong>.<span id="more-3407"></span></p>
<h3>Das Urteil: Eine Vertragsänderung per SMS ist wirksam</h3>
<p>Das Urteil vom 23.März 2011 (<a href="http://www.scribd.com/CX-Digital-Media-Inc-v-Smoking-Everywhere-Inc-S-D-Fla-Mar-23-2011/d/51834407">CX Digital Media, Inc. v. Smoking Everywhere, Inc.</a>, 09-62020-CIV-Altonga (S.D. Fl.; Mar. 23, 2011) kommt zwar aus den USA, würde bei uns aber genauso entschieden werden.</p>
<p>In dieser Entscheidung fragte ein Affiliate per SMS beim Affiliate-Network an, ob er von dem vereinbarten Vermittlungslimit abweichen kann. Der Sachbearbeiter beim Network <strong>stimmte dem mit knappen Worten per SMS</strong> zu. Als der Affiliate aufgrund der Änderung $25.000 geltend machte, berief sich das Network darauf, dass Vertragsänderungen nur in Schriftform zulässig waren. Das Gericht fand, dass diese Klausel unwirksam ist und die Änderungen auch per SMS, aber auch mündlich erfolgen können.</p>
<h3>Auch in Deutschland hält die Schriftformklausel nicht, was sie verspricht</h3>
<p>In Deutschland wurde ebenfalls entschieden, dass die doppelte Schriftformklausel unwirksam ist (<a href="http://www.dnoti.de/DOC/2009/3u16_09.pdf">OLG Rostock Beschluss v. 19.05.2009</a> &#8211; Az. 3 U 16/09; <a href="http://blog.beck.de/2008/05/20/agb-kontrolle-einer-doppelten-schriftformklauseln">Bundesarbeitsgericht Urteil vom 20.5.2008</a> &#8211; 9 AZR 383/07).</p>
<p>Da die meisten Verträge von einer der Vertragsparteien vorformuliert werden, handelt es sich bei ihnen um <strong>AGB</strong>. Und AGB müssen immer <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305b.html">per Individualabsprachen egal in welcher Form zu ändern</a> sein. Die Schriftformklausel verbietet jedoch alle anderen als schriftliche Individualabreden und ist daher insgesamt unwirksam.</p>
<h3>Folge: Unbedachte Äußerungen mit fatalen Folgen</h3>
<p>Vor dem Abschluss eines Vertrages wird jede Klausel gründlich durchdacht, weil sie erhebliche Folgen nach sich ziehen kann. Und wegen der doppelten Schriftformklausel wird darauf vertraut, dass diese Klauseln wie in Stein gemeißelt sind.</p>
<p>Doch das Gegenteil ist der Fall. Eine kurze und <strong>unbedachte Äußerung</strong> am Telefon, ein schnell abgesandter Tweet oder SMS und schon kann der Vertrag geändert sein.</p>
<h3>Lösung: Individualvereinbarung</h3>
<p>Nur wenn die Schriftformklausel<strong> individuell ausgehandelt</strong> wird, also keine AGB ist, kann sie wirksam werden (s. BGH, <a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2132">Urteil vom 17.09.2009</a> &#8211; I ZR 43/07). Dabei muss man nachweisen, dass über die Klausel verhandelt wurde. Also z.B. ein Emailverkehr vorliegt, in dem die eine Vertragspartei die andere fragte, ob sie mit einer Schriftformklausel so einverstanden ist und die andere Partei das ausdrücklich bestätigt hat.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Da eine Schriftformklausel wohl selten individuell ausgehandelt wird, sollte man immer daran denken, dass die doppelte Schriftformklausel keinen Schutz bietet und einer <strong>Abweichung vom Vertrag nur mit Bedacht zustimmen</strong>.</p>
<p>Auf der anderen Seite bietet dieses Wissen die Möglichkeit einen unliebsamen Vertrag schnell, unkompliziert und doch wirksam abzuändern. Dabei sollte immer daran gedacht werden, diese Änderung <strong>nachweisen </strong>zu können. Bei SMS und Tweets geht das einfach, bei mündlichen Abreden nur mit Zeugen.</p>
<p><small><a href="http://www.flickr.com/photos/matsuyuki/2328829160/">Foto</a>: <a title="Attribution-ShareAlike License" href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/" target="_blank"><img style="border: 0px initial initial;" src="http://spreerecht.de/wp-content/plugins/photo-dropper/images/cc.png" border="0" alt="Creative Commons License" width="16" height="16" align="absmiddle" /></a> photo credit: <strong id="yui_3_3_0_1_1298647876781724"><a href="http://www.flickr.com/photos/matsuyuki/">matsuyuki</a></strong></small><br />

							<div class="callto">
							Falls Sie Beratung zur <strong>AGB und Vertragsgestaltung </strong>wünschen, stehen wir gerne <a href="http://spreerecht.de/service/kontakt">zu Ihrer Verfügung</a>.
							</div>
							</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=3407&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/vertragsrecht/2011-04/vertraege-per-sms-twitter-trotz-schriftformklausel-aendern/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Start-Up als GbR: Warum Gesellschaftsverträge wichtig sind</title>
		<link>http://spreerecht.de/vertragsrecht/2010-11/start-up-als-gbr-warum-gesellschaftsvertraege-wichtig-sind</link>
		<comments>http://spreerecht.de/vertragsrecht/2010-11/start-up-als-gbr-warum-gesellschaftsvertraege-wichtig-sind#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 05 Nov 2010 14:40:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[GbR]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft bürgerlichen Rechts]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Start-Up]]></category>
		<category><![CDATA[Startup]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=1869</guid>
		<description><![CDATA[Viele Leute sind Gesellschafter einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), ohne dies genau zu wissen. So reicht es bereits, wenn sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Projekt zusammen schließen. Das klassische Beispiel ist die WG, denn die Bewohner verfolgen eine &#8230; <a href="http://spreerecht.de/vertragsrecht/2010-11/start-up-als-gbr-warum-gesellschaftsvertraege-wichtig-sind">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/vertragsrecht/2010-11/start-up-als-gbr-warum-gesellschaftsvertraege-wichtig-sind&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fvertragsrecht%2F2010-11%2Fstart-up-als-gbr-warum-gesellschaftsvertraege-wichtig-sind"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fvertragsrecht%2F2010-11%2Fstart-up-als-gbr-warum-gesellschaftsvertraege-wichtig-sind&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p><a title="February 5, 2010 - Paperwork" href="http://www.flickr.com/photos/51352098@N00/4335907588/" target="_blank"><img src="http://farm3.static.flickr.com/2793/4335907588_d94d02fa8b.jpg" border="0" alt="February 5, 2010 - Paperwork" /></a></p>
<p><small><a title="Attribution-ShareAlike License" href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/" target="_blank"><br />
</a><a title="nerdcoregirl" href="http://www.flickr.com/photos/51352098@N00/4335907588/" target="_blank"></a></small></p>
<p>Viele Leute sind Gesellschafter einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), ohne dies genau zu wissen. So reicht es bereits, wenn sich mindestens zwei Personen zu einem <strong>gemeinsamen Projekt</strong> zusammen schließen. Das klassische Beispiel ist die WG, denn die Bewohner verfolgen eine gemeinsame Absicht: Das Zusammenleben in einer Wohnung. Das reicht von Gesetzes wegen bereits aus, um eine GbR zu gründen. Einen schriftlichen Vertrag benötigt man für die Gründung einer GbR nicht.</p>
<h2>Ein Gesellschaftsvertrag schützt die gemeinsame Arbeit</h2>
<p>Gerade bei Start-Ups, die viel im <strong>kreativen Bereich</strong> arbeiten, ist eine vertragliche Regelung wichtig, um die gemeinsame Arbeit auch im Interesse der Gesellschaft zu schützen. Denn wenn mehrere Personen an einem gemeinsamen Projekt arbeiten, muss gesichert sein, dass das Projekt auch fortbesteht, wenn jemand aus der Gruppe aussteigt.</p>
<p>Punkte, die öfter zu Auseinandersetzungen führen sind z.B. Folgende:</p>
<ul>
<li><strong>Urheberrecht:</strong> Was ist mit den Nutzungsrechten während dem Bestehen der GbR? Was passiert mit den Nutzungsrechten, die ein Gesellschafter eingebracht hat, wenn dieser aus der GbR ausscheidet?</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Übertragbarkeit der Beteiligung:</strong> Soll der Gesellschaftsanteil übertragbar und vererbbar sein?</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Kündigung: </strong>Unter welchen Voraussetzungen können Gesellschafter ausgeschlossen werden? Was passiert, wenn ein Gesellschafter die GbR freiwillig verlässt?</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Vermögen: </strong>Wie sind Aus- und Einnahmen geregelt?</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Vertragsdurchführung:</strong> Wer darf was? In welchem Umfang dürfen Unteraufträge an Dritte erteilt werden?</li>
</ul>
<p>Bereits diese Beispiele zeigen, dass viele <strong>Konfliktbereiche</strong> erst zu Tage treten, wenn es Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Start-Ups gibt. Aber gerade darin liegt auch der Sinn einer vertraglichen Regelung: Eine für alle Gesellschafter <strong>verbindliche Regelung</strong> zu haben, die über die gesetzlichen Grundlagen hinaus gehen. Denn das Gesetz, genauer das BGB, enthält zwar Bestimmungen zur GbR. Diese decken aber nicht alle Konfliktbereiche ab und sind mitunter auch Nachteilig für das Fortbestehen der GbR.</p>
<h2>Fazit: Nicht ohne GbR-Vertrag</h2>
<p>Am Anfang steht immer die GbR. Selbst wenn beabsichtigt ist, das Start-Up später in das rechtliche Nest einer GmbH<strong> </strong>zu betten, dann sollte über einen GbR-Vertrag dringend nachgedacht werden. Denn gerade der zeitliche Abschnitt vor <strong>Gründung der GmbH</strong> ist mit vielen wichtigen Entscheidungen gesäumt. Und viele wichtige Entscheidungen können auch viel Auseinandersetzungen bedeuten.</p>
<p>Falls Sie Beratung zur Erstellung eines GbR-Vertrages benötigen, rufen Sie mich an oder nutzen unser Kontaktformular.</p>
<p><small><a title="Attribution-ShareAlike License" href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/" target="_blank"><img src="../wp-content/plugins/photo-dropper/images/cc.png" border="0" alt="Creative Commons License" width="16" height="16" align="absmiddle" /></a> <a href="http://www.photodropper.com/photos/" target="_blank">photo</a> credit: <a title="nerdcoregirl" href="http://www.flickr.com/photos/51352098@N00/4335907588/" target="_blank">nerdcoregirl</a></small></p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=1869&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/vertragsrecht/2010-11/start-up-als-gbr-warum-gesellschaftsvertraege-wichtig-sind/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abofallen bei Smartphones (Appzocke) und wie man sich gegen sie wehren kann</title>
		<link>http://spreerecht.de/apps/2010-10/abofallen-bei-smartphones-appzocke-und-wie-man-sich-gegen-sie-wehren-kann</link>
		<comments>http://spreerecht.de/apps/2010-10/abofallen-bei-smartphones-appzocke-und-wie-man-sich-gegen-sie-wehren-kann#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 26 Oct 2010 14:41:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schwenke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Apps]]></category>
		<category><![CDATA[mCommerce]]></category>
		<category><![CDATA[Mobile Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abo]]></category>
		<category><![CDATA[abofalle]]></category>
		<category><![CDATA[abonnement]]></category>
		<category><![CDATA[akte]]></category>
		<category><![CDATA[anbieter]]></category>
		<category><![CDATA[bank]]></category>
		<category><![CDATA[banner]]></category>
		<category><![CDATA[betrug]]></category>
		<category><![CDATA[einschreiben]]></category>
		<category><![CDATA[hinweis]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[rat]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[sat1]]></category>
		<category><![CDATA[smartphone]]></category>
		<category><![CDATA[telefonrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[tipp]]></category>
		<category><![CDATA[tv]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spreerecht.de/?p=1760</guid>
		<description><![CDATA[Smartphoneanbieter werden zu Kasse gebeten, weil sie angeblich mit einem Klick auf ein Werbebanner ein Abo abgeschlossen haben. Stimmt das? Und wie kann man sich dagegen wehren. Wir zeigen es Ihnen. <a href="http://spreerecht.de/apps/2010-10/abofallen-bei-smartphones-appzocke-und-wie-man-sich-gegen-sie-wehren-kann">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/apps/2010-10/abofallen-bei-smartphones-appzocke-und-wie-man-sich-gegen-sie-wehren-kann&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fapps%2F2010-10%2Fabofallen-bei-smartphones-appzocke-und-wie-man-sich-gegen-sie-wehren-kann"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fapps%2F2010-10%2Fabofallen-bei-smartphones-appzocke-und-wie-man-sich-gegen-sie-wehren-kann&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p>Heute kommt ein Beitrag im Fernsehen, für den ich zu Abofallen auf Smartphones interviewt worden bin (<a href="http://www.sat1.de/tvprogramm_community/tvprogramm/?action=onDetail&amp;id=21758017">Akte 2010 auf Sat1 am 26.10.2010 um 22:20</a>).</p>
<!--YouTube Error: bad URL entered-->
<p>Hier eine kurze Zusammenfassung des Interviews und Tipps wie man sich wehren kann:</p>
<h3>Worum geht es?</h3>
<p>Smartphonenutzer (Iphone, Android, etc) können sich kleine Programme, genannt Applikationen oder kurz <strong>Apps auf deren Handys downloaden</strong>. Viele dieser Apps sind kostenlos und werden durch <strong>Einblendungen von Werbebannern</strong> finanziert.</p>
<p>Da man auf diese Banner schnell auch aus Versehen klicken kann, haben sich einige Anbieter eine <strong>neue Masche</strong> erdacht, wie man mit angeblichen Abonnements Geld von den Anwendern bekommen kann. Sie behaupten dazu, dass durch einen <strong>Klick auf ein solches Banner oder Umleitung auf eine Seite</strong> nach dem Klick ein <strong>Abovertrag</strong> zustande gekommen ist.</p>
<p>Diese Anbieter <strong>kooperieren mit den Mobilfunk-/Telefonanbietern</strong>. Diese sind zwar nicht an dem Abovertrag und der angeblichen Anmeldung dazu direkt beteiligt, erbringen aber ganz neutral zwei Leistungen. Sie geben die Telefonnummer des Handys an die Aboanbieter weiter und ziehen <strong>mit der Telefonrechnung </strong>die Gebühren für das Abo ein.</p>
<p>Der Betrag beläuft sich meistens auf eine kleine monatliche Summe zwischen 6 und 12 Euro. Der Betrag ist extra so bemessen, dass man den Aufwand deswegen zum Rechtsanwalt zu gehen scheut.</p>
<h3>Kommt durch den Klick auf ein Werbebanner ein Vertrag zu Stande?</h3>
<ul>
<li><strong>Nein</strong>, ein Klick auf das Banner reicht für einen Vertragsschluss nicht aus.</li>
<li>Auch wenn man zu einer Seite weiter geleitet wird, auf der vielleicht irgendwo ganz am Ende und <strong>kleingedruckt in den AGB</strong> die Preise und Laufzeiten für die Abos genannt werden, wird kein Abo-Vertrag abgeschlossen, da die Kosten und Laufzeiten klar und deutlich erkennbar sein müssen.</li>
</ul>
<h3>Was kann man gegen die Aborechnung unternehmen?</h3>
<ul>
<li><span id="more-1760"></span>Dem eigenen Telefonanbieter <strong>innerhalb von 8 Wochen</strong> ein <strong>Einschreiben </strong>schicken, in dem steht, dass man den Abo-Posten nicht bezahlen wird. <strong>Hinweis:</strong> Außerhalb dieser Frist kann immer noch ein direktes Vorgehen direkt gegen die Anbieter dieser Abos möglich sein.</li>
<li>Dann den <strong>Rechnungsbetrag entsprechend kürzen</strong> oder über die Bank zurückfordern.</li>
<li>Anschließend, den auf der Rechnung ausgewiesenen <strong>Aboanbieter kontaktieren</strong> (kostenlose Telefonnummer muss auf der Rechnung stehen). Dieser wird sehr wahrscheinlich sagen, er sei nur der Vermittler.</li>
<li>Dann nach dem Auftraggeber fragen und <strong>hartnäckig bleiben</strong>, bis man bei dem richtigen Anbieter landet. Diesem gegenüber erklären, dass kein Vertrag zu Stande gekommen ist und falls, dieser <strong>widerrufen </strong>wird. Dies anschließend zusätzlich per Einschreiben an den Aboanbieter schicken. Mit größter Wahrscheinlichkeit wird das Abo aus &#8220;Kulanz&#8221; storniert. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Anbieter ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen, halte ich für gering, da sie es wissen, wie schlecht ihre Chancen stehen.</li>
<li>Wichtig: Sollte doch  ein &#8220;<strong>Mahnbescheid</strong>&#8221; von einem Gericht kommen, muss dagegen bei Gericht Widerspruch eingelegt werden!</li>
</ul>
<h3>Wie kann man solche angeblichen Abos künftig vermeiden?</h3>
<p>Die beste Lösung ist es <strong>Mehrwertdienste </strong>bei seinem Telefonanbieter <strong>sperren </strong>zu lassen. Die meisten erbringen diese Leistung kostenlos.</p>
<h3>Ist das nicht Betrug?</h3>
<p>Nach allgemeinem Sprachgebrauch, in dem &#8220;Übers-Ohr-Hauen&#8221; dem Betrug gleich gesetzt wird, kann man es so nennen. Für einen strafrechtlichen <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html">Betrug</a> dürfte das fälschliche Meinen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist <strong>noch nicht</strong> ausreichen. Allerdings, wenn die Anbieter anfangen Inkassounternehmen zu beauftragen oder die Forderungen anderweitig durchzusetzen, obwohl es offensichtlich ist, dass kein Vertrag vorliegt, <strong>könnte </strong>ein Betrug angenommen werden. Und schon deswegen glaube ich nicht, dass sie es häufig versuchen werden.</p>
<h3>Sollte man per Rechtsanwalt gegen solche &#8220;Appzocke&#8221; vorgehen?</h3>
<p>Die rechtsanwaltliche Beratung und Durchsetzung der Ansprüche ist in der Regel erfolgsversprechender. Die Abo-Beträge sind aber mit Absicht so knapp gehalten, damit man keinen Rechtsanwalt aufsucht. Doch werden Sie sich bei laufenden Abos summieren und so durchaus die Kosten einer Rechtsberatung erreichen.</p>
<p>Insbesondere wer eine <strong>Rechtsschutzversicherung </strong>hat, sollte einen Anwalt aufsuchen, da aufgrund der guten Erfolgsaussichten die Kosten ohne Probleme übernommen werden dürften.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<ul>
<li>&#8220;<a href="http://www.heise.de/ct/artikel/Inkasso-auf-Fingertipp-1102753.html">Inkasso auf Fingertipp &#8211; Tückische Abofallen in iPhone- und Android-Apps</a>&#8221; bei Heise</li>
<li>&#8220;<a href="http://klawtext.blogspot.com/2010/02/gute-apps-schlechte-apps.html">Gute Apps, schlechte Apps</a>&#8221; beim Kollegen Dosch auf Klawtext.de</li>
<li>&#8220;<a href="http://meedia.de/nc/details-topstory/article/iphone--abo-fallen-in-app-werbung_100029801.html">iPhone: Abo-Fallen in App-Werbung</a>&#8221; bei Meedia</li>
</ul>
<p><small>Vorschaubild Startseite: <a href="http://www.flickr.com/photos/closari/3118840425/sizes/z/in/photostream/">closari</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY</a></small></p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=1760&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/apps/2010-10/abofallen-bei-smartphones-appzocke-und-wie-man-sich-gegen-sie-wehren-kann/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Besonderheiten bei einem Web-Design-Vertrag</title>
		<link>http://spreerecht.de/vertragsrecht/2009-06/besonderheiten-bei-einem-web-design-vertrag</link>
		<comments>http://spreerecht.de/vertragsrecht/2009-06/besonderheiten-bei-einem-web-design-vertrag#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2009 08:28:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Lastenheft]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtenheft]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Wartung]]></category>
		<category><![CDATA[Webdesign]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://dramburg.eu/?p=145</guid>
		<description><![CDATA[Juristisch gesehen handelt es sich bei Website-Erstellungsverträgen um Werkverträge. Da eine Website aber kein herzustellender Kleiderschrank ist, sind vertragliche Regelungen zu empfehlen, um die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts an die moderne Materie anzupassen. Es sollte vom Kunden ein sog. Lastenheft &#8230; <a href="http://spreerecht.de/vertragsrecht/2009-06/besonderheiten-bei-einem-web-design-vertrag">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/vertragsrecht/2009-06/besonderheiten-bei-einem-web-design-vertrag&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fvertragsrecht%2F2009-06%2Fbesonderheiten-bei-einem-web-design-vertrag"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fvertragsrecht%2F2009-06%2Fbesonderheiten-bei-einem-web-design-vertrag&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Juristisch gesehen handelt es sich bei Website-Erstellungsverträgen um Werkverträge. Da eine Website aber kein herzustellender Kleiderschrank ist, sind vertragliche Regelungen zu empfehlen, um die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts an die moderne Materie anzupassen.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li> Es sollte vom Kunden ein sog. <strong>Lastenheft </strong>erstellt werden. Diese enthält die enthält die Spezifikationen der sachlichen und funktionellen Anforderungen, die der Kunde an die Website stellt. Bei kleineren Projekten ist ein Lastenheft nicht immer erforderlich.</li>
<li> Wichtiger hingegen ist das <strong>Pflichtenheft</strong>. Dies regelt die technische Umsetzung sachlichen und funktionellen Kundenanforderungen und gibt die genauen Leistungen wieder, die der Webdesigner zu erbringen hat. Die Erstellung des Pflichtenheftes sollte nicht vernachlässigt werden, denn es legt den<strong> vertraglich geschuldeten Erfolg</strong> fest.</li>
<li> Wichtig ist ebenfalls die Regelung der <strong>„Abnahme&#8221; der Website</strong> durch den Besteller. Dazu gehört auch die Vereinbarung über eine mögliche Testphase.</li>
<li> Die Regelung der <strong>Vergütung </strong>umfasst in der Regel die Art der Bezahlung (z.B. Pauschalvergütung) und deren Fälligkeit.</li>
<li> Die <strong>Gewährleistung</strong> ist ein wesentlicher Punkt. Es muss geklärt werden, was bei Mängeln an der Webseite erfolgt. In der Regel erhält der Webdesigner eine Mängelanzeige und eine Frist innerhalb welcher der Mangel zu beseitigen ist. Zu klären ist aber vor allem, wie lange die Gewährleistungszeit betragen soll.</li>
<li> Die Abmahnwelle von Getty Images hat gezeigt, dass unbedingt geklärt werden muss, dass der Webdesigner keine <strong>Rechte Dritter</strong> verletzt. Der Auftraggeber muss sich sicher sein, dass der Webdesigner nur Software oder Dateien verwendet, zu denen er berechtigt ist.</li>
<li> Sonstige Bestimmungen über <strong>Kündigung</strong> des Vertrages, <strong>Rücktrittsrechten</strong>, <strong>Gerichtsstandort</strong> sowie <strong>Geheimhaltung</strong> sind auch regelmäßig Gegenstand von Webdesign-Verträgen.</li>
<li> Auch Folgeleistungen wie <strong>Pflege und Wartung</strong> der Website können bereits geregelt werden.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Ist eine <strong>anwaltliche Mitwirkung</strong> für die Erstellung eines Vertrages erforderlich, dann stellt sich die Frage nach der Vergütung. Denkbar sind entweder ein Pauschal- oder ein Stundenhonorar. Bei einer Pauschalvereinbarung bietet sich eine Ausrichtung an den gesetzlichen Gebühren an.</p>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=1112&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/vertragsrecht/2009-06/besonderheiten-bei-einem-web-design-vertrag/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Besonderheiten bei einem Domain-Kaufvertrag</title>
		<link>http://spreerecht.de/domainrecht/2009-06/besonderheiten-bei-einem-domain-kaufvertrag</link>
		<comments>http://spreerecht.de/domainrecht/2009-06/besonderheiten-bei-einem-domain-kaufvertrag#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2009 17:26:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian Dramburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Domainrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Domainkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://dramburg.eu/?p=141</guid>
		<description><![CDATA[Da Internet-Domains übertragbar sind, können sie auch gehandelt werden (Rechtskauf). Gegenstand eines Domainkaufs ist die entgeltliche Übertragung aller Nutzungsrechte der Inhaberschaft an einer Domain. Folgende Punkte sollten unter anderem in den Vertrag einbezogen werden: Mithilfepflicht des Verkäufers Keine Markenanmeldung nach &#8230; <a href="http://spreerecht.de/domainrecht/2009-06/besonderheiten-bei-einem-domain-kaufvertrag">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="like-button"><iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http://spreerecht.de/domainrecht/2009-06/besonderheiten-bei-einem-domain-kaufvertrag&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=150&amp;action=like&amp;colorscheme=light&amp;height=50&amp;locale=en_US" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="false" style="border:none; overflow:hidden; width:150px; height:50px"></iframe></div>
<!-- using Like-Button-Plugin-For-Wordpress [v4.5.2] | by Stefan Natter (http://www.gb-world.net) -->
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fdomainrecht%2F2009-06%2Fbesonderheiten-bei-einem-domain-kaufvertrag"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fspreerecht.de%2Fdomainrecht%2F2009-06%2Fbesonderheiten-bei-einem-domain-kaufvertrag&amp;source=thsch&amp;style=normal&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
<p style="text-align: justify;">Da Internet-Domains übertragbar sind, können sie auch gehandelt werden (Rechtskauf).</p>
<p style="text-align: justify;">Gegenstand eines Domainkaufs ist die entgeltliche Übertragung aller Nutzungsrechte der Inhaberschaft an einer Domain.</p>
<p style="text-align: justify;">Folgende Punkte sollten unter anderem in den Vertrag einbezogen werden:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li> Mithilfepflicht des Verkäufers</li>
<li> Keine Markenanmeldung nach dem Verkauf durch den früheren Inhaber</li>
<li> Mithilfepflicht des Käufers (z.B. Stellung des KK-Antrags)</li>
<li> Zahlungsbedingungen</li>
<li> Gewährleistungsrechte (z.B. wenn Rechte Dritter angemeldet sind)</li>
<li> Haftung bei Rechtsmängeln oder Verletzung bei Vertragspflichten</li>
<li> Schlussbestimmungen (Gerichtsstand, Schriftformerfordernis, Unwirksamkeitsklausel)</li>
</ul>
<img src="http://spreerecht.de/?ak_action=api_record_view&id=1111&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://spreerecht.de/domainrecht/2009-06/besonderheiten-bei-einem-domain-kaufvertrag/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

